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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 30.06.2010, 11:11
Andreas V. Andreas V. ist offline
Lieutenant
 
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Boot: SeaRay Pachanga 27
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Standard LKW Fahrverbot an Samstagen

Hallo, hat sich schon mal jemand schlau gemacht, ob wir mit einem LKW an Samstagen zu Sportzwecken ein Boot ziehen dürfen?
Mei Fahrzeug (Ford Ranger PickUp) ist als LKW auf meine Firma Zugelassen, ich möchte aber Privat an einem Samstag mit meinem Privatem für Sportzwecke angemeldetem Bootstrailer in den Urlaub fahren, ist das Zulässig?
Gruß Andreas
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  #2  
Alt 30.06.2010, 11:12
Benutzerbild von thommygun
thommygun thommygun ist offline
Captain
 
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Boot: Seahorse Segeljolle
327 Danke in 194 Beiträgen
Standard

Soweit ich weiß ist es zu Sportzwecken erlaubt. Sonst würden ja die ganzen Turnierpferde auch nirgends hinkommen.
__________________
Gruß Thomas


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
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  #3  
Alt 30.06.2010, 11:13
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
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4.727 Danke in 2.056 Beiträgen
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Guckst Du u.a. hier:
http://www.boote-forum.de/showthread...lkw+fahrverbot

Das Thema ist schon von verschiedenen Seiten beleuchtet worden.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #4  
Alt 30.06.2010, 11:15
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
Admiral
 
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8.976 Danke in 3.794 Beiträgen
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An Samstagen war noch nie Fahrverbot, nur an Sonntagen...
__________________
www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day
1000in1day2014 - Baltic Tour
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  #5  
Alt 30.06.2010, 11:16
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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4.372 Danke in 2.225 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
An Samstagen war noch nie Fahrverbot, nur an Sonntagen...
Ist aber ab 1. Juli, also ab morgen so !
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
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  #6  
Alt 30.06.2010, 11:22
JohnB JohnB ist offline
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Boot: Hellwig Milos
7.873 Danke in 3.930 Beiträgen
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In einer der letzten Ausgaben von BOOTE war ein Artikel dazu.

Der Tenor war: Der Gesetzestext schreibt zwar Fahrverbot vor, wenn als Lkw zugelassener Zugwagen einen Anhänger zieht (auch wenn der nur 500 kg wöge), aber einige Bundesländer setzen diese Regel nicht durch. Ich weiß aber nicht mehr welche.

Mal schauen, vielleicht finde ich den Artikel noch.
__________________
Beste Grüße

John
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  #7  
Alt 30.06.2010, 11:25
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: Hellwig Milos
7.873 Danke in 3.930 Beiträgen
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habe ihn gefunden: hier ist der Artikel.

Das Fahrverbot gilt für Anhänger, die von einem Lkw gezogen werden - ohne Gewichtsuntergrenze.

Durch entsprechende Erlasse haben die Verkehrsminister der Länder ihre Behörden angewiesen, Gespannfahrer mit einem als Lkw zugelassenen Zugfahrzeug, dessen zulässiges Gesamtgewicht nicht größer als 3,5 t ist, ohne Ausnahmegenehmigung fahren zu lassen. Die Bundesländer Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen vertreten jedoch den Standpunkt, dass eine Bundesvorschrift (StVO) per Erlass nicht außer Kraft gesetzt werden kann.

Bis zu einer Neufassung der StVO ist im Zweifelsfall das Fahren verboten.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (30.06.2010 um 11:29 Uhr) Grund: Zusammefassung angefügt.
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  #8  
Alt 30.06.2010, 11:42
Andreas V. Andreas V. ist offline
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Boot: SeaRay Pachanga 27
113 Danke in 61 Beiträgen
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Bei mir ist es ja auch so, das ich auf ein Gesamtgewicht von Über 3,5T komme
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  #9  
Alt 30.06.2010, 11:53
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ist aber ab 1. Juli, also ab morgen so !
Ach echt?? Noch nix von gehört, hast mal ne Quelle?
__________________
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1000in1day2014 - Baltic Tour
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  #10  
Alt 30.06.2010, 11:56
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Ach echt?? Noch nix von gehört, hast mal ne Quelle?
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=103170



