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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 09.02.2010, 09:34
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Je öfter ich´s lese um so mehr reg ich mich auf

Der Beamte der dir die Anzeige ausgearbeitet hat gehört doch zu nem gemeinsamen Gespräch eingeladen, mit seinem Vorgesetzten
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  #27  
Alt 09.02.2010, 09:36
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Ist doch der SF des Gegners?!? Was interessiert mich das.

Das die andere Person einen Schaden von 8€ ist Mutmassung. Allein ein elektrisch tönendes Spiegelglas kostet knapp 100€, dann noch eine Spiegelabdeckung mit lackieren in Wagenfarbe kommen sofort 200€ mit Einbau zusammen.

Bernd
Wenn´s fifty fifty ausgeht wie in deiner Rechnung steigen beide auf

Zumindest denk ich, dass die Versicherungen im ersten Reflex so denken wollen.
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  #28  
Alt 09.02.2010, 09:37
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wasch wasch ist offline
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wenn es nach mir gegangen waere dann haetten wir das auch so geregelt...ohne den ganzen aufriss...
das erste was ich zu hoeren bekam war das ich unfallflucht begangen haette und sie die polizei ruft...der 2te anruf war bei ihrem mann...und ungelogen es dauerte keine 5 min bis die polizei vor ort waren...

ein wort zum schaden...wie gesagt an meinem auto 8 euro...
von der gegnerin habe ich noch keine zahlen bekommen...es war ein renault megane bjhr. mitte,ende 90

im internet gibts die spiegel dafuer um die 30 euro...dann waere der sack zu gewesen...aber so?

Jedenfalls bin ich doch etwas beruhigter nach den antworten hier....
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Gruß Walter
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  #29  
Alt 09.02.2010, 09:38
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Ist doch der SF des Gegners?!? Was interessiert mich das.

Das die andere Person einen Schaden von 8€ ist Mutmassung. Allein ein elektrisch tönendes Spiegelglas kostet knapp 100€, dann noch eine Spiegelabdeckung mit lackieren in Wagenfarbe kommen sofort 200€ mit Einbau zusammen.

Bernd
Ist reden und teilen immer noch besser
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  #30  
Alt 09.02.2010, 09:43
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Zitat:
Zitat von mjels Beitrag anzeigen
Moin Walter,

da die Angelegenheit wohl an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet wird,
würde ich gegenüber der Polizei keinerlei Aussage machen.
Als Beschuldigter bei Verdacht der Fahrerflucht würde ich einen Anwalt beauftragen, Akteneinsicht zu erhalten.
Leider falsch,

wenn du dich nicht bei der Polzei äußerst, geht die Sache
zum Staatsanwalt.
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Gruß
Axel

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  #31  
Alt 09.02.2010, 09:53
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Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen
Leider falsch,

wenn du dich nicht bei der Polzei äußerst, geht die Sache
zum Staatsanwalt.
Wir hatten den Fall vor ein paar Wochen.
Der Fall ist aktenkundig, da entscheidet doch auf jeden Fall der Staatsanwalt, wie es weiter geht.
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Jörg

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  #32  
Alt 09.02.2010, 09:55
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
...
Wenn du dir aber unsicher bist und einen Rechtsanwalt nehmen willst, würde ich keine Angaben machen.
Niemals nicht eine Aussage ohne RA. Hast du eine RSV, dann erst recht nicht.
Die drehen dir nen Strick draus.Ist mal jemandem was vergleichbares passiert und er hat vergleichbar reagiert (100m weitergefahren) und dann selbst die Polizei zum Unfallort gerufen. Es war trotzdem Fahrerflucht und hat schlussendlich 500 € Strafe gekostet.
Das ist kein Hörensagen, ich war bei der Gerichtsverhandlung anwesend und meine Kinnlade lag 2 Etagen tiefer.
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Alt 09.02.2010, 10:14
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Wenn mann es öfter wiederholt, wird es auch nicht wahrer.

Der Gegner zahlt 4€ (50% des 8€ Schaden) und
Walter ???€ bis zu 300€ (50% ein neuer Spiegel meines BMW kostet 600€).

Bernd
Hat nichts mit Wiederholung zu tun und bin sehr auf das Ergebnis gespannt!

