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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 30.08.2004, 09:53
Benutzerbild von MichaelH
MichaelH MichaelH ist offline
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357 Danke in 195 Beiträgen
Standard 2.59m = Überbreite?

Hallo Leute,

viele amerikanische Boote sind 2.59m breit. Dies ist leider etwas breiter als die erlaubten 2.50-2.55m auf dem Weg durch Österreich, Slowenien und Kroatien.

Sind die 4cm zu viel schlimm?

Wie macht ihr das?
__________________
LG Michael
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  #2  
Alt 30.08.2004, 12:40
rcastor rcastor ist offline
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Hallo Michael,
Ich habe die letzten Jahre verschiedene 2,59 mtr. Boote nach Kroatien getrailert. Da ich außer der deutschen Zulassung "Kennzeichen für Kleinfahrzeuge" keine Papiere brauche, habe ich beim Wasser und Schiffahrsamt bei der Anmeldung 2,49 Breite eintragen lassen. Das interessiert in Deutschland keinen.
Einmal hat ein slowenischer Zöllner die Papiere sehen wollen, war aber dann damit zufrieden.
Klar kann man 4 cm messen. Aber es gibt auch Fertigungstoleranzen. Das Kunststoffboot wird eventuell durch Gurtspannung und Temperatur breiter oder schmäler. Außerdem steht in den Papieren 2,49. Da kann man zumindestens mal ein dummes Gesicht und auf "Keine Ahnung" machen.

Wenn Dir zu riskant ist, kannst Du das boot vielleicht leicht schräg stellen.

Gruß Rolf
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  #3  
Alt 30.08.2004, 12:51
Benutzerbild von MichaelH
MichaelH MichaelH ist offline
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Zitat:
Zitat von rcastor
Klar kann man 4 cm messen. Aber es gibt auch Fertigungstoleranzen. Das Kunststoffboot wird eventuell durch Gurtspannung und Temperatur breiter oder schmäler. Außerdem steht in den Papieren 2,49. Da kann man zumindestens mal ein dummes Gesicht und auf "Keine Ahnung" machen.
Hallo Rolf,

ein Gruß von Neuling an Neuling (forumsmäßig gesehen).

Dummes Gesicht und "Keine Ahnung" mach ich auch immer wenn mich die Polizei was fragt , aber wenn die dafür Geld wollen, wieviel wollen die dann?
Oder muß ich dann umdrehen?
Oder die Scheuerleisten wegflexen

In den Foren wird oft über Überlast diskutiert, aber selten über Überbreite.
__________________
LG Michael
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  #4  
Alt 30.08.2004, 13:28
Benutzerbild von Kermit
Kermit Kermit ist offline
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Wenn das Boot vom Trailer fällt (z.B. durch Unfall)
kann die Kaskoversicherung vom Boot sagen:
Das Boot hätte ohne Sondergenehmigung nicht auf öffentlichen Straßen
transportiert werden dürfen - somit kein Kaskoschutz!?

Vielleicht kann ein Versicherungsprofi das erläutern????

Gruß aus H.

Kermit

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  #5  
Alt 30.08.2004, 13:30
rcastor rcastor ist offline
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Hallo Michael,

Grüße zurück.
Bei Übergewicht bin ich sehr pingelig. Da steht einfach zu viel auf dem Spiel (von abhängen in München über Punkte ...).
Überbreite kann ich als Laie garnicht messen. Höchstens am Spiegel mit Zollstock und da ists schmaler.
Außerdem habe ich mich selbst glücklich gemacht mit der Idee in Fall des Falles vor Ort wie Du schon schreibst Scheuerleiste abbauen oder mit Spanngurt zusammenziehen.
Ist zwar alles Blödsinn aber ich habe halt machmal auch genug von der ewigen Bevormundung und Prinzipienreiterei.

Bedenke dass man 3 mtr. ohne große Probleme in vielen Ländern fahren darf. Nur muß man dafür zahlen (logisch).
Es kommt letztlich auch darauf an wer wann und womit fährt. Auch die LKW sind breiter als die 2,55 mtr. Da steht nämlich noch auf beiden Seiten ein Spiegel, und oft auch anderes über.
Also was solls. Das "Vergehen" ist wohl minimal.

