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  #101  
Alt 13.01.2026, 14:21
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Wenn Menschen zu Schaden kommen, geht es um Strafrecht.
Zumindest erstmal.
Grundsätzlich nicht, nichtmal im Strassenverkehr.

Gruß

Totti
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  #102  
Alt 13.01.2026, 14:45
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Zitat:
Zitat von Gela Beitrag anzeigen
Jetzt wo ich wegen der berühmten deutschen Gründlichkeit gelesen habe, was alles sein kann:
Ich traue mich nicht mehr ein Gebrauchtboot zu verkaufen ohne ein Rudel Anwälte und Sachverständige an meiner Seite ! ��*��
Nennt sich im anglo-amerikanischen Raum auch "German Angst" ...
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Gruss, Dirk
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  #103  
Alt 13.01.2026, 15:24
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Anwälte sind auch nimmer das, was sie mal waren ...
Anwaelte sind auch nicht anders als Klemptner oder wirklich jede Berufsgruppe - egal wie hochdotiert oder angesehen: Gibt Gute und richtig Schlechte.
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  #104  
Alt 13.01.2026, 15:32
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Mantriur Mantriur ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Grundsätzlich nicht, nichtmal im Strassenverkehr.
Doch, eigentlich schon. Manches wird nur auf Antrag verfolgt, Anderes wegen Anpisserei eingestellt, aber grundsaetzlich faellt mir da nichts ein, wo nicht erstmal das Strafrecht greift. Gerade im Strassenverkehr hechelt dir immer §1 StVO in den Nacken.

Geändert von Mantriur (13.01.2026 um 15:40 Uhr)
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  #105  
Alt 13.01.2026, 16:03
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Wenn Menschen zu Schaden kommen, geht es um Strafrecht.
Zumindest erstmal. ...
Richtig, vielleicht etwas unschaft formuliert. Da Leben und körperliche Unversehrtheit als höchste Rechtsgüter gelten, hat die Rechtsordnung hier besonders strenge Schutzvorschriften, deshalb wird die Relevanz der Anwendung von Strafrecht immer zuerst geprueft. Die kann aber natuerlich manchmal allein durch kurzen Augenschein schon beurteilt werden, dafuer ist nicht notwendigerweise eine eingehende Untersuchung erforderlich.
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  #106  
Alt 13.01.2026, 16:04
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Mantriur Beitrag anzeigen
Doch, eigentlich schon. Manches wird nur auf Antrag verfolgt, Anderes wegen Anpisserei eingestellt, aber grundsaetzlich faellt mir da nichts ein, wo nicht erstmal das Strafrecht greift. Gerade im Strassenverkehr hechelt dir immer §1 StVO in den Nacken.
Ich bin vor knapp 1,5 Jahren mit meinem analogen Bike von einem Autofahrer auf einem Radweg!! abgedrängt und zur Vollbremsung genötigt worden, wobei ich mich überschlagen und verletzt hatte.
Er meinte, er dürfe da fahren und seine Enkelin zur Schule fahren, weil ist kürzer und ich habe auszuweichen, er kam von hinten auf dem 2,5m breitem Radweg angefahren.
Ich war im Krankenhaus, bei 3 Ärzten seitdem in Behandlung und habe immer noch Physio.
Das Verfahren wurde nach 2 Wochen eingestellt, weil kein öffentliches Interesse (10 Beleidigungen und Drohungen gab es auch noch von ihm). Die gegnerische Versicherung hat bis heute nicht die Schuld anerkannt. Ein Anwalt ist da natürlich seitdem dran.

Grüße

Totti
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  #107  
Alt 13.01.2026, 16:20
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ich bin vor knapp 1,5 Jahren mit meinem analogen Bike von einem Autofahrer auf einem Radweg!! abgedrängt und zur Vollbremsung genötigt worden, wobei ich mich überschlagen und verletzt hatte.
Er meinte, er dürfe da fahren und seine Enkelin zur Schule fahren, weil ist kürzer und ich habe auszuweichen, er kam von hinten auf dem 2,5m breitem Radweg angefahren.
Ich war im Krankenhaus, bei 3 Ärzten seitdem in Behandlung und habe immer noch Physio.
Das Verfahren wurde nach 2 Wochen eingestellt, weil kein öffentliches Interesse (10 Beleidigungen und Drohungen gab es auch noch von ihm). Die gegnerische Versicherung hat bis heute nicht die Schuld anerkannt. Ein Anwalt ist da natürlich seitdem dran.
Schlechte Entscheidungen zu einem Fall negieren nicht die strafrechtliche Relevanz. Offensichtlich wurde es ja auch so behandelt, sonste haette es Nichts zum Einstellen gegeben.
Dass Recht nicht Gerechtigkeit bedeutet, und Vieles schief laeuft, steht auf einem anderen Blatt. Das Fehlen des oeffentlichen Interesses hat sich erledigt, sobald du selbst auf Verfolgung pochst.
Der Mechanismus ist auch grundsaetzlich sinnvoll: Es ist nicht immer hilfreich, wenn der Staat ueberall reingraetscht. Deshalb gibt es die Verfolgung auf Antrag. Erstmal abwarten, wie das ausgeht.
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  #108  
Alt 13.01.2026, 16:34
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Zitat:
Zitat von Mantriur Beitrag anzeigen
Schlechte Entscheidungen zu einem Fall negieren nicht die strafrechtliche Relevanz. Offensichtlich wurde es ja auch so behandelt, sonste haette es Nichts zum Einstellen gegeben.
Dass Recht nicht Gerechtigkeit bedeutet, und Vieles schief laeuft, steht auf einem anderen Blatt. Das Fehlen des oeffentlichen Interesses hat sich erledigt, sobald du selbst auf Verfolgung pochst.
Der Mechanismus ist auch grundsaetzlich sinnvoll: Es ist nicht immer hilfreich, wenn der Staat ueberall reingraetscht. Deshalb gibt es die Verfolgung auf Antrag. Erstmal abwarten, wie das ausgeht.
Dass eingestellt wird wegen keinem öffentlichen Interesse, ist Gang und Gäbe.
Ich habe 2 Staatsanwälte in der Familie. Die haben mir das sofort gesagt.
Ist halt Strassenverkehr und da wird wegen der Vielzahl der Fälle so auf den zivilen Klageweg verwiesen.
Um den Fahrer kümmert sich nur noch die Führerscheinstelle, wenn Bedarf besteht und für den Rest wird es nichtmal eine Gerichtsverhandlung geben.
Dafür gibt es Schlichtungsstellen.