Kalli
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  #34  
Alt 09.02.2010, 10:14
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Zitat:
Zitat von wasch Beitrag anzeigen
hallo,
das erste was sie sagte,polzei...und unfallflucht....
nun habe ich tatsaechlich gestern eine anzeige von der polizei bekommen und ich soll mich zu dem tatvorwurf auessern....
...
nachfragen obs schon beim Staatsanwalt ist,
oder ob er sich noch bei der Polizei äußern kann,
bevor diese es der Staatsanwalt übergibt.

wenn es schon beim Staatsanwalt ist, nur mit RA
weiter äußern.
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Gruß
Axel

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  #35  
Alt 09.02.2010, 10:19
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Ist das so wie ihr sagt?

Grundsätzlich darf man den Unfallort erst nach Kontaktaufnahme verlassen.
Die Unfallbeteiligen bzw Fahrzeugführer müssen sich jedenfalls unverzüglich zu erkennen geben und erst dann den Unfallort räumen.
Ob der Spiegel 4 oder 400€ kostet, wäre mir sowas von Banane.
Tatsache ist, mir wird eine Straftat vorgeworfen und da kann ein mega teurer und hässlicher Rattenschwanz anhängen.

Wenn ich eines in den letzten Jahrzehnten gelernt habe, ist: Recht bekommt, wer den besten Anwalt hat und am skrupellosesten lügt. Man darf seinen Gegner nie unterschätzen.
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Alt 09.02.2010, 10:21
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Zitat:
Zitat von Molly Malone Beitrag anzeigen
Hat nichts mit Wiederholung zu tun und bin sehr auf das Ergebnis gespannt!

Kalli
Nachtrag: Wenn man die Schadenskosten der Versicherung zurückzahlt, ändert sich an der Versicherungsprämie nichts.
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  #37  
Alt 09.02.2010, 10:22
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Markus Nbg Markus Nbg ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
......Ist mal jemandem was vergleichbares passiert und er hat vergleichbar reagiert (100m weitergefahren) und dann selbst die Polizei zum Unfallort gerufen. Es war trotzdem Fahrerflucht und hat schlussendlich 500 € Strafe gekostet.
Das ist kein Hörensagen, ich war bei der Gerichtsverhandlung anwesend und meine Kinnlade lag 2 Etagen tiefer.
.. das ist aber nicht der Normalfall, da muss doch noch was Anderes zu der Verurteilung geführt haben. Ich wurde Innerorts ziemlich übel vom Zweirad geholt, im Überflug habe ich dem Typen noch die Windschutzscheibe eingedrückt, er fuhr weiter und wurde von Pasanten die das Geschehen von weiter weg beobachteten angehalten. Seine Aussage war er suchte einen geeigneten Parkplatz, obwohl ich auf der Strasse...... lassen wir das. Der Richter gab Ihm Recht es war keine versuchte Unfallflucht, er hätte wie oben beschrieben einmal um den Block fahren dürfen. Da war meine Kinnlade nicht nur 2 Etagen tiefer.

Recht haben und Recht bekommen
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  #38  
Alt 09.02.2010, 10:49
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IngoNRW IngoNRW ist offline
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Dazu fällt mir noch ein, mein Vater wird mit 70 schon leicht tüddellig. Hat letztes Jahr an einem Feldweg ein Straßenschild umgenietet und da er kein Handy hat ist er nach Hause (war nicht weit) und wollte die Polizei anrufen. Die stand aber schon da. Irgendwie ist er dann zur Wache und mit 200EU Strafe +Reperaturkosten davongekommen. Hätte aber auch schlimmer ausgehen können, das kommt wohl immer drauf an wie der Polizist das schildert. Dazu kamen noch 400EU Anwaltskosten da keine Rechtsschutz und die Reperatur. Damit hat ihn diese Aktion über 700EU gekostet- Reiner Schaden am Schild 70EU.

Gruß Ingo

Geändert von IngoNRW (09.02.2010 um 11:05 Uhr)
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  #39  
Alt 09.02.2010, 10:52
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Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen
nachfragen obs schon beim Staatsanwalt ist,
oder ob er sich noch bei der Polizei äußern kann,
bevor diese es der Staatsanwalt übergibt.

