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  #26  
Alt 10.08.2011, 16:16
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Zunächst mal danke für die Umfrage. Versicherungsschutz für Boote wird schon kritisch im Winter. Schiffe gehören ins Wasser, ab Eisschäden sind unklar. Aussen am Lack nein, Tauchgang durch Seewasserrohrbruch totz Frostschutz, Ventile und Wärmedämmung usw. groß fahrlässig???, Motorschaden durch Frost ebenfalls und noch nachvollziehbar. Haftpflichtsschutz für Dritte am Steg unversicherbar.
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  #27  
Alt 10.08.2011, 16:21
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ok ich mach mal ne Liste, die dann immer erweitert wird, das hat jetzt nichts mit Wertigkeit zu tun sondern mit euren Antworten:
1. Allgefahrendeckung
2. Verständlichkeit (eventuell als Anlage zum Antrag)
3. Wählbare Selbstbeteiligungen
4. Feste Taxe
5. Neu gegen Alt (Neuwert)
6. "Nachvollziehbare Preisstrukturen"
7. Schutzbrief AD-On
8. Rechtschutz AD- On
9. Winterlager incl.
10. Trailer Diebstahl nur verschlossen ohne weitere Auflagen
11. Frostschäden mitversichert

Schreibt bitte, wenn ich Wünsche vergessen oder übersehen habe....
tbc
Gruss
Jürgen
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ich brauche was für die seele und dachte an ein boot.....
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  #28  
Alt 10.08.2011, 16:27
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Zu Rechtsschutzversicherung: Boote sind offensichtlich unerwünschte Risiken und mit Mondpreisen wird "geworben". Verständlich ist, dass bei Vertragsstreitigkeiten der Streitwert hoch sein kann und deshalb Direktionsanfrage bei Überschreitung einer gewissen Ps- bzw. kw-Leistung sinnvoll sein kann. Dies ist aber besonders bei Verdrängern kein Risikofaktor. Auch wenn das Schiff schon älter ist ergeben sich kleinere Risiken. Bei Landfahrzeugen spielt der Kaufpreis auch keine Rolle Wegen eingeschränkter Nutzungszeiträume dürfte auch die statistische Wahrscheinlichkeit von Polizeikontrollen und Strafverfahren geringer und billiger sein.
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  #29  
Alt 10.08.2011, 17:05
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Zu Rechtsschutzversicherung: Boote sind offensichtlich unerwünschte Risiken und mit Mondpreisen wird "geworben". Verständlich ist, dass bei Vertragsstreitigkeiten der Streitwert hoch sein kann und deshalb Direktionsanfrage bei Überschreitung einer gewissen Ps- bzw. kw-Leistung sinnvoll sein kann. Dies ist aber besonders bei Verdrängern kein Risikofaktor. Auch wenn das Schiff schon älter ist ergeben sich kleinere Risiken. Bei Landfahrzeugen spielt der Kaufpreis auch keine Rolle Wegen eingeschränkter Nutzungszeiträume dürfte auch die statistische Wahrscheinlichkeit von Polizeikontrollen und Strafverfahren geringer und billiger sein.

ich denke, wenn wir hier über den Sinn oder Unsinn von Versicherungsbedingungen diskutieren, wird die Sache endlos....
Ich möchte versuchen Bedarf und Bedingungen abzugleichen:
Z.B.
besteht überhaupt Bedarf nach einer Rechtschutzversicherung analog der Verkehrsrechtschutz OHNE Vertragsrechtschutz....
was bedeutet verschlossen genau
unter welchen bedingungen, wenn überhaupt kann man Frostschäden mit einschließen....
so was in der Art....
Gruss
Jürgen
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  #30  
Alt 10.08.2011, 17:38
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Zitat:
Zitat von voice Beitrag anzeigen
ich denke, wenn wir hier über den Sinn oder Unsinn von Versicherungsbedingungen diskutieren, wird die Sache endlos....
Ich möchte versuchen Bedarf und Bedingungen abzugleichen:
Z.B.
besteht überhaupt Bedarf nach einer Rechtschutzversicherung analog der Verkehrsrechtschutz OHNE Vertragsrechtschutz....
was bedeutet verschlossen genau
unter welchen bedingungen, wenn überhaupt kann man Frostschäden mit einschließen....
so was in der Art....
Gruss
Jürgen
Falsch verstanden. Rechtsschutz ist sinnvoll, aber die bisherigen Angebote sind nicht marktgerecht und es gibt ungerechtfertigte Mondprämien. Prüf mal was bisher angeboten wird, dann können wir noch über zusätzlichen Service nachdenken.

