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  #26  
Alt 15.10.2020, 09:05
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Zitat:
Zitat von FunkelfeuerHB Beitrag anzeigen
Ich finde es nicht unterhaltsam oder zielführend über Themen zu debattieren, deren hochstilisierte Schwierigkeiten ca. 0,05% der bf-mitglieder irgendwie beschäftigen könnten.

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Na ja, ... ich erinnere mich, an einen längeren Trööd hier im Forum zu diesem Thema im Bezug auf die Bunte Flotte in den Gewässern um Berlin.

Es gibt einige, die mit Sportbooten ihr Geld verdienen und das nicht nur im Verleih. Bedenkt mal die ganzen Charteranbieter mit Skipper unter deutscher Flagge, wie zum Beispiel auf Mallorca und wahrscheinlich ebenfalls in Kroatien. Einen Vorteil gibt es allerdings auch. Bisher war die Personenzahl auf 12 beschränkt. Jetzt sind es offensichtlich 12 Passagiere zzgl. Besatzung.

Ausserdem, wie ja auch schon erwähnt, betrifft es auch die s.g. Wassertaxis und Seebestattungen usw.

Die Anforderung an den Skipper war ohnehin schon mind. der SKS.

Wen es nicht interessiert, der muss sich ja hier auch nicht einbringen.
Und zur Unterhaltung war das Thema auch nicht gedacht..... in diesem Sinne.
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Gruß Thomas
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  #27  
Alt 15.10.2020, 09:20
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen

Die Anforderung an den Skipper war ohnehin schon mind. der SKS.
War das nicht der SSS also der alte BK-Schein?
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  #28  
Alt 15.10.2020, 10:09
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Zitat:
Zitat von FunkelfeuerHB Beitrag anzeigen
Was meinst du da für ein Problem unterstellen zu müssen?
Willst mit einem ausgemustert landungsboot eine Anerkennung als sportboot haben
Oder kaufst du ein als sportboot zugelassenes sportboot?

Ich finde es nicht unterhaltsam oder zielführend über Themen zu debattieren, deren hochstilisierte Schwierigkeiten ca. 0,05% der bf-mitglieder irgendwie beschäftigen könnten.
Da geht es vor allem gegen die Schiffe im Mittelmeer die mit Freiwilligen Seenotrettung betreiben.
Diese sind jetzt gezwungen professionelle Besatzung zu beschäftigen, was die Kosten gewaltig in die Höhe treibt.

https://www.zdf.de/nachrichten/heute...lmeer-100.html

Das ist so einigen Mächtigen schon immer ein Dorn im Auge.
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  #29  
Alt 15.10.2020, 11:18
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Da geht es vor allem gegen die Schiffe im Mittelmeer die mit Freiwilligen Seenotrettung betreiben.

...

Das ist so einigen Mächtigen schon immer ein Dorn im Auge.
.... zu Recht!
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Gruß

Berni
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  #30  
Alt 15.10.2020, 12:19
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
.... zu Recht!
Hoffentlich musst du nicht mal von so einem "Sportboot" gerettet werden.

Aber deine Intention ist klar = Ignore-Liste.
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gregor

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  #31  
Alt 15.10.2020, 12:27
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
...
Aber deine Intention ist klar...
So ein Schwachsinn (in vielerlei Hinsicht) !!!!

Ich könnte es auch erläutern, würde aber zwangsweise ins politische abdriften.



P. S. Wenn ich auf dem Fleesensee in McPom in "Seenot" geraten sollte, wäre ich tatsächlich froh von einem Sportboot gerettet zu werden - aber wohl kaum von "so einem"
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Gruß

Berni
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  #32  
Alt 15.10.2020, 12:31
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
.... zu Recht!
Ich wollte nicht diskutieren ob zu Recht oder Unrecht.
Beide Seiten sehen sich im Recht.

Ich wollte nur sagen was meiner Ansicht nach der Hauptgrund für diese Änderung ist.
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  #33  
Alt 15.10.2020, 13:01
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Die Diskussion darüber wäre ja auch politisch und hat hier nix zu suchen.
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  #34  
Alt 15.10.2020, 13:09
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich wollte nicht diskutieren ob zu Recht oder Unrecht.
Beide Seiten sehen sich im Recht.

