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  #26  
Alt 14.11.2016, 20:29
Tim2502 Tim2502 ist offline
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Was muss man denn über die Landsleute dort unten wissen.
Ich müsste nach Danzig fahren......
Wie siehts denn da so aus oder besser gesagt inwiefern muss man denn da Angst haben ,dass einer ausm Busch springt und die mal so 30k € aus dem Auto klaut....

Hier die Rumpfnummer
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  #27  
Alt 14.11.2016, 20:51
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Ich hau mich weg!
Das Boot ist wie ich geraten habe, von September 97 und WSA trägt dir auch 1997 als Baujahr ein!Ist nur ein 98er modell!
Würde ich kaufen wenn der Rest passt.
Mfg Michael
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  #28  
Alt 14.11.2016, 20:59
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Zitat:
Zitat von Tim2502 Beitrag anzeigen
Was muss man denn über die Landsleute dort unten wissen.
Ich müsste nach Danzig fahren......
Wie siehts denn da so aus oder besser gesagt inwiefern muss man denn da Angst haben ,dass einer ausm Busch springt und die mal so 30k € aus dem Auto klaut....

Hier die Rumpfnummer
Wir sind damals ebenfalls nach Danzig, allerdings per Flieger.
Das ist ne Großstadt wie jeden andere auch.
Bargeld haben wir nicht gebraucht, so etwas macht man heute per Bank.
Sind mit dem Makler zusammen zur Bank und haben dort den Trasfer erledigt.

Zum allgemeinen über die Polen, mit denen wir dabei zu tun hatten - besser hätte ein Bootskauf nirgends abgewickelt werden können.
War allerdings nicht von Privat, sondern einer renomierten Weft, die im Brunswick-Konzern unter Vertrag ist
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Gruß - Georg
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  #29  
Alt 14.11.2016, 21:03
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Dazu bedenken, dass es sprachliche Probleme geben könnte. Vorher klären und ggf. vorsorgen.
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  #30  
Alt 14.11.2016, 21:06
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Es kommt immer auf das sogenannte InVerkehrbringen oder auch InBetriebnahme an, das geht nur einmal, ist genau wie das erste mal geboren, da gibt es auch kein zweites mal, das muss in einem Land ausserhalb der Eu gewesen sein, kommt dieses Land nun in die EU so werden alle zu diesem Zeitpunkt in diesen Land angemeldeten Boote als vorhandene Boote übernommen, ob nun mit oder ohne CE.
Sollte das Boot aber z.B. schon vorher in einem Euland ohne CE angemeldet gewesen sein und dann erst in Polen, dann wäre es CE plichtig.
Deswegen wichtig ein Nachweis, dass das Boot in Polen seine erste InBetriebnahme bzw. InVerkehrbringen hatte und zum Zeitpunkt des Eu Beitritts auch noch in diesem Land angemeldet war,

gruss dieter
Da die FRage des TO bereits aureichend beantwortet:

mmh das würde ich mir nochmal überlegen

Boot 1996 Gebaut. in Deutschland in Verkehr gebracht.
2000 nach SChwieiz verkauft.
2016 zurück aus der Schweiz nach Deutschland

= CE-Pflichtig
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Gruß Volker
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  #31  
Alt 14.11.2016, 21:14
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man kann es sich auch selbst schwer machen
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  #32  
Alt 14.11.2016, 21:14
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Ja!
Rechtlich vielleicht so gedacht!
Aber keiner will die sehen bei einem 96er Boot!
So ist die Lage!
Mfg Michael
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  #33  
Alt 14.11.2016, 21:14
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da die FRage des TO bereits aureichend beantwortet:

mmh das würde ich mir nochmal überlegen

Boot 1996 Gebaut. in Deutschland in Verkehr gebracht.
2000 nach SChwieiz verkauft.
2016 zurück aus der Schweiz nach Deutschland

= CE-Pflichtig
Spannende Frage, die ich mal beim WSA stellen würde.
Ich "glaube" jedoch eher, das es rein steuerlich, bzw. Zollrechtlich teuerer wird und nicht die CE braucht.
Aber wie geschrieben..., ich glaube....
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Gruß - Georg
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  #34  
Alt 14.11.2016, 21:30
Tim2502 Tim2502 ist offline
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Ok,