Rechtsschutz zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verursacher und gegen die eigene Kaskoversicherung ist ganz wichtig. Vertragsrechtsschutz muss beim Kauf- und Verkauf sowie bei Werftproblem helfen. Strafrechtsschutz wegen Suff und Raserei ist beim Landkraftfahrzeug offensichtlich unbedingt notwendig, beim Boot würde mir Unterstützung im Streit mit der Wasserschutzpolizei ausreichen. Es geht ja auch nicht um hohe Strafen oder Punkte in Flensburg...
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  #31  
Alt 10.08.2011, 18:00
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Zitat:
Zitat von voice Beitrag anzeigen
ok ich mach mal ne Liste, die dann immer erweitert wird, das hat jetzt nichts mit Wertigkeit zu tun sondern mit euren Antworten:
1. Allgefahrendeckung
2. Verständlichkeit (eventuell als Anlage zum Antrag)
3. Wählbare Selbstbeteiligungen
4. Feste Taxe
5. Neu gegen Alt (Neuwert)
6. "Nachvollziehbare Preisstrukturen"
7. Schutzbrief AD-On
8. Rechtschutz AD- On
9. Winterlager incl.
10. Trailer Diebstahl nur verschlossen ohne weitere Auflagen
11. Frostschäden mitversichert

Schreibt bitte, wenn ich Wünsche vergessen oder übersehen habe....
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Du hast meine Trailer-HP und die Skipper-HP entweder unterwegs verloren oder als nicht relevant abgehakt ...
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #32  
Alt 10.08.2011, 18:52
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Hier ein alter Beitrag zur unendlichen Geschichte...
Wassersportfreund Pechvogel ist umfangreich versichert aber offensichtlich doch nicht ausreichend.

1. Liegeplatz
Am vom Wasserschifffahrtsamt gemieteten Uferliegeplatz wurde ein amtlich genehmigter Steg gebaut. Trotz Verbotsschild spielen dort immer wieder Kinder und Angler nutzen den schönen Sitzplatz. Einer stürzte in eiskalte Fluten und will Schadensersatz weil der Steg wackelte. Die Bootshaftpflichtversicherung lehnt die Eintrittspflicht ab. Die private Haftpflichtversicherung ebenfalls. Grundbesitzerhaftpflicht wäre für den Mieter erforderlich gewesen, aber die gibt es nicht im Angebot für private Stege. Abschließend wird geprüft, ob für den Steg mit Bauantrag und Statiknachweis eine Amtspflichtsverletzung nachgewiesen werden kann. Sinnlos, denn was nicht sein darf, kann nicht sein. Das letzte Hochwasser oder betriebsfremde Störer waren für den wackelnden Steg verantwortlich. Herr Pechvogel hat sogar eine teure Rechtsschutzversicherung die nicht nur Landfahrzeuge versichert, aber die Abwehr fremder Ansprüche ist üblicherweise nie Sache der Rechtsschutzversicher. Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten für das strafrechtliche Verfahren werden auch nicht bezahlt, denn schließlich war das versicherte Boot nicht am Unfall beteiligt und Herr Pechvogel noch nicht einmal an Bord.

2. Trailer
Während der Fahrt mit Pkw fliegt das Boot vom Trailer und kracht gegen eine Hauswand. Die - freiwillige - Versicherung des Trailers klärt zunächst ob der Trailer abgerissen und zum Stillstand gekommen war. Danach verweist sie an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugwagens und schon ist der Schadensfreiheitsrabatt weg. Doppeltes Pech, denn der Wagen war geliehen und der Wassersportfreund mit der Anhängerkupplung hat auch was dazu gelernt. Eine Regreßhaftpflichtversicherung für das Lenken fremder Fahrzeuge bekommt man als Nomalverbraucher so gut wie nie.