Gruß, Frank.
__________________
Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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  #11  
Alt 30.06.2010, 11:56
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Ach echt?? Noch nix von gehört, hast mal ne Quelle?
Ferienreiseverordnung (gilt seit 1985!)
http://bundesrecht.juris.de/ferreisev_1985/__1.html

oder Wikipedia
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Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 30.06.2010, 12:00
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ferienreiseverordnung (gilt seit 1985!)
http://bundesrecht.juris.de/ferreisev_1985/__1.html

oder Wikipedia
Dann fährt man eben Landstraße? Was is denn das schon wieder für ein Bullshieeet
__________________
www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day
1000in1day2014 - Baltic Tour
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  #13  
Alt 30.06.2010, 12:15
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Meistereder Meistereder ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Ach echt?? Noch nix von gehört, hast mal ne Quelle?
Ist immer im Sommer so....
Wegen Urlaubsreiseverkehr.

Grüße, Patrick
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  #14  
Alt 30.06.2010, 12:19
Andreas V. Andreas V. ist offline
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LKW mit einem zul.GG von unter 3,5T und einem Anhänger zu Sportzwecken sind von der Regel ausgeschlossen und dürfen Fahren!! Ich habe gerade mit der Polizei Telefoniert.
Gruß Andreas
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  #15  
Alt 30.06.2010, 12:20
Benutzerbild von idefix01
idefix01 idefix01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Andreas V. Beitrag anzeigen
Hallo, hat sich schon mal jemand schlau gemacht, ob wir mit einem LKW an Samstagen zu Sportzwecken ein Boot ziehen dürfen?
Mei Fahrzeug (Ford Ranger PickUp) ist als LKW auf meine Firma Zugelassen, ich möchte aber Privat an einem Samstag mit meinem Privatem für Sportzwecke angemeldetem Bootstrailer in den Urlaub fahren, ist das Zulässig?
Gruß Andreas
zu Deutschland http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm
z.Zt. nur Sonntags, Sa. nach Liste der Teilstrecken (Link steht schon weiter oben)

Östereich http://www.aisoe.at/index.php?id=130
Sa und So

Kroatien http://de.rhenus.com/rhenus-group/in...ropa/kroatien/
Fr./Sa./So. betr. nicht nur LKW sondern auch Fahrzeugkombinationen über 14 m Länge

In HR hatten wir schon eine "amtliche Belehrung" bekommen (über 15m Länge), allerdings ohne Folgen, wir sollten und nur künftig dran halten.

Wünsche allen eine unfallfreie Urlaubsreise

Wolfgang
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  #16  
Alt 30.06.2010, 12:20
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AlexH AlexH ist offline
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Heute morgen haben Sie es im Radio gebracht. Allerdings nur von 06-22 Uhr wenn ich mich recht erinnere
__________________
Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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  #17  
Alt 30.06.2010, 12:27
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Andreas V. Beitrag anzeigen
LKW mit einem zul.GG von unter 3,5T und einem Anhänger zu Sportzwecken sind von der Regel ausgeschlossen und dürfen Fahren!! Ich habe gerade mit der Polizei Telefoniert.
Gruß Andreas
...aber nicht in jedem Bundesland.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #18  
Alt 30.06.2010, 12:58
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idefix01 idefix01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Andreas V. Beitrag anzeigen
LKW mit einem zul.GG von unter 3,5T und einem Anhänger zu Sportzwecken sind von der Regel ausgeschlossen und dürfen Fahren!! Ich habe gerade mit der Polizei Telefoniert.
Gruß Andreas
Alaska schreibt ja schon "nicht in jedem Bundesland". Das ganze steht rechtlich auf wackligen Füßen. Diese Ländererlasse können juristisch eigentlich nicht in die StVo eingreifen, da diese ja ein Bundesgesetz ist oder gibt es seit 12/09 schon wieder was neues

Wenn Du also an den "falschen" kommst, zahlst Du im schlimmsten Fall

Wie ist das aber in Ö

Wolfgang
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  #19  
Alt 30.06.2010, 13:09
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Hallo,

einen Bekannten von mir haben sie mit einem Renault Kangoo (LKW-Zulassung) und dem Segelfluganhänger angehalten. Er dürfte zahlen. War in Bayern.

