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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 28.09.2006, 16:09
Benutzerbild von TravePirat
TravePirat TravePirat ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Zitat:
Zitat von derbenny99
Was ist eigentlich wenn ich als einziger SBF-Besitzer an Bord auch mal wasserskilaufen möchte?

Darf ich in dem Fall auch einen Rudergänger bestimmen der mich zieht?
Ich habe damals am Lago meinen Bekannten hinter seinem Boot hergezogen.
(War keine 16 , aber das ist ein anderes Thema)

Wie sieht es da versicherungstechnisch aus wenn etwas passiert, z.B. Kollision?

Verantwortlich bin ich sowieso, ob ich mit im Boot sitze oder nicht. Ich kann halt nur schlecht ins Geschehen eingreifen.
Nein.
Du musst als Schiffsführer jederzeit eingreifen können, wenn nötig. Das ist wohl einigermaßen schwierig, wenn Du hinten an der Leine hängst.
Ein Rudergänger muss im übrigen für die Aufgabe "geeignet" und midestens 16 Jahre alt sein.

Gruß
Norman
Also Herr Wachtmeister, ich bin ja so froh, dass Sie da sind.
das muss man sich mal vorstellen, ich sehe da so ein Paar Wasserski treiben.
Also fisch ich sie auf und denke so: hmm, ob die passen?

Also probier ich sie mal an und steh da so hinten auf dem Boot als plötzlich mein Kumpel hier - der hat ja keinen Führerschein
und schlecht hören tut er auch - also als der ganz plötzlich stolpert und im Fallen den Hebel nach unten haut....

Na ja, das Boot macht einen Satz und ich drehe eine piruette ins Wasser - geistesgegenwärtig schnapp
ich mir noch die Wasserskileine an der Hantel. Und dann hab ich immer wieder gerufen:
Nimm Gas weg, Nimm Gas weg, aber bis er wusste was ich meine und endlich Gas weggenommen hat, Waren wir
schon zweimal um die Wasserskistrecke drumrum. Tja, und dann kamen Sie ja auch schon, wie gesagt, ich bin
ja so froh, dass Sie da sind.....

__________________
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  #27  
Alt 28.09.2006, 22:21
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Segelmatt hat eigentlich alles gesagt.
Verantwortlich ist eben der "Skipper" und das kann ja wohl nur der mit der Fahrerlaubnis sein ...

Vielleicht unterstreicht das noch die nachfolgende Pressemitteilung der Travemünder Wasserschutzpolizei vom vergangenen Sonntag :

Zitat:
Durch eine ganz erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Trave in Höhe der Großen Holzwiek (von Travemünde aus kommend kurz vor Schlutup) fiel am gestrigen Sonntag ein etwa 6m langes, teilgedecktes Motorboot auf.
Eine Schlauchbootbesatzung der Wasserschutzpolizei (WSP) Travemünde stoppte das in Lübeck beheimatete Fahrzeug gegen 17.45 Uhr. Bei der Überprüfung stellten die Beamten Alkoholgeruch bei dem 41jährigen Bootsrudergänger fest. Er gab allerdings an, dass der Bootsführer sein 45jähriger Bruder sei, was dieser auch bestätigte. Bei ihm wurde kein Alkoholkonsum festgestellt. Beide Brüder müssen nun mit einer Strafanzeige rechnen.

Der Rudergänger wegen Trunkenheit im Verkehr, weil er durch das alleinige Einwirken auf Ruder und Fahrhebel den wesentlichen Anteil an der Fahrzeugführung wahrgenommen hat. Und der verantwortliche Bootsführer, weil er das Steuern des Bootes durch einen stark alkoholisierten Rudergänger, noch dazu mit sehr hoher Geschwindigkeit, zugelassen hat.
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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  #28  
Alt 29.09.2006, 07:02
Benutzerbild von pasic
pasic pasic ist offline
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OK, danke, in Ausschnitt steht ja die ganze Antwort auf meine Frage...

sava

P.S. Gut das die uns nicht erwischt haben
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  #29  
Alt 29.09.2006, 09:38
katibert katibert ist offline
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Hi,
der SF (Schiffsführer) muß an Bord und einsatzbereit (Suff) sein.
Gruß
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  #30  
Alt 29.09.2006, 11:22
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von marsvin
Zitat:
Zitat von derbenny99
Was ist eigentlich wenn ich als einziger SBF-Besitzer an Bord auch mal wasserskilaufen möchte?

Darf ich in dem Fall auch einen Rudergänger bestimmen der mich zieht?
Ich habe damals am Lago meinen Bekannten hinter seinem Boot hergezogen.
(War keine 16 , aber das ist ein anderes Thema)

Wie sieht es da versicherungstechnisch aus wenn etwas passiert, z.B. Kollision?

