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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#41
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![]() Zitat:
In den offiziellen Regelwerken existiert der Begriff U-Boot nicht. Mir scheint der Standpunkt der Behörden zu sein, was nicht geregelt ist, ist auch nicht erlaubt. Dennoch stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn man tatsächlich mit einem U-Boot in Unterwasserfahrt erwischt wird? Die Entenpolzei: "Das dürfen Sie nicht." Der U-Boot-Kapitän:"Wo steht das?" Die Entenpolizei:"???, OK Verwarngeld." Der U-Boot-Kapitän:"Nöö." Die Entenpolizei:"OK, Anzeige." usw. usw. Bis der Anwalt dann den Richter fragt, auf Grund welches Paragraphen er den U-Boot-Kapitän verurteilen will, alle *üblichen* Papiere und Patente vorausgesetzt. Ich vermute, das ganze läßt sich erst lösen, wenn einer es macht, erwischt wird und ein höchstrichterliches Urteil vorliegt. Vorausgesetzt, es kommt zu keinen Sicherheitsproblemen, bin ich auf die Urteilsbegründung gespannt. Michael
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There are 10 kinds of people in the world. ![]() |
#42
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Habe nun schon ein bischen mitgelesen hier im Thread und möchte mal meine Tendenz mitteilen.
Ich gehe davon aus, dass man auf Grund der lokalen Gegebenheiten nicht daran gedacht hat, was für U-Boote zu vormulieren. Setzt man mal eine kleine Technische U-Booteinheit , die in unseren Binnengefilden tauchen könnte, dann glaube ich eher, das ist verboten. Denn zum einen gibt es die Kennzeichnungspflicht der Boote die gut sichtbar an bestimmten Stellen angebracht werden muss. Das macht ja nur Sinn, wenn sie auch für alle Sichtbar ist, d. h. dass das U-Boot im nicht getauchten Zustand in Fahrt befindlich sein muss. Des weiteren muss man sich als Verkehrsteilnehmer doch so verhalten, dass keiner Gefährdet wird. Beispiel: Ich darf ich mit meinem Boot bei uns auf dem Rhein richtig schnell fahren. Handel ist automatisch dabei fahrlässig, vielleicht sogar grob, weil ich mit einem tauchenden U-Boot rechnen muss? Ich bin mir sicher: NEIN! Das würde gegen mein aus der Erfharung gesammeltes Verständnis für den gemeinschafltichen Verkehr gehen. Jetzt aber ine eingeschränkte Ausnahme. Wenn das U-Boot nicht taucht, ist es ja sichtbar und kann damit unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten wie ein anderes Boot am Verkehr teilnehmen. Ich meine vor ein paar Jahren ist so ein Boot für Demostrationszwecke und als Attraktion für eine Austellung mal bei uns in Rees vorbei gekommen. Leider weiss ich nicht mehr genau wann. Mein Fazit: 1. Fahren ja 2. Tauchen nein
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Gruß, Thomas |
#43
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Dass U-Boote welchen Verwendungszwecks auch immer nicht im Rhein, im Kanal und am besten auch noch in den Schleusen auf Schleichfahrt gehen dürfen, ist glaube ich jedermann im Prinzip klar und nachzuvollziehen.
Aber warum sollte ein gelbes 8-m-U-Boot bspw. im Bodensee, dass via Boje o.ä. auf seine Tauchposition aufmerksam macht, verboten sein (außer auf österreichischer Seite ![]() Ich halte also durchaus Situationen für denkbar, in denen es nicht pauschal wg. Gefährdung des Restverkehrs verboten sein dürfte. Mal einen Gedanken weiter: Freizeit = kein Atom = eher langsam, kurze Tauchgänge = am besten Elektro. Elektro-Freizeitboote sind wiederum auf vielen Binnen-Stauseen (die dann auch gleich schön tief sind) nicht verboten ...
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#44
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Auf dem See könnte das natürlich klappen.
Dabei würde ich das mit einer Boje gekennzeichnete Boot -sichtbar oder nicht- ähnlich einer Arbeitsplattform vom WSA ansehen. D. h. Sog und Wellenschlag vermeiden. Das geht meist mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung einher. Dazu kommt noch, das dieses Hinderniss beweglich ist, allerdings nicht wie man sich eine Baustelle vorstellt, langsame Verlegung oder Verlegung mit kurzer Distanz an einem Tag. Nein, das Ding ist ständig in Fahrt und das nicht unerheblich. Was bedeutet das für den Verkehr. Ständig Ausschau halten, ob man in der Nähe der Boje fährt. Wenn ich mir das für den Bodensee vorstelle, könnte das ein Vekehrschaos geben. Sollte es auf Grund der örtlichen Begebenheiten sogar nur möglich sein, in einer begrenzten Fahrrinne zu fahren, wer hat dan beim Kreuzen Vorfahrt? Des weiteren, Wellen und diesiges Wetter tragen auch zum Übersehen der Boje bei. Also wenn tauchen, dann nur ohne Boje im tiefen Wasser und mit bestimmten Auftauchgebieten, die für die restliche Schifffahrt gesperrt ist.
