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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 27.03.2007, 11:03
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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Zitat:
Zitat von oli.39 Beitrag anzeigen
Hallo Ralf,

dieser Ansatz ist nicht schlecht und entspricht den Tatsachen.

Gruß Oli
Wem gehört denn dann das Boot???? Mir ?????
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #27  
Alt 27.03.2007, 13:07
Benutzerbild von blaupap
blaupap blaupap ist offline
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Zitat:
Zitat von jim tonic Beitrag anzeigen
Geh die Sache an wie ein Mann. Steh zu Deinem Tun und dann kannst Du vielleicht Entgegenkommen vernehmen. Nur so läuft das wahrscheinlich nicht. Und wenn Du erst mak mit Anwalt etc. loslegtst, dann geht das in dem Fall wahrscheinlich nach hinten los.

Cheers, Guido
Also, ich glaub nicht das es nach hinten losgeht wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. Ein Anwalt findet immer etwas Strafmilderndes. Wenn ich bisher alles richtig gelesen/verstanden habe ist hier auch etwas Wilkür der Beamten im Spiel, da sie wegen der Sperrung und des Nichtreagierens auf Signale vergräzt waren. Den Spielraum hätten sie nämlich mit einer Belehrung und Aufforderung die Registrierung ins Reine zu bringen. Und gut wärs.

Da die harte Tour gefahren wird, läßt sich auch dagegen vorgehen. Zumal ja offensichtlich nicht vorsätzlich sondern fahrlässig (bin kein Jurist, ist meine Meinung) gehandelt wurde. Es wurde ja der Fakt nicht verschwiegen oder verschleiert.

Das Ding ist nur, ein Anwalt wird aus einem Busgeld wahrscheinlich eine Verwarnung machen und kassiert dann sein Honorar. Was dann am Ende billiger ist???

Einen Einspruch ohne anwaltlichen Beistand kann man sich schenken, da dann ein Verfahren eröffnet wird (nehm ich an, bin kein Jurist) und ein Richter entscheidet ... und dann wird wieder ein Anwalt benötigt.

Erstmal abwarten was denn kommt. Bei 100€ oder so würde ich das als Erfahrung abtun und zur Bank gehen.

Gruß
blaupap
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  #28  
Alt 27.03.2007, 15:12
Benutzerbild von hansenloewe
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Ich verstehe nicht warum hier immer gleich so schnell auf die Wasserschutzpolizei geschimpft wird?

Ich habe diese bisjetzt immer als höflich und hilfsbereit kennen gelernt und ich glaube auch, dass sie - wie ihre Kollegen auf dem Land - letztendlich nur ihren Job erledigen.
Vorsatz oder Langeweile bei irgendwelche Kontrollen zu unterstellen, ist meiner Meinung nach, überzogen!

Aber vielleicht ist es ja auch so, dass die "Jungs" bei uns einfach nur netter sind oder wir uns mehr an die Regeln halten....
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Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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  #29  
Alt 27.03.2007, 15:19
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Der Fehler liegt hier ganz eindeutig in der Ehrlichkeit von HaVaNa, denn hätte er den Beamten nicht gesagt das er das Boot schon vor zwei Monatn gekauft hat, sondern einfach so getan als hätte er sich das Boot bei einem Bekannten (der Verkäufer) ausgeliehen, wäre nix passiert, das es ja ordnungsgemäß angemeldet und versichert (hoffe ich) ist.
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #30  
Alt 27.03.2007, 16:09
Benutzerbild von Torsk_Ni
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Moin!

Quelle ADAC.de

Das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen ohne oder mit ungültigem Kennzeichen oder mit
ungültigem Internationalen Bootsschein wird mit einem Bußgeld bis zu 160,-- € belegt (KlFzKVBinSchV).
Verantwortlich für die Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen ist der Bootseigner.
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***PetriHeil wünscht Kai***
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  #31  
Alt 27.03.2007, 16:25
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo HaVaNa,
wenn du eine Rückgabeklausel im Kaufvertrag hast gehörte dir das Boot doch noch gar nicht, weil der Vertrag erst nach Erfüllung der Klausel (also Probefahrt) gültig wird, du konntest das Boot also nicht anmelden weil es dir ja noch nicht gehört hat, würde mein Rechtsverdreher jetzt sagen
Hallo,

meiner Meinung nach ist es genau andersherum. Ihm gehört das Boot uneingeschränkt, sollte die Probefahrt nicht das gewünschte Ergebnis bringen, wird der Kaufvertrag rückwirkend aufgelöst.

