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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 21.10.2010, 15:21
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bandi- bandi- ist offline
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Hallo,

ich möchte ein Boot kaufen, das auf einem (auf den Vorbesitzer zugelassenen) 750kg Trailer mit grünem Nummernschild steht. Darf ich mit meinem Wohnmobil den Hänger mit der grünen Nummer bis zu meinem Wohnort ziehen oder sollte ich besser ein Kurzzeitkennzeichen verwenden?

Danke für Hilfe im Voraus.

Gruss Andreas
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  #2  
Alt 21.10.2010, 15:23
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Ja, nein.
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Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 21.10.2010, 15:38
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Ich verstehe die Frage nicht!
Wenn der Anhänger noch angemeldet ist (egal ob mit grüner oder schwarzer Nummer) kannst Du den natürlich hinterher ziehen.
Wenn er nicht mehr angemeldet ist.....dann nicht...logo!
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Gruß
Niko
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  #4  
Alt 21.10.2010, 15:42
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bandi- bandi- ist offline
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Das schreibt Wikipedia, so ganz klar ist das für mich nicht:

„Grüne Kennzeichen“ sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem normalen Kennzeichen. Sie werden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kräne und Betonpumpen) ausgegeben sowie außerdem für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck, (z. B. für Boote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde).
Bei Zahlung einer erhöhten Kraftfahrzeugsteuer für das Zugfahrzeug (nicht bei PKW oder Krad) kann ein Lastanhänger steuerfrei gestellt werden. Allerdings darf ein solcher Anhänger nur von Fahrzeugen gezogen werden, für die eine erhöhte Kfz-Steuer gezahlt wird. Ausgenommen sind Anhänger für den Containertransport, die im kombinierten Verkehr verwendet werden. Der Anhänger ist ebenfalls steuerbefreit, unabhängig vom steuerlichen Status des Zugfahrzeugs.[22] Ausgegeben werden die grünen Kennzeichen von der Zulassungsstelle nur, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Finanzamt vorliegt. Die Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wird das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet, so ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Geändert von bandi- (21.10.2010 um 15:47 Uhr) Grund: Den mißverständlichen Satz unterstrichen
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  #5  
Alt 21.10.2010, 15:51
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Zitat:
Zitat von cityhawk Beitrag anzeigen
Wenn der Anhänger noch angemeldet ist (egal ob mit grüner oder schwarzer Nummer) kannst Du den natürlich hinterher ziehen.
Wenn er nicht mehr angemeldet ist.....dann nicht...logo!
Zitat:
Zitat von bandi- Beitrag anzeigen
, so ganz klar ist das für mich nicht:

„Grüne Kennzeichen“ ... Sie werden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z. B. für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck, (z. B. für Boote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde).
Bei Zahlung einer erhöhten Kraftfahrzeugsteuer für das Zugfahrzeug (nicht bei PKW oder Krad)...
So, ist es jetzt übersichtlicher?
wenn noch Angemeldet, dann darfst du.
Du darfst damit allerdings nur Boote transportieren,
kein Brennholz oder so...


Dein unterstrichener Satz, bezieht sich nur auf Lastanhänger,
mancher LKW Anhänger hat ein grünes Schild. der darf dann nur von LKW's gezogen werden die mehr Steuern zahlen
__________________
schöne Grüße
Tommi


Ich fahr lieber mit dem Fahrrad zum Boot, als mit dem Auto zur Arbeit...

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  #6  
Alt 21.10.2010, 15:53
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Zitat:
Zitat von bandi- Beitrag anzeigen
Hallo,

ich möchte ein Boot kaufen, das auf einem (auf den Vorbesitzer zugelassenen) 750kg Trailer mit grünem Nummernschild steht. Darf ich mit meinem Wohnmobil den Hänger mit der grünen Nummer bis zu meinem Wohnort ziehen oder sollte ich besser ein Kurzzeitkennzeichen verwenden?

Danke für Hilfe im Voraus.