Allzeit eine Handbreit Wasser unterm Antrieb
Rolf
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  #6  
Alt 30.08.2004, 13:31
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von rcastor
Überbreite kann ich als Laie garnicht messen.
Zwei Leinen mit einem Gewicht an die Reeling festmachen und unten auf der Straße messen.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

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  #7  
Alt 30.08.2004, 13:46
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MichaelH MichaelH ist offline
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Zitat:
Zitat von rcastor
Also was solls. Das "Vergehen" ist wohl minimal.
Hallo Rolf,

das hoffe ich auch. Denn sonst wäre das ja ein KO-Kriterium für amerikanische Boote (Cruiser).
__________________
LG Michael
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  #8  
Alt 30.08.2004, 14:41
rcastor rcastor ist offline
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Hallo Cyrus,

Gute einfache Methode.
Hoffentlich liest das jetzt keiner von der Trachtegruppe (Wir wollen doch nicht dass der brave Bürger und Steuerzahler ständig mit solchen Bagatellen drangsaliert wid).

Gruß
Rolf
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  #9  
Alt 30.08.2004, 17:24
Frank
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Versucht das gar nicht erst beim Transit durch die Schweiz, die Chance dass ihr an der Grenze zurückgeschickt werdet ist > 90%.

Ich habe mal vor Jahren ein total verzweifeltes Paar mit ner neuen Bavaria 707 an der Grenze in Konstanz erlebt. Die wollten nach Kroatien via Italien. Das Ding war 2.55 breit und wurde blockiert. Bavaria stellte sich übrigens auf den Standpunkt, dass a) Dimensionen nicht zugesicherte Eigenschaften seien und b) dass Breite immer ohne Aluscheuerleiste gemessen würde.

Das Paar hat es dann in der folgenden Nacht spät in Rielasingen probiert. Leider hat man es auch da gemerkt, sodass sie Ferien in Frankreich gemacht haben.

Frank
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  #10  
Alt 30.08.2004, 18:12
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
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Die haben das wirklich nachgemessen???
Ist ja unglaublich.
Bernd
__________________
Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #11  
Alt 30.08.2004, 18:27
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Zitat:
Zitat von rcastor
.....
Ich habe die letzten Jahre verschiedene 2,59 mtr. Boote nach Kroatien getrailert. Da ich außer der deutschen Zulassung "Kennzeichen für Kleinfahrzeuge" keine Papiere brauche, habe ich beim Wasser und Schiffahrsamt bei der Anmeldung 2,49 Breite eintragen lassen. Das interessiert in Deutschland keinen.
.....
moin,

zunächst mal das wichtigste:
herzlich willkommen im forum.




wenn man mit solchen daten in den papieren durchkommt ist alles gut.
aber es gibt immer sternchensammler, denen einer abgeht wennse solche fehler finden.

le loup
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  #12  
Alt 30.08.2004, 19:28
Frank
Gast
 
Beiträge: n/a
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Ja Bernd,

die haben links und rechts eine senkrechte Messstange angesetzt, Bandmass und schon war das arme Paar dran. Bis zu diesem Moment waren die davon ausgegangen, dass ihre Bavaria trailerbar war.
Die einzige Ausnahme in StVG sind Kühlfahrzeuge, die dürfen max. 2.55 mm breit sein, damit innen noch 2 Europaletten mit 1.20 m Breite hineinpassen.

Was sagt eigentlich die Versicherung bei einer Streifkollision bei einem überbreiten Boot ? Mit Sicherheit werden die Forstmeister misstrauisch bei der Unfallaufnahme.

Frank
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  #13  
Alt 30.08.2004, 19:40
Benutzerbild von chris-b
chris-b chris-b ist offline
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ja nee

ich wär ja generell vorsichtig. Und zwar allein schon wegen der Versicherung. Die nehmen jeden grund zum Anlaß im Fall der Unfälle nicht zu zahlen.

Details zum einschlägigen Paragraphen siehe hier: http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_32.php

gruß
Christoph
__________________
"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!"

für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de
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  #14  
Alt 30.08.2004, 22:44
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Kermit Kermit ist offline
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Ist es eigentlich ein Unterschied ob

a: Fahrzeugbreite

oder

b: hinausragende Ladung ???

