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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Rechtliche Lage U-Boot Binnen
Hallo Leute.
Hab' schon mal gesucht, aber nichts passendes gefunden. Weiß jemand, wie die rechtliche Lage bezüglich U-Boot im Binnenbereich ist? Darf man sowas mit dem SBF fahren? Auch unter Wasser? Und wie sind die Regeln wegen Sicht, Beleuchtung, Sichtbarkeit bei Unterwasserfahrt usw.? Kein Scherz, interessiert mich wirklich! Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! |
#2
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#3
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gute Frage,
ich würde schon sagen das man zumindest eine Qualifizierung nachweisen müssen wird, denn mit fahren nach Sicht und Schallzeichen ist ja nichts unter Wasser. Bin mal gespannt was an qualifizierteren Antwort noch so kommt. |
#4
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Hi,
hier der Link zum U-Boot Modellbauverein: http://www.sonar-ev.de Da gibt es weitere Links, ein Forum und Ansprechpartner. Was es nicht alles gibt! Letzten Monat gab es das dt. Treffen der U-Boot Bauer am Fuehlinger See in Koeln. Da waren auch bemannte Mini U-Boote. Mitglieder von Sonar.ev waren auch mit dabei. Aber jetzt mal Butter bei die U-Boote: Hast Du eine Wette laufen oder ist Dein Boot so haesslich, dass du es zum U-Boot umbauen musst? :wink: Im Ernst: Warum interessierst Du Dich fuer das Thema? Mit neugierigem Gruss Der Kappes
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#5
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Angesichts der Wassertiefen binnen und die allgemeine deutsche Regelungswut tippe ich auf "total verboten".
Rhein, Kanäle, vermutlich generell Flüsse schließen sich aus. Bodensee ginge natürlich ... Da Du mit Beleuchtung und Kennzeichnung im getauchten Zustand ein ernstes Problem haben dürftest, gehe ich fast davon aus, dass das zu Freizeitzwecken binnen schlicht nicht erlaubt ist. Aber: Interessieren tut's mich auch. Is' noch cooler als mit einem Amphibienfahrzeug die Sliprampe runter zu fahren ...
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#6
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Hi Kappes.
Danke für den Link, werde da mal weiterforschen. Zitat:
Zitat:
Ich habe aber überhaupt keine Vorstellung davon, ob es überhaupt Regeln gibt und ob U-Boote Binnen überhaupt gefahren werden dürfen. Der Gedanke kam mir, als ich überlegt habe, was passiert wohl, wenn ein U-Boot den Rhein rauf fährt? Mir fallen da noch mehr bescheuerte Fragen zu ein, z.B. kann ein Binnenschiffer ein U-Boot auf dem Radar sehen? Ist alles nicht eilig und auch nicht wirklich wichtig, aber ich finde es trotzdem sehr interessant und scheinbar gibt's da ja nicht wirklich allgemein bekannte Vorgaben. Michael
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#7
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schick doch mal eine EMail ans Wasser und Schiffahrtsamt bei dir und frag mal an
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#8
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Zitat:
Aufgetaucht bist Du natürlich auf dem Radar zu sehen. Aber dann holen Dich die Jungs mit den weißen Turnschuhen.
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Ciao Hans Peter *Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir gönnen* |
#9
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Zitat:
Ist aber echt ne interessante Frage: Ist ein nichtmilitärisches und nichtkommerzielles U-Boot ein Sportboot?? |
#10
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solange es nicht tauchfähig ist könnte es ja evtl als Eigenbau durchgehen
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#11
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Zitat:
Warum holen die mich dann? Ich finde einfach keine Informationen zur rechtlichen Situation Michael
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#12
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Zitat:
Und ob man dann tauchen darf bzw. ob man sowas überhaupt fahren darf, auch, wenn man ganz ehrlich verspricht, nicht zu tauchen Scheint aber ein interessantes Thema zu werden. Michael PS Hab' gerade mal 'ne Mail bei ELWIS.de abgesetzt, mal sehen, ob die das überhaupt ernst nehmen.
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#13
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ich fänds schon amüsant genug ein nicht tauchfähiges im Hafen fest zu machen bzw die Binnenstraßen zu befahren.
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#14
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Zitat:
Schön in militärischer Lackierung, 14,99m lang, im Prinzip ein einfaches zugelassenes Sportboot mit "Eigenbaukarosserie" Könnte spassig werden, besonders in so Yuppiehäfen Michael
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#15
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vor allem könnte es so finanzierbar bleiben.
brauchst ja keine Radarecholottiefenmessluftaufbereitungsriesenakkul uftkammernundwasweisichnichtnochalles drin zu haben |
#16
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heisst die Abkürzug U-Boot nicht UnterSEE-Boot? Danach ist zumindest das "Fahren" auf/in Flüssen und Kanälen schon ausgeschlossen, oder
Auch die Ausweichregeln sehen nur das Ausweichen in horizontaler Bewegungrichtung vor. Obwohl ich schon Leute gesehen habe, die das Überholen wortwörtlich nehmen wollten
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#17
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Tauchen = verstecken / tarnen, ist schon durch das Vermummungsverbot geregelt
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#18
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Bei den Wassertiefen der hiesigen Flüsse / Kanäle wird das eher ein furchenziehen als ein Tauchen.