Verantwortlich bin ich sowieso, ob ich mit im Boot sitze oder nicht. Ich kann halt nur schlecht ins Geschehen eingreifen.
Zwei Freunde von mir waren vor ein paar Jahren mit dem Jetski unterwegs zum Wasserskilaufen, erst der mit SBF-See auf dem Jet, der andere aud Skiern, danach wurde gewechselt. Just in dem Augenblick kam ein Schlauchboot der WSP vorbei und hielt die beiden an. Anzeige wurde gegen beide erstattet, gegen den Fahrer wegen Fahrens ohne Führerschein, gegen den Halter, weil er den Anderen fahren liess, ohne die Kontolle zu haben,
Siggi
Und das war sogar nur die erste Hälfte. Potenziell hinzugekommen wäre noch:
- Wasserskilaufen ohne zweiten Mann im Boot
- Wasserskilaufen mit einem Jetski als Zugfahrzeug (sofern der spezielle Jetski nicht auf der Freiliste steht, weil er für den temporären Transport von 3 Personen [Fahrer, Ausguck, verunglückten Läufer] geeignet ist)

Insgesamt bin ich der Meinung, dass wir (Bootsfahrer) die Freiheit, das Ruder mal abgeben zu dürfen, nicht leichtfertig aufs Spiel setzen sollten. Ich empfinde es als angenehm, bei 3h-Kanalfahrten mal meinen Schwager (ohne SBF) ans Ruder lassen zu dürfen. Beim Auto dürfte (und wollte) ich das nicht.
Aber das Boot zu verlassen (Wasserski) oder groben Unfug zu dulden (s. Zeitungsausriss), dafür fehlt mir jedes Verständnis.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #31  
Alt 29.09.2006, 12:58
Benutzerbild von derbenny99
derbenny99 derbenny99 ist offline
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568 Danke in 257 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Seestern
Zitat:
Zitat von marsvin
Zitat:
Zitat von derbenny99
Was ist eigentlich wenn ich als einziger SBF-Besitzer an Bord auch mal wasserskilaufen möchte?

Darf ich in dem Fall auch einen Rudergänger bestimmen der mich zieht?
Ich habe damals am Lago meinen Bekannten hinter seinem Boot hergezogen.
(War keine 16 , aber das ist ein anderes Thema)

Wie sieht es da versicherungstechnisch aus wenn etwas passiert, z.B. Kollision?

Verantwortlich bin ich sowieso, ob ich mit im Boot sitze oder nicht. Ich kann halt nur schlecht ins Geschehen eingreifen.
Zwei Freunde von mir waren vor ein paar Jahren mit dem Jetski unterwegs zum Wasserskilaufen, erst der mit SBF-See auf dem Jet, der andere aud Skiern, danach wurde gewechselt. Just in dem Augenblick kam ein Schlauchboot der WSP vorbei und hielt die beiden an. Anzeige wurde gegen beide erstattet, gegen den Fahrer wegen Fahrens ohne Führerschein, gegen den Halter, weil er den Anderen fahren liess, ohne die Kontolle zu haben,
Siggi
Und das war sogar nur die erste Hälfte. Potenziell hinzugekommen wäre noch:
- Wasserskilaufen ohne zweiten Mann im Boot
- Wasserskilaufen mit einem Jetski als Zugfahrzeug (sofern der spezielle Jetski nicht auf der Freiliste steht, weil er für den temporären Transport von 3 Personen [Fahrer, Ausguck, verunglückten Läufer] geeignet ist)

Insgesamt bin ich der Meinung, dass wir (Bootsfahrer) die Freiheit, das Ruder mal abgeben zu dürfen, nicht leichtfertig aufs Spiel setzen sollten. Ich empfinde es als angenehm, bei 3h-Kanalfahrten mal meinen Schwager (ohne SBF) ans Ruder lassen zu dürfen. Beim Auto dürfte (und wollte) ich das nicht.
Aber das Boot zu verlassen (Wasserski) oder groben Unfug zu dulden (s. Zeitungsausriss), dafür fehlt mir jedes Verständnis.
Also ich habe auch nur wegen der rechtlichen Seite gefragt, ich würde eh keinem nicht-SBF-ler mein Boot alleine anvertrauen.

Wie soll er wissen wem er wie ausweichen muß, wie er mich anzufahren hat wenn ich im Wasser liege etc.

Hätte ich so nicht praktiziert.
__________________
Gruß
Benny
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  #32  
Alt 29.09.2006, 13:11
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Zitat:
Zitat von derbenny99
[...]

Also ich habe auch nur wegen der rechtlichen Seite gefragt, ich würde eh keinem nicht-SBF-ler mein Boot alleine anvertrauen.

Wie soll er wissen wem er wie ausweichen muß, wie er mich anzufahren hat wenn ich im Wasser liege etc.

Hätte ich so nicht praktiziert.
Wollte Dir nichts unterstellen - war eher ein allgemeines Statement als jetzt an irgendwen adressiert.
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Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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