.
Fahrerflucht ist doch ein Offizialdelikt und MUß zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gebracht werden.
Da hat doch der ermittelnde/aufnehmende Polizeibeamte garkeine Wahl.
So wie hier dargestellt, wurden mind. die Punkte 1 und 2 des §34 StVO nicht beachtet.
Auch wenn das wie Erbsenzählerei aussieht, ist hier doch mE. absolute Vorsicht geboten bzw. Rechtsbeistand notwendig.
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Alt 09.02.2010, 11:25
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Zitat:
Zitat von Markus Nbg Beitrag anzeigen
.. das ist aber nicht der Normalfall, da muss doch noch was Anderes zu der Verurteilung geführt haben. Ich wurde Innerorts ziemlich übel vom Zweirad geholt, im Überflug habe ich dem Typen noch die Windschutzscheibe eingedrückt, er fuhr weiter und wurde von Pasanten die das Geschehen von weiter weg beobachteten angehalten. Seine Aussage war er suchte einen geeigneten Parkplatz, obwohl ich auf der Strasse...... lassen wir das. Der Richter gab Ihm Recht es war keine versuchte Unfallflucht, er hätte wie oben beschrieben einmal um den Block fahren dürfen. Da war meine Kinnlade nicht nur 2 Etagen tiefer.

Recht haben und Recht bekommen
Vor Gericht und auf hoher See... und Richter sind auch nur Menschen
Ging soweit, daß ein Richter mal Zeugenaussagen so hinverdreht hat, daß deren Inhalt 108° falsch rum war und ich gefxckt wurde.
Anspruch auf Revision hatte ich nicht da minderschwere (oder wie das heisst)
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  #41  
Alt 09.02.2010, 11:30
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
So wie hier dargestellt, wurden mind. die Punkte 1 und 2 des §34 StVO nicht beachtet.
Verstehe ich nicht:
Er hat bis zum Stillstand gebremst.
Er hat anschliessend den fliessenden Verkehr verlassen und ist in die nächste Parkbucht gefahren.

StVO sagt:
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
-unverzüglich zu halten,
-den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahre
-...

Passt doch alles?!?
Bernd
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Alt 09.02.2010, 11:33
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Zitat:
Zitat von chillout Beitrag anzeigen
Unglaublich, sowas kann man doch mit ein paar Worten und einem Handschlag lösen...

Habe das Gefühl manche Leute leben sich in solchen Situationen richtig aus.
Das liegt wohl auch daran , dass jede zweite Fernsehsendung daraus besteht, irgendwelche Beamten. Aufpasser, Kontrolleure und Kieberer mit der Kamera zu begleiten.
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  #43  
Alt 09.02.2010, 11:35
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Zitat:
Zitat von wasch Beitrag anzeigen
bin ich mit angeschaltener warnblinkanlage noch etwa 100 bis 150 m langsam weiter gefahren weil .......
Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Verstehe ich nicht:
Er hat bis zum Stillstand gebremst.
Er hat anschliessend den fliessenden Verkehr verlassen und ist in die nächste Parkbucht gefahren.

StVO sagt:
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
-unverzüglich zu halten,
-den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahre
-...

Passt doch alles?!?
Bernd
Da kann man unterschiedlicher Ansicht sein.
Als Nichtjurist würde ich mir auf jeden Fall Hilfe suchen.
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Alt 09.02.2010, 11:41
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tja nun bin ich etwas schlauer und etwas deprimiert,habe gerade mit einem anwalt tel. und den fall geschildert...nun habe ich am do. einen termin...
das problem liegt darin das ich irrtümlich unfallflucht mit unerlaubten entfernen des unfallort verwechselt habe...und wenn mann auch nur ein paar meter weiter fährt dann kann einem das als solches ausgelegt werden...Straftat...ein monatsgehalt geldstrafe und 5 jahre vorbestraft...na prima....
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  #45  
Alt 09.02.2010, 11:49
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von wasch Beitrag anzeigen
tja nun bin ich etwas schlauer und etwas deprimiert,habe gerade mit einem anwalt tel. und den fall geschildert...nun habe ich am do. einen termin...
das problem liegt darin das ich irrtümlich unfallflucht mit unerlaubten entfernen des unfallort verwechselt habe...und wenn mann auch nur ein paar meter weiter fährt dann kann einem das als solches ausgelegt werden...Straftat...ein monatsgehalt geldstrafe und 5 jahre vorbestraft...na prima....
Das ist die gesetzlich festgelegte maximalstrafe, mit Anwalt vor gericht kann es durchaus nur ein paar Hundert € als Spende für einen Wohltätigen Zweck kosten (immernoch genug)

Mehr Lehre daraus: Wenns knallt bleib ich stehe, sofort und mir scheiß egal wo es ist und wieviele ich behindere. Dann werden mit handy Fotos gemacht damit der exakte Standort festgehalten wird
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  #46  
Alt 09.02.2010, 12:17
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Normale anwaltschaftliche Taktik. Dem Mandanten Angst machen, damit er den Verteitigungs-Auftrag kriegt.

