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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo, hat sich schon mal jemand schlau gemacht, ob wir mit einem LKW an Samstagen zu Sportzwecken ein Boot ziehen dürfen?
Mei Fahrzeug (Ford Ranger PickUp) ist als LKW auf meine Firma Zugelassen, ich möchte aber Privat an einem Samstag mit meinem Privatem für Sportzwecke angemeldetem Bootstrailer in den Urlaub fahren, ist das Zulässig? Gruß Andreas |
#2
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Soweit ich weiß ist es zu Sportzwecken erlaubt. Sonst würden ja die ganzen Turnierpferde auch nirgends hinkommen.
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Gruß Thomas Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ![]() |
#3
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Guckst Du u.a. hier:
http://www.boote-forum.de/showthread...lkw+fahrverbot Das Thema ist schon von verschiedenen Seiten beleuchtet worden.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#4
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An Samstagen war noch nie Fahrverbot, nur an Sonntagen...
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#5
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Ist aber ab 1. Juli, also ab morgen so !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#6
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In einer der letzten Ausgaben von BOOTE war ein Artikel dazu.
Der Tenor war: Der Gesetzestext schreibt zwar Fahrverbot vor, wenn als Lkw zugelassener Zugwagen einen Anhänger zieht (auch wenn der nur 500 kg wöge), aber einige Bundesländer setzen diese Regel nicht durch. Ich weiß aber nicht mehr welche. ![]() Mal schauen, vielleicht finde ich den Artikel noch.
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Beste Grüße John |
#7
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habe ihn gefunden: hier ist der Artikel.
Das Fahrverbot gilt für Anhänger, die von einem Lkw gezogen werden - ohne Gewichtsuntergrenze. Durch entsprechende Erlasse haben die Verkehrsminister der Länder ihre Behörden angewiesen, Gespannfahrer mit einem als Lkw zugelassenen Zugfahrzeug, dessen zulässiges Gesamtgewicht nicht größer als 3,5 t ist, ohne Ausnahmegenehmigung fahren zu lassen. Die Bundesländer Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen vertreten jedoch den Standpunkt, dass eine Bundesvorschrift (StVO) per Erlass nicht außer Kraft gesetzt werden kann. Bis zu einer Neufassung der StVO ist im Zweifelsfall das Fahren verboten.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (30.06.2010 um 11:29 Uhr) Grund: Zusammefassung angefügt. |
#8
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Bei mir ist es ja auch so, das ich auf ein Gesamtgewicht von Über 3,5T komme
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#9
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Ach echt?? Noch nix von gehört, hast mal ne Quelle?
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#10
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#11
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Ferienreiseverordnung (gilt seit 1985!)
http://bundesrecht.juris.de/ferreisev_1985/__1.html oder Wikipedia ![]()
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Beste Grüße John |
#12
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#13
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Ist immer im Sommer so....
Wegen Urlaubsreiseverkehr. Grüße, Patrick |
#14
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LKW mit einem zul.GG von unter 3,5T und einem Anhänger zu Sportzwecken sind von der Regel ausgeschlossen und dürfen Fahren!!
![]() Gruß Andreas |
#15
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![]() Zitat:
z.Zt. nur Sonntags, Sa. nach Liste der Teilstrecken (Link steht schon weiter oben) Östereich http://www.aisoe.at/index.php?id=130 Sa und So Kroatien http://de.rhenus.com/rhenus-group/in...ropa/kroatien/ Fr./Sa./So. betr. nicht nur LKW sondern auch Fahrzeugkombinationen über 14 m Länge In HR hatten wir schon eine "amtliche Belehrung" bekommen (über 15m Länge), allerdings ohne Folgen, wir sollten und nur künftig dran halten. Wünsche allen eine unfallfreie Urlaubsreise Wolfgang |
#16
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Heute morgen haben Sie es im Radio gebracht. Allerdings nur von 06-22 Uhr wenn ich mich recht erinnere
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#17
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#18
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![]() Zitat:
![]() ![]() Wenn Du also an den "falschen" kommst, zahlst Du im schlimmsten Fall ![]() Wie ist das aber in Ö ![]() Wolfgang
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#19
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Hallo,
einen Bekannten von mir haben sie mit einem Renault Kangoo (LKW-Zulassung) und dem Segelfluganhänger angehalten. Er dürfte zahlen. War in Bayern. Gruß Axel |
#20
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Es gibt eine bundesweit geltende Vorschrift, aus der ganz klar hervorgeht, das Fahrzeuge und LKW unter 3,5t zul GG mit einem Anhänger der dem Sportzweck dient an Samstagen und auch an Sonntagen auf allen Deutschen Autobahnen fahren dürfen. Da dieser Schriftsatz rechtlich geschützt ist, darf ich Ihn lt. Polizei hier nicht veröffentlichen und auch nicht an Dritte weitergeben. Leider muss sich jeder bei seiner Polizeidienststelle um diesen Schriftsatz selber kümmern.
![]() Ich werde alle Schriftstücke im Fahrzeug mitführen und gegebenenfalls vorzeigen. Gruß Andreas |
#21
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![]() Zitat:
Das ganze hat nichts mit 3,5 t zu tun. Ich durfte zahlen. |
#22
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Also nochmal: In Deutschland Östereich und auch in Kroatien steht, daß das Zugfahrzeug / der Anhänger unter 7,5T oder unter 3,5T wiegen muss, also nicht der Gesamtzug. Wenn ein Polizist trotzdem Kassiert, könnt ihr es zurückfordern. (alles natürlich ohne Gewähr)
Gruß Andreas |
#23
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Ist es denn wirklich entscheident ob Ihr eure Autos als LKW zugelassen habt oder nicht ? Schließlich geht es ja bei euch um Bulli's und Picup's etc. Und bei denen steht doch im Brief Personenkraftwagen . Ob der nun die 3 m² Ladefläche hat um eine LKW-Zulassung zu bekommen oder nicht , es bleibt doch im Brief ein PKW oder nicht ?
Vor Jahren gab es für LKW - Fahrer noch keine Anschnallpflicht , für unsere Firmenbusse , die ja auch als LKW zugelassen sind ( Ford Transit ) galt diese Regel aber nicht . Dort trat die LKW Regel dann nicht in Kraft . Kann mir echt nicht vorstellen das das so ist . Was ist denn dann mit Wohnmobilen ? Die haben ja auch teilweise mehr als 3,5 Tonnen .
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![]() lg Heiko |
#24
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Und immer eine handbreit Wasser unter der Fußmatte, ääh unterm Kiel! Gruß Ralf |
#25
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Es soll so wie ich das gelesen hatte LKW ab 7,5 T Gesamtgewicht im July und August Samstags von 6-22 Uhr auf manchen Teilabschnitte der BAB sein.
Die unterscheiden aber glaube ich zwichen Gewerbliche LKW Fahrten und nicht Gewerblichen Fahrten. Am besten mal bei der Rennleitung nachfragen. Gruß Sascha |
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