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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 05.05.2022, 20:04
WernerBastian WernerBastian ist offline
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Zitat:
Zitat von Sven2209 Beitrag anzeigen
Ich weiss es wird hier keinem gefallen und das versicherungs bla bla

Ich würd einfach fahren [emoji2369]
Wie meinst du das? Gar nix druff?
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Ne schöne Jroß
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  #27  
Alt 05.05.2022, 20:07
WernerBastian WernerBastian ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Hey Werner,

welche Abmessungen und Masse hat der Trailer?
Vielleicht magst Du auch einfach das Produkt benennen?

Die preiswerteste Variante ist sicherlich die Lösung mit Deinem Trailer auf einem für einen Tag gemieteten Anhänger.
ACHTUNG: Drehschemel geht nur mit "BE", nicht mit dem alten "Dreier". Der muss erst umgeschrieben werden.
Tachchen, der Trailer hat 2,50m x 5m. Also ich brauche eher jemanden, der in Holland bis zur deutschen Grenze dicht hinter mir auffährt

Trotzdem auch Dir und allen anderen vielen Dank! Ich werde berichten wie es gelaufen ist.
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Ne schöne Jroß
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  #28  
Alt 05.05.2022, 20:08
WernerBastian WernerBastian ist offline
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Zitat:
Zitat von ichnunmal Beitrag anzeigen
Das gleiche hatten wir vor 2 Jahren.
Weder Überführungskennzeichen ist erlaubt, da aus Holland nach Deutschlande, noch eine rote Nummer.
Das einzige was erlaubt ist, in Holland und Deutschland, ist beim RDW in Holland ein Ausfuhrkennzeichen zu holen. Kann man direkt vor Ort machen, kostet irgendwas um die 100€ und ist für 5 Tage zugelassen. Auch in Deutschland.
Die Lösung funktioniert nicht, wenn der Trailer noch nie in Holland zugelassen war und deutsche Papiere hat.
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  #29  
Alt 05.05.2022, 21:33
jogie jogie ist gerade online
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Damit geht´s auch ohne Nummernschild.

https://www.youtube.com/watch?v=GgLDHyiEybs
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Gruß Jogie

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  #30  
Alt 05.05.2022, 21:42
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von WernerBastian Beitrag anzeigen
Tachchen, der Trailer hat 2,50m x 5m.

Mit Deichsel? Dann wäre die Plattform fast quadratisch. Das wäre eher ungewöhnlich.

Wie dem auch sei, ich bleibe interessiert.
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Hier stand mal mein Name.
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  #31  
Alt 05.05.2022, 21:49
WernerBastian WernerBastian ist offline
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Zitat:
Zitat von jogie Beitrag anzeigen
Damit geht´s auch ohne Nummernschild.

https://www.youtube.com/watch?v=GgLDHyiEybs
Ich hatte erst im März einen Bell 206 für 2 Stunden gechartert für den 40. meiner Freundin, meine Familie und ihre.
Daran habe ich wirklich nicht gedacht Wäre mir in diesem Fall aber definitiv zu teuer, mache ich nur alle Jubeljahre mal.
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  #32  
Alt 06.05.2022, 06:42
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Sorry, hatte das Bj. übersehen, der Trailer hat ja noch Tüv.
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Gruß Thomas
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  #33  
Alt 06.05.2022, 09:25
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Selbst wenn ...Die Strafen für abgelaufenen Tüv sind lächerlich... oder man gibt halt an, dass man sich auf direktem Wege zum Tüv befindet... das würde ich mir aber gut überlegen ...bei nur 5 km auf Straßen in Holland, wäre es mir wohl egal mit einem illegalen Kurzzeitkennzeichen aus D unterwegs zu sein, bei größerer Distanz steigt halt die Wahrscheinlichkeit doch unerwartet Probleme zu bekommen..

Legal gehts wohl halt nur mit Ausfuhrkennzeichen oder auf einem Anhänger


Grüße
Daniel
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  #34  
Alt 06.05.2022, 09:39
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Selbst wenn ...Die Strafen für abgelaufenen Tüv sind lächerlich... oder man gibt halt an, dass man sich auf direktem Wege zum Tüv befindet... das würde ich mir aber gut überlegen ...bei nur 5 km auf Straßen in Holland, wäre es mir wohl egal mit einem illegalen Kurzzeitkennzeichen aus D unterwegs zu sein, bei größerer Distanz steigt halt die Wahrscheinlichkeit doch unerwartet Probleme zu bekommen..