Ich wollte nur sagen was meiner Ansicht nach der Hauptgrund für diese Änderung ist.
Du hast Recht, ich auch nicht, deshalb nur der äußerst knappe Kommentar.

Hätte mir aber denken können, dass jemand umgehend die falschen Schlüsse daraus zieht (insofern hätte ich mir den Kommentar vermutlich besser verkniffen)
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Gruß

Berni
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  #35  
Alt 15.10.2020, 13:30
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Ob es Sinn der Sportbootgesetze sein kann, professionell ausgerüstete Schiffe,
die Seenotrettung betreiben möchten/in der Gemängelage der Flüchtlingsbewegungen mitwirken möchten/selbstverschuldet in sogenannte Seenot Geratenen, weil in seeuntüchtigen Booten losgefahren, Hilfe anbieten möchte
als Sportboote zuzulassen, sei dahingestellt.

Mich interessiert weiterhin die Frage, was für Fahrzeuge dann nicht-Sportboote würden. Wenn man also zum Schluss käme, dass ein Schweinswalzählungsseegelboot kein Sportboot sei, was wäre es dann?
Oder wenn ein oben thematisiertes Rettungsschiff kein Sportboot sein soll, was soll es stattdessen sein?
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  #36  
Alt 15.10.2020, 13:52
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Zitat:
Zitat von Gustav_MV Beitrag anzeigen
Mich interessiert weiterhin die Frage, was für Fahrzeuge dann nicht-Sportboote würden.
So wie ich das verstehe würde die Sportbootdefinition stark eingeschränkt.

Also alles was nicht ausschließlich Freizeitzwecken dient wäre kein Sportboot mehr, mit allen Konsequenzen wie Ausrüstungspflichten und anderer Führerschein.

Unklar ist für mich, was ist wenn ein klares Sportboot sich z.B. einmal jährlich an irgend einer Aktion beteiligt.
Ich z.B. beteilige mich einmal im Jahr an einer Müllsammelaktion auf meinem Heimfluß.
Was ist, wenn sich jemand zur See an etwas ähnlichem Beteiligt?
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  #37  
Alt 15.10.2020, 18:36
Gustav_MV Gustav_MV ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
So wie ich das verstehe würde die Sportbootdefinition stark eingeschränkt.

Also alles was nicht ausschließlich Freizeitzwecken dient wäre kein Sportboot mehr, mit allen Konsequenzen wie Ausrüstungspflichten und anderer Führerschein.
Ja, das ist schon klar. Aber was für ein Ding wird es dann, wenn es kein Sportboot ist? Und aus welchem Gesetz ergeben sich die Ausrüstungspflichten und andere Fahrerlaubnisse?
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  #38  
Alt 15.10.2020, 18:43
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
War das nicht der SSS also der alte BK-Schein?

Der Sportküstenschifferschein (SKS) wurde durch Artikel 2 der 7. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1998 (BGBl. I Seite 4016) zum 01. Oktober 1999 eingeführt.

Es handelt sich um einen amtlichen, freiwilligen Befähigungsnachweis, der die Lücke zwischen Sportbootführerschein-See einerseits und Sportseeschifferschein/Sporthochseeschifferschein andererseits schließt. Er gilt in den Küstengewässern aller Meere (3 bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste). Dieser Schein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder für Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Er ist vorgeschrieben bei gewerbsmäßigem Führen eines Sportbootes nach den Vorgaben der See-Sportbootverordnung.

Der Erwerb des SKS ist in der Sportseeschifferscheinverordnung geregelt. Bis zum 01. Oktober 1999 erworbene BR-Scheine können in einen SKS umgetauscht werden, müssen aber nicht. Die Ausbildungs- und Prüfungsmodalitäten für den SKS sind in den "Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 2 der Sportseeschifferscheinverordnung durch den Deutschen Motoryachtverband e. V. und den Deutschen Segler-Verband e. V. (Durchführungsrichtlinien Sportküstenschifferschein)" vom 03. August 1999 aufgeführt.

