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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo Andrea,
rufe mal bei einer guten Flaschnerei an und frage was es kostet, die Leitungen vor dem Aufbuddeln zu scannen (wird glaube ich mit einem Endoskop am Ende einer Spirale gemacht) Unter Umständen kann dann nämlich die Buddelei gespart werden. Hast du niemand in deinem Freundeskreis der Flaschner ist und das gefallenhalber nach Feierabend machen könnte? Das ganze ist schon sonderbar, lass dir mal von den Mietern die Verpackung von den Feuchttüchern, die die verwenden zeigen, oder schau mal von außen in die gelben Säcke ob du da nicht was entdecken kannst und schau dann mal im Supermarkt nach, ob das verwendete Feuchttuch wirklich toilettentauglich ist. Das Problem muss man mit weiblichem Charme und Logik angehen, ohne dass die Mieter das zunächst mitbekommen. Wenn die dann tatsächlich Schuld an deinem Problem haben, müssen die auch die Rechnung bezahlen. Liebe Grüße Andrea
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Liebe Grüße Andrea |
#27
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mein ex-mann war jahrelang flaschner bei daimler... versteh nicht so ganz was ein flaschner mit rohrspiegelung zu tun hat??? ![]() bei daimler ist das die bezeichnung für einen arbeiter der dellen aus den autos zieht ohne das lackiert werden muss... hab nen kumpel der klemptner ist.werde ihn morgen mal anrufen und fragen ob seine firma so ne kamera hat.wenn ja,wird er sicherlich kostenlos eine spiegelung machen... danke das du mich auf diesen gedanken gebracht hast... ![]()
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Gruß Andrea ![]() |
#28
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Guten Morgen Andrea,
Bei uns sagt man zu einem Klempner Flaschner. Das ist das Gleiche. Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Anruf. Liebe Grüße
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Liebe Grüße Andrea
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#29
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Zitat:
Was Du hier beschreibst ist Wunschdenken ! Du solltest Dir dringend mal die Betriebskostenverordnung durchlesen ! http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html |
#30
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Was willst mir hier ans Bein pissen? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.... Zitat:
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Gruß Frank ![]() Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#31
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@nightforce
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Ich bin zivilisiert und gehe zum pissen auf die Toilette. Ich habe nur etwas dazu geschrieben, weil Deine Behauptungen falsch sind. Zitat:
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Verstopfungen beheben sind Reparaturen und damit keine "Kosten des Betriebs" !!!!! Reparaturen sind niemals Nebenkosten = Betriebskosten !!!
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#32
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Ich würde dem Mieter grundsätzlich verbieten, die (meist) nicht wasserlöslichen Feuchttücher in der Toilette zu entsorgen.
Bei Zuwiderhandlung die Kosten der Rohrreinigung aufbürden und ggfls. mögliche Sanierungskosten androhen. Was ein Hersteller angeblich draufdruckt, kann Dir als Vermieter egal sein. Was der Rohrreiniger beim nächsten Mal aus den Rohren herausholt, hat Beweis-Charakter. Wir hatten auch Babys und auch Feuchttücher (in den eigenen 4 Wänden); die Feuchttücher nahmen denselben Weg, wie die Windeln - ab in die Mülltonne. Aber da wir in Deutschland eine 2-Klassengesellschaft sind - Mieter vers. Hausbesitzer - ist dieses Feuchttuchproblem eh nur ein Indiz für den täglichen Grabenkrieg. Das wäre dann ein Thema für einen anderen Trööd - "unglaubliche Geschichten mit Mietern" oder "Armutsfalle Hausbesitz - wie Mieter ihren Vermieter um Haus und Hof bringen". Zur Ehrenrettung der Mieter: Ich habe nichts gegen Mieter, ich bekomme nur fast keine positiven Dinge mit. ![]()
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Gruß Stefan ![]()
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#33
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![]() Zitat:
![]() Ich kenne einen Vermieter, der hat mich über den Tisch gezogen, da könnte ich auch ganz allgemein schreiben "unglaubliche Gechichten mit den Vermietern" , "Armutsfalle Mietwohnung". ![]() Noch besser wäre ein Trööt mit dem Titel: unglaubliche Erlebnisse mit meinen Nachbarn! ![]() Du bekommst die positiven Dinge nicht so häufig mit, weil es nicht mehr Mode ist über gute Sachen zu reden bzw. zu schreiben, denn es schimpft sich viel leichter. Liebe Grüße
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Liebe Grüße Andrea |
#34
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Hi
![]() Will auch mal ![]() Feuchttücher gehören nicht in die Toilette Steht auch auf der Verpackung. Wenn nachweisbar ist wer es verursacht hat hat der die kosten zu tragen. Abwasser Anschlüsse WC, kann man auch mit mittlerweile auch mit 90er Ht anschließen. Kosten der Kamera Untersuchung Stundenlohn ca.40-45€ plus Kamerakosten zwischen 35-150€ Plus Märchensteuer.Was sagt der Installateur wo die Verstopfung ist ??? kann er doch anhand der Rohreinigungs- Spirale feststellen?? Jeder wundert sich das alles nicht mehr so hält wie früher. Mal ein paar gründe. 1.Früher wurden die Toiletten mit druckvoller gespült ca.13L Wasser da ging die Sch... weg. 2.Früher gab es weniger Rohrbrüche. Iss doch Klar die Leitungen wurden richtig gespült, es war Bewegung in den Leitungen und heute will jeder sparen , seht euch doch mal eine Kartusche eine Armatur an nur noch winzige Löscher und dann noch Perlatoren damit es nach mehr Wasser aussieht , die druckspüler sind nicht mehr da denn man will ja Wasser sparen .Spülkästen (9L) kommen dran auch noch mit Spartaste warum soll ich 9L Wasser die Toilette runter-jagen wenn es zwei auch tun.und was kommt heraus !!1 Abwasserleitungen setzen sich zu das gleich passiert mit Wasserleitungen Rohrbrüche einstehen. Wer wer trägt die kosten fürs sparen ““WIR ALLE WO SPAREN WOLLEN““ Fazit : Wer spart muss zahlen also spart nicht Tankt euer Boot voll und gebt Gas wer weiß wie lange ihr noch könnt. Liebe Grüße Michael
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Gruß Michael |
#35
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Ein Vermieter kann sogar im wiederkehrenden Turnus die Rohrreinigung profilaktisch anrücken lassen und das Durchspülen so mit umlegen. Das sind dann notwendige Wartungskosten, um die Hausentwässerung in einwandfreiem Zustand zu erhalten und deren Funktion zu garantieren. Wäre besser, wenn du dich in dieser Richtung noch etwas besser informieren würdest, dann würdest du hier nicht so einen ******** schreiben.