Gruß Axel
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  #20  
Alt 30.06.2010, 17:19
Andreas V. Andreas V. ist offline
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Es gibt eine bundesweit geltende Vorschrift, aus der ganz klar hervorgeht, das Fahrzeuge und LKW unter 3,5t zul GG mit einem Anhänger der dem Sportzweck dient an Samstagen und auch an Sonntagen auf allen Deutschen Autobahnen fahren dürfen. Da dieser Schriftsatz rechtlich geschützt ist, darf ich Ihn lt. Polizei hier nicht veröffentlichen und auch nicht an Dritte weitergeben. Leider muss sich jeder bei seiner Polizeidienststelle um diesen Schriftsatz selber kümmern. Wer im ADAC ist, kann dort aber auch bei der Passenden Abteilung anrufen, und bekommt ein Ähnliches Schriftstück mit der selben Aussage.
Ich werde alle Schriftstücke im Fahrzeug mitführen und gegebenenfalls vorzeigen.
Gruß Andreas
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  #21  
Alt 30.06.2010, 17:27
jaguar10 jaguar10 ist offline
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Zitat:
Zitat von Andreas V. Beitrag anzeigen
Es gibt eine bundesweit geltende Vorschrift, aus der ganz klar hervorgeht, das Fahrzeuge und LKW unter 3,5t zul GG mit einem Anhänger der dem Sportzweck dient an Samstagen und auch an Sonntagen auf allen Deutschen Autobahnen fahren dürfen. Da dieser Schriftsatz rechtlich geschützt ist, darf ich Ihn lt. Polizei hier nicht veröffentlichen und auch nicht an Dritte weitergeben. Leider muss sich jeder bei seiner Polizeidienststelle um diesen Schriftsatz selber kümmern. Wer im ADAC ist, kann dort aber auch bei der Passenden Abteilung anrufen, und bekommt ein Ähnliches Schriftstück mit der selben Aussage.
Ich werde alle Schriftstücke im Fahrzeug mitführen und gegebenenfalls vorzeigen.
Gruß Andreas


Das ganze hat nichts mit 3,5 t zu tun. Ich durfte zahlen.
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  #22  
Alt 30.06.2010, 17:56
Andreas V. Andreas V. ist offline
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Also nochmal: In Deutschland Östereich und auch in Kroatien steht, daß das Zugfahrzeug / der Anhänger unter 7,5T oder unter 3,5T wiegen muss, also nicht der Gesamtzug. Wenn ein Polizist trotzdem Kassiert, könnt ihr es zurückfordern. (alles natürlich ohne Gewähr)
Gruß Andreas
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  #23  
Alt 30.06.2010, 18:32
Benutzerbild von Kapi
Kapi Kapi ist offline
Commander
 
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1.067 Danke in 358 Beiträgen
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Ist es denn wirklich entscheident ob Ihr eure Autos als LKW zugelassen habt oder nicht ? Schließlich geht es ja bei euch um Bulli's und Picup's etc. Und bei denen steht doch im Brief Personenkraftwagen . Ob der nun die 3 m² Ladefläche hat um eine LKW-Zulassung zu bekommen oder nicht , es bleibt doch im Brief ein PKW oder nicht ?

Vor Jahren gab es für LKW - Fahrer noch keine Anschnallpflicht , für unsere Firmenbusse , die ja auch als LKW zugelassen sind ( Ford Transit ) galt diese Regel aber nicht . Dort trat die LKW Regel dann nicht in Kraft .

Kann mir echt nicht vorstellen das das so ist . Was ist denn dann mit Wohnmobilen ? Die haben ja auch teilweise mehr als 3,5 Tonnen .
__________________
.


lg

Heiko
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  #24  
Alt 30.06.2010, 21:29
Benutzerbild von pick-up-lui
pick-up-lui pick-up-lui ist offline
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Boot: Bayliner Avanti 7
21 Danke in 12 Beiträgen
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Hier stehts:

Seite 6 1.6


http://www.dodge-forum.eu/download/file.php?id=12066
__________________
Und immer eine handbreit Wasser unter der Fußmatte, ääh unterm Kiel!

Gruß Ralf
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  #25  
Alt 01.07.2010, 05:33
xDrive xDrive ist offline
Cadet
 
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Boot: Bayliner 2855
6 Danke in 3 Beiträgen
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Es soll so wie ich das gelesen hatte LKW ab 7,5 T Gesamtgewicht im July und August Samstags von 6-22 Uhr auf manchen Teilabschnitte der BAB sein.
Die unterscheiden aber glaube ich zwichen Gewerbliche LKW Fahrten und nicht Gewerblichen Fahrten.
Am besten mal bei der Rennleitung nachfragen.
Gruß Sascha
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