Quelle: https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...eine-node.html
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Gruß Thomas
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  #39  
Alt 15.10.2020, 18:52
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Hallo Wolf,

so sehe ich das auch. Im Prinzip wäre deine Sammelaktion ein Kollateralschaden, würdest du es im Bereich der Seeschiffahrtsstrassen (siehe Post von "Fronmobil") durchführen.

Es gibt auch Leute, nenn sie Aussteiger, die Segeltörns mit Gästen anbieten, gegen Bezahlung natürlich und sich damit ihr Boot und den Lebensunterhalt finanzieren. Sicherlich mehr an der Ost- als an der Nordsee.

Im Bereich der Nordsee sind es Seebestattungen oder Fahrten zu den Seehundbänken. Hafenrundfahrten sind meist pensionierte Kapitäne auf recht grossem Gerät, also meist mit mehr als 12 Sitzplätzen.

Dann gibt es natürlich auch noch das Makrelen-Angeln mit Gästen, in der Regel auf ausgedienten Fischkuttern. Ob die noch ein Schiffszeugnis haben... ich wage das zu bezweifeln.

... mich interessiert das Thema, weil ich auch noch ein "Rentenprojekt" brauche.

Mal sehen, wo die Reise hingeht.



Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
So wie ich das verstehe würde die Sportbootdefinition stark eingeschränkt.

Also alles was nicht ausschließlich Freizeitzwecken dient wäre kein Sportboot mehr, mit allen Konsequenzen wie Ausrüstungspflichten und anderer Führerschein.

Unklar ist für mich, was ist wenn ein klares Sportboot sich z.B. einmal jährlich an irgend einer Aktion beteiligt.
Ich z.B. beteilige mich einmal im Jahr an einer Müllsammelaktion auf meinem Heimfluß.
Was ist, wenn sich jemand zur See an etwas ähnlichem Beteiligt?
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Gruß Thomas
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  #40  
Alt 16.10.2020, 07:51
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Nimm gleich die Charteryachten dazu, auch die sind nach meinem Verständnis in Zukunft keine Sportboote mehr, wenn man die Sache eng auslegt.
Soweit zu den 0,05%.
Gruß,

Jörg
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  #41  
Alt 16.10.2020, 09:00
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Da wirds jetzt spannend, für den Charterer, der es zu Freizeitzwecken nutzt, bleibt alles beim alten, für den Vercharterer aber nicht



Zitat:
Zitat von Woody Beitrag anzeigen
Nimm gleich die Charteryachten dazu, auch die sind nach meinem Verständnis in Zukunft keine Sportboote mehr, wenn man die Sache eng auslegt.
Soweit zu den 0,05%.
Gruß,

Jörg
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #42  
Alt 16.10.2020, 09:10
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
So wie ich das verstehe würde die Sportbootdefinition stark eingeschränkt.

Also alles was nicht ausschließlich Freizeitzwecken dient wäre kein Sportboot mehr, mit allen Konsequenzen wie Ausrüstungspflichten und anderer Führerschein.

Unklar ist für mich, was ist wenn ein klares Sportboot sich z.B. einmal jährlich an irgend einer Aktion beteiligt.
Ich z.B. beteilige mich einmal im Jahr an einer Müllsammelaktion auf meinem Heimfluß.
Was ist, wenn sich jemand zur See an etwas ähnlichem Beteiligt?
Es ist doch jedem selbst überlassen, was er in seiner Freizeit macht.
Wenn dann jemand in seiner Freizeit Müll sammelt benutzt er doch sein Boot für (s)einen Freizeitzweck.