Nach deiner Schilderung wird da kein Staatsanwalt Klage erheben!

Mittlerweile muss die Polizei das so aufnehmen und zur Anzeige bringen.

Würde sie das nicht tun könnte das als Strafvereitlung ausgelegt werden.

Über eine Einstellung kann einzig und allein die Staatsanwaltschaft entscheiden.

In jeder einer solchen Situation hast immer noch einen gewissen Ermessensspielraum.

Du wolltest dich und den anderen Verkehr nicht gefährden und hast nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.

Auch wolltetst du dich nicht etwaigen Schadenserstzansprüchen entziehen.

Ich würde dir zur Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung nach 164 STGB raten.

Lass dich nicht verrückt machen!

Meine Prognose: vorzeitige Einstellung!
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  #47  
Alt 09.02.2010, 12:50
Benutzerbild von Käpt'n JTW
Käpt'n JTW Käpt'n JTW ist offline
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177 Danke in 90 Beiträgen
Standard Tatbestand der Fahrerflucht nicht erfüllt

Mach dir mal keine Sorge…..

Diese Dame, will sich nur vor der Verantwortung (respektive vor der eigenen Dummheit) drücken, dies ist ein altes Spiel.
Wenn die Tusse behauptet du wärst auf ihrer Seite gewesen, will sie sich nur von den enormen finanziellen Folgen (8 Euro) drücken.
Du musst jetzt einfach nur behaupten, dass sie auf deiner Seite war. Dann steht es aussage gegen aussage. Da es sich um eine Bagatelle handelt, wird es keine grossen Untersuchungen geben und die Schuld wird zu 50/50 aufgeteilt.

Meines Erachtens ist der Tatbestand der Fahrerflucht nicht erfüllt. Du bist nach dem Unfall verpflichtet an einer angemessen Stelle anzuhalten. Als extrem Beispiel: wenn der Zwischenfall in einem Tunnel gewesen wäre, hättest du auch nicht sofort angehalten, sondern wärst aus dem Tunnel raus gefahren.
Bezüglich der Fahrerflucht rate ich dir: mach brav deine Aussage bei der Polizei, und falls nötig auch vor Gericht.
In der Rechtssprechung gilt zum Glück noch im Zweifel für den Angeklagten. Sie werden dir unmöglich nachweisen können, dass du geflohen bist. Aus diesem Grunde wird der Fall „in dubio pro reo“ Im Zweifel für den Angeklagten eingestellt.
Sollte das Urteil aus irgendwelchen Gründen gegen dich entschieden werden, gehe in Berufung und nimm dir dann einen Anwalt.

Ich würde lediglich aufpassen, dass die Gute Dame dich nicht wegen Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagt. Einige Leute (vor allem aus Einkommensschwachenverhältnissen) klagen wegen jedem Sch….. Unsere Firma wird öfters Verklagt. Aktuellster Fall:
In einem unserer Hotels ist ein Typ in der Dusche ausgerutscht. Wurde Krankgeschrieben, wegen psychologischem Trauma (in der Dusche hinfallen). Sein Arbeitgeber (und Schwager) wollte nun eine Arbeitsausfallentschädigung von uns. Da wir nicht in Amerika sind wurde die Klage logischerweise abgewiesen.
Da war jemand einfach auf die schnelle Kohle aus…. Kann gut sein, dass es bei deiner Unfallgegnerin genau so ist.

Also schöner Tag noch
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  #48  
Alt 09.02.2010, 12:57
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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...ihr Ahnungslosen
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  #49  
Alt 09.02.2010, 13:13
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Ach was kann schon passieren, falls es doch dumm läuft: 1Monat ( oder waren es 3?) Fahrverbot und ein paar Tagessätze?
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  #50  
Alt 09.02.2010, 13:31
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
...ihr Ahnungslosen
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