Geld auf der Bank rüber schieben das klingt gut.
Aber wo lest ihr das Jahr 97 ab ??? Ich sehe da 7 98 also Juli 1998 oder wie lest ihr das ?
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  #35  
Alt 14.11.2016, 21:34
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Hab ich doch erklärt!
Die beiden letzten sind das Modelljahr,also 98!
davor die Zahl ist das Baujahr vom Rumpf und der Buchstabe davor gibt den Monat an!
A ist Januar B ist Februar usw!
Also Modell 98,gebaut I also September 97!
Mfg Michael
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  #36  
Alt 14.11.2016, 21:34
Tim2502 Tim2502 ist offline
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Oben war es erklärt , ok, also kann nichts schief gehen egal wo das Ding mal zu gelassen war..... Es ist vor dem Datum und Ende
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  #37  
Alt 14.11.2016, 21:39
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Erzähl dochmal worum es sich genau handelt!!
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  #38  
Alt 14.11.2016, 22:00
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also wäre z.B. E898 gleich Mai 98 und somit CE frei!! Richtig??
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Gruß

Olli
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  #39  
Alt 14.11.2016, 22:04
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CE frei ist Relativ!
Aber auf jeden Fall wird die CE nicht zum anmelden beim WSA gebraucht.
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  #40  
Alt 15.11.2016, 00:34
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Boot 1996 Gebaut. in Deutschland in Verkehr gebracht.
2000 nach SChwieiz verkauft.
2016 zurück aus der Schweiz nach Deutschland

= CE-Pflichtig
Keine CE nötig, wo das Boot sich zwischenzeitlich und wie lange aufgehalten hat, ist absolut uninteressant,

gruss dieter
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  #41  
Alt 15.11.2016, 06:08
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Keine CE nötig, wo das Boot sich zwischenzeitlich und wie lange aufgehalten hat, ist absolut uninteressant,

gruss dieter

DA gibt es andere Meinungen. Wenn das Boot länger als 3 Jahre außerhalb des EU-Raums war ist es
1. Mehrwertsteuerpflichtig wie eine neue Einfuhr
2. CE-Pflichtig da eine neue Inverkehrbringung innerhalb der EU.

Ist wie 1996 in Amerika gebaut und in verkehr gebracht und erst 2016 nach Deutschland Importiert. Da wird kein Unterschied gemacht.
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  #42  
Alt 15.11.2016, 06:11
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Zitat:
Zitat von 72ìger Beitrag anzeigen
also wäre z.B. E898 gleich Mai 98 und somit CE frei!! Richtig??
Wenn vor dem 01.06.98 in Verkehr gebracht ja.

Wird aber schwierig.
Da zwischen Herstellung der Rumpfschale und Auslieferung teilweise Monate vergehen.
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  #43  
Alt 15.11.2016, 07:37
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Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Erzähl dochmal worum es sich genau handelt!!
Mfg Michael
Ich geh davon aus es ist eine 29er Scarab. Da kann es eigentlich nur die "Never Satisfied" von milimetr aus offshoreonly sein.
Und bei den "offshorern" ist der CE Import über Polen nicht unbekannt.
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Gruß
Wolfgang

Geändert von kaceka (15.11.2016 um 07:47 Uhr)
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  #44  
Alt 15.11.2016, 07:49
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
2. CE-Pflichtig da eine neue Inverkehrbringung innerhalb der EU.
erstmalig /= neue Inverkehrbringung - wäre meine Meinung. Wie willst du das auch nachweisen.

Bei Unionsgütern spricht man konkret davon, dass sie den Charakter verlieren, allerdings spricht man dort auch nicht vom erstmaligen Inverkehrbringen. Und ich denke da kommt es tatsächlich drauf an wer da sitzt. Aber man kann sich das Leben auch unrealistisch schwer machen.

Grüße
Tycho
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  #45  
Alt 15.11.2016, 09:01
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Da kann hier rumgeschwafelt werden wie man will! Bei so alten Kisten ist es egal.Bekannter hat was grade über NL importiertes einfach so zugelassen!
Rumpf war halt vor 98 gebaut.
WSa hat Anweisung das so handzuhaben weil es bei so alten Booten einfach oft nicht mehr nachzuvollziehen ist.
Mfg Michael
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  #46  
Alt 15.11.2016, 09:01
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Ich hoffe das sich das WSA quer stellt und er wegen der offen Auspuffanlage auch keine Nachzertifizierung bekommen kann - laute Boote gibst es mehr wie genug, brauchen keine illegal importierten aus Polen!
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  #47  
Alt 15.11.2016, 09:07
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
DA gibt es andere Meinungen. Wenn das Boot länger als 3 Jahre außerhalb des EU-Raums war ist es
1. Mehrwertsteuerpflichtig wie eine neue Einfuhr
2. CE-Pflichtig da eine neue Inverkehrbringung innerhalb der EU.