Gruß

Totti
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  #109  
Alt 13.01.2026, 16:57
Gela Gela ist offline
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Das ist absolut erschreckend !!!
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  #110  
Alt 14.01.2026, 09:30
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Du mußt nur fragen ob der Käufer das Booteforum kennt. Dann nach dem Namen fragen und wenn das dann nen "bekannter" Name in Bezug auf Meckern und Besserwisser ist schickst du ihn einfach wieder weg.
Problematische Käufer erkennt man i.d.R. schon bei der ersten Kontaktaufnahme, oder spätestens bei der Besichtigung.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #111  
Alt 14.01.2026, 09:36
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Grundsätzlich nicht, nichtmal im Strassenverkehr.
Hier geht es um Personenschäden durch unsachgemäße Bastelarbeit, und auch im Straßenverkehr kannst du nicht "einfach so" jemand totfahren.
Ich kenne einen Fall, da wurde strafrechtlich verfolgt, weil ein junger Mann "zur Sicherheit" eine Woche mit Halskrause rumlaufen musste. Er selbst hat ausgesagt dass ihm nichts fehlt, schmerzt usw.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #112  
Alt 14.01.2026, 09:38
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Dass eingestellt wird wegen keinem öffentlichen Interesse, ist Gang und Gäbe.
Ich habe 2 Staatsanwälte in der Familie. Die haben mir das sofort gesagt.
Ist halt Strassenverkehr und da wird wegen der Vielzahl der Fälle so auf den zivilen Klageweg verwiesen.
Um den Fahrer kümmert sich nur noch die Führerscheinstelle, wenn Bedarf besteht und für den Rest wird es nichtmal eine Gerichtsverhandlung geben.
Dafür gibt es Schlichtungsstellen.

Gruß

Totti
Das ist interessant. Dass bei einem Personenschaden wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt wird, hab ich noch nicht erlebt, das hat schon eine besondere Qualität. Wahrscheinlich, weil 'nur' ein Radfahrer betroffen ist.

Wenn das Auto einen Kratzer abbekommen hätte, wärs wohl was anderes...

bis denn,

Uwe
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  #113  
Alt 15.01.2026, 07:06
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ist jetzt auch OT, aber vom Straßenverkehr kenne ich das auch anders. Mir ist mel eine Radfahrerin in die Seite (Auto) gefahren. Die Dame hatte Rot und war in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf einem Fussweg unterwegs. Die Polizistin, die den Unfall aufgeneommen hat sagte mir gleich, dass das zur Staatsanwaltschaft geht wegen Personenschaden und eben Radfahrer und PKW, egal was Radfahrer machen.
War dann auch so.
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Gruß
Christian
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  #114  
Alt 15.01.2026, 07:13
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Zitat:
Zitat von höchste eisenbahn Beitrag anzeigen
ist jetzt auch OT, aber vom Straßenverkehr kenne ich das auch anders. Mir ist mel eine Radfahrerin in die Seite (Auto) gefahren. Die Dame hatte Rot und war in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf einem Fussweg unterwegs. Die Polizistin, die den Unfall aufgeneommen hat sagte mir gleich, dass das zur Staatsanwaltschaft geht wegen Personenschaden und eben Radfahrer und PKW, egal was Radfahrer machen.
War dann auch so.
Das ging ja auch zur StA und die Polizei hat den Fahrer auch als Verursacher in die Unfallmitteilung aufgenommen.
Aber die Gepflogenheiten bei Verkehrsunfällen sind eben so, dass das Verfahren eingestellt wird und auf den Zivilklageweg verwiesen wird.
Am Schnellsten hat übrigens die Krankenversicherung reagiert aufgrund des Krankenhausbesuches und der Krankmeldung.
Sinngemäß: Man könne auf einen Unfall schliessen und ich habe entsprechend Angaben zu machen zum Unfall/Vorgang, Az., Rechtsbeistand wegen evtl. Regressansprüche usw.

Grüße

Totti
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Alt 15.01.2026, 07:22
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Die StA hat gegen mich ermittelt und nach längerem, mit Vororttermin etc., das Verfahren auch eingestellt. Die Begründung war dann, dass mir durch ein großes Verkehrsschild die Sicht auf die Richtung aus der die Frau kam genommen war und ich keine Chance hatte den Unfall zu verhindern. Ermittelt wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Ermittelt wurde nur aus öffentlichem Interesse. Die Frau hatte lediglich einen blauen Fleck und hatte Ansprüche gegen mich abgelehnt.
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