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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Versicherungsfrage
Hallo , muss man sich im Schadensfall ( Privathaftpflicht) mit einer Smart Repair
Abspeisen lassen? Hat hier jemand Erfahrung bzw. Sowas der Versicherung gegenüber abgelehnt? Gruß Wolle |
#2
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#3
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Der Schaden wäre interessant
Bei einem leichten Kratzer ist u.U. Smartrepair sogar sinnvoll
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#4
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Ist es eigentlich rechtlich irgendwo hinterlegt, dass man sich im Schadensfall - hier scheinbar eine private Schadensersatzpflicht - mit der Versicherung des "Schädigers" auseinander setzen muss?
Kann ich den Schädiger nicht notfalls selbst auf Schadenersatz verklagen? |
#5
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Zitat:
Du hast das Recht, den Schaden von einem unabhängigen vereidigten Sachverständigen deiner Wahl begutachten zu lassen - den die gegnerische Versicherung übrigens bezahlen muß. Der Gutachter rechnet direkt mit denen ab. Auch kannst du dir direkt nen Anwalt nehmen, auch ohne Gerichtsverhandlung - den bezahlt übrigens auch die gegnerische Versicherung. Kommt aber sicher auf den Schaden an - für 150€ würde ich da nicht so´n Ausriss machen - Smart Repair kann da sehr sinnvoll sein. Kleiner Kratzer in der Tür - da wirst du keine neue Tür bekommen
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf
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#6
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Wenn bei einem Auto die Tür durch eine 5 cm große Macke beschädigt wurde bekommst du nur die Tür lackiert. Bei einem 8 Meter Boot wohl kaum die ganze Seite.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#7
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Zitat:
Du hast allerdings eine Schadenminderungspflicht. Dazu gehört meiner Meinung nach auch, nicht sofort jemanden mit einer Klage zu überziehen, womöglich noch per Anwalt, sondern ihm erst mal ganz formlos die Möglichkeit zu geben, den Schaden auszugleichen. Ist doch beim Auto auch so: Nicht sofort einen Gutachter beauftragen, sondern bei kleinen übersichtlichen und eindeutigen Sachen wird die Versicherung zahlen, und dann haben alle Versicherten was davon, wenn nicht zusätzlich auch noch ein Gutachter oder ein Anwalt bezahlt werden müssen. Matthias |
#8
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Der Schaden entstand auf Fley meines Boots durch eine Schischa. Eine Bekannte meines Sohnes wolle diese nach Gebrauch wegräumen. Hierbei ist das Griffstück abgebrochen und die noch heiße Kohle landete und verteilte sich auf der Fley.
Schäden: Kleine schwarze Brandpunkte Flächig verteilt auf dem Boden der Fley sowie Zwei Ca Pfennigrosse brünliche Flecken. Bei den Polstern das selbe, ca. Ein mm große Brandlöcher verteilt auf mehrere Polster. Der Vorgang , Verursacher u. Schäden sind soweit Klar und die Versicherung hat den Schäden anerkannt. Auf Nachfrage bei der Versicherung sollte ich meine Schadenshöhe durch Angebote Gestellen. Das habe ich getan, und Angebot für Zwei K Lackierung ( wegen der Rifflung ) Des Bodens für ca. 3000 Brutto sowie ca 1600 für Polsterarbeiten erhalten und eingereicht. Als nächstes meldete sich ein Gutachter Telrfonisch bei mir und wollte den Schäden In Augenschein nehmen. Dieser Termin erfolgte am 10 Okt und es stellte sich anhand der Visitenkarte heraus das der Gute Mann von Repair Concept kam. Auf meine Nachfrage ob er ein GUTACHTEN ERSTELLE bestätigte er mir dies. Gestern kam dan von Repair Concept ein Angebot für den Boden über 390,00 € . Ich lach mich Schlapp 390!!!! Das war mein Stand Gestern Abend, heute meldete sich ein Herr von der Versicherung und Möchte sich mit mir zu einen Gespäch nächste Woche treffen. Für Mich ist wichtig zu Wissen was mir zusteht. Gruß Wolle |
#9
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Gfk oder Stahl?
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#10
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GFK
Gruß Wolle |
#11
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Zitat:
die Seite hat bei mir keine Referenzen zum Thema Boote also als Gutachter 100% untauglich. https://www.repair-concepts.de/ würde ich der Versicherung so sagen... Refernzen in GFK Repair würde ich verlangen ansonsten den Gtuachter als nicht geeignet ablehnen |
#12
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Da sind wir aber wieder bei der Frage was Darf und kann ich verlangen.
