Hallo,
also ich würde hier auch versuchen eine gütliche Einigung mit deinem Neuen Nachbarn zu erzielen. Ihm jetzt mit Gutachter und Architekten zu kommen würde die Situation nur verschärfen.
Zum Problem folgendes:
Du schreibst in der Vorwand hatten sich bereits Leitungen befunden welche Entfernt wurden ( Kann mir diese Vorwand schlecht Vorstellen). Danach wurden Neue Kanäle oder Schlitze erstellt die wahrscheinlich im Umfang nicht größer sind als die vorherigen aber keiner Weiß in welche Wand!
Für die Baumaßnahme zählt die jeweils gültige LBO (Landesbauordnung) i.V.m. mit dem Baurecht sowie den entsrechenden DIN Normen.
Zu klären ob Du ein Anspruch auf die Auskunft hast müsste in deiner Teilungserklärung stehen. Der Eingriff in die Brandwand stellt ja einen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum dar.
Um zu Beurteilen inwieweit eine Beeinträchtigung vorliegen kann muss auch erstmal der Wandaufbau geklärt werden. Dazu wären Baupläne nötig oder ggf. öffenungen der Wände. Erst dann kann ein Schallgutachten erstellt werden bzw. die erforderliche Berechnung erfolgen. Man kann anhand des Baujahres der Immobilie ungefähr abschätzen was für Brandschutzwände erstellt wurden. Wichtig hierbei ist auch das Material aus was die Wände bestehen (Beton, KS Kalksandstein, Ziegel etc.)
Gruß
Stephan
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