3. Werft
Das beschädigte Boot wurde zur Werft gebracht. Beim Hebevorgang riss ein Gurt und das gerade teuer reparierte Boot fiel runter. Ein Mitglied der Familie Pechvogel wurde verletzt. Da die Werft im Kleingedruckten die Haftung ausgeschlossen hatte werden die Ansprüche von der Krankenversicherung des Opfers bei der Bootshaftpflicht angemeldet. Dies ermutigt die Familie Pechvogel Schmerzensgeldansprüche anzumelden um die Reparaturkosten zu kompensieren. Wieder nur Ärger und weitere Anwaltskosten, denn das Boot war eindeutig nicht im Wasser.

4. Ab ins Wasser
Ein übereifriger Helfer war so dumm sich ins rutschige Wasser stellen und so passierte es eben. Herr Pechvogel ist überzeugt davon, dass seine drei Haftpflichtversicherungen jetzt keine Ausreden mehr haben und helfen die Freundschaft zu retten. Die Bootshaftpflicht meint das Boot wäre unbemannt und noch nicht im Wasser gewesen. Die Trailerversicherung erkennt das der Hänger mit dem Boot noch am Auto angekuppelt war. Wer zahlen muss und warum der Schadensfreiheitsrabatt des Autos gekürzt wird ist Herrn Pechvogel danach klar aber unverständlich.

5. Saisonbeginn
Wie üblich kann nicht sofort losgefahren werden. Es sind noch Pflege- und Einstellarbeiten vorzunehmen. Leider wird mit falschem Werkzeug oder zuviel Kraft gearbeitet und das Bruchstück fliegt durch die Scheibe des benachbarten Schiffs. Der Eigner ist nicht da und Herr Pechvogel unternimmt alles um weitere Schäden durch Regenwassereintritt zu verhindern. Im Benehmen mit dem Hafenmeister wird die Scheibe repariert. Seine Bootshaftpflicht findet das gar nicht gut und beruft sich auf Obliegenheitsverletzung wegen Anerkennung des Schadens. Später wird noch fehlende Anspruchsgrundlage eingewandt und an die private Haftflichtversicherung von Herrn Pechvogel verwiesen. Das Boot war schließlich festgemacht war und der Motor nicht gestartet.

6. Fahrbetrieb
Herr Pechvogel ist Steuermann. Plötzlich fällt der Motor aus. Das Boot treibt gegen eine teure Yacht. Der Eigner bekommt von der Versicherung den Hinweis, dass er Herrn Pechvogel kein Verschulden nachweisen könne. Es gäbe keine Gefährdungshaftung wie beim Auto und deshalb auch kein Geld. Herrn Pechvogel ist das sehr unangenehm und nachdem ihm auch die Rechtsschutzversicherung nicht hilft, weil es ja nicht um die Geltendmachung des eigenen Schadens geht, verlässt er den Hafen um Begegnungen mit dem Geschädigten zu vermeiden.

7. Urlaubsreise auf dem Wasser
Die erste Schleuse kommt. Obwohl alles besprochen war verletzt sich ein Mitfahrer. Alle Beteiligten lernen das es keine "Insassenversicherung" gibt. Ansprüche untereinander sind nicht gedeckt.

8. Kaskoschutz
Auf dem Rhein, im Bereich von Europas Unfallbrennpunkt Nummer 1, dem Binger Loch, gab es zu viele Berufsschiffe und die Fähre. Herr Pechvogel weicht aus und gerät in den Kies. Die Wasserschutzpolizei hat einen großen Einsatz, wird nass und bekommt einen Kratzer am eigenem Boot. Zwangsläufig muss wohl eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 10 Euro wegen Missachtung einer Tonne ausgesprochen werden. Herr Pechvogel wollte Bergungs- und Reparaturkosten so gering wie möglich halten und erklärte keine Kaskoversicherung zu haben. Rechnung und Kostenvoranschlag wurden billiger, aber die Kaskoversicherung schickte einen Sachverständigen der vereinbarte Richtwerte mit nicht nachvollziehbaren Pauschalen für Abbau von Schraube und Ruder sowie Frachtkosten für die Welle kalkulierte. Schon wurde die Werft ca. 200 Prozent teurer und weil Herr Pechvogel sich nach Wochen weigerte unsinnige Auflagen der Versicherung zu erfüllen (neben der Quittung polizeilicher Verwarnung noch eine zusätzliche Bestätigung einholen und die sämtliche nautischen Informationen = Wasserkarten / -führer kopiert vorlegen) wird die Leistung verweigert. Herr Pechvogel interveniert über seinen Club und nach vergleichsweiser Zahlung wird ihm gekündigt. Durch Schaden wird man klug.