Gruß Lutz
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  #43  
Alt 16.10.2020, 09:29
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Freizeitzwecke wurde abgeschafft, Sportzwecke und Erholungszwecke sind die neuen Kriterien. Und bei Müllsammeln kann man berechtigte Zweifel haben, ob das der Erholung dienen kann
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  #44  
Alt 16.10.2020, 12:26
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Zitat:
Zitat von Gustav_MV Beitrag anzeigen
Freizeitzwecke wurde abgeschafft, Sportzwecke und Erholungszwecke sind die neuen Kriterien. Und bei Müllsammeln kann man berechtigte Zweifel haben, ob das der Erholung dienen kann
Zum einen kann man sich an einem vermüllten Fluß kaum erholen und zum anderen kann man das Müllsammeln sehr wohl zum Sport machen.
Die Kinder die wir daran beteiligen machen jedenfalls einen Wettbewerb daraus wer mehr raus fischt.
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  #45  
Alt 16.10.2020, 12:48
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Da wirds jetzt spannend, für den Charterer, der es zu Freizeitzwecken nutzt, bleibt alles beim alten, für den Vercharterer aber nicht
Wenn denn das gewünschte Boot noch zur Vercharterung steht und bezahlbar bleibt. Die Schiffssicherheitsverordnung ist nicht leicht/preiswert zu erfüllen, wenn überhaupt.

Ich hatte ein ähnliches Theater vor Jahren mit einem Angelboot-Vermieter in Rüganer Gewässern, dem eine übereifrige WSA-Mitarbeiterin die Boote für vier Wochen in der Hauptsaison an die Kette gelegt hat - die 6m langen Boote ohne jede Elektrik mit 4PS Handstart-Außenborder hatten doch tatsächlich keine fest angebauten Positionslaternen. Erst eine Intervention des BSH hat geholfen.
Gruß,

Jörg
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  #46  
Alt 16.10.2020, 13:09
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Weiß denn jemand, wozu ein Sportboot würde, das nicht ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken genutzt wird? zu einem sonstigen Seefahrzeug oder wie?
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  #47  
Alt 16.10.2020, 14:16
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Hi!

Auch mal wieder ein wilder Tröd, aus dem man schwer schlau wird. Ich habe mal ein bißchen rumgeschmökert und die Entscheidung, die das BMVI aushebeln will, ist wohl diese hier:

https://mare-liberum.org/wp-content/....09.2019-3.pdf


Komisch mutet es an, wenn ein Schiffssicherheitszeugnis wie für einen "Frachter" verlangt wird. Wo bleibt da die Korrektheit? Als ob die Geretteten eine Ware wären?
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)

Geändert von blondini (16.10.2020 um 14:22 Uhr)
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  #48  
Alt 16.10.2020, 14:20
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Gustav_MV Beitrag anzeigen
Weiß denn jemand, wozu ein Sportboot würde, das nicht ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken genutzt wird? zu einem sonstigen Seefahrzeug oder wie?
Da muss man auch immer im Kontext zu einem konkreten Gesetz sehen.

Zum Beispiel die Frage: Was ist ein Kleinfahrzeug?
Nach der BinSchStrO ist ein Kanu ein Kleinfahrzeug (§ 1.01 14.].
Nach der KlFzKV-BinSch ist ein Kanu kein Kleinfahrzeug (§ 1 2.d.]
Die SeeSchStrO und die KVR "kennen" überhaupt keine Kleinfahrzeuge.

Also Rot im Sinne dieser Verordnung ist nich Blau oder Grün sondern Gelb

Gruß Lutz
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  #49  
Alt 16.10.2020, 14:21
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Hi!

Und noch interessanter: Die Änderung scheint das gleiche Gericht dem A. Scheuer auch um die Ohren gehauen zu haben.

https://mare-liberum.org/de/news/sch...bekommt-recht/

interessant auch das hier:

https://fragdenstaat.de/blog/2020/09...-bmvi-scheuer/


Nachtrag: Hier ist die Entscheidung des VG Hamburg, das Scheuer seine Verordnung um die Ohren haut (VG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2020 - 5 E 3819/20):



https://openjur.de/u/2300589.html
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)

Geändert von blondini (16.10.2020 um 18:45 Uhr)
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Alt 16.10.2020, 15:29
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Ja, der hat offensichtlich eine wildcard bekommen...

Ein Danke reicht nicht.
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