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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Unfallflucht???brauche rat....
hallo,
ich hatte vor ein paar tagen eine begegnung mit einem anderem auto bei der wir uns mit den 2 aussenspiegel beruehrt haben die beide zu bruch gingen. weiter ist nichts passiert.meiner meinung sind wir beide zu weit in der mitte gefahren,aber darum gehts nicht...das ist ein fall fuer die versicherungen. nun ist es so das ich beim knall der beruehrung sofort bis zum stillstand abgebremst habe und die warnblinkanlage eingeschaltet habe...nach kurzem blick nach hinten habe ich gesehen das die unfallgegnerin ebenfalls abgebremst und angehalten hat. ich muss dazu erwaehnen das wir beide auf einer stark befahrenen hauptstrasse innerorts unterwegs waren und zwar genau zun feierabend verkehr. links und rechts der fahrbahn lag etwa 30-40 cm durch rauemfahrzeuge aufgeschobener schnee. aus diesem grund bin ich mit angeschaltener warnblinkanlage noch etwa 100 bis 150 m langsam weiter gefahren weil es dort eine groessere ausbuchtung die schneefrei war gibt und habe immer im rueckspiegel gesehen das meine unfallgegnerin am wenden war und mir nachgekommen ist. der einzige grund warum ich das gemacht habe war die strasse wegen so einem bagatellschaden nicht unnoetig zu blockieren und den verkehr zu behindern. ich fuhr dann rechts ran,bin ausgestiegen und habe auf die unfallgegnerin gewartet. das erste was sie sagte,polzei...und unfallflucht.... nun habe ich tatsaechlich gestern eine anzeige von der polizei bekommen und ich soll mich zu dem tatvorwurf auessern.... kann man mich tatsaechlich der unfallflucht deswegen belangen??? fragt sich ein etwas ratloser walter...
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Gruß Walter |
#2
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Moin Walter
Ich würde mir da keinen großen Kopf machen. Wenn du das so bei deiner Vernehmung schilderst, Räumen der Unfallstelle wegen starker Behinderung des fließenden Verkehrs, wird nichts passieren. Wenn du dir aber unsicher bist und einen Rechtsanwalt nehmen willst, würde ich keine Angaben machen. Du hast doch die Feststellung deiner Person und Beteilung an dem Unfall ermöglicht. Gruß Werner
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#3
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Im §34 der StVO ist das Verhalten bei einem Unfall geregelt.
Meines Erachtens hast Du alles richtig gemacht. Du hast 1. angehalten, bist dann 2. wegen dem geringen Schaden unverzüglich zur Seite gefahren und hast die restlichen Punkte "abgearbeitet". Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#4
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Darüber hinaus regelt der §142 des StGB was "Fahrerflucht" (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist.
Auch das dürfte auf Dich nicht zutreffen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#5
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Moin Walter,
da die Angelegenheit wohl an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet wird, würde ich gegenüber der Polizei keinerlei Aussage machen. Als Beschuldigter bei Verdacht der Fahrerflucht würde ich einen Anwalt beauftragen, Akteneinsicht zu erhalten. |
#6
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Moin Walter, da würde ich mir keinen Kopf machen.
du hast die Unfallstelle nicht verlassen. Die Dame hat wohl Anzeige erstattet, also müssen die erstmal ermitteln. Das wird garantiert eingestellt !
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Viele Grüße Dieter |
#7
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Das mit der Fahrerflucht ist ein Witz.
Ich habe zufällig beobachte das die Dame auf Deiner Fahrtspur gefahren ist.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#9
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Danke für die schnellen antworten...
als normaldenkender sterblicher sagt mir jeder das was auch von euch geantwortet wurde. aber ich weiß nicht was laut paragrafen und bürokratismus hierbei heraus kommt...ich hoffe das die sache gut aus geht... im übrigem hatte ich einen schaden am spiegel von ganzen 8 euro...soviel kostete das spiegelglas und bei meiner unfallgegnerin war auch nur das glas kaputt...
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Gruß Walter |
#10
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die schuldfrage an dem unfall ist ja auch noch nicht geklärt...ich behaupte das wir beide zuweit in der mitte fuhren...sie jedoch sagt das ich über der mittellinie fuhr was ich definitiv nicht gemacht habe....
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Gruß Walter |
#11
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Zitat:
Aussage gegen Aussage - jeder zahlt seinen Schaden selbst ! Der Vorwurf der Unfallflucht ist lächerlich !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#12
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Zitat:
Habe das Gefühl manche Leute leben sich in solchen Situationen richtig aus.
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Gruß, Rasmus
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#13
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Der Trööt hat Potential.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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#14
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Ich würde mir kein Kopf machen, obwohl es super ärgerlich ist.
Wie oben beschrieben würde ich einen RA einschalten, der im Verkehrsrecht firm ist und zunächst Akteneinsicht nimmt. Dort findet sich auch die Aussage deiner Gegnerin. Nach der Stellungnahme deines RAs wird das Verfahren vermutlich eingestellt. Ohne Zeugen wird so ein Schaden üblicher Weise geteilt. Wenn du sie ärgern willst, dass sag, dass du schon gestanden hast. Wer ist bei der Unfallmeldung der Polizei als 01 genannt?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#15
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.... das war mit absoluter Sicherheit keine Unfallflucht, Du hättest innerhalb einer gewissen Zeit einmal um den Häuserblock fahren können.
