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Alt 03.06.2025, 09:17
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Zur Info:

Ich bin nicht der Initiator der Petition. Im übrigen hat der Initiator angekündigt, Neuigkeiten in der Petition selbst zu veröffentlichen. Zugang zur Petition findet ihr im Link in meinem ersten Post #1.

Mehr kann ich dazu aktuell nicht sagen.
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Gruß Axel

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Alt 03.06.2025, 10:14
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Das Ankern ist immer noch geduldet, wird es wohl auch weiterhin bleiben.
Am Wochenende waren einige Leute dort, wir auch.

Es soll wohl irgendwann eine offizielle Befahrung durch das WSA geben, um das auch offiziell als Ankerzonen für Sportboote zu kennzeichnen bzw einzutragen.

VG
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Alt 03.06.2025, 12:56
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Zitat:
Zitat von Metaphysik Beitrag anzeigen
Deine Antwort und Nettikette zeigt das Du die Funktion eines öffentlichen Forums / öffentlicher Information trotz Deiner vielen Beiträge wohl noch nicht ganz verstanden hast.
Gibt es eigentlich in diesem wunderbaren Forum überhaupt kein Thema mehr, zu dem nicht irgendeiner irgendwann das Messer rausholt, das verbale Messer, um auf andere loszugehen? Entschuldigung, aber es kotzt mich mittlerweile richtig an. Da wird ein wirklich wichtiges Thema hier differenziert dargestellt, es wird auf eine Petition hingewiesen und dann, es dauert nur ein paar Beiträge, und irgendeiner dreht hier durch. Wo ist alle eure Kinderstube geblieben?
Ist doch toll, was wir hier alles erfahren, übrigens auch über das hier thematisierte - offenbar behördlicherseits unbeabsichtigte - Ankerverbot auf der Donau.
Sorry, aber das musste jetzt mal raus. Und ja, du darfst dich ruhig angesprochen fühlen, “Cadet“ Metaphysik!
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Alt 03.06.2025, 13:10
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Zitat:
Zitat von Saint-Ex Beitrag anzeigen
Gibt es eigentlich in diesem wunderbaren Forum überhaupt kein Thema mehr, zu dem nicht irgendeiner irgendwann das Messer rausholt, das verbale Messer, um auf andere loszugehen?
OT, deshalb mein letzter Beitrag:

Ich denke die Trolle machen das mit Absicht, und sind wahrscheinlich stolz darauf wenn sie es schaffen dass ein Thread geschlossen wird.
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Gruß Richard

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Alt 05.06.2025, 18:27
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Ich habe dummerweise im Rahmen eines missglückten einhändigen Ankermanövers (im Bereich der o.g. Ankerverbotszone) eine Angelschnur erwischt, als es mich flussab getrieben hat. Mit dem Angler gibt es zwar eine Einigung, aber nun habe ich eine OWi an der Backe wegen Annäherung an den Angler. Im Anhörungsbogen werde ich (u.a.) argumentieren, dass ich in dem Moment aufgrund des missglückten Ankermanövers nicht vollständig manövrierfâhig war (musste den Anker einholen), und somit dies weder Absicht noch fahrlässig war.

Frage ist natürlich, ob dann zwar die OWi wegen der Angelgeschichte fallengelassen wird, ich stattdessen aber eine OWi wegen des Ankerns bekomme (was ich dann ja schriftlich so zugegeben habe) ...
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Matthias
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Alt 05.06.2025, 18:43
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Die o.g. Ankerverbotszone befindet sich doch in D? Ich habe in D noch nie etwas von einer OWI wegen Annäherung an einen Angler o.ä. gehört. Was natürlich nicht bedeutet, dass es das nicht gibt. Aber da würde mich der Gesetzestext und der Wortlaut desgleichen interessieren.
Sollte das kein Scherz sein den ich nicht durchblicke, würde ich das "missglückte" Ankermanöver als ein Notmanöver wegen Maschinenschaden/Problemen beschreiben. Ob man DAMIT durchkommt, weiß ich aber auch nicht ...
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Andreas
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Alt 05.06.2025, 19:13
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"... wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit gem. § 6.02 BinSchStrO vorgeworfen. Sie haben mit Ihrem Kleinfahrzeug R-... nicht die nötige Sorgfalt (u.a. Abstand) beim Vorbeifahren an einem Angel-/Fischereigerät haben walten lassen. Sie werden gebeten zur Sache Stellung zu nehmen ..."