Um eben etwas vorbereitet zu sein. |
#13
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Zitat:
Wolle ich hoffe dir hilft dieser Bericht https://www.yacht.de/panorama/versic...er/a78501.html Viel Erfolg
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Mit besten Grüßen Andreas |
#14
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Würde mir ein Paar Punkte von der Versicherung bestätigen lassen
Wasserdichtheit durch das Samrtrepair (Das Deck ist dem Wetter ausgesetzt und Eindringendes Wasser führt zu gravierenden Folgeschäden) Ist also das Smartrepair so Wasserdicht wie eine Komplette flächige Versiegelung durch ein Lackierung mit 2K Lack? das gleiche Gilt für die Polster... Eventuell jemanden Mitnehmen der vom Fach ist (Andi) oder bei ihm oder bei Burkhard in Speyer mal nachfragen was er davon hält und was für Argumente gegen das Smart repair sprechen... Vorbereitung auf das Gespräch ist wichtig... |
#15
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Ansonsten einfach mal die eigene Versicherung befragen
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Mit besten Grüßen Andreas |
#16
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Das ist ja ein minimaler Preisunterschied
Du als Geschädigter darfst dir doch einen Gutachter deiner Wahl aussuchen. Selbst wenn die Versicherung den nicht bezahlt würde ich das so machen. Bei solchen Sachen würde ich einen Ra. um Rat fragen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#17
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...es muß ein unabhängiger Gutachter bestellt sein.
VGj. |
#18
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Bei GFK würde ich mich gar nicht auf lackieren einlassen, entweder Aufarbeitung (schleifen, polieren, Gelcoat, etc) oder einen aufgesetzten Bodenbelag.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#19
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Zitat:
Wenn der Schädiger die Angelegenheit seiner Haftpflichtversicherung übergibt, prüft diese ihre Schadeneintrittspflicht, ggf. wird die eigene Rechtsabteilung der Versicherung eingeschaltet und prüft die Angelegenheit. Wird die Schadeneintrittspflicht abgelehnt, hat der Anspruchsteller natürlich die Möglichkeit dagegen zu klagen... ABER:, der Anspruchsteller kann dann nicht Ansprüche nochmal direkt an den vermeintlichen Schädiger stellen, der würde dies dann sofort wieder an die Versicherung weiterleiten, die den Fall ja schon rechtlich durchgeprüft hat(und das ist in Deutschland auch rechtlich so geregelt). In diesem Fall ist es ja Gott sei Dank schon mal so, dass die Verursacherfrage eindeutig ist. Die Versicherung versucht natürlich, möglichst günstig davon zu kommen... Ich habe mir angewöhnt, bei unverschuldeten und in der Höhe nicht eindeutig "bezifferbaren"Schäden immer einen Anwalt einzuschalten. Leider musste ich mehrfach die Erfahrung machen, dass die gegnerische Versicherung IMMER versucht hat, an irgendeiner Stelle die Leistungen zu kürzen. Einmal sagte man mir auf den Kopf zu, dass man mit einer Klage rechnet, aber zunächst einmal abwartet..., eine Woche vor dem Gerichtstermin wurde dann doch alles bezahlt. Also, abschließend würde ich zumindest einen Fachanwalt um eine rechtliche Beratung bitten und dann einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Dem TE viel Erfolg!
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Gruß Berni Geändert von Berni (14.11.2018 um 08:28 Uhr) |
#20
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Zitat:
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#21
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Erstmal allen ein Danke für Eure Beiträge.
Den Gang zum Anwalt sowie einen Gutachter zu beauftragen entscheide ich danach wie das Gespräch kommende Woche verläuft. Sollte ein vernünftiger Vorschlag auf den Tisch kommen ,bin hierfür offen. Gruß Wolle |
#22
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Zitat:
Wo kommen solche Ansichten her? M.W. (so war es auch in den letzten Fällen) bestellt die Versicherung einen Gutachter. Wenn man selbst einen bestellt, muss man den auch privat bezahlen. Auch die Gutachterqualifikation legt die Versicherung fest. Es muss nichtmal ein vereidigter Sachverständiger sein (auch wenn die meisten darauf wohl wert legen). Wenn man Argumente gegen den Vorschlag der Versicherung sammeln will kann man bei einem Fachbetrieb einen Kostenvoranschlag für die Reparatur holen. Wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt sollte man sich erstmal fragen wofür? Informationen zu Verfahrensfragen sind für einen RA leichtverdientes Geld. Die Informationen erhält man auch von den Versicherungen/Maklern direkt. Der erste Schritt sollte sein, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen. Dann sind die meisten Fragen hinsichtlich des Verfahrens eigentlich klar. Wenn das Boot aus GFK mit Polyestergelcoat ist ist eine Lackierung gegenüber Schliff und Politur und partiellen Gelcoatausbesserungen evtl. die schlechtere Wahl.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#23
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Zitat:
Als geschädigter habe ich das Recht auf freie Gutachterwahl und Anwaltliche Unterstützung.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#24
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Das Problem hierbei ist das es eine normale Privathaftpflicht ist, die habe keine Ahnung von Booten und den Preisen. Und eine Lackierung ist hier der schlechteste Weg!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#25
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der Kostenvoranschlag kam ja von einem Qualifizierten Betrieb....
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