Meine Versicherung wußte übrigens wie breit mein Boot ist und hat mich
auf die erforderliche (Dauer)-Genehmigung hingewiesen, damit Kaskoschutz bestehen bleibt.

Gruß aus H.

Kermit

www.yachtlite.com
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  #15  
Alt 31.08.2004, 07:57
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2179&st=0&#entry110684
Wenn nur die Ladung (= Boot) zu breit ist und sonst die Abmessungen und Gesamtgewichte gem. StVZO eingehalten werden greift Nr. 105 Bußgeldkatalog:

Fahrzeug geführt, das zusammen mit der Ladung eine der höchstzulässigen
Abmessungen überschritt, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug, oder dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragte = 20 Euro

Ist z. B. auch der Anhänger breiter, dann greift Nr. 116:

Ohne Erlaubnis Fahrzeug oder Zug geführt, dessen Maße oder Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten oder dessen Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld ließ = 40 Euro + 1 Pkt.
Habe mir mal erlaubt, dazu Spezialisten zu befragen ... interessierte mich nämlich auch.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #16  
Alt 31.08.2004, 09:20
Benutzerbild von MichaelH
MichaelH MichaelH ist offline
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357 Danke in 195 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Seestern
Wenn nur die Ladung (= Boot) zu breit ist und sonst die Abmessungen und Gesamtgewichte gem. StVZO eingehalten werden greift Nr. 105 Bußgeldkatalog:
Hallo Seestern,

So wird es sein. Anhänger 2.50m, Ladung/Boot 2.59m.

Aber wie ist das in Ö/SLO/HR?

Und wird bei 2.59m die Straße nicht schon manchmal zu schmal? So bei Mautstationen, Grenzen, Kurven, engen Straßen/Tunnels mit Gegenverkehr. Oder ist das alles noch ganz easy
__________________
LG Michael
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  #17  
Alt 31.08.2004, 11:36
bimiob bimiob ist offline
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Hallo,

Um das Thema noch ein bisschen auszuweiten (in der Breite.... ) , wie breit MUSS ein Hänger unter einem Boot sein ? (also z. B. Spurweite....) ?

Gibts DAFÜR auch ne Regel ?

Ok, klar, durch die Gewichte ergibt sich meistens schon eine Breite, aber sonst ?

(Beleuchtung mal ausgenommen, die reicht bis an die Breite des Bootes, ich meine wirklich die Spurweite.....)

Viele Grüße, Michael
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  #18  
Alt 31.08.2004, 11:39
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Aus der Erfahrung.
Lieber so breit wie möglich (2,50), liegt ruhiger und schaukelt nicht so schnell auf (hoher Schwerpunkt beim Boot).
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #19  
Alt 03.09.2004, 11:13
Schiebsy Schiebsy ist offline
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hallöle,

nur als idee ( wird auch praktiziert ) boot schräg auf den trailer. habe es am wochenende in kiel/schilksee gesehen.
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  #20  
Alt 03.12.2009, 14:04
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Blinky Blinky ist offline
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Hallo zusammen.

Ich möchte dieses Thema nochmal ausgraben, da ich mich damit mal auseinandergesetzt habe. Letzendlich geht es ja hier um die 4 cm Überbreite, die uns die amerikanischen Bootsbauer zur Verfügung stellen.

Ich habe mal mit unserem zuständigen Straßenverkehrsant gesprochen. In unserem Kreis kostet eine befristete Ausnahmegenehmigung für 3 Jahre 250 €/Jahr, also 750 € für die Dauer der Genehmigung. Eine Ausnahmegenehmigung für eine Fahrt kostet 62,50 €. Die Preise finde ich schon heftig.

2,55 m sind in Deutschland ja erlaubt. Nun interessiert mich, ob Ihr schonmal von der Polizei nachgemessen wurdet und wie sich Versicherungen im Falle eines Unfalles verhalten? Wie handhabt Ihr im Allgemeinen dieses Thema? Wie teuer sind die Ausnahmegenehmigungen bei Euch?