Legal gehts wohl halt nur mit Ausfuhrkennzeichen oder auf einem Anhänger


Grüße
Daniel

Es geht nicht um HU bei einem einjährigen Hänger (der muss eh erst das erste Mal nach 3 Jahren), sondern einfach nur um die fehlende Zulassung!
Ohne Zulassung geht gar nix, egal ob Anhänger oder PKW.

Was du noch dazu meinst, ist die Fahrt zu Zulassungszwecke mit umgestempelten Kennzeichen.
Dazu muss das Fahrzeug/Hänger das ehemalige, zugeteilte und entsiegelte Kennzeichen tragen, die Fahrt muss auf dem direkten Wege erfolgen (mit eVB und allen Papieren) und darf NUR im Heimatkreis oder angrenzenden Kreis erfolgen!
Auch nicht aus dem Ausland o.ä. Märchen!

Die Strafmaße für Fahrten mit nicht zugelassenem Fahrzeug kann man schnell ergoogeln. Wenn noch was passiert ist, zahlt man alles aus dem eigenen Vermögen, der Versicherer des Zug-Fahrzeugs wird das keinesfalls übernehmen.

Gruß

Totti
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  #35  
Alt 06.05.2022, 10:03
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen

Was du noch dazu meinst, ist die Fahrt zu Zulassungszwecke mit umgestempelten Kennzeichen.
Dazu muss das Fahrzeug/Hänger das ehemalige, zugeteilte und entsiegelte Kennzeichen tragen, die Fahrt muss auf dem direkten Wege erfolgen (mit eVB und allen Papieren) und darf NUR im Heimatkreis oder angrenzenden Kreis erfolgen!
Auch nicht aus dem Ausland o.ä. Märchen!



Gruß

Totti
So hab ich das vor 2JAHREN mit meinem Motorrad auch gemacht. Das war 2Tage gültig. Kennzeichen war dann mein Wunschkennzeichen.
Ohne Zulassung fahren kann doch im finanziellen Selbstmord enden.
Warum versucht man da zu tricksen?

Gruß Mani
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Gruß Mani
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  #36  
Alt 06.05.2022, 10:21
User 46996
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Es geht nicht um HU bei einem einjährigen Hänger (der muss eh erst das erste Mal nach 3 Jahren), sondern einfach nur um die fehlende Zulassung!
Ohne Zulassung geht gar nix, egal ob Anhänger oder PKW.

Was du noch dazu meinst, ist die Fahrt zu Zulassungszwecke mit umgestempelten Kennzeichen.
Dazu muss das Fahrzeug/Hänger das ehemalige, zugeteilte und entsiegelte Kennzeichen tragen, die Fahrt muss auf dem direkten Wege erfolgen (mit eVB und allen Papieren) und darf NUR im Heimatkreis oder angrenzenden Kreis erfolgen!
Auch nicht aus dem Ausland o.ä. Märchen!

Die Strafmaße für Fahrten mit nicht zugelassenem Fahrzeug kann man schnell ergoogeln. Wenn noch was passiert ist, zahlt man alles aus dem eigenen Vermögen, der Versicherer des Zug-Fahrzeugs wird das keinesfalls übernehmen.

Gruß

Totti
Eben, daher ja der Hinweis, dass es legal nur mit Ausfuhrkennzeichen oder auf dem Anhänger geht.

Deutsches Kurzzeitkennzeichen ist in Holland nicht zugelassen und auch unabhängig vom Tüv zu bekommen, darauf zielte das ab.


Grüße
Daniel
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  #37  
Alt 06.05.2022, 11:54
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supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Deutsches Kurzzeitkennzeichen ist […] auch unabhängig vom Tüv zu bekommen, darauf zielte das ab.
Nein Das ist nicht richtig.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Ar...nnzeichen.html

Zitat:

Kurzzeitkennzeichen können seit 1. April 2015 zugeteilt werden, wenn

- das Fahrzeug, das damit gefahren werden soll, bekannt ist und im Fahrzeugschein eingetragen wird,
- das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU) / Sicherheitsprüfung (SP) für das Fahrzeug nachgewiesen wird und
- eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #38  
Alt 06.05.2022, 12:17
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Fahrt ohne gültige Hauptuntersuchung?
Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren. Das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.

Grüße
Daniel
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  #39  
Alt 06.05.2022, 12:47
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Ja, in dem Kontext, dass du dann nur auf direktem Weg zur Prüfstelle im eigenen oder angrenzenden Kreis fahren darfst, bekommt man das Kurzzeitkennzeichen auch ohne HU.
Da hast du recht.