9. Farbe
Kontrolle und der Diesel im großen Tank sieht rot aus. Da hilft kein Hinweis auf EU-Recht mit alter Tankrechnung aus Belgien. Anzeige und Staatsaktion. Die Rechtsschutzversicherung hilft nicht, denn Zoll- und Steuervergehen sind nicht versichert. Herr Pechvogel nimmt dabei erstaunt zur Kenntnis, dass Blau fahren versicherungstechnisch kein Problem ist und selbst Fahrgäste mitversichert sind.

10. Feuer
In den Niederlanden gut angekommen, aber im Hafen die üblichen, auch noch fremdsprachigen, Bedingungen nicht gelesen. Der Betrieb eines Batterieladegeräts darf nicht unbeaufsichtigt erfolgen. Da es brannte gibt es Ärger. Die Feuerwehr kam nämlich und nutzte andere Schiffe um den Brand besser bekämpfen zu können. Dabei entstand Fremdschaden den die Bootshaftpflicht nicht zahlen will. Die eigene Kaskoversicherung wirft Herrn Pechvogel grobe Fahrlässigkeit vor. Weiterhin entstand Gewässerschaden weil die Feuerwehr Gasflaschen vermutete und deshalb das kontrollierte Versenken des Bootes veranlasste. Zwangsläufig ergibt sich auch noch Streit um Rettungs- und Bergungskosten.

Herr Pechvogel wird sich wohl kein Boot mehr anschaffen bzw. wartet auf ein Komplettangebot einer Versicherung.
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  #33  
Alt 11.08.2011, 09:08
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ok ich mach mal ne Liste, die dann immer erweitert wird, das hat jetzt nichts mit Wertigkeit zu tun sondern mit euren Antworten:
1. Allgefahrendeckung
2. Verständlichkeit (eventuell als Anlage zum Antrag)
3. Wählbare Selbstbeteiligungen
4. Feste Taxe
5. Neu gegen Alt (Neuwert)
6. "Nachvollziehbare Preisstrukturen"
7. Schutzbrief AD-On
8. Rechtschutz AD- On
9. Winterlager incl.
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11. Frostschäden mitversichert
12. Trailer HP Skipper HP incl. (sorry übersehen)

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  #34  
Alt 11.08.2011, 09:15
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Hier ein alter Beitrag zur unendlichen Geschichte...
Wassersportfreund Pechvogel ist umfangreich versichert aber offensichtlich doch nicht ausreichend.

1. Liegeplatz
Am vom Wasserschifffahrtsamt gemieteten Uferliegeplatz wurde ein amtlich genehmigter Steg gebaut. Trotz Verbotsschild spielen dort immer wieder Kinder und Angler nutzen den schönen Sitzplatz. Einer stürzte in eiskalte Fluten und will Schadensersatz weil der Steg wackelte. Die Bootshaftpflichtversicherung lehnt die Eintrittspflicht ab. Die private Haftpflichtversicherung ebenfalls. Grundbesitzerhaftpflicht wäre für den Mieter erforderlich gewesen, aber die gibt es nicht im Angebot für private Stege. Abschließend wird geprüft, ob für den Steg mit Bauantrag und Statiknachweis eine Amtspflichtsverletzung nachgewiesen werden kann. Sinnlos, denn was nicht sein darf, kann nicht sein. Das letzte Hochwasser oder betriebsfremde Störer waren für den wackelnden Steg verantwortlich. Herr Pechvogel hat sogar eine teure Rechtsschutzversicherung die nicht nur Landfahrzeuge versichert, aber die Abwehr fremder Ansprüche ist üblicherweise nie Sache der Rechtsschutzversicher. Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten für das strafrechtliche Verfahren werden auch nicht bezahlt, denn schließlich war das versicherte Boot nicht am Unfall beteiligt und Herr Pechvogel noch nicht einmal an Bord.