Solch ein Aufriss wegen so einer Bagatelle Es ist nur ein bischen Material kaputt, so jemand sollte mal ein Wochenende in eine Unfallklinik zum zum Dienst antreten, die würde hinterher über Ihren Schaden lächeln und Dich zum Kaffee einladen. Aber nein hier werden wieder ein paar Instanzen in Bewegeung gesetzt.
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Markus es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit |
#16
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1. bei der Rennleitung die Aussage verweigern.
2. Rechtsbeistand suchen. 3. den Schaden bei deiner Versicherung melden und emotionslos den Sachverhalt schilder. 4. geduldig Abwarten was passiert.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#17
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Zitat:
...hier irrt der Schreiber... Eine versicherungstechnische Quotenteilung von 50/50 bedeutet NICHT, daß jeder der Beteiligten seinen Schaden selbst trägt. Die Quotenteilung bedeutet, daß die jeweilige Versicherung den entsprechenden Prozentsatz des geltend gemachten Schadens übernimmt. Jetz mal so im Spiegelfall als Beispiel mit 50/50: Die Dame fährt einen Kleinwagen. Der Spiegel kostet insgesamt mit machen und allen 250 €. Damit trägt Walters Versicherung 50%, also 125 €. Den Rest muß sie selber tragen. Walter fährt einen 5-er BMW mit lackierten Spiegel und beheizbarem Glas, selbsttönend. Kostet mit allem drum und Dran 900 €. Ergo zahlt die Versicherung der Dame 450 € und Walter den Rest.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#18
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Das mit den Spiegeln ist mir auch schon passiert. Nur da wir beide wussten wie es ausgeht haben wir uns noch gute Fahrt gewünscht und jeder musste seinen Spiegel selbst bezahlen. Alles andere ist doch wohl lächerlich.
Gruss Ingo
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#19
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Zitat:
...du warst also doch da. Ich wußte nicht genau, ob ich dich erkannt habe...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#20
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Kleinigkeit, lächerlich - sowas ist schnell gesagt.
Doch wie heisst es so schön: Gut behauptet ist halb bewiesen. Wenn die Dame so stramm beschuldigt und Walter hingegen nur sanft beschwichtigt, kann das nach hinten losgehen! Einen Anwalt würde ich zunächst noch nicht einschalten, der kostet schließlich auch. Walter muss meiner Meinung nach genauso vehement das Gegenteil behaupten. So richtig mit Nachdruck der Frau Paroli bieten. Nur dann steht Aussage gegen Aussage. Alles andere dürfte seine Position nur schwächen.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#21
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Hi,
also Fahrerflucht kann ich auch nicht gelten lassen. Das war ein Unfall ohne Personenschaden: "Und die Polizei ist zum Unfallort gekommen?" Ihr habt den Straßenverkehr nicht weiter behindert und das zählt. Ein Flucht wäre es gewesen wenn du nicht angehalten hättest. Adressaustauch hat stattgefunden - die Dame hat voreilig gehandelt. Wie dicht war der Verkehr wirklich - sie konnte wenden. "!?" Mach Fotos vom Unfallort und Fotos von der Bucht - eine Tageszeitung auf dem Bild beweist den Zeitraum des Geschehens. Die Versicherungen werden den Fall auf 50:50 bewerten, jeder zahlt sein eigenen Schaden. Wer wo gefahren ist kann jetzt nicht mehr ermittelt werden - Pech für Kuh Elsa. Kalli
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"Der schwarze Schwamm!" |
#22
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Wenn mann es öfter wiederholt, wird es auch nicht wahrer.
Der Gegner zahlt 4€ (50% des 8€ Schaden) und Walter ???€ bis zu 300€ (50% ein neuer Spiegel meines BMW kostet 600€). Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#23
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Es geht doch primär um die UNFALLFLUCHT. Er hat doch angehalten und sich mit dem Gegner ausgetauscht. Wo kann denn da Flucht bestehen?
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#24
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2 * 8,--€ Schaden.
Da braucht´s keine Versicherung und keinen Anwalt......ich versteh´s net. War eigentlich die Polizei schlussendlich am Unfallort? Als es mir passiert ist hab ich angehalten, der Gegner dessen Spiegel auch zertrümmert war ebenfalls. Warum war´s passiert? Er hat versucht sich an nem parkenden Auto durchzupressen und ich auch Wir haben uns noch nichtmal gesprochen. Aus der Ferne gewunken, wieder eingestiegen und weiter..... So teuer kann ein Spiegel nie sein, dass man deshalb nen Schadensfreiheitsrabatt opfert. Selbst wenn´s nen 900€ M-Klasse Spiegel wäre
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#25
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Zitat:
Das die andere Person einen Schaden von 8€ ist Mutmassung. Allein ein elektrisch tönendes Spiegelglas kostet knapp 100€, dann noch eine Spiegelabdeckung mit lackieren in Wagenfarbe kommen sofort 200€ mit Einbau zusammen. Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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