Aber mal Butter bei die Fische: Zitat:
Auf Seen wird das schon anders sein. Ich denke, das du dort tauchen dürftest, wenn der See so tief ist, das die Schiffahrt nicht gefährdet wird und wenn du die Tauch/Auftauchstelle entsprechend sicherst. Alexander
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Was kann sich ein Mann vom Leben erhoffen? Heisches Wascher, gute Schahnärtschte und weichesch Toilettenpapier - frei nach Terry Pratchet www.aerzte-unter-segeln.de Helfen wo sonst keiner Hilft! www.kulinarisches-blog.de Weltweit gut Essen |
#19
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Moin,
evt. ließe sich einiges durch eine Anfrage bei Umweltschutzorganisationen oder Forschungseinrichtungen erfahren. Die Filmer und Woodshole(oder wie das heißt)-Titanic-Sucher, oder Bergungsunternehmen sind ja auch teils private Wirtschafter, die sich unter Wasser umtun. Da gibt es doch diesen Sigurd Tesche mit den auch Binnen-Unterwasseraufnahmen,...irgenwas muß doch zu finden sein. Kai |
#20
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Zitat:
Eben, es heißt UnterSEE-Boot. Nicht UnterMEER-Boot. Somit sind zumindest Binnenseen eingeschlossen Zitat:
Nehmen wir ruhig mal die offene See, auch da gilt die KVR, muß ein U-Boot jetzt unbedingt horizontal ausweichen oder darf es sich auch wegducken? Ich finde einfach keine vernünftigen Regeln für U-Boote, nicht mal auf See. Kann es sein, daß der Gesetzgeber U-Boote nur als militärisches Gerät und vielleicht noch als Bergungsgerät sieht und gar nicht damit rechnet, daß jemand sowas zum Spaß fährt? Und was ist mit den Touristen-U-Booten? Michael
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#21
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Zitat:
Vermutet habe ich das auch, aber es muß doch Regeln geben? Und warum soll ich nicht tauchen, wenn es tief genug ist? Oder mit einem Mini-U-Boot außerhalb des Fahrwassers? Ich denke, daß ein 3m-U-Boot in 2m Wassertiefe schon fast komplett abtauchen kann. Und 2m Tiefe gibt's am Rhein häufig, auch außerhalb des Fahrwassers. Und bei Hochwasser kann man sogar unter den Schiffen durch (ob das gemütlich ist, wage ich zu bezweifeln.) Zitat:
Muß doch geregelt sein? Michael
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#22
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......bei den Oesis sind bemannte U-Boote verboten! Arme Feuerwehr! s.u.
Die Feuerwehrtaucher am Attersee müssen jährlich zu etwa 40 Einsätzen ausrücken. Zur Erleichterung ihrer oft gefährlichen Arbeit wünschen sie sich jetzt ein U-Boot. Im Internet wurde bereits heftig recherchiert, wer denn welche U-Boote anbietet und welches das geeignetste wäre. ABER: Die Gesetzeslage in Österreich verbietet bemannte U-Boote. Ferner würde auch der Preis von über 250.000 Euro die Feuerwehrkassen überfordern. Trotzdem werden die Taucher demnächst etwas Erleichterung bei ihren Suchen finden. Die derzeit verwendetet UW-Suchkameras –meist Marke Eigenbau – werden durch ein von der Oberfläche ferngesteuertes, 70.000 Euro teures ROV (Suchroboter) ersetzt. Nachteil des ROV sei aber, dass sich dieser in Unterwasserhindernissen verfangen kann. Stationiert wird der Suchroboter im neuen Ausbildungszentrum der Feuerwehrtaucher in Weyregg am Attersee. Quelle: ORF OÖ |
#23
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Zitat:
le - es gibt keine u-boote - loup |
#24
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frag doch einfach die jungs von euronaut.org,die haben das hammerteil bestimmt nicht nur zum oberflächenschwimmen gebaut!!!
das is echt ein hammergeiles gerät! ich hab bei uns auf der staustufe iffetzheim(Rhein) manchmal locker 40 fuss! das müsst reichen sollt ich mal einladen die jungs,zum probefahren!!! |
#25
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S.U.B.Fs.S. und S.U.B.Fs.B.
Was braucht der Kapitän eines U-Bootes für einen Befähigungsnachweis für sein U-Boot? Ich denke, er braucht nur ein ganz normales Kapitänspatent. Oder gibts ein Extrapenten für U-Boote? Ein U-Boot ist doch in erster Linie ein Schiff.
Gibts eigentlich Sport-U-Boote? Dafür würde sich unsere permanent Vorschriften, Anträge, Formulare und neue Führerscheinklassen erzeugende Verwaltung bestimmt ganz schnell noch einen neuen Führerschein einfallen lassen. Etwa in diesem Sil: Sport-U-Boot-Führerschein See, (S.U.B.Fs.S.), berechtigt zum tauchen Sport-U-Boot-Führerschein Binnen (S.U.B.Fs.B.), berechtigt nicht zum tauchen Handbreit!... HeinMück |
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