Gruss Andreas
Das grüne Kennzeichen sagt nur aus, dass es steuerbefreit ist.
Eine extra Versicherung ist ebenfalls nicht nötig, da es mit dem Zugfahrzeug mitversichert ist.
Du kannst Dir schon ein Kurzzeitkennzeichen holen, aber das kostet nur und ist auch nicht notwendig.
Einfach dranhängen an Dein Wohnmobil und dann einfach hinterherziehen.

Ob der noch angemeldet ist, erkennst Du noch ob die Plakette hinten dranhängt. Wenn ja, dann ankuppeln fertig.
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Eine Reise von tausend Meilen beginnt auch nur mit einem einzigen Schritt.
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VG
Stefan
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  #7  
Alt 21.10.2010, 15:58
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von bandi- Beitrag anzeigen
[..]
„Grüne Kennzeichen“ [..] für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck, (z. B. für Boote
[..]
Bei Zahlung einer erhöhten Kraftfahrzeugsteuer für das Zugfahrzeug (nicht bei PKW oder Krad) kann ein Lastanhänger steuerfrei gestellt werden.
[..]

Der Text ist schwer mißverständlich - Wiki ist halt nicht immer gut.

Sportbootanhänger können immer "grün" zugelassen werden.

Die Bindung an einen Zugwagen besteht nur bei steuerfrei gestellten Lastanhängern. Ein Sportbootanhänger ist kein Lastanhänger.
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Beste Grüße

John
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  #8  
Alt 21.10.2010, 16:03
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Nachtrag: Wie Tommi schon sagte: natürlich nur wenn Du auch ein Boot damit ziehst!!! Da bin ich jetzt von ausgegangen.In den Papieren von meinem Bootstrailer (auch mit grüner Nummer) steht unter Punkt 5: Anh. f Sportgeraete Bootstransporter
Wenn ich da nen Motorrad drauf schnalle wäre das strafbar weil das fahren ohne Betriebserlaubnis ist und sogar "Steuerhinterziehung" wegen der Zweckentfremdung.

Aber das ist ja gar nicht das Thema.
Guck nach ob die Plakette noch drauf ist und wenn ja dann los....
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Niko
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  #9  
Alt 21.10.2010, 16:14
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kann schon gut sein, dass sich der oben unterstrichene Satz nur auf LKW bezieht.

Wenn: "Eine extra Versicherung ist ebenfalls nicht nötig, da es mit dem Zugfahrzeug mitversichert ist" stimmt, ist grüne Nummer ja günstig: null Versicherung, null Steuer, Zugfahrzeug bezahlt auch nix zusätzlich.
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  #10  
Alt 21.10.2010, 16:27
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Zitat:
Zitat von bandi- Beitrag anzeigen
kann schon gut sein, dass sich der oben unterstrichene Satz nur auf LKW bezieht.

Wenn: "Eine extra Versicherung ist ebenfalls nicht nötig, da es mit dem Zugfahrzeug mitversichert ist" stimmt, ist grüne Nummer ja günstig: null Versicherung, null Steuer, Zugfahrzeug bezahlt auch nix zusätzlich.
So sieht's aus unser Hobby ist ja auch schon ohne die Steuer teuer genug
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Gruß, Markus.
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  #11  
Alt 21.10.2010, 16:31
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Zitat:
Zitat von cityhawk Beitrag anzeigen
[..] Anh. f Sportgeraete Bootstransporter

Wenn ich da nen Motorrad drauf schnalle wäre das strafbar weil das fahren ohne Betriebserlaubnis ist und sogar "Steuerhinterziehung" wegen der Zweckentfremdung.[..]
Der guten Ordnung halber: Du darfst ein Sportgerät transportieren. Das muß kein Boot sein. Der Zusatz "Bootstransporter" ist keine Einschränkung, da er in der Vorschrift gar nicht vorkommt.

Das Sportgerät darf aber auch NUR zum Sport tauglich sein. Ein Straßenmotorrad wäre das nicht, eine nicht zulassungsfähige Geländemaschine schon.
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Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 21.10.2010, 16:39
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der guten Ordnung halber: Du darfst ein Sportgerät transportieren. Das muß kein Boot sein. Der Zusatz "Bootstransporter" ist keine Einschränkung, da er in der Vorschrift gar nicht vorkommt.

