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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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hi,
also das man dort wo wasserskifahren erlaugt ist wasserski fahren darf ist mir ja klar aber mir stellt sich die Frage was dort wirklich alles erlaubt ist. laut Fahrschule darf ich dort nur schnell fahren wenn ich auch wen hinter mir her ziehe. spielt es dann eine rolle ob ich meine freundin auf nem wakeboard, wasserski, nem lkw reifen oder so nem bananateil hinter mir herziehe? grüße, andreas |
#2
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Das ist egal.
Hauptsache es hängt etwas hinter dem Boot. ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#3
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Stimmt.
Beispiel: Bei uns auf dem Neckar sind grundsätzlich nur 18 km/h Höchstgeschwindigkeit zulässig. Einzige Ausnahme: Das Schleppen von einem Wasserskifahrer (oder Ähnlichem). Dann gilt keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Fällt der Skifahrer ins Wasser muss die Geschwindigkeit sofort wieder auf max 18 km/h gesenkt werden. Ein Kollege aus unserem Bootsclub hatte da neulich ein Ticket bekommen, weil er (zu) schnell zurück zu dem im Wasser liegenden Wasserskifahrer fuhr. Sehr sehr kleinlich alles hier. David. |
#4
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das darf man auf alle fälle......
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#5
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![]() Zitat:
was hat denn die Kamera für Verschlusszeiten?!
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#6
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![]() Zitat:
http://www.boote-forum.de/phpBB2/viewtopic.php?t=13708 |
#7
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![]() Zitat:
Neckar und Lahn z.B. sind Geschwindigkeitsreglementiert, Du darfst NUR mit nem Wasserskifahrer dran Gas geben. ![]() Bei uns am Oberrhein kannst Du immer den "Hebel auf den Tisch" legen, allerdings sind Tubes,Bananas usw. auch auf den ausgewiesenen Strecken nicht erlaubt. ....also am besten Revierinformation besorgen.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#8
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![]() Zitat:
In der Verordnung steht unter §3 Satz (2): ...einer weiteren geeigneten Person... Da steht nichts von Alter ![]() nachzulesen unter: http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...sserski21.html Desweiteren kann ich nur von Erfahrungen auf dem Rhein bei Düsseldorf berichten. Da gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkungen und der Rhein ist schön breit, so daß dort Waserski "easy going" ist ![]() saludos Carlos |
#9
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@ Alaska
Das mit den Sonderregelungen für den Rhein wage ich zu bezweifeln, denn es gibt da eindeutige Vorschriften: Zitat:
David. P.S. Wasserskiverordnung zu finden als PDF bei ELWIS[/quote] |
#10
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Carlos: hast Recht, hab' ich mt dem Rudergänger in einen Topf geschmissen....sorry.
Gruss Hank |
#11
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![]() Zitat:
Heißt das etwa, ich darf auf dem Rhein innerhalb der Wasserskistrecke auf einen Gleitschirm ziehen? Was braucht man (außer dem Schirm und einem Freiwilligen) dafür alles?
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#12
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Ne gescheite Versicherung, die zustimmt und absichert
![]() Dann zum Boot: neben meinem Wasserskihaken ist ein Aufkleber, der das Ding ausschließlich für Ski etc. zuläßt. Also kein Gleitschirmbetrieb.
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Gruß, Thomas |
#13
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#14
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![]() Zitat:
Habe doch ausdrücklich vom OBERRHEIN gesprochen, das ist mein Heimatrevier das ich einigermassen kenne. ![]() Da gibt es ausgewiesene Wasserskistrecken auf denen Tubes NICHT gezogen werden dürfen, Gleitschirm ebenso wenig. Wie es am D´dorfer Rhein ist hab ich noch nicht nachgeschaut,da ich soweit mit dem Boot noch nicht war....
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
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