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Gruß, Thomas |
#45
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Hallo Seestern
Wenn du morgen vorbeikommst kannst du ja direckt fragen ![]() |
#46
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Hey Gemeinde,
das macht ja richtig Spass ![]() z.Bsp. : wie sieht es aus, mit der Lichterführung bei unsichtigem Wetter? ALSO Unsichtiges Wetter ist doch z.Bsp bei verringerter Sichtweite durch Regen. Regen bezeichne ich mal als "viel Wasser in der Luft". Okay, bei Tauchfahrt ist da wenig Luft im Wasser, wie sollen da die Signallampen montiert werden? An einem hinterhergezogenen Schwimmkörper lotrecht über dem U-Bootsrumpf ? Dann weiss doch jeder, da schwimmt ein U-Boot! Dann ist der Sinn des Ganzen verpufft ![]() Falls das Periskop (richtig geschrieben???) ausreicht, um zu behaupten, dass die Sichtweite ausreicht, dann müsste an dessen Optischen System genügent Platz für die Anbringung des Kennzeichens sein. (sähe sicher sehr ungut aus ![]() Interessant finde ich auch die Frage, ob ein U-Boot in einem Bereich, in dem Ankerverbot gilt, sich einfach auf den Grund stellen darf. Oder gilt das nicht als ankern? Oder wie würde analog zum Gruß "immer eine handbreit .... usw." das bei einem U-Boot lauten. Etwa immer: " äh ( jetzt weiss ich auch nicht weiter) " Mein persönlicher Tipp ist: das wird ein seeehr langer Thread, und das finde ich toll ![]()
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#47
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Gut dass alle hier im
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Beste Grüße Uwe
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#48
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@BARTMAN
danke, leider sieht das meine Frau nicht so. Aber es gibt Tage. an denen ist mir meine eigene Meinung wichtiger ![]()
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#49
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Eins dürfen wir nicht vergessen: El.Almirante hat die Ausgangsfrage wirklich ernst gemeint. Es ist ja wirklich ein ernsthaftes akademisches Problem.
![]() Wir werden es schon herausbekommen ob der SBF Binnen den U-Boot Schein beinhaltet. Werde mal meine Connections zur Waschpo spielen lassen. ![]()
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Beste Grüße Uwe
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#50
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ich bin ja auch hin und her gerissen, zwischen Ernsthaftigkeit und Entspannung.
also ernsthaft: einfach mal schauen, was es für Aussagen zu Tauchgeräten/Hilfen gibt. Kenne jemand, der in der Okertalsperre (Harz) mit einem Selbstbau(vorhaben) auf den Grund gehen wollte. Dort sind diverse überflutete Zugänge alter Erzminen zu finden. Ausserdem liegt dort ein Ort (Schulenbreg) komplett unter Wasser. Habe aber keine Ahnung, was aus dem Vorhaben geworden ist. ![]() jetzt die Entspannung: wie wäre es, so ein U-Boot, als überdimensionalen Fishfinder zu definieren, der ohne dazugehörigem Boot betrieben wird. Das wird sicher der teuerste Fisch aller Zeiten werden, aber man kommt damit in die Zeitung. Zum angeln, muss man zwar auftauchen, aber genau dafür, hat man den entsprechenden Führerschein, und alle sind glücklich ![]()
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#51
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noch ein Punkt/Frage
![]() wie sieht das mit einem Antifoulig-Anstrich aus? Also Fahr-GEBIET oder Fahr-TIEFE abhängig, sprich bis zur Wasserlinie oder Ganzköperanstrich ![]() .
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#52
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1. Von Wem sprichst Du ![]() 2. Das mit den 11 Beiträgen meinst Du nicht ernst ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Ausserdem herscht hier Meinungsfreiheit ![]() ![]() ![]() Gruss Uwe ![]()
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Beste Grüße Uwe
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#54
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Hallo zusammen!
![]() Schaut doch mal hier rein! Da müßten doch Antworten zu finden sein, oder irre ich mich? Es gab in Köln sogar mal eins zu kaufen... Fa. Mulius gebaut um 1960. Der 1 PS Elektromotor wurde von Siemens gebaut ![]() con muchos saludos Carlos |
#55
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Ich denke auch, wir sollten versuchen, das Problem einmal ernsthaft zu beantworten - auch wenn ich mir tausende witzige Situationen mit sowas vorstellen kann.
Gehen wir mal davon aus, das das Problem Kennzeichnung, Beleuchtung ein theoretisches ist, denn auch ein seegehendes kommerzielles U-Boot darf auf die Nationale verzichten .... es muss also (Ausnahme)Regeln für Tauchboote geben. Der SBF Binnen gilt für "Sportboote mit Antriebsmaschine" ab 5PS. Ist ein U-Boot ein Boot? "Nach den Bau- und Ausrüstungsvorschriften (Untersuchungsordnungen) ist ein 'Sportfahrzeug' ein für Sport- oder Erholungszwecke bestimmtes Schiff, das kein Fahrgastschiff ist." (aus: http://home.t-online.de/home/wsp.nrw....htm#Sportboot ) Damit komme ich erstmal zu dem Schluss, dass man das U-Boot fahren dürfte. Eine zweite Frage ist ja eigentlich, ob auf den Binnenwasserstraßen ein pauschales Tauchverbot gilt.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#56
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Außerdem bequatschen wir das heute abend! ![]()
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Gruß, Thomas |
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#58
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#59
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Carsten S. baut seit Jahren eigen U-Boote, unter anderem auch das aktuelle Euronaut 16meter Projekt. Ich weiß ja nicht, ob der hier schreibt, oder ob den jemand kennt. Der sollte wohl alle Fragen bezüglich U-Boote beantworten können
![]() Das hier hat er auch gebaut: ![]() |
#60
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