Du dürftest aber nicht mit Münchener Kurzzeitkennzeichen ein Auto ohne HU aus Berlin abholen und damit nach Potsdam zur Prüfstelle fahren, oder nach München zur Prüfstelle.

Du bräuchtest dann ein Kurzzeitkennzeichen aus B mit dem du dann direkt zur nöchsten Prüfstelle fahren müsstest (also auch nicht quer durch Berlin, von Lichtenberg nach Spandau/Potsdam, sondern auch nur zur nächstgelegenen)
Selbst nach erfolgter HU dürtest du dann nicht nach München fahren mit diesem Kennzeichen bzw dieser Kurzzeitzulassung, die müsstest du dann wiederum mit erfolgter HU neu machen um nach München zu fahren.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #40  
Alt 06.05.2022, 13:11
WernerBastian WernerBastian ist offline
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Selbst wenn ...Die Strafen für abgelaufenen Tüv sind lächerlich... oder man gibt halt an, dass man sich auf direktem Wege zum Tüv befindet... das würde ich mir aber gut überlegen ...bei nur 5 km auf Straßen in Holland, wäre es mir wohl egal mit einem illegalen Kurzzeitkennzeichen aus D unterwegs zu sein, bei größerer Distanz steigt halt die Wahrscheinlichkeit doch unerwartet Probleme zu bekommen..

Legal gehts wohl halt nur mit Ausfuhrkennzeichen oder auf einem Anhänger


Grüße
Daniel
Auch mal interessant zu wissen. Wenn ich also ein Kurzzeitkennzeichen habe, aber eigentlich nur in meinem Bezirk fahren darf, weil ich keinen TÜV habe, dann habe ich ja eine Zulassung, aber ich bekomme einen verbraten, weil ich kein TÜV habe oder weil ich das Kennzeichen falsch verwendet habe?

PS: In Holland habe ich knapp 50km.
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  #41  
Alt 06.05.2022, 13:11
WernerBastian WernerBastian ist offline
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Selbst wenn ...Die Strafen für abgelaufenen Tüv sind lächerlich... oder man gibt halt an, dass man sich auf direktem Wege zum Tüv befindet... das würde ich mir aber gut überlegen ...bei nur 5 km auf Straßen in Holland, wäre es mir wohl egal mit einem illegalen Kurzzeitkennzeichen aus D unterwegs zu sein, bei größerer Distanz steigt halt die Wahrscheinlichkeit doch unerwartet Probleme zu bekommen..

Legal gehts wohl halt nur mit Ausfuhrkennzeichen oder auf einem Anhänger


Grüße
Daniel
Auch mal interessant zu wissen. Wenn ich also ein Kurzzeitkennzeichen habe, aber eigentlich nur in meinem Bezirk fahren darf, weil ich keinen TÜV habe, dann habe ich ja eine Zulassung, aber ich bekomme einen verbraten, weil ich keinen TÜV habe oder weil ich das Kennzeichen falsch verwendet habe?
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  #42  
Alt 06.05.2022, 13:23
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supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Zitat:
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen sind für Probe- oder Überführungsfahrten vorgesehen […]
Also selbst wenn du eine gültige HU hättest und keine Örtliche Beschränkung durch die Zulassung darfst du dennoch nicht einfach „zu Oma“ oder „zum Netto“ fahren (oder beides nacheinander)
Das Kennzeichen gilt nur für den o.g. zweck.
Wenn das Auto zusätzlich keine gültige HU hat ist zusätzlich der Zweck (Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle, Zulassungsstelle oder Werkstatt) sondern auch der Ort mit eingeschränkt.