2. Trailer
Während der Fahrt mit Pkw fliegt das Boot vom Trailer und kracht gegen eine Hauswand. Die - freiwillige - Versicherung des Trailers klärt zunächst ob der Trailer abgerissen und zum Stillstand gekommen war. Danach verweist sie an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugwagens und schon ist der Schadensfreiheitsrabatt weg. Doppeltes Pech, denn der Wagen war geliehen und der Wassersportfreund mit der Anhängerkupplung hat auch was dazu gelernt. Eine Regreßhaftpflichtversicherung für das Lenken fremder Fahrzeuge bekommt man als Nomalverbraucher so gut wie nie.

3. Werft
Das beschädigte Boot wurde zur Werft gebracht. Beim Hebevorgang riss ein Gurt und das gerade teuer reparierte Boot fiel runter. Ein Mitglied der Familie Pechvogel wurde verletzt. Da die Werft im Kleingedruckten die Haftung ausgeschlossen hatte werden die Ansprüche von der Krankenversicherung des Opfers bei der Bootshaftpflicht angemeldet. Dies ermutigt die Familie Pechvogel Schmerzensgeldansprüche anzumelden um die Reparaturkosten zu kompensieren. Wieder nur Ärger und weitere Anwaltskosten, denn das Boot war eindeutig nicht im Wasser.

4. Ab ins Wasser
Ein übereifriger Helfer war so dumm sich ins rutschige Wasser stellen und so passierte es eben. Herr Pechvogel ist überzeugt davon, dass seine drei Haftpflichtversicherungen jetzt keine Ausreden mehr haben und helfen die Freundschaft zu retten. Die Bootshaftpflicht meint das Boot wäre unbemannt und noch nicht im Wasser gewesen. Die Trailerversicherung erkennt das der Hänger mit dem Boot noch am Auto angekuppelt war. Wer zahlen muss und warum der Schadensfreiheitsrabatt des Autos gekürzt wird ist Herrn Pechvogel danach klar aber unverständlich.

5. Saisonbeginn
Wie üblich kann nicht sofort losgefahren werden. Es sind noch Pflege- und Einstellarbeiten vorzunehmen. Leider wird mit falschem Werkzeug oder zuviel Kraft gearbeitet und das Bruchstück fliegt durch die Scheibe des benachbarten Schiffs. Der Eigner ist nicht da und Herr Pechvogel unternimmt alles um weitere Schäden durch Regenwassereintritt zu verhindern. Im Benehmen mit dem Hafenmeister wird die Scheibe repariert. Seine Bootshaftpflicht findet das gar nicht gut und beruft sich auf Obliegenheitsverletzung wegen Anerkennung des Schadens. Später wird noch fehlende Anspruchsgrundlage eingewandt und an die private Haftflichtversicherung von Herrn Pechvogel verwiesen. Das Boot war schließlich festgemacht war und der Motor nicht gestartet.

6. Fahrbetrieb
Herr Pechvogel ist Steuermann. Plötzlich fällt der Motor aus. Das Boot treibt gegen eine teure Yacht. Der Eigner bekommt von der Versicherung den Hinweis, dass er Herrn Pechvogel kein Verschulden nachweisen könne. Es gäbe keine Gefährdungshaftung wie beim Auto und deshalb auch kein Geld. Herrn Pechvogel ist das sehr unangenehm und nachdem ihm auch die Rechtsschutzversicherung nicht hilft, weil es ja nicht um die Geltendmachung des eigenen Schadens geht, verlässt er den Hafen um Begegnungen mit dem Geschädigten zu vermeiden.

