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  #1  
Alt 31.05.2023, 20:45
olaf- olaf- ist offline
Deckschrubber
 
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Ich hab nur eine Frage:

Gab es in Deutschland jemals die Regelung, dass jemand, der bei der Prüfung
zum Bootsführerschein durchfällt, damit auch seinen Autoführerschein eingezogen bekommt?

Das scheint mir sehr unwahrscheinlich...habe jedoch gehört ein Prüfer hätte eben das behauptet.


Ich bin für jede Antwort dankbar, am meisten jedoch für die korrekte.

Olaf
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  #2  
Alt 31.05.2023, 20:47
Oldskipper Oldskipper ist offline
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Standard

Nein. Aber wer im besoffenen Kopp Boot fährt, kann durchaus danach zu Fuß gegen.
__________________
Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
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  #3  
Alt 31.05.2023, 20:50
billi billi ist offline
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32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von olaf- Beitrag anzeigen
Ich hab nur eine Frage:

Gab es in Deutschland jemals die Regelung, dass jemand, der bei der Prüfung
zum Bootsführerschein durchfällt, damit auch seinen Autoführerschein eingezogen bekommt?

Das scheint mir sehr unwahrscheinlich...habe jedoch gehört ein Prüfer hätte eben das behauptet.


Ich bin für jede Antwort dankbar, am meisten jedoch für die korrekte.

Olaf
Klares nein...


Wenn du irgendeinen Führerschein machst kannst du einen vorher bestandenen und erhaltenen deswegen nicht entzogen bekommen
..

So kannst du auch nicht die Klasse B entzogen bekommen wenn du die Klasse CE nicht bestehst...

Der Autoführerschein kann nur in Gefahr sein wenn du dich grob verkehrswidrig auf Wasserstraße verhältst...
Z.b. wenn du mit 4promille Boot fährst und erwischt wirst kann deine generelle Führung zum führen von Fahrzeugen in Frage gestellt werden.
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  #4  
Alt 31.05.2023, 21:29
Benutzerbild von Kirk94
Kirk94 Kirk94 ist offline
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42 Danke in 14 Beiträgen
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Ich sage hier mal „jain“, weil Fahrprüfer angewiesen sind (zumindest beim PKW) „charakterliche Nichteignung“ bzw „gravierende Mängel in der Persönlichkeit“ der Führerscheinausgebenden Stelle zu melden. Ich wüsste nicht wieso dass beim SBF anders sein sollte.

Kenne einen Fall, wo eine Überprüfung angeordnet wurde für den Führerschein Klasse B, nach durchgefallender Motorrad Prüfung. Hintergrund war, dass der Prüfling durchgefallen war wegen grob rücksichtslosem Verhalten und einem Wutausbruch nach durchgefallender Prüfung.

Denke wenn sich in der Prüfung gravierende Mängel in der Persönlichkeit zeigen, oder erhebliche Hinweise auf eine Fahruntüchtigkeit aufgrund von körperlichen oder psychischen Problemen zeigen, dass dies gemeldet werden kann und eine Überprüfung erfolgt, welche dann über den Führerschein entscheidet.

Aber das sollte, wenn dem so ist, nur in Extremfällen der Fall sein. Wie gesagt, beim PKW ist mir das bekannt, denke dass der Fahrprüfer sowas meinte wie „Sie wissen überhaupt nicht was sie tun und gefährden wissentlich / willentlich andere“ oder „der Prüfer ist der Ansicht dass sie auch für den Straßenverkehr eine Gefahr darstellen“
__________________
„Ne Schaufel Sand, der liebe Gott hat uns ne Schaufel Sand unter den Kiel geschmissen“
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  #5  
Alt 01.06.2023, 05:39
ALBKR ALBKR ist offline
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Beiträge: 158
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Nein. Aber wer im besoffenen Kopp Boot fährt, kann durchaus danach zu Fuß gegen.
Nicht mal das. spätestens in der Berufung gibt es den Autoführerschein zurück, da „die Tat nicht am Steuer eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. § 69 des Strafgesetzbuchs bezöge sich eindeutig auf Kraftfahrzeuge und nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes fielen Motorboote nicht unter den Begriff Kraftfahrzeug.“ (OLG Rostock)
__________________
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Alle Mann von Bord!

Alexander
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  #6  
Alt 01.06.2023, 05:45
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Lippi Lippi ist gerade online
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Es kann aber eine MPU angeordnet werden.
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