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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Versicherungsfrage
Hallo
Vielleicht kennt sich jemand in Versicherungsfragen aus ? Ich möchte eine Vollkaskovers. für mein Boot abschliessen, kenne aber das Baujahr des Bootes nicht (ist aber älter als 30 Jahre, Alter ca. 45 Jahre). Nun schließen die meißten Versicherungen Boote mit einem Alter von mehr als 30 Jahren aus. Die Versicherungen die ältere Boote vers., schließen wiederum Holzboote mit GFK Überzug aus..... (was bei meinem Boot ebenfalls zutrifft) Ich habe nun eine Vers. die bereit ist mein Boot zu Versichern nachdem Sie Foto´s des Bootes gesehen haben, ohne das Alter zu kennen ! Der Versicherung ist bekannt das das Alter des Bootes nicht bekannt ist. In Ihren Versicherungsbedingungen steht jedoch die Klausel das boote ,älter als 30 Jahre nicht versichert werden. Meine Frage ist nun: Sollte ich mal einen Kaskoschaden haben und der vers. fällt dann plötzlich ein das das Boot doch schon älter als 30 Jahre sein muss, ist Sie dann von der Leistung frei ? Mir geht es nicht um einen Vers.betrug und nach Abschluss gleich einen schaden zu melden......, mir geht es nur darum keine Vers. zu bezahlen die im Ernstfall dann sowieso nicht zahlt..... Grüße Jollenkreuzer |
#2
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Hallo,
aber es gibt doch zusätzliche schriftliche Vereinbarungsmöglichkeiten. Da kann man doch reinschreiben, dass der entsprechende § aus den Versicherungsbedingung ausgenommen wird und der Versicherung beim Abschluss des Vertrages bekant war, dass Dein Boot älter als 30 Jahre ist. Damit hättest Du es schriftlich und die müssten es so in der Police festhalten. Natürlich beim Erhalt der Police kontrollieren . Hans |
#3
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Hallo Jollenkreuzer,
wenn du eine gute Beratung benötigst, schau mal hier und setzt dich mal mit Norman in Verbindung, der wird dir bestimmt weiterhelfen http://www.boote-forum.com/phpBB2/viewtopic.php?t=20303 Gruß UWE PS WILLKOMMEN IM
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#4
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Hallo,
das Boote-Magazin bietet unter: http://www.boote-magazin.de/bto/show...eid=92&ps_lo=0 den sevice, deine Bootsdaten einzutragen und du bekommst dann von vielen Versicherungen Angebote. Ich habe das mal gemacht und bestimmt 15 verschieden individuelle Angeboote bekommen. Schaden kann es jedenfalls nicht. |
#5
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Hallo "Jollenkreuzer",
Hans hat Recht, nimm das im Antrag unter "besondere Vereinbarungen" auf und lass es Dir bestätigen. Dann bist Du im Schadensfall auf der sicheren Seite. GFK-Überzüge, speziell dann, wenn sie nicht nachweislich von einer Werft bzw. einem Fachbetrieb gemacht wurden, sind bei älteren Booten nicht unbedingt das, worüber sich die Gesellschaften am meisten freuen. Das Problem hierbei ist, dass der Überzug oft wegen einer bestehenden Undichtigkeit gemacht wurde und hier oft noch Restfeuchtigkeit im Holz verbleibt, die dann nicht wegtrocknen kann und die Holzsubstanz schädigt. Nicht umsonst wird dieser Überzug auch umgangssprachlich als "Leichenhemd" bezeichent. Ich habe zwar auch schon Holzboote mit GFK-Überzug vollkaskoversichert, die über 80 Jahre alt waren, aber das sind bei den Gesellschaften nicht wirklich die Wunschkandidaten, vor Allem, wenn es sich dabei um Beitragshöhen im Bereich des Mindestbeitrags handelt. Aber wenn Du spezielle Fragen hast, kannst Du mir natürlich trotzdem gerne Deine Telefonnummer per PN schicken. Gruß Norman |
#6
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Hallo (hier könnte dein Name stehen),
zu dem Problem der Versicherungsbarkeit und den anders lautenden Bedingungen: Wenn eine besondere Vereinbarung im Versicherungsschein genannt wird; z.B. "Klausel Xyz.1 gilt nicht" (und das ist dann die Klausel, um die es geht) wird somit die in Rede stehende Klausel aus dem gedruckten Bedingungswer "abbedungen". In anderen Worten: Diese Klausel gilt für dich und dein Boot nicht. Meistens werden dann aber Zuschläge erhoben. Die Systematik des Vertragsrechts sieht wir folgt aus: 1. BGB (Vertrags-/Schuldrecht) 2. VVG Versicherunsgvertragsgesetz (regelt allgemein das Vertragsverhältnis) 3. Allgemeine Bedingungen (z.B. Bootskasko) 4. Besondere Bedingungen (gilt nur für diesen Vertrag) In jedem Fall muss deine Sondervereinabrung schriftlich getroffen werden. Die Aussage eines Vertreters:" Dat jeht schonn in Ordnung...." reicht nicht. Hoffe, dass es klar ist.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#7
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Vielen Dank für die vielen Antworten
werd das erst mal alles durcharbeiten Grüße Jollenkreuzer |
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