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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.08.2004, 20:29
AndreasR AndreasR ist offline
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Standard Wasserskistrecken was darf man dort wirklich?

hi,

also das man dort wo wasserskifahren erlaugt ist wasserski fahren darf ist mir ja klar aber mir stellt sich die Frage was dort wirklich alles erlaubt ist.

laut Fahrschule darf ich dort nur schnell fahren wenn ich auch wen hinter mir her ziehe.

spielt es dann eine rolle ob ich meine freundin auf nem wakeboard, wasserski, nem lkw reifen oder so nem bananateil hinter mir herziehe?

grüße,

andreas
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  #2  
Alt 12.08.2004, 20:41
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Das ist egal.
Hauptsache es hängt etwas hinter dem Boot.
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ᴒɦᴚᴝϩ


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  #3  
Alt 12.08.2004, 20:41
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Stimmt.

Beispiel:
Bei uns auf dem Neckar sind grundsätzlich nur 18 km/h Höchstgeschwindigkeit zulässig.
Einzige Ausnahme: Das Schleppen von einem Wasserskifahrer (oder Ähnlichem). Dann gilt keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Fällt der Skifahrer ins Wasser muss die Geschwindigkeit sofort wieder auf max 18 km/h gesenkt werden. Ein Kollege aus unserem Bootsclub hatte da neulich ein Ticket bekommen, weil er (zu) schnell zurück zu dem im Wasser liegenden Wasserskifahrer fuhr. Sehr sehr kleinlich alles hier.

David.
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  #4  
Alt 12.08.2004, 21:10
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das darf man auf alle fälle......
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  #5  
Alt 12.08.2004, 21:11
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Rot-Runner
das darf man auf alle fälle......
Ihhh,
was hat denn die Kamera für Verschlusszeiten?!
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  #6  
Alt 12.08.2004, 21:40
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Hank Hank ist offline
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Standard Re: Wasserskistrecken was darf man dirt wirklich?

Zitat:
....spielt es dann eine rolle ob ich meine freundin auf nem wakeboard, wasserski, nem lkw reifen oder so nem bananateil hinter mir herziehe?
Bitte auch da nicht die 2. Person, 16 Jahre usw. vergessen, sonst kann einiges passieren!!!!!

http://www.boote-forum.de/phpBB2/viewtopic.php?t=13708
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  #7  
Alt 12.08.2004, 22:37
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Standard Re: Wasserskistrecken was darf man dirt wirklich?

Zitat:
Zitat von AndreasR
hi,

laut Fahrschule darf ich dort nur schnell fahren wenn ich auch wen hinter mir her ziehe.

spielt es dann eine rolle ob ich meine freundin auf nem wakeboard, wasserski, nem lkw reifen oder so nem bananateil hinter mir herziehe?

andreas
Das kommt auf das Revier an.
Neckar und Lahn z.B. sind Geschwindigkeitsreglementiert, Du darfst NUR
mit nem Wasserskifahrer dran Gas geben.

Bei uns am Oberrhein kannst Du immer den "Hebel auf den Tisch" legen,
allerdings sind Tubes,Bananas usw. auch auf den ausgewiesenen
Strecken nicht erlaubt.
....also am besten Revierinformation besorgen.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #8  
Alt 13.08.2004, 07:27
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Standard Re: Wasserskistrecken was darf man dirt wirklich?

Zitat:
Zitat von Hank
....Bitte auch da nicht die 2. Person, 16 Jahre usw. vergessen, sonst kann einiges passieren!
Hallo Hank, was meinst Du mit 16Jahren? Meine Söhne sind 6 und 9 und die nehm ich als Beobachter mit.
In der Verordnung steht unter §3 Satz (2): ...einer weiteren geeigneten Person... Da steht nichts von Alter
nachzulesen unter:
http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...sserski21.html

Desweiteren kann ich nur von Erfahrungen auf dem Rhein bei Düsseldorf berichten. Da gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkungen und der Rhein ist schön breit, so daß dort Waserski "easy going" ist

saludos
Carlos
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  #9  
Alt 13.08.2004, 07:30
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@ Alaska

Das mit den Sonderregelungen für den Rhein wage ich zu bezweifeln, denn es gibt da eindeutige Vorschriften:

Zitat:
§2 Art.2 der Verordnung über das Wasserskilaufen auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wasserskiverordnung) vom 17. Januar 1990

...

