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Woanders Für die anderen schönen Reviere! |
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#1
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Mal eine Frage an die Insider falls jemand eine ähnliche Situation meistert oder fundiertes Wissen hat):
Ich möchte gern mit meinem Trailerboot (in Deutschland hergestellt (Doriff), Bj, 1989, keine Originalrechnung vorhanden) für zwei Wochen in NL Urlaub machen. Man findet immer wieder den Hinweis, dass ein Nachweis über die bereits bezahlte MwST. verlangt werden kann, da sonst evtl. die Steuer erneut fällig wird. Kann mir das jemand erklären? Ich bin schön öfter im europäischen Ausland gewesen, nie hat jemand nach einem solchen Nachweis für irgendwas gefragt. Wo ist der Unterschied zwischen meinem Boot und z.B. meinem Trailer oder Zugfahrzeug? Trifft das auf einen Urlauber zu? Wird das tatsächlich kontrolliert? Wie komme ich zu einem akzeptierten Nachweis? Ich habe schon viel recherchiert und dabei viel widersprüchliches gefunden. Anscheinend reicht auch die Originalrechnung nicht, man muss auch nachweisen dass das Boot die EU in den letzten 14 Jahren nicht verlassen hat (Nachweis gilt jeweils für 3 Jahre). Jetzt würde ich das gern mal von jemand hören, der in der gleichen Situation ist und das irgendwie praktikabel meistert. Vielleicht kann das auch jemand kompetent erklären, das wäre auch hilfreich. Nicht nötig sind weitere Mutmaßungen, die gibts schon reichlich im Netz.
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Liebe Grüße von der Lahn, Roland |
#2
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such mal hir im Forum nach dem "Märchen von der Mehrwertsteuer"
du brauchst keinen Nachweis.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#3
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#4
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Dazu habe ich gerade gestern einen interessanten Artikel gelesen, es gibt darin auch einen link zur Einschätzung eines Steuerberaters.
https://hafenkino.blog/unsere-erfahr...n-sportbooten/
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#5
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Genau dies habe ich vor 2 Stunden auch gelesen, steht halt das Gegenteil drin zu Volkers Links.
Drum nutzt mir Kaffeesatzleserei nichts. Wer erlebt das in der Praxis? Zudem ist der Urlauber nirgends erwähnt. Ich will keinen Neukauf in die EU einführen, auch kein Boot dauerhaft verlegen.
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Liebe Grüße von der Lahn, Roland |
#6
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![]() Zitat:
Du kannst auch gern nochmal wie hier schon ein forumsteilnehmer beim Hauptzollamt in Kiel anfrage und dir dies bestätigen lassen... Der Zoll ist nachweispflichtig nicht du... Du hast auch vom Handy, Laptop usw. Keine Nachweis der Bericht im Boote Magazin 01/20 war dazu sehr aufschlussreich und ausführlich... besorg dir das Heft und ließ dir den Bericht durch... den kann man dazu auch an Bord legen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#7
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Das Thema MwSt (VAT) wird ja nur dann interessant, wenn man das Boot dauerhaft im Land liegen lassen möchte; also "einführt".
Das ist bei einer Urlaubsfahrt definitiv nicht der Fall. Der Hinweis von Volker bezieht sich auf den deutschen Zoll und bei der Nutzung in D. Das wird die Behörden in den NL sicher nicht besonders interessieren. Ich bin gefühlt 1.000 h in NL mit eigenen und fremdem Booten unterwegs gewesen. Hin und wieder gab es eine Kontrolle. Dort wurde nach allem gefragt, aber nicht ein einziges Mal nach einem MwSt-Nachweis vom Boot. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#8
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![]() Zitat:
dies hat auch der MA vom Hauptzollamt im Bericht klar dargelegt....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#9
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Das
Zitat:
Wenn der Zoll von mir einen Nachweis verlangt und ich keinen vorlege, ist dann damit bewiesen, dass ich keinen habe? Nein, damit ist bewiesen, dass ich keinen Nachweis vorlege.