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Gruß Frank ![]() Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#36
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Meine Güte was für ein Theater.
Jeder Hausbesitzer sollte eine elektrische Rohrreinigungsspierale haben.Revisionschacht aufmachen und Spirale laufen lassen.Die Angelegenheit ist doch schnell gemacht.Das Kind oder die Kinder sind doch schnell groß und dann werden keine feucht Tücher mehr gebraucht.So ist der Frieden gewährt und alles ist gut.Um ein gutes Mietverhältniss zu haben sollte man sagen leben und leben lassen.Für den Preis was eine Reinigung mit Durchspühlen kostet,kann man sichschon gute Geräte anschaffen.Durch die Mieter hat man auch Einnahmen das sollte man nicht vergessen und wenn Mieter lange Wohnen ist ein Zeichen der Zufriedenheit. Ich spreche von 14 Wohneinheiten. Also denkt einmal darüber nach. mfg.Detlef |
#37
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![]() Zitat:
desweiteren handelt es sich hier um eine erbengemeinschaft die erst seit ca einem jahr mieten einnimmt... die ausgaben der erbengemeinschaft waren in der zeit allerdings wesentlich höher als die einnahmen....das hab selbst ich als mieter ohne rechnungen gesehen... davon mal abgesehen, ich bin der meinung wer nach der 3ten verstopfung durch feuchttücher immer noch keine einsicht zeigt sollte auch die rechnung des klempners zahlen müssen..
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Gruß Andrea ![]() |
#38
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Die Rechnung durch die Erben teilen.
Aber klage einmal die Rechnung ein und berichte. Ich bin mal sehr gespannt. Gruß Detlef |
#39
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![]() Zitat:
Zeig mir doch mal in der Betriebskostenverordnung, wo steht, daß Reparaturen auf die Mieter umgelegt werden dürfen. ![]() Hier mal §1 der BetrKV: Zitat:
Daß natürlich der Verursacher der Verstopfung, wenn er ermittelt werden kann, die Beseitigung der Verstopfung bezahlen muss, ist klar. Kann er nicht ermittelt werden hat der Eigentümer diese Kosten zu üernehmen. Schließlich muß er den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache gewährleisten. ![]() Nochmal zur Klarstellung: Betriebskosten sind laufende Kosten, hierzu können auch Wartungskosten zählen (Reparaturen sind aber keine laufenden Kosten). Es können genau die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, die 1. lt. BetrKV umlegbar sind 2. lt. Mietvertrag mit dem Mieter vereinbart sind. |
#40
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Hallo
![]() das Problem Verstopfungen ist so alt wie es Mietwohnungen gibt. Leider sind die Verursacher nur selten exakt zu ermitteln, wenn die Verstopfung nicht nachweislich (etwa durch Aussage Rohrreinigungsfirma) dem Mieter oder einer Wohnung zuzuordnen ist, z.B. im Küchen- oder Toilettenabfluss vor dem Hauptfallrohr. Wie einige bereits darlegten, handelt es sich bei Verstopfungen nicht um umlegbare Betriebskosten und können daher auch nicht als solche auf die Allgemeinheit in der Betriebskostenabrechnung angesetzt werde. Es handelt sich aber eindeutig um eine zuordnenbare schuldhafte Verletzung der Obhutspflicht (schon fast vorsätzliches vertragswidriges Verhalten) des Mieters, welche einen Schadensersatzanspruch des Vermieters rechtfertigt. Erleichternd ist, dass der Mieter ja selber zugegeben hat, regelmässig "Feuchtis" über das WC zu entsorgen. Ich würde dem Mieter ausdrücklich die diversen Gespräche schriftlich bestätigen, bei denen er das Fehlverhalten bzw. die Feuchti-Entsorgung zugegeben hatte , gleichzeitig die Geltendmachung der entstandenen Kosten ankündigen und eine Abmahnung mit dem Verbot erteilen, weitere Feuchtis einzuwerfen. Bei Zuwiderhandeln sollte durchaus eine Kündigung des Mietverhätnisses möglich sein. |
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