Im Enrstfall musst dumalso sogar glaubhaft begründen können, dass die mit dem Kurzzeitkennzeichen getätigte Fahrt, auch dem o.g. zweck entspricht.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #43  
Alt 06.05.2022, 13:27
uli07 uli07 ist offline
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Wie billig muß ein Anhänger eigentlich sein damit man sich so ein Problem aufhalst.
Gibt drei Möglichkeiten, mit einem anderen Anhänger den Trailer abholen, hinfahren bezahlen damit man die Papiere bekommt, dann anmelden und wieder hinfahren oder anderen Anhänger kaufen.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #44  
Alt 06.05.2022, 13:59
WernerBastian WernerBastian ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Wie billig muß ein Anhänger eigentlich sein damit man sich so ein Problem aufhalst.
Gibt drei Möglichkeiten, mit einem anderen Anhänger den Trailer abholen, hinfahren bezahlen damit man die Papiere bekommt, dann anmelden und wieder hinfahren oder anderen Anhänger kaufen.
Ja, das sind die drei super sicheren Vorgehensweisen. Ich schau mir aber immer alle an. Anders gesagt: Ich gehe auch nachts bei rot über die Fußgängerampel wenn keiner kommt, da ich die Gefahr einschätzen kann und weiß, dass die mögliche Strafe eher nicht kommt und wenig kostet.
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  #45  
Alt 06.05.2022, 14:02
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Zitat:
Zitat von WernerBastian Beitrag anzeigen
Ja, das sind die drei super sicheren Vorgehensweisen. Ich schau mir aber immer alle an. Anders gesagt: Ich gehe auch nachts bei rot über die Fußgängerampel wenn keiner kommt, da ich die Gefahr einschätzen kann und weiß, dass die mögliche Strafe eher nicht kommt und wenig kostet.
Spätestens jetzt ist das Thema reif für die ewigen Jagdgründe...


Grüße

Totti
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Alt 06.05.2022, 14:24
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Hol dir ein Kurzzeitkennzeichen und gut, machen die Autohändler alle so und fahren die Kisten nach Osteuropa.
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  #47  
Alt 06.05.2022, 14:48
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Zitat:
Zitat von Fitch Beitrag anzeigen
Hol dir ein Kurzzeitkennzeichen und gut, machen die Autohändler alle so und fahren die Kisten nach Osteuropa.
Das was du meinst ist ein Ausfuhrkennzeichen ... Die dürfen das so. .. da müsste man in Holland ein Ausfuhrkennzeichen holen .. das wird als deutscher schwer...

Kurzzeitkennzeichen gilt nur innerhalb Deutschlands.

Das was Uli geschrieben hat ist die richtige vorgehensweise
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Gruß Volker
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  #48  
Alt 06.05.2022, 15:31
WernerBastian WernerBastian ist offline
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Standard Danke an alle

Ich bin dankbar für die vielen Tipps/Hinweise.
Dass es immer Leute gibt, die andere maßregeln wollen ist halt so. Am Ende entscheidet jeder für sich was er macht oder machen würde. Das spiegeln auch die ganz unterschiedlichen Antworten hier wieder
Sollte der Fred aufbleiben, gibts auch die Rückmeldung wie ich es am Ende gemacht habe.
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Ne schöne Jroß
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  #49  
Alt 06.05.2022, 16:17
uli07 uli07 ist offline
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Ich glaube kaum das dich hier jemand maßregelt. Es wurde nur aufgezählt was passieren kann. Und danach hast du auch gefragt. Wenn dir manche Antworten nicht gefallen hast du ganz einfach Pech gehabt. Stell dir nur mal vor dir fährt ein nicht zugelassener Trailer auf einer öffentlichen Straße vor dein Knie und du bist 10 Tage im Krankenhaus. Ich schätze nicht das dich beim Fahrer dann mit einem Händedruck bedanken wirst.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #50  
Alt 06.05.2022, 16:30
WernerBastian WernerBastian ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Ich glaube kaum das dich hier jemand maßregelt. Es wurde nur aufgezählt was passieren kann. Und danach hast du auch gefragt. Wenn dir manche Antworten nicht gefallen hast du ganz einfach Pech gehabt. Stell dir nur mal vor dir fährt ein nicht zugelassener Trailer auf einer öffentlichen Straße vor dein Knie und du bist 10 Tage im Krankenhaus. Ich schätze nicht das dich beim Fahrer dann mit einem Händedruck bedanken wirst.
Uli, je mehr ich mich hier eingelesen habe und parallel mit z.B. der Zulassungsstelle gesprochen habe ist mir klar geworden, dass das alles ganz schön komplex ist und einfach zu sagen, der Hänger ist nicht zugelassen mit Kurzzeitkennzeichen ist eben auch nicht richtig.
Kennzeichenmissbrauch, Erlöschen der Betriebserlaubnis, zugelassen oder nicht - das sind alles unterschiedliche Paar Schuhe, vor allem auch in ihrer Konsequenz.
Und ich werde nicht mit einem nicht zugelassenen, unversicherten, verkehrsuntüchtigen Anhänger fahren, das kann ich schon mal sagen. Wenn man ein KKZ hat, dann hat man auch eine Versicherung organisiert, sonst bekommst man es nicht.
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