Ist wie 1996 in Amerika gebaut und in verkehr gebracht und erst 2016 nach Deutschland Importiert. Da wird kein Unterschied gemacht.
Auszug Richtlinie
--------------------------------

Vorhandene Boote

Von einigen Mitgliedstaaten, von Industrie und Benutzern kamen Rückfragen zu dem Status vorhandener Boote, insbesondere im Zusammenhang mit Drittländern. Die folgenden Erläuterungen sollen die obigen Ausführungen ergänzen und als Anleitung in der Frage der Anwendbarkeit der Richtlinie dienen.

• Ein Boot, das in den derzeit zum EWR gehörigen Staaten vor der vollständigen Anwendung der Richtlinie hergestellt, in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurde, muss die Anforderungen der Richtlinie nicht erfüllen, wenn das Boot nach dem 16. Juni 1998 in das Gebiet des EWR zurückgebracht wird. Für die Zwecke dieses Abschnittes sind mit dem „EWR“ nicht nur die Mitgliedstaaten des EWR, sondern auch ihre überseeischen Länder und Hoheitsgebiete gemeint, in denen das Gemeinschaftsrecht gilt (siehe Artikel 299 des Vertrags). Diese Länder und
Hoheitsgebiete sind im Vertrag aufgeführt.
• Die Anwendbarkeit der Richtlinie hängt nicht davon ab, wo sich das Boot am 16. Juni 1998 befand, sondern davon, wo es zuvor gewesen war.

Generell lässt sich feststellen, dass die Richtlinie bei gebrauchten Booten aus Drittländern nur dann Anwendung findet, wenn diese Boote außerhalb des EWR gefertigt wurden und noch niemals zuvor in dem EWR verkauft oder benutzt worden sind.
Hieraus folgt, dass die Richtlinie dann nicht anwendbar ist, wenn ein Besitzer „ein vorhandenes Boot in den EWR zurückbringt“. Die Anforderungen der Richtlinie müssen hingegen erfüllt werden, wenn „ein vorhandenes Boot in
dem EWR zum ersten Mal in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird“. Diese Auslegung wurde allen Parteien in den Ausschüssen bei den Arbeiten am Entwurf vorgestellt und befindet sich im Einklang mit anderen nach dem neuen Konzept verfassten Richtlinien und Dokumenten der Kommission.
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  #48  
Alt 15.11.2016, 10:05
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Generell lässt sich feststellen, dass die Richtlinie bei gebrauchten Booten aus Drittländern nur dann Anwendung findet, wenn diese Boote außerhalb des EWR gefertigt wurden und noch niemals zuvor in dem EWR verkauft oder benutzt worden sind.
Hieraus folgt, dass die Richtlinie dann nicht anwendbar ist, wenn ein Besitzer „ein vorhandenes Boot in den EWR zurückbringt“. Die Anforderungen der Richtlinie müssen hingegen erfüllt werden, wenn „ein vorhandenes Boot in
dem EWR zum ersten Mal in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird“.
Vielen Dank. Das deckt sich mit meiner (unfundierten) Meinung, was erstmaliges Inverkehrbringen heißt. Das geht wirklich nur genau einmal und nicht ständig.

Grüße
Tycho
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  #49  
Alt 15.11.2016, 10:35
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Hickory Roots Hickory Roots ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Ich hoffe das sich das WSA quer stellt und er wegen der offen Auspuffanlage auch keine Nachzertifizierung bekommen kann - laute Boote gibst es mehr wie genug, brauchen keine illegal importierten aus Polen!

Herr Gott, wie kann man nur so unzufrieden sein? Ich hätte nicht gedacht, dass du auch so einer bist der anderen schlechtes wünscht.
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Viele Grüße, Marcus

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  #50  
Alt 15.11.2016, 10:41
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Herr Gott, wie kann man nur so unzufrieden sein? Ich hätte nicht gedacht, dass du auch so einer bist der anderen schlechtes wünscht.
Das hat nichts mit Unzufrieden zu tun.

Boote mit offener Auspuffanlage gehören Binnen verboten....Basta
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