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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Meinst du, du bekommst eines von denen?
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#52
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na wenn man das weiß, ist doch alles klar. Dann fährt man eben nur 8 und ob man im dicht befahrenen Berlin nun tatsächlich noch Alkohol am Ruder tolerieren muss?
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Gruß und gute Fahrt Man muss nicht jedem ein Forum geben Kapitaenwalli |
#53
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#54
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Aber natürlich, an bekannten Stellen ist eben Vorsicht geboten, man brettert ja auch nicht durch einen bekannten Festblitzer. Zusätzlich natürlich: Wasser abglasen bevor man Gas gibt und Boat Alarm App nutzen. Je mehr mitmachen, umso besser für uns alle. Außer da wo ich vor Anker liege, da wird bitte nicht gerast! ![]() |
#55
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Kann mich an Zeiten erinnern, da hat man dem Entenschutz noch mit nem Bier zugeprostet. Ist noch gar nicht soo lange her.
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#56
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„und Boat Alarm App nutzen“. Das wäre dann dafür welche App?
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#57
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wie der Name schon sagt: BoatAlarm
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#58
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Gibt es anscheinend nicht für das IPhone?
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#59
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Möglich, vor einiger Zeit gabs das nicht für neuere Android. Ist offenbar ein kleines Privatprojekt oder so, mit den üblichen Macken. Aber besser als nichts und mit mehr aktiven Nutzern wird es auch besser.
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#60
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Nun bitte noch für die (noch) nicht ortskundigen: was bzw. wo ist der Hafen KW?
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Viele Grüße, Matthias |
#61
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Königswusterhausen?
Eigentlich Königshausen in der Wustermark noch vor dem 2WW Grüße Frank |
#63
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Der Hafen KW ist für Eisenbahnfans ein furchtbarer Ort, weil dort seit Jahrzehnten die ausgedienten Berliner S-Bahnzüge verschrottet werden.
Matthias
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#64
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Königs Wusterhausen, ein paar km südlich von Berlin.
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#65
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Auf dem Wrack der Deutschland bin ich noch rumgelaufen Grüße, Reinhard |
#66
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Leider muss ich feststellen, dass teilweise nichtmal ELWIS eindeutige Infos liefert. In der BinSchStrO steht laut https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...1-04-node.html mit Stand 2019 in § 21.04 zum Thema Höchstgeschwindigkeit:
"der Glienicker Lake und dem Griebnitzsee des Teltowkanals 10 km/h" Unter https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...-Ost-node.html ist jedoch mit Stand 2022 aufgeführt: "Glienicker Lake und Griebnitzsee 12km/h" Was gilt denn nun??
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Viele Grüße, Matthias |
#67
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Ist an vielen Stellen so. Die Dahme-Wasserstraße wird mit 10km/h angegeben, auf den schildern steht aber überall ne 8. Ausnahme ein kleines Stück vom Zeuthener See.
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#68
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Ich würde mich an den Schildern orientieren, die direkt neben dem Wasser stehen.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#69
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Genau, örtliche Regelung geht immer vor.
Matthias |
#70
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ELWIS ist nicht der heilige Gral. Die aktuelle Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) hat den Stand 18.09.2024. https://www.gesetze-im-internet.de/b...2BJNE047304126
Und da steht unter § 21.04, 1. e): der Glienicker Lake und dem Griebnitzsee des Teltowkanals 10km/h. Bei Fragen zu Gesetzen, Verordnungen, etc. ist die Seite "Gesetze im Internet" eben die erste Adresse. Und natürlich hat die örtliche Regelung Vorrang. Mit dem Auto fahrt ihr in einem verkehrsberuhigten Bereich ja auch nicht 50 km/h, nur weil in der StV0 steht das in geschlossenen Ortschaften die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h ist.
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Gruß Mirko
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#71
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![]() Zitat:
A) steht auch im oben verlinkten Link zu ELWIS zur BinSchStrO genauso 10 km/h. Hier liefert also "Gesetze im Internet" keine andere oder bessere Angabe als Elwis. Nur: Elwis liefert zusätzlich in einer Übersicht, die sich speziell an Sportbootfahrer richtet, eben eine andere Info. Wenn man hier ein Ticket bekäme, könnte man denke ich recht leicht darauf verweisen - das ist ja nun keine "inoffzielle" Info. Man kann schon vom Staat und seinen ausführenden Behörden erwarten, dass sie die Gesetzeslage kennen und richtig darstellen. B) Meines Wissens ist diese Begrenzung vor Ort überhaupt nicht ausgeschildert. Lediglich die Bereiche mit noch geringeren Geschwindigkeiten, an den Engstellen, sind mit glaube ich 7 km/h beschildert. Der Verweis auf die Beschilderung vor Ort ist also auch nicht hilfreich.
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Viele Grüße, Matthias |
#72
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Dann muss man eben einen Lotsen mitnehmen
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#73
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Naja, die bessere Angabe ist eben im Zweifelsfall die Aktualität. Und die zus. Übersicht ist in Bezug auf die BinnSchStrO für die Tonne, da es die in der Übersicht angesprochenen Sportfahrzeuge in der BinnSchStrO nicht gibt. Dort wird nach Fahrzeugen und Kleinfahrzeugen, und nach mit Maschinenantrieb und ohne Maschinenantrieb unterschieden.
Und die Begrenzung auf 10 km/h muss nicht ausgeschildert sein. Die wird in der BinnSchStrO ja geregelt. Wenn es darüberhinaus für nötig erachtet wird davon abzuweichen wird das durch entsprechende Ausschilderung kenntlich gemacht.
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Gruß Mirko |
#74
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Diese Aussage verstehe ich nicht. Auch bei Elwis ist die BinSchStrO mit letzter Änderung von September 2024 dargestellt. Das weiter oben genannte Datum November 2019 bezieht sich nur auf den §21.04. Vermutlich wurde der da zum letzten mal geändert.
Genau das war meine Feststellung. Da frage ich mich halt, warum man so eine Übersicht macht, wenn sie nichtmal stimmt. Es ging ja in diesem Thread genau darum, dass es eben keine vernünftige Übersicht gibt. Es kann doch nicht ernsthaft als "optimal" gelten, wenn man sich als revierfremder Gast erstmal in Gesetzestexte vertiefen muss, um herauszufinden, wie schnell man fahren darf - zumal einem als Revierfremden die Zuordnung zur jeweils richtigen Wasserstraßen nicht gerade leicht fällt. Jedenfalls nicht während der Fahrt. Du hast selbst den Vergleich zum Auto gebracht: Stell Dir vor im Straßenverkehr müsste man auch erst im Gesetzestext nachlesen, um rauszufinden, wie schnell man auf der Landsberger Straße in München fahren darf! P.S. Es gibt in §21 übrigens auch eine Mindest-Geschwindigkeit! Gilt aber nicht für Kleinfahrzeuge ...
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Viele Grüße, Matthias |
#75
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Zwischen dem Stand 01.05.2024 (ELWIS) und dem Stand 18.09.2024 (Gesetze im Internet) ist schon ein Unterschied. Ob das jetzt exakt den § 21 betrifft kann ich nicht sagen. Es ging mir auch nur darum das es mit Gesetze im Internet eine Quelle gibt die im Zweifelsfall aktueller ist als ELWIS.
Und das kundig machen zu fremden Revieren gehört eben dazu. Ob man das nun "optimal" findet, oder nicht. Im Straßenverkehr stehen dann eben alle paar Meter die entsprechenden Schilder. An der Wasserstraße eben nicht.
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Gruß Mirko
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