Danke für die Antworten.

Grüße

Thorsten
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  #21  
Alt 03.12.2009, 14:18
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Flybridge Flybridge ist offline
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4 cm sind keine Meßtoleranz. Das kann man nicht mal eben so übersehen. Der Fahrzeugführer ist für Fahrzeug, Ladung und Passagiere verantwortlich. Also kann man sich nicht rausreden.

Ich würde es nicht wagen, so durch D oder gar Ausland zu fahren. Mir wäre auch der Ärger in meinem knapp bemessenen Urlaub zu viel, wenn man nachher irgendwo festsitzt.

Mag sein, dass trotzdem viele zu breit unterwegs sind und Glück haben. Aber da ich selten Glück habe...

Ich wurde mit dem Gespann noch nie angehalten, nicht gewogen oder vermessen. Ich habe eine komfortable Breite von "nur" 2,45m. Da wäre es mir dann egal.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #22  
Alt 03.12.2009, 14:27
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Hallo Thorsten,

hast du bei deinem Boot denn mal die exakte Breite gemessen? Also ich bin mir siche das mein Boot genau 2,55m breit ist und genau das ist auch eingetragen.
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #23  
Alt 03.12.2009, 15:17
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Style Style ist offline
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OHHH GOTT,
ich habe schon wieder einen Schweißausbruch!

Meine NEUE Caravelle ist 2,59 m.
Papiere 2,50 m

Morgen gehe ich nach der "CYRUS ART" pendeln.
Und danach flexen

Bestimmt haben die (Amis) sich vermessen

Beim fahren auf der Autobahn (500km) bei der Überführung habe ich diese Überbreite gar nicht gemerkt.
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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  #24  
Alt 03.12.2009, 16:51
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ghaffy ghaffy ist offline
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In unserem Klub haben wir mal einige Boote gemessen, unterschiedliche Marken, Typen und Baujahre: Sea Ray, Bayliner, Doral ....
Eines hatte über 2,55, eines 2,61 der Rest zwischen 2,48 und 2,55. Alle waren mit 2,59 angegeben. Ich meine, "2,59" ist die Angabe der Amerikaner, damit sie auf der "sicheren Seite" sind in den USA.

Nachmessen lohnt, würde ich sagen.

Ansonsten: Toleranz bei der Kontrolle? Vergiss es. Die "Messorgane" sind ja nicht "auf der Nudelsuppe dahergeschwommen", wie man bei uns sagt. Es soll sogar Bootsfahrer unter denen geben. Wenn die mal Sportboote schwerpunktmäßig nachmessen, dann wissen die, wonach sie suchen. Und die suchen nicht nach 2,75 sondern nach 2,56.

Überhaupt in SLO oder HR. Die wissen natürlich ganz genau, was los ist. Die haben ja auch Boote dort, hab ich gehört. Dass wenig bekannt ist über aus dem Verkehr gezogene Gespanne liegt wohl daran, dass sie es nicht so häufig oder vielleicht gar nicht überprüfen wollen.

Aber wenn gemessen werden sollte, dann bleibt der Trailer bis zum Eintreffen einer Sondergenehmigung und (in HR ab 2,56) eines Begleitfahrzeugs am Straßenrand.

Wenn bei uns in Ö kontrolliert wird, dann vor allem hinsichtlich der "Ladungssicherung" aufgrund der (inzwischen gar nicht mehr so) neuen Bestimmungen, die - vereinfacht - verlangen, dass das Boot am Trailer bleibt,wenn sich dieser überschlägt oder selbständig macht. Gurte nur an den Klampen reichen da nicht.

-----------
EDIT:
Unsere Albin hat gemessene 2,60 am Trailer
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #25  
Alt 03.12.2009, 16:53
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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2.172 Danke in 1.025 Beiträgen
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Also: Ein Boot, das in auch in geeigneter Schräglage über 250 cm hat, ist in Deutschland kein Trailerboot - und beim nächsten Bootskauf werde ich vorher daran denken und nachmessen.
Das Risiko, mir von einem böswilligen Pedanten den Urlaub verderben zu lassen, würde ich jedenfalls nicht eingehen.

sea u in denmark
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