Im Sinne dieser Verordnung sind:
Wasserskilaufen alle Betätigungen, bei denen Personen, von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten, sowie das Drachenfliegen und Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug.
Gruß

David.

P.S.
Wasserskiverordnung zu finden als PDF bei ELWIS[/quote]
__________________

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  #10  
Alt 13.08.2004, 07:31
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Carlos: hast Recht, hab' ich mt dem Rudergänger in einen Topf geschmissen....sorry.

Gruss
Hank
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  #11  
Alt 13.08.2004, 08:10
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Zitat:
Zitat von Chaabo
@ Alaska

Das mit den Sonderregelungen für den Rhein wage ich zu bezweifeln, denn es gibt da eindeutige Vorschriften:

Zitat:
§2 Art.2 der Verordnung über das Wasserskilaufen auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wasserskiverordnung) vom 17. Januar 1990

...

Im Sinne dieser Verordnung sind:
Wasserskilaufen alle Betätigungen, bei denen Personen, von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten, sowie das Drachenfliegen und Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug.
Daraus leite ich ab: auf unserer Haus-Wasserskistrecke (Rhein, um km758, D'dorf -> Krefeld) ist neben "klassischen" Wasserski Banane, Tube etc. erlaubt. Das ist gut - Platz genug für so'n Unfug ist da jedenfalls (gem. KVR-Satellitenbild 355m breit).

Heißt das etwa, ich darf auf dem Rhein innerhalb der Wasserskistrecke auf einen Gleitschirm ziehen? Was braucht man (außer dem Schirm und einem Freiwilligen) dafür alles?
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #12  
Alt 13.08.2004, 08:19
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Ne gescheite Versicherung, die zustimmt und absichert

Dann zum Boot: neben meinem Wasserskihaken ist ein Aufkleber, der das Ding ausschließlich für Ski etc. zuläßt. Also kein Gleitschirmbetrieb.
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Gruß, Thomas
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  #13  
Alt 13.08.2004, 08:29
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Zitat:
Zitat von Seestern
Zitat:
Zitat von Chaabo
@ Alaska

Das mit den Sonderregelungen für den Rhein wage ich zu bezweifeln, denn es gibt da eindeutige Vorschriften:

Zitat:
§2 Art.2 der Verordnung über das Wasserskilaufen auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wasserskiverordnung) vom 17. Januar 1990

...

Im Sinne dieser Verordnung sind:
Wasserskilaufen alle Betätigungen, bei denen Personen, von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten, sowie das Drachenfliegen und Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug.
...

Heißt das etwa, ich darf auf dem Rhein innerhalb der Wasserskistrecke auf einen Gleitschirm ziehen? Was braucht man (außer dem Schirm und einem Freiwilligen) dafür alles?
Nee, ganz so einfach ist es dann auch wieder nicht, in §4 heisst es , das dafür eine besondere Genehmigung der Wasser und Schifffahrtsdirektion nötig ist.
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  #14  
Alt 13.08.2004, 09:54
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Zitat:
Zitat von Chaabo
@ Alaska

Das mit den Sonderregelungen für den Rhein wage ich zu bezweifeln, denn es gibt da eindeutige Vorschriften:

Zitat:
§2 Art.2 der Verordnung über das Wasserskilaufen auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wasserskiverordnung) vom 17. Januar 1990

...

Im Sinne dieser Verordnung sind:
Wasserskilaufen alle Betätigungen, bei denen Personen, von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten, sowie das Drachenfliegen und Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug.
Gruß

David.

P.S.
Wasserskiverordnung zu finden als PDF bei ELWIS
[/quote]

Habe doch ausdrücklich vom OBERRHEIN gesprochen, das ist mein Heimatrevier das ich einigermassen kenne.
Da gibt es ausgewiesene Wasserskistrecken auf denen Tubes NICHT gezogen werden dürfen, Gleitschirm ebenso wenig.
Wie es am D´dorfer Rhein ist hab ich noch nicht nachgeschaut,da ich soweit mit dem Boot noch nicht war....
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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