Ich gehe auch davon aus, dass die OWi nicht vollstreckt wird, zumal ich auch einen GPS Track habe, aus dem die Situation ersichtlich ist. Ich frage mich nur, ob ich in dem Fall dann doch wegen des Ankerns belangt werde, solange das Thema Ankerverbot noch nicht endgültig geklärt ist. Nun, wir werden sehen.
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Alt 06.06.2025, 10:11
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Zitat:
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Ich habe dummerweise im Rahmen eines missglückten einhändigen Ankermanövers (im Bereich der o.g. Ankerverbotszone) eine Angelschnur erwischt, als es mich flussab getrieben hat. Mit dem Angler gibt es zwar eine Einigung, aber nun habe ich eine OWi an der Backe wegen Annäherung an den Angler. Im Anhörungsbogen werde ich (u.a.) argumentieren, dass ich in dem Moment aufgrund des missglückten Ankermanövers nicht vollständig manövrierfâhig war (musste den Anker einholen), und somit dies weder Absicht noch fahrlässig war.

Frage ist natürlich, ob dann zwar die OWi wegen der Angelgeschichte fallengelassen wird, ich stattdessen aber eine OWi wegen des Ankerns bekomme (was ich dann ja schriftlich so zugegeben habe) ...

Hä, du hast dich mit dem Angler geeinigt, aber er hat dich trotzdem gemeldet oder wie ?
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  #59  
Alt 06.06.2025, 16:44
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Hä, du hast dich mit dem Angler geeinigt, aber er hat dich trotzdem gemeldet oder wie ?
Nee, umgekehrt. Es ging dem nur um 50 Euro, da wollte ich jetzt keine Diskussion starten. Da er mein Malheur hat kommen sehen, und ich ja auch nur mit maximal Fließgeschwindigkeit auf seine Angelleine zugetrieben bin, hätte er die natürlich auch locker einholen können, um Schaden zu vermeiden.
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Alt 10.06.2025, 20:50
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Zitat von mba_muc Beitrag anzeigen
"... wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit gem. § 6.02 BinSchStrO vorgeworfen. Sie haben mit Ihrem Kleinfahrzeug R-... nicht die nötige Sorgfalt (u.a. Abstand) beim Vorbeifahren an einem Angel-/Fischereigerät haben walten lassen. Sie werden gebeten zur Sache Stellung zu nehmen ..."

Ich gehe auch davon aus, dass die OWi nicht vollstreckt wird, zumal ich auch einen GPS Track habe, aus dem die Situation ersichtlich ist. Ich frage mich nur, ob ich in dem Fall dann doch wegen des Ankerns belangt werde, solange das Thema Ankerverbot noch nicht endgültig geklärt ist. Nun, wir werden sehen.
Nachdem ich am Wochenende meine Stellungnahme eingereicht habe, hat mich heute nochmal die freundliche (ernstgemeint) WaPo aus Regensburg angerufen, und mir mitgeteilt, dass er davon ausgeht, dass die OWi damit nicht weiterverfolgt wird. Entschieden wird das aber wohl irgendwo beim WSA / WSV / GDWS oder so. Aber der eigentliche Punkt: Obwohl ich in der Stellungnahme ausführlich mein (missglücktes) Ankermanöver innerhalb der o.g. Ankerverbotszone beschrieben habe, wurde dies seitens WaPo mit keinem Wort erwähnt, oder gar eine weitere OWi angedroht. Offenbar ist das Thema Ankerverbot für die WaPo schon erledigt.

Eine konkretere Info dazu habe ich aber nicht, wollte jetzt auch nicht explizit danach fragen.
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