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  #76  
Alt 17.01.2023, 14:26
fignon83 fignon83 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hättest wohl lieber mehr gezahlt ?
Da ich mich ja auch als Steuerzahler als ein Teil des großen Ganzen verstehe, hätte ich nichts gegen eine Vereinfachung, auch, wenn es etwas teuerer werden sollte. So ist das doch Ressourcenverschwendung.
Alternativ kann auf man die Erhebung der Kosten auch ganz verzichten. Spart dem Staat (und damit uns) Geld.
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  #77  
Alt 17.01.2023, 14:42
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Manchmal geht es nicht um die absolute Summe, sondern um Steuergerechtigkeit.

Klaus, der lieber kleine als große Summen zahlt
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Klaus


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  #78  
Alt 17.01.2023, 14:45
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Da ich mich ja auch als Steuerzahler als ein Teil des großen Ganzen verstehe, hätte ich nichts gegen eine Vereinfachung, auch, wenn es etwas teuerer werden sollte. So ist das doch Ressourcenverschwendung.
Alternativ kann auf man die Erhebung der Kosten auch ganz verzichten. Spart dem Staat (und damit uns) Geld.
Gegen die Gebühren würde Anfang der 2000er geklagt und diese dann ausgesetzt...
Jetzt dürfen nur die anfallenden Kosten auf die Nutzer umgelegt werden...
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Gruß Volker
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  #79  
Alt 17.01.2023, 15:02
fignon83 fignon83 ist gerade online
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Alles richtig, mir geht es auch nicht um den lächerlich geringen Betrag, würde auch mehr zahlen. Aber so ist das doch Quatsch.
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  #80  
Alt 17.01.2023, 15:10
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Alles richtig, mir geht es auch nicht um den lächerlich geringen Betrag, würde auch mehr zahlen. Aber so ist das doch Quatsch.
Dann wäre es mehr als die entstehenden Kosten und somit wäre wieder der Klageweg offen .. es wird jetzt schon nur alle paar Jahre die Rechnung gestellt.. was wenn diese jedes Jahr kommen würde ... Da wäre das Verhältnisse zwischen Ausgaben und Einnahmen noch ch krasser
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Gruß Volker
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  #81  
Alt 17.01.2023, 19:47
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Ich denke, die 0,24 € von Christian hat noch keiner unterboten ...
https://www.boote-forum.de/showthrea...9&#post5355699
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Viele Grüße
Andreas
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  #82  
Alt 18.01.2023, 07:49
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Manchmal geht es nicht um die absolute Summe, sondern um Steuergerechtigkeit. ...
Die EMV- und TKG-Beiträge sind aber weder Steuern noch enthalten sie irgendeine Steuer

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #83  
Alt 18.01.2023, 11:08
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Wieso sind denn diese Beiträge auch noch offensichtlich für jede Funkstelle unterschiedlich?

Ich muß mit Ausstellungsdatum 16.01.23 für 19-21 insgesamt 12,17 € zahlen.


Gruß

Rolf
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  #84  
Alt 18.01.2023, 11:21
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Zitat:
Zitat von Mangusta Beitrag anzeigen
Wieso sind denn diese Beiträge auch noch offensichtlich für jede Funkstelle unterschiedlich?

Ich muß mit Ausstellungsdatum 16.01.23 für 19-21 insgesamt 12,17 € zahlen.


Gruß

Rolf
du zahlst für 19-21 vermutlcih die vollen Preise da du vorher bereits gefunkt hast.. andere haben 20 erst angemeldet und müssen daher logischer weise für 19 nichts, für 20 anteilig und für 21 voll zahlen..
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Gruß Volker
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  #85  
Alt 18.01.2023, 13:12
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Die 12,17 € zahlen alle, für die die 3 Jahre 2019 bis 2021 voll berechnet werden (siehe auch meine Verlinkung zum Thema oben, dort sind mehrere 12,17 € Rechnungen für den aktuellen Abrechnungszeitraum aufgeführt).
Wie Volker schon geschrieben hat: Wer nur anteilig seine Funkstelle angemeldet hat, zahlt auch nur anteilig.
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Viele Grüße
Andreas
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  #86  
Alt 18.01.2023, 13:27
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Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Wer nur anteilig seine Funkstelle angemeldet hat, zahlt auch nur anteilig.
Ich sehe gerade hundert preußische Beamte vor mir in einem Großraumbüro.

Dort rechnen sie mit Zettel und Abakus die jeweils zutreffenden Gebühren aus
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #87  
Alt 09.02.2024, 16:50
fignon83 fignon83 ist gerade online
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Standard Post von der Bundesnetzagentur,...

...und zwar ein Gebührenbescheid über "die Zuteilung von Nutzungsrechten an Nummern".

60 Euro soll ich bezahlen für
"Zuteilung von bis zu zwei Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk im Rahmen der Änderung einer SHIP STATION LICENCE nach §108 Absatz....."