Also hätte er ummelden müssen: Da es ja keinen Fahrzeugschein gibt, in dem eventuelle Vorbesitzer eingetragen sind, hat davon auch keiner einen Nachteil.

Viele Grüße

Volker
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Gruß
Volker
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  #32  
Alt 27.03.2007, 23:14
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Volker Sch,
da wir beide nicht wissen was im Kaufvertrag steht ist eben alles Spekulation,
ich hätte das Boot auch nicht umgemeldet bevor ich genau wüßte ob ich es behalte oder zurück gebe, ich hätte der WSP natürlich nicht auf die Nase gebunden das ich möglicherweise der Besitzer bin, solange es auf den Vorbesitzer angemeldet ist besteht doch auch kein echter Handlungsbedarf
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #33  
Alt 28.03.2007, 11:37
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Wenn er von D`dorf her bei km 695 gedreht hat (und die Strömung hat ihn bestimmt nicht nach oben gedrückt), ist er ja wohl nicht im Sperrgebiet gewesen. Für eine Anmeldung muß ein gültiger Kaufvertrag vorgelegt werden. Wenn der Vertrag wegen einer Klausel noch nicht gültig ist, ist er auch noch nicht Eigner des Bootes und fährt also mit einem geliehenen Boot. Dafür braucht er die Papiere und die (anzunehmende) Erlaubnis des Noch-Eigners. Einem Verfahren würde ich unter diesen Umständen gelassen entgegensehen.
Ich habe aber noch nachzutragen, daß ich die Waschpo ebenfalls als vernünftige und zugängliche Leute kennengelernt habe. Wenn die, wegen dieser sehr misslichen Situation auf dem Rhein etwas ungeduldiger als sonst sind, kann ich das verstehen. Also mal zu deren Stützpunkt hindackeln und fragen, ob das denn alles so wild wird, das kann vielleicht nicht schaden.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen

Geändert von huebi (28.03.2007 um 11:48 Uhr)
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  #34  
Alt 28.03.2007, 16:06
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
solange es auf den Vorbesitzer angemeldet ist besteht doch auch kein echter Handlungsbedarf
Hallo Ralf,

ich meine doch das ein Handlungsbedarf besteht. Ich denke hierbei an die Versicherung.

Im übrigen hast du natürlich Recht, das wir nicht wissen, was im Vertrag drinsteht, aber meiner Meinung nach sind bei dem Ausdruck " Rückgabeklausel" nicht sonderlich viele Fallgestaltungen denkbar.

Mit freundlichen Grüßen

Volker
__________________


Gruß
Volker

Geändert von Volker Sch (28.03.2007 um 16:10 Uhr)
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  #35  
Alt 28.03.2007, 16:31
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Na,ja.... also wenn ab km 695 gesperrt ist ,wäre es vielleicht vernüftiger gewesen schon 1 - 2 Kilometer vorher abzudrehen.Du hast ja die Kontrolle geradezu herausgefordert.Wenn die Herren mal da sind ,finden Sie halt meistens was.Immer schön unauffällig bleiben.
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Gruß Karl-Heinz

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Geändert von nordic (28.03.2007 um 17:03 Uhr)
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Alt 28.03.2007, 18:53
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ATeupert ATeupert ist offline
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Standard internationaler Bootsschein : stimmt so nicht!

Zitat:
Zitat von Torsk_Ni Beitrag anzeigen
Moin!

Quelle ADAC.de

Das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen ohne oder mit ungültigem Kennzeichen oder mit
ungültigem Internationalen Bootsschein wird mit einem Bußgeld bis zu 160,-- € belegt (KlFzKVBinSchV).
Verantwortlich für die Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen ist der Bootseigner.

Es kommt sicher drauf an wie der Bootsschein ungültig wurde. Wenn sich Daten geändert haben ist es richtig, ist aber nur die Zeit abgelaufen, gilt er im Binnenbereich weiter.
Zumindest hat man es mir so erklärt!
cu
ANdy
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Andreas Teupert
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  #37  
Alt 28.03.2007, 18:55
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Hallo Ralf,

ich meine doch das ein Handlungsbedarf besteht. Ich denke hierbei an die Versicherung.

Im übrigen hast du natürlich Recht, das wir nicht wissen, was im Vertrag drinsteht, aber meiner Meinung nach sind bei dem Ausdruck " Rückgabeklausel" nicht sonderlich viele Fallgestaltungen denkbar.

Mit freundlichen Grüßen

Volker
Natürlich ist mein Boot versichert, aber es besteht keine Vorschrift dass ein Boot versichert sein muss!
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Andreas Teupert
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