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Das, was ist, kann nicht wahr sein (Herbert Marcuse) |
#10
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Liebe Grüße von der Lahn, Roland Geändert von Käpt'n Rook (23.02.2021 um 12:12 Uhr) |
#11
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Moin, mach Dir keine Sorgen! Ein Nachweis ist nicht erforderlich. Wurde häufig diskutiert. Gruß Olaf
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Watt de een sien Uul, is de anner sien Nachtigall! Es grüßt Euch: Olaf
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#12
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Andrer Ansatz:
Wenn du eine deutsche Registrierung am Boot hast, wird dich niemand in NL fragen, ob oder wann für das Boot mal MwSt. gezahlt wurde. Denn: Grundlage für die deutsche Registrierung ist das Vorhanden sein der zur Anmeldung notwendigen Papiere. Dazu gehört ein Eigentumsnachweis. Wenn also eine Registrierung erfolgt ist, dann reicht es im EU-Ausland auch. Du verlegst weder Wohnort nach NL noch willst du das Boot unter holländischer Flagge fahren lassen. |
#13
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Ich denke auch das der MwSt Nachweis nicht so interessant ist bei unseren kleinen, alten und finanziell nicht so wertvollen Booten. Bei einer größeren Yacht werden solche Belege bestimmt auch besser verwahrt. Bei unserem Boot ist auch kein Original Kaufvertrag mehr verfügbar. Ich hoffe das bei meinen zukünftigen Auslandsfahrten mehr der Oldtimer Status beachtet wird sowie die wichtigen Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände. Hab für Holland extra einen Quickstop eingebaut, den sollen die dann kontrollieren.
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Das Leben ist schön ![]() Thorsten |
#14
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![]() Zitat:
Volker, das Magazin habe ich und auch den Artikel aufmerksam gelesen. Es ist halt leider so, dass meist das deutsche Inland angesprochen ist, so auch im Boote-Artikel: in Deutschland bin ich nicht nachweispflichtig. Es heißt dann oft, in europäischen Ausland sei die Rechtslage meist anders und der Nachweis könne durchaus verlangt werden. Da ist aber nie von der Urlaubsreise die Rede, weshalb ich mir da nicht so sicher war, inwiefern mich das tatsächlich betrifft. Wenn die Insider nun aber berichten können, dass sie das so nicht erleben, dann ist das ja schon mal etwas beruhigender.
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Liebe Grüße von der Lahn, Roland |
#15
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Und bitte den Waterlamanak Band 1 und 2 nicht vergessen. Den wollen Sie neben den Papieren, Schwimmwesten und Quick-Stop (bei offenen Booten) auf jeden Fall sehen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#16
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![]() Zitat:
(ich lasse jetzt den Hinblick auf die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze und damit verbundenen Möglichkeiten bewusst weg z.B. EU Reimport beim KFZ)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#17
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Es gibt eine wichtige Regel im Zusammenhang mit der Verzollung, die gerade von deutschen Bootstouristen gerne vergessen wird. Dir Überraschung ist dann um so größer.
Es geht um das Gewicht des Skippers und der Besatzung. Da die niederländische Küche für ihre großzügige Verwendung der Fritteuse bekannt ist, erhöht sich das Besatzungsgewicht während eines zehntägigen Urlaubes schon mal. Und dann droht an der Grenze die Wiegekontrolle: wer dann zusätzliche Kilos aus den Niederlanden nach Deutschland einführt, muss zahlen. Ausnahmen gibt es wohl für Veganer, wer Zusatzgewicht rein pflanzlich generiert, kann mit einem reduzierten Steuersatz rechnen. Was nur wenige wissen: Da der Mehrwertsteuersatz in den Niederlanden höher ist als in Deutschland, kann man sich die Differenz erstatten lassen, das ist allerdings mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Außerdem kehrt sich die Beweislast nach sechs Wochen um, man muss also nachweisen, dass das Mehrgewicht aus den Niederlanden stammt, nicht etwa aus anderen EU-Ländern. Ich hoffe, ich konnte helfen. Groetjes Matthias.
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#18
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Der war gut. Da spricht jahrelange Erfahrung, schätze ich.
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Liebe Grüße von der Lahn, Roland |
#19
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Bei allen Kontrollen mit verschiedenen Booten wurde nach Alkohol gefragt, Papiere, Rettungswesten, Notstop usw. . Nach MwSt.-Nachweis kam noch nie eine Frage.
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Viele Grüsse Stefan
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#20
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![]() Zitat:
die Seite von Dir kannte ich bisher ja gar nicht ![]() ![]()
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Gruss, Dirk "Und wüsste ich auch, dass morgen die Welt unterginge, so würde ich heute noch Boot fahren (frei nach Luther)" |
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