Das einzige, was ich neu beantragt habe, war eine MMSI für Seefunk. Die Atis ist gleich geblieben.
Ist der Gebührenbescheid so in Ordnung?
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  #88  
Alt 09.02.2024, 17:44
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Desertbyte Desertbyte ist offline
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Da wird man wenigstens „gebührend“ empfangen!

lg, Roland
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  #89  
Alt 09.02.2024, 18:25
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Da fällt doch nur die 9 weg - ganz schön happig findet das der Totale Laie bwzglich des Aufwandes in einer Verwalung
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  #90  
Alt 09.02.2024, 20:19
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Ich hab das mal zusammengeführt.
Das Thema taucht ja regelmäßig auf.

Klaus,
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  #91  
Alt 09.02.2024, 20:23
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen

60 Euro soll ich bezahlen für
"Zuteilung von bis zu zwei Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk im Rahmen der Änderung einer SHIP STATION LICENCE nach §108 Absatz....."
Das erscheint erst Mal viel, wird meist für mehrere Jahre in Rechnung gestellt.
Man müsste wissen was du genau im Antrag angekreuzt hast und
ein Foto vom Bescheid wäre auch hilfreich.

Klaus, der für AIS, Radar, 2 x Funk bisher nie mehr als ca. 20 EUR bezahlt hat
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Klaus


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  #92  
Alt 09.02.2024, 20:40
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Kanalhummel Kanalhummel ist gerade online
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Ich hab heute gerade für die Erweiterung meiner Urkunde53 € in Rechnung gestellt bekommen.
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  #93  
Alt 09.02.2024, 21:06
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Das erscheint erst Mal viel, wird meist für mehrere Jahre in Rechnung gestellt.
Man müsste wissen was du genau im Antrag angekreuzt hast und
ein Foto vom Bescheid wäre auch hilfreich.

Klaus, der für AIS, Radar, 2 x Funk bisher nie mehr als ca. 20 EUR bezahlt hat
Dieser Bescheid war nur für die Erteilung der MMSI, ohne zeitliche Beschränkung. Aber anscheinend so i.O., gab da schon einen Hinweis dazu. Der Bescheid für die zeitlich Nutzung der Frequenzen ist separat. Das waren so kleine Beträge wie 2,34 pro Jahr
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  #94  
Alt 09.02.2024, 22:00
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
...und zwar ein Gebührenbescheid über "die Zuteilung von Nutzungsrechten an Nummern".

60 Euro soll ich bezahlen für
"Zuteilung von bis zu zwei Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk im Rahmen der Änderung einer SHIP STATION LICENCE nach §108 Absatz....."

Das einzige, was ich neu beantragt habe, war eine MMSI für Seefunk. Die Atis ist gleich geblieben.
Ist der Gebührenbescheid so in Ordnung?
Ja ist normal

Wenn du gleich mit der ersten Beantragung die Nummer beantragt hättest wäre dir das erspart geblieben...

Ich hab seit 2003, seit ich ubi habe, eine Atis und MMSI aber erst seit 2019 den See Funkschein...
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  #95  
Alt 09.02.2024, 23:01
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Ich habe die Zuteilung vom Vorbesitzer übernommen. Da hatte es noch keine MMSI.
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  #96  
Alt 10.02.2024, 03:55
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
60 Euro soll ich bezahlen für ...
Ist der Gebührenbescheid so in Ordnung?
Ja. Kann man doch bei der Bundesnetzagentur nachlesen.
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Gerhard

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  #97  
Alt 10.02.2024, 07:25
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Ich habe die Zuteilung vom Vorbesitzer übernommen. Da hatte es noch keine MMSI.
Die Umschreibung auf dich hat ja auch gekostet.... Damals hattest auch gleich erweitern können...

Aber hätte hätte....
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  #98  
Alt 10.02.2024, 08:22
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Das wurde mir verweigert, weil das verbaute Funkgerät kein DSC hatte. Ich war ganz verblüfft, dass die sogar wussten, welches Funkgerät genau bei mir verbaut war.
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  #99  
Alt 10.02.2024, 08:25
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Da fällt doch nur die 9 weg - ganz schön happig findet das der Totale Laie bwzglich des Aufwandes in einer Verwalung
Ich glaube hier irrst Du Dich. Die ATIS ist nicht identisch mit der MMSI + führende 9. Die ATIS enthält bei uns Sportbooten nach der 9 in der Regel die Länderkennung 211 gefolgt vom Rufzeichen in Zahlen umgeschlüsselt.

Die MMSI hat keinen Bezug zum Rufzeichen. Meine ATIS beginnt z. B. mit 9211 und meine MMSI mit 218 - also nicht einmal die Länderkennung ist zwingend gleich.

Gruß
Andreas
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  #100  
Alt 10.02.2024, 09:08
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Das wurde mir verweigert, weil das verbaute Funkgerät kein DSC hatte. Ich war ganz verblüfft, dass die sogar wussten, welches Funkgerät genau bei mir verbaut war.
Früher müsste man das Funkgerät angeben.. bei mir in der Zuteilung steht auch noch das Gerät drin .. das es aber nicht mehr gibt...

Nach telefonischer Auskunft kann/muss aber nicht ich meine Urkunde ändern lassen
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