Das Sportgerät darf aber auch NUR zum Sport tauglich sein. Ein Straßenmotorrad wäre das nicht, eine nicht zulassungsfähige Geländemaschine schon.
Das hat man mir aber anders erklärt. Es gilt was im Schein steht, also Bootstransporter. Kann aber gut sein, ich glaub es ist auch schwer da überhaupt eine verbindliche Aussage seitens eines Amtes zu erhalten.

Ich transportiere jedenfalls keine Mopeds mit dem Trailer....macht nur Kratzer und man slippt ja dann auch nur einmal
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  #13  
Alt 21.10.2010, 16:55
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Ich stimme Dir völlig zu, die Diskussion ist für uns Bootler akademisch.

Zitat aus der FZV:
2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind [..] Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden. [..]

Im letzten Halbsatz wird das "ausschließlich" gerne übersehen.
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  #14  
Alt 21.10.2010, 16:58
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Ich glaube sogar bei unserem Pferdeanhänger (mit grünem Kennzeichnen) steht das so drin "Tiere für Sportzwecke"....somit darf ich damit auch kein Sportmoped transportieren, auch nicht zu Sportzwecken...!

Aber was ist wenn mein Pferd auf einem Motorrad sitzt?
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  #15  
Alt 21.10.2010, 17:05
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Sorry, ich muß da noch mal auf dem Satz rumhacken, den ich vorhin geschrieben habe:

Wenn: "Eine extra Versicherung ist ebenfalls nicht nötig, da es mit dem Zugfahrzeug mitversichert ist" stimmt, ist grüne Nummer ja günstig: null Versicherung, null Steuer, Zugfahrzeug bezahlt auch nix zusätzlich.

Stimmt das echt ???
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  #16  
Alt 21.10.2010, 17:10
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Zitat:
Zitat von bandi- Beitrag anzeigen
Sorry, ich muß da noch mal auf dem Satz rumhacken, den ich vorhin geschrieben habe:

Wenn: "Eine extra Versicherung ist ebenfalls nicht nötig, da es mit dem Zugfahrzeug mitversichert ist" stimmt, ist grüne Nummer ja günstig: null Versicherung, null Steuer, Zugfahrzeug bezahlt auch nix zusätzlich.

Stimmt das echt ???
Ja das stimmt so.
Und dabei ist es auch egal auf wen der Anhänger zugelassen ist und wer ihn zieht.

Gruß Jürgen
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Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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  #17  
Alt 21.10.2010, 17:16
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Ja stimmt!
ich habe zwei Trailer...beide haben ein grünes Kennzeichen.
Der Bootstrailer ist nur angemeldet (beim STVA) ...ist versicherungs- und steuerfrei und über die Zugmaschine versichert.
Das heißt: Alles was ich mit damit beschädige...z.B. beim Rückwärtsfahren ein parkendes Auto streifen...wird über meine KFZ-Haftpflicht geregelt!
ABER NUR wenn der Trailer am Auto war!!!! Wenn das Ding aber eigenmächtig am Parkplatz losrollt (z.B. weil ich die Bremse nicht richtig gezogen habe) dann zahlt die KFZ-Versicherung nicht. Das wird es dann teuer.

Wir haben auch noch einen Pferdetransporter. Für den habe ich eine versicherungs abgeschlossen (kostet 50,- Euro im Jahr)..und zwar nur um Punkt 2 von eben abzudecken!
Mit der grünen Nummer hat das alles nix zu tun und steuerfrei sind beide...wegen grüner Nummer!
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  #18  
Alt 21.10.2010, 17:27
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Dann könnte man ja die Zulassung auf den Vorbesitzer so lassen wie sie ist, dem Finanzamt ist es egal, der Kfz-Versicherung ist es egal und der Polizeikontrolle ist es auch egal.

Vielen Dank für die Tipps bis hier.

