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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Je öfter ich´s lese um so mehr reg ich mich auf
![]() Der Beamte der dir die Anzeige ausgearbeitet hat gehört doch zu nem gemeinsamen Gespräch eingeladen, mit seinem Vorgesetzten ![]() |
#27
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![]() Zitat:
![]() Zumindest denk ich, dass die Versicherungen im ersten Reflex so denken wollen. ![]() |
#28
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wenn es nach mir gegangen waere dann haetten wir das auch so geregelt...ohne den ganzen aufriss...
das erste was ich zu hoeren bekam war das ich unfallflucht begangen haette und sie die polizei ruft...der 2te anruf war bei ihrem mann...und ungelogen es dauerte keine 5 min bis die polizei vor ort waren... ein wort zum schaden...wie gesagt an meinem auto 8 euro... von der gegnerin habe ich noch keine zahlen bekommen...es war ein renault megane bjhr. mitte,ende 90 im internet gibts die spiegel dafuer um die 30 euro...dann waere der sack zu gewesen...aber so? Jedenfalls bin ich doch etwas beruhigter nach den antworten hier....
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Gruß Walter |
#29
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#30
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wenn du dich nicht bei der Polzei äußerst, geht die Sache zum Staatsanwalt.
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Gruß Axel ![]() wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
#31
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![]() Zitat:
Der Fall ist aktenkundig, da entscheidet doch auf jeden Fall der Staatsanwalt, wie es weiter geht. ![]()
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#32
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Die drehen dir nen Strick draus.Ist mal jemandem was vergleichbares passiert und er hat vergleichbar reagiert (100m weitergefahren) und dann selbst die Polizei zum Unfallort gerufen. Es war trotzdem Fahrerflucht und hat schlussendlich 500 € Strafe gekostet. Das ist kein Hörensagen, ich war bei der Gerichtsverhandlung anwesend und meine Kinnlade lag 2 Etagen tiefer.
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour Geändert von Picton16ft (09.02.2010 um 10:02 Uhr)
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#33
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![]() Zitat:
![]() Kalli
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![]() "Der schwarze Schwamm!" |
#34
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oder ob er sich noch bei der Polizei äußern kann, bevor diese es der Staatsanwalt übergibt. wenn es schon beim Staatsanwalt ist, nur mit RA weiter äußern.
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Gruß Axel ![]() wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
#35
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![]() ![]() Grundsätzlich darf man den Unfallort erst nach Kontaktaufnahme verlassen. Die Unfallbeteiligen bzw Fahrzeugführer müssen sich jedenfalls unverzüglich zu erkennen geben und erst dann den Unfallort räumen. Ob der Spiegel 4 oder 400€ kostet, wäre mir sowas von Banane.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (09.02.2010 um 14:05 Uhr)
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#36
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Nachtrag: Wenn man die Schadenskosten der Versicherung zurückzahlt, ändert sich an der Versicherungsprämie nichts.
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![]() "Der schwarze Schwamm!"
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#37
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Recht haben und Recht bekommen ![]()
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Markus ![]() es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit ![]() |
#38
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Dazu fällt mir noch ein, mein Vater wird mit 70 schon leicht tüddellig. Hat letztes Jahr an einem Feldweg ein Straßenschild umgenietet und da er kein Handy hat ist er nach Hause (war nicht weit) und wollte die Polizei anrufen. Die stand aber schon da. Irgendwie ist er dann zur Wache und mit 200EU Strafe +Reperaturkosten davongekommen. Hätte aber auch schlimmer ausgehen können, das kommt wohl immer drauf an wie der Polizist das schildert. Dazu kamen noch 400EU Anwaltskosten da keine Rechtsschutz und die Reperatur. Damit hat ihn diese Aktion über 700EU gekostet- Reiner Schaden am Schild 70EU.
Gruß Ingo Geändert von IngoNRW (09.02.2010 um 11:05 Uhr) |
#39
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![]() Zitat:
Da hat doch der ermittelnde/aufnehmende Polizeibeamte garkeine Wahl. ![]() So wie hier dargestellt, wurden mind. die Punkte 1 und 2 des §34 StVO nicht beachtet. Auch wenn das wie Erbsenzählerei aussieht, ist hier doch mE. absolute Vorsicht geboten bzw. Rechtsbeistand notwendig.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#40
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![]() Zitat:
![]() Ging soweit, daß ein Richter mal Zeugenaussagen so hinverdreht hat, daß deren Inhalt 108° falsch rum war und ich gefxckt wurde. ![]() ![]() Anspruch auf Revision hatte ich nicht da minderschwere (oder wie das heisst)
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#41
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![]() Zitat:
Er hat bis zum Stillstand gebremst. Er hat anschliessend den fliessenden Verkehr verlassen und ist in die nächste Parkbucht gefahren. StVO sagt: (1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte -unverzüglich zu halten, -den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahre -... Passt doch alles?!? Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#42
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Das liegt wohl auch daran , dass jede zweite Fernsehsendung daraus besteht, irgendwelche Beamten. Aufpasser, Kontrolleure und Kieberer mit der Kamera zu begleiten.
