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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Na ja, ... ich erinnere mich, an einen längeren Trööd hier im Forum zu diesem Thema im Bezug auf die Bunte Flotte in den Gewässern um Berlin. Es gibt einige, die mit Sportbooten ihr Geld verdienen und das nicht nur im Verleih. Bedenkt mal die ganzen Charteranbieter mit Skipper unter deutscher Flagge, wie zum Beispiel auf Mallorca und wahrscheinlich ebenfalls in Kroatien. Einen Vorteil gibt es allerdings auch. Bisher war die Personenzahl auf 12 beschränkt. Jetzt sind es offensichtlich 12 Passagiere zzgl. Besatzung. Ausserdem, wie ja auch schon erwähnt, betrifft es auch die s.g. Wassertaxis und Seebestattungen usw. Die Anforderung an den Skipper war ohnehin schon mind. der SKS. Wen es nicht interessiert, der muss sich ja hier auch nicht einbringen. Und zur Unterhaltung war das Thema auch nicht gedacht..... in diesem Sinne.
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Gruß Thomas ![]() |
#27
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War das nicht der SSS also der alte BK-Schein?
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#28
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Diese sind jetzt gezwungen professionelle Besatzung zu beschäftigen, was die Kosten gewaltig in die Höhe treibt. https://www.zdf.de/nachrichten/heute...lmeer-100.html Das ist so einigen Mächtigen schon immer ein Dorn im Auge.
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#29
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.... zu Recht!
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![]() Gruß Berni ![]()
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#30
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Hoffentlich musst du nicht mal von so einem "Sportboot" gerettet werden.
Aber deine Intention ist klar = Ignore-Liste.
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gregor ![]()
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#31
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So ein Schwachsinn (in vielerlei Hinsicht) !!!!
Ich könnte es auch erläutern, würde aber zwangsweise ins politische abdriften. ![]() P. S. Wenn ich auf dem Fleesensee in McPom in "Seenot" geraten sollte, wäre ich tatsächlich froh von einem Sportboot gerettet zu werden - aber wohl kaum von "so einem" ![]() ![]()
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![]() Gruß Berni ![]()
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#32
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Ich wollte nicht diskutieren ob zu Recht oder Unrecht.
Beide Seiten sehen sich im Recht. Ich wollte nur sagen was meiner Ansicht nach der Hauptgrund für diese Änderung ist. |
#33
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Die Diskussion darüber wäre ja auch politisch und hat hier nix zu suchen.
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#34
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Hätte mir aber denken können, dass jemand umgehend die falschen Schlüsse daraus zieht ![]() ![]()
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![]() Gruß Berni ![]()
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#35
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Ob es Sinn der Sportbootgesetze sein kann, professionell ausgerüstete Schiffe,
die Seenotrettung betreiben möchten/in der Gemängelage der Flüchtlingsbewegungen mitwirken möchten/selbstverschuldet in sogenannte Seenot Geratenen, weil in seeuntüchtigen Booten losgefahren, Hilfe anbieten möchte als Sportboote zuzulassen, sei dahingestellt. Mich interessiert weiterhin die Frage, was für Fahrzeuge dann nicht-Sportboote würden. Wenn man also zum Schluss käme, dass ein Schweinswalzählungsseegelboot kein Sportboot sei, was wäre es dann? Oder wenn ein oben thematisiertes Rettungsschiff kein Sportboot sein soll, was soll es stattdessen sein? |
#36
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Also alles was nicht ausschließlich Freizeitzwecken dient wäre kein Sportboot mehr, mit allen Konsequenzen wie Ausrüstungspflichten und anderer Führerschein. Unklar ist für mich, was ist wenn ein klares Sportboot sich z.B. einmal jährlich an irgend einer Aktion beteiligt. Ich z.B. beteilige mich einmal im Jahr an einer Müllsammelaktion auf meinem Heimfluß. Was ist, wenn sich jemand zur See an etwas ähnlichem Beteiligt? |
#37
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Ja, das ist schon klar. Aber was für ein Ding wird es dann, wenn es kein Sportboot ist? Und aus welchem Gesetz ergeben sich die Ausrüstungspflichten und andere Fahrerlaubnisse?