Gruss Andreas
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  #19  
Alt 21.10.2010, 17:35
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Zitat:
Zitat von bandi- Beitrag anzeigen
Dann könnte man ja die Zulassung auf den Vorbesitzer so lassen wie sie ist, dem Finanzamt ist es egal, der Kfz-Versicherung ist es egal und der Polizeikontrolle ist es auch egal.

Vielen Dank für die Tipps bis hier.

Gruss Andreas
Das wiederum würde ich nicht empfehlen bzw. als Vorbesitzer nicht zulassen. Denn wenn sich ein Dreijähriger am geparkten Trailer das Auge aussticht, wird ggfs. der Halter in Regress genommen. Das solltest dann schon Du sein.
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Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #20  
Alt 21.10.2010, 17:37
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Vorallem werden Parkverstöße und TÜV-Überziehungen unbremsbar beim Halter geahndet.

Da würde ich mich als Vorbesitzer bedanken. Deshalb übergebe ich Fahrzeuge nur abgemeldet.
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Beste Grüße

John
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  #21  
Alt 21.10.2010, 18:01
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Da habt ihr schon recht. Man lernt: Trailer mit grüner Nummer vor dem Verkauf abmelden.

Aber doch interessante Gesetzeslücke: Käufer von zugelassem Trailer mit grüner Nummer kann jahrelang auf der Zulassung vom Vorbesitzer weiterfahren und muss keine Strafmandate für Falschparken zahlen.

Andere Frage: wird meine Zulassungsstelle problemlos von grün auf grün im neuen Zulassungsort umschreiben?
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  #22  
Alt 21.10.2010, 18:12
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Zitat:
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Da habt ihr schon recht. Man lernt: Trailer mit grüner Nummer vor dem Verkauf abmelden.

Aber doch interessante Gesetzeslücke: Käufer von zugelassem Trailer mit grüner Nummer kann jahrelang auf der Zulassung vom Vorbesitzer weiterfahren und muss keine Strafmandate für Falschparken zahlen.

Andere Frage: wird meine Zulassungsstelle problemlos von grün auf grün im neuen Zulassungsort umschreiben?
Strenggenommen keine Gesetzeslücke, weil Du als neuer Besitzer gehalten bist (m.W. auch gesetzlich), umzumelden. Fällt nur oft nicht auf, weil Du ja den Kaufvertrag nicht mitführen musst.

Zulassungsstellen melden problemlos beliebige Fahrzeuge um und geeignete Fahrzeuge auch mit grünem Kennzeichen an. Manchmal triffst Du halt auf Verwaltungssachbearbeiter im öffentlichen Dienst Komma Teilzeit, die ausschließlich das Anmelden von roten VW Golfs beherrschen. Da brauchts schonmal einen Hinweis auf grüne Kennzeichen und die Steuerfreiheit von Sportgerätetransportern. I.d.R. klappt das aber problemlos.
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #23  
Alt 21.10.2010, 19:17
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Dann könnte man ja die Zulassung auf den Vorbesitzer so lassen wie sie ist, dem Finanzamt ist es egal, der Kfz-Versicherung ist es egal und der Polizeikontrolle ist es auch egal.

Vielen Dank für die Tipps bis hier.

Gruss Andreas
Theoretisch wäre es egal...praktisch wird der Vorbesitzer das nicht machen.
Abgesehen von den schon hier aufgezählten Punkten kommt noch hinzu das am Gespann ja nur die Nummer des Trailer zu sehen ist...wenn Du also auf der Autobahn jemanden schneidest dann kriegt der Besitzer des Trailers post...gut für Dich...schlecht für ihn.
Aber zur Überführung ist das sicher kein Problem. Wird ja im Kaufvertrag oft auch gesondert vereinbart!
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  #24  
Alt 21.10.2010, 19:52
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ok, an meinen nächsten Porsche kommt dann der tiefergelegter Bootsanhänger mit nem strömungsgünstigen Surfbrett drauf.

Scherz beiseite: muss man schon aufpassen mit der grünen Nummer, die Details kannte ich noch nicht bis zu diesem Thread.

Nochmals danke für die Tipps.

Gruss Andreas
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