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#43
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![]() Zitat:
Zitat:
![]() Als Nichtjurist würde ich mir auf jeden Fall Hilfe suchen.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#44
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tja nun bin ich etwas schlauer und etwas deprimiert,habe gerade mit einem anwalt tel. und den fall geschildert...nun habe ich am do. einen termin...
das problem liegt darin das ich irrtümlich unfallflucht mit unerlaubten entfernen des unfallort verwechselt habe...und wenn mann auch nur ein paar meter weiter fährt dann kann einem das als solches ausgelegt werden...Straftat...ein monatsgehalt geldstrafe und 5 jahre vorbestraft...na prima....
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Gruß Walter
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#45
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![]() Zitat:
Mehr Lehre daraus: Wenns knallt bleib ich stehe, sofort und mir scheiß egal wo es ist und wieviele ich behindere. Dann werden mit handy Fotos gemacht damit der exakte Standort festgehalten wird
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
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#46
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Normale anwaltschaftliche Taktik. Dem Mandanten Angst machen, damit er den Verteitigungs-Auftrag kriegt.
Nach deiner Schilderung wird da kein Staatsanwalt Klage erheben! Mittlerweile muss die Polizei das so aufnehmen und zur Anzeige bringen. Würde sie das nicht tun könnte das als Strafvereitlung ausgelegt werden. Über eine Einstellung kann einzig und allein die Staatsanwaltschaft entscheiden. In jeder einer solchen Situation hast immer noch einen gewissen Ermessensspielraum. Du wolltest dich und den anderen Verkehr nicht gefährden und hast nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Auch wolltetst du dich nicht etwaigen Schadenserstzansprüchen entziehen. Ich würde dir zur Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung nach 164 STGB raten. Lass dich nicht verrückt machen! Meine Prognose: vorzeitige Einstellung! |
#47
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![]() ![]() Diese Dame, will sich nur vor der Verantwortung (respektive vor der eigenen Dummheit) drücken, dies ist ein altes Spiel. Wenn die Tusse behauptet du wärst auf ihrer Seite gewesen, will sie sich nur von den enormen finanziellen Folgen (8 Euro) drücken. ![]() Du musst jetzt einfach nur behaupten, dass sie auf deiner Seite war. Dann steht es aussage gegen aussage. Da es sich um eine Bagatelle handelt, wird es keine grossen Untersuchungen geben und die Schuld wird zu 50/50 aufgeteilt. ![]() Meines Erachtens ist der Tatbestand der Fahrerflucht nicht erfüllt. Du bist nach dem Unfall verpflichtet an einer angemessen Stelle anzuhalten. Als extrem Beispiel: wenn der Zwischenfall in einem Tunnel gewesen wäre, hättest du auch nicht sofort angehalten, sondern wärst aus dem Tunnel raus gefahren. ![]() Bezüglich der Fahrerflucht rate ich dir: mach brav deine Aussage bei der Polizei, und falls nötig auch vor Gericht. In der Rechtssprechung gilt zum Glück noch im Zweifel für den Angeklagten. Sie werden dir unmöglich nachweisen können, dass du geflohen bist. Aus diesem Grunde wird der Fall „in dubio pro reo“ Im Zweifel für den Angeklagten eingestellt. Sollte das Urteil aus irgendwelchen Gründen gegen dich entschieden werden, gehe in Berufung und nimm dir dann einen Anwalt. ![]() Ich würde lediglich aufpassen, dass die Gute Dame dich nicht wegen Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagt. Einige Leute (vor allem aus Einkommensschwachenverhältnissen) klagen wegen jedem Sch….. Unsere Firma wird öfters Verklagt. Aktuellster Fall: In einem unserer Hotels ist ein Typ in der Dusche ausgerutscht. Wurde Krankgeschrieben, wegen psychologischem Trauma (in der Dusche hinfallen ![]() Da war jemand einfach auf die schnelle Kohle aus ![]() ![]() Also schöner Tag noch ![]() |
#48
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...ihr Ahnungslosen
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#49
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Ach was kann schon passieren, falls es doch dumm läuft: 1Monat ( oder waren es 3?) Fahrverbot und ein paar Tagessätze?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#50
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