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#38
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![]() Der Sportküstenschifferschein (SKS) wurde durch Artikel 2 der 7. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1998 (BGBl. I Seite 4016) zum 01. Oktober 1999 eingeführt. Es handelt sich um einen amtlichen, freiwilligen Befähigungsnachweis, der die Lücke zwischen Sportbootführerschein-See einerseits und Sportseeschifferschein/Sporthochseeschifferschein andererseits schließt. Er gilt in den Küstengewässern aller Meere (3 bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste). Dieser Schein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder für Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Er ist vorgeschrieben bei gewerbsmäßigem Führen eines Sportbootes nach den Vorgaben der See-Sportbootverordnung. Der Erwerb des SKS ist in der Sportseeschifferscheinverordnung geregelt. Bis zum 01. Oktober 1999 erworbene BR-Scheine können in einen SKS umgetauscht werden, müssen aber nicht. Die Ausbildungs- und Prüfungsmodalitäten für den SKS sind in den "Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 2 der Sportseeschifferscheinverordnung durch den Deutschen Motoryachtverband e. V. und den Deutschen Segler-Verband e. V. (Durchführungsrichtlinien Sportküstenschifferschein)" vom 03. August 1999 aufgeführt. Quelle: https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...eine-node.html
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Gruß Thomas ![]() |
#39
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Hallo Wolf,
so sehe ich das auch. Im Prinzip wäre deine Sammelaktion ein Kollateralschaden, würdest du es im Bereich der Seeschiffahrtsstrassen (siehe Post von "Fronmobil") durchführen. Es gibt auch Leute, nenn sie Aussteiger, die Segeltörns mit Gästen anbieten, gegen Bezahlung natürlich und sich damit ihr Boot und den Lebensunterhalt finanzieren. Sicherlich mehr an der Ost- als an der Nordsee. Im Bereich der Nordsee sind es Seebestattungen oder Fahrten zu den Seehundbänken. Hafenrundfahrten sind meist pensionierte Kapitäne auf recht grossem Gerät, also meist mit mehr als 12 Sitzplätzen. Dann gibt es natürlich auch noch das Makrelen-Angeln mit Gästen, in der Regel auf ausgedienten Fischkuttern. Ob die noch ein Schiffszeugnis haben... ich wage das zu bezweifeln. ![]() ... mich interessiert das Thema, weil ich auch noch ein "Rentenprojekt" brauche. Mal sehen, wo die Reise hingeht. Zitat:
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Gruß Thomas ![]() |
#40
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Nimm gleich die Charteryachten dazu, auch die sind nach meinem Verständnis in Zukunft keine Sportboote mehr, wenn man die Sache eng auslegt.
Soweit zu den 0,05%. Gruß, Jörg
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#41
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Da wirds jetzt spannend, für den Charterer, der es zu Freizeitzwecken nutzt, bleibt alles beim alten, für den Vercharterer aber nicht
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]() |
#42
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Wenn dann jemand in seiner Freizeit Müll sammelt benutzt er doch sein Boot für (s)einen Freizeitzweck. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#43
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Freizeitzwecke wurde abgeschafft, Sportzwecke und Erholungszwecke sind die neuen Kriterien. Und bei Müllsammeln kann man berechtigte Zweifel haben, ob das der Erholung dienen kann
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#44
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Die Kinder die wir daran beteiligen machen jedenfalls einen Wettbewerb daraus wer mehr raus fischt. ![]()
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#45
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Ich hatte ein ähnliches Theater vor Jahren mit einem Angelboot-Vermieter in Rüganer Gewässern, dem eine übereifrige WSA-Mitarbeiterin die Boote für vier Wochen in der Hauptsaison an die Kette gelegt hat - die 6m langen Boote ohne jede Elektrik mit 4PS Handstart-Außenborder hatten doch tatsächlich keine fest angebauten Positionslaternen. Erst eine Intervention des BSH hat geholfen. Gruß, Jörg
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#46
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Weiß denn jemand, wozu ein Sportboot würde, das nicht ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken genutzt wird? zu einem sonstigen Seefahrzeug oder wie?
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#47
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Hi!
Auch mal wieder ein wilder Tröd, aus dem man schwer schlau wird. Ich habe mal ein bißchen rumgeschmökert und die Entscheidung, die das BMVI aushebeln will, ist wohl diese hier: https://mare-liberum.org/wp-content/....09.2019-3.pdf Komisch mutet es an, wenn ein Schiffssicherheitszeugnis wie für einen "Frachter" verlangt wird. Wo bleibt da die Korrektheit? Als ob die Geretteten eine Ware wären?
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) Geändert von blondini (16.10.2020 um 14:22 Uhr) |
#48
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Zum Beispiel die Frage: Was ist ein Kleinfahrzeug? Nach der BinSchStrO ist ein Kanu ein Kleinfahrzeug (§ 1.01 14.]. Nach der KlFzKV-BinSch ist ein Kanu kein Kleinfahrzeug (§ 1 2.d.] Die SeeSchStrO und die KVR "kennen" überhaupt keine Kleinfahrzeuge. Also Rot im Sinne dieser Verordnung ist nich Blau oder Grün sondern Gelb ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#49
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Hi!
Und noch interessanter: Die Änderung scheint das gleiche Gericht dem A. Scheuer auch um die Ohren gehauen zu haben. https://mare-liberum.org/de/news/sch...bekommt-recht/ interessant auch das hier: https://fragdenstaat.de/blog/2020/09...-bmvi-scheuer/ Nachtrag: Hier ist die Entscheidung des VG Hamburg, das Scheuer seine Verordnung um die Ohren haut (VG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2020 - 5 E 3819/20): https://openjur.de/u/2300589.html
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) Geändert von blondini (16.10.2020 um 18:45 Uhr)
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#50
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Ja, der hat offensichtlich eine wildcard bekommen...
Ein Danke reicht nicht.
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gregor ![]()
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