7. Urlaubsreise auf dem Wasser
Die erste Schleuse kommt. Obwohl alles besprochen war verletzt sich ein Mitfahrer. Alle Beteiligten lernen das es keine "Insassenversicherung" gibt. Ansprüche untereinander sind nicht gedeckt.

8. Kaskoschutz
Auf dem Rhein, im Bereich von Europas Unfallbrennpunkt Nummer 1, dem Binger Loch, gab es zu viele Berufsschiffe und die Fähre. Herr Pechvogel weicht aus und gerät in den Kies. Die Wasserschutzpolizei hat einen großen Einsatz, wird nass und bekommt einen Kratzer am eigenem Boot. Zwangsläufig muss wohl eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 10 Euro wegen Missachtung einer Tonne ausgesprochen werden. Herr Pechvogel wollte Bergungs- und Reparaturkosten so gering wie möglich halten und erklärte keine Kaskoversicherung zu haben. Rechnung und Kostenvoranschlag wurden billiger, aber die Kaskoversicherung schickte einen Sachverständigen der vereinbarte Richtwerte mit nicht nachvollziehbaren Pauschalen für Abbau von Schraube und Ruder sowie Frachtkosten für die Welle kalkulierte. Schon wurde die Werft ca. 200 Prozent teurer und weil Herr Pechvogel sich nach Wochen weigerte unsinnige Auflagen der Versicherung zu erfüllen (neben der Quittung polizeilicher Verwarnung noch eine zusätzliche Bestätigung einholen und die sämtliche nautischen Informationen = Wasserkarten / -führer kopiert vorlegen) wird die Leistung verweigert. Herr Pechvogel interveniert über seinen Club und nach vergleichsweiser Zahlung wird ihm gekündigt. Durch Schaden wird man klug.

9. Farbe
Kontrolle und der Diesel im großen Tank sieht rot aus. Da hilft kein Hinweis auf EU-Recht mit alter Tankrechnung aus Belgien. Anzeige und Staatsaktion. Die Rechtsschutzversicherung hilft nicht, denn Zoll- und Steuervergehen sind nicht versichert. Herr Pechvogel nimmt dabei erstaunt zur Kenntnis, dass Blau fahren versicherungstechnisch kein Problem ist und selbst Fahrgäste mitversichert sind.

10. Feuer
In den Niederlanden gut angekommen, aber im Hafen die üblichen, auch noch fremdsprachigen, Bedingungen nicht gelesen. Der Betrieb eines Batterieladegeräts darf nicht unbeaufsichtigt erfolgen. Da es brannte gibt es Ärger. Die Feuerwehr kam nämlich und nutzte andere Schiffe um den Brand besser bekämpfen zu können. Dabei entstand Fremdschaden den die Bootshaftpflicht nicht zahlen will. Die eigene Kaskoversicherung wirft Herrn Pechvogel grobe Fahrlässigkeit vor. Weiterhin entstand Gewässerschaden weil die Feuerwehr Gasflaschen vermutete und deshalb das kontrollierte Versenken des Bootes veranlasste. Zwangsläufig ergibt sich auch noch Streit um Rettungs- und Bergungskosten.

Herr Pechvogel wird sich wohl kein Boot mehr anschaffen bzw. wartet auf ein Komplettangebot einer Versicherung.
Darf ich die Fälle kopieren zur Verabschaulichung in der Abteilung? Es ist zwar immer schwer anhand von solchen speziellen Fällen auf den Grund der Ablehnung zu kommen aber es ist dennoch hilfreich.
Gruss
Jürgen
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  #35  
Alt 11.08.2011, 12:38
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Zitat:
Zitat von voice Beitrag anzeigen
Darf ich die Fälle kopieren zur Verabschaulichung in der Abteilung? Es ist zwar immer schwer anhand von solchen speziellen Fällen auf den Grund der Ablehnung zu kommen aber es ist dennoch hilfreich.
Gruss
Jürgen
Ich bin natürlich einverstanden und nicht alles selbst erlebt..
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  #36  
Alt 11.08.2011, 12:50
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ok danke.... ich sammle noch bis nächste Woche und mache mich dann auf dem weg nach Düsseldorf in die Zentrale.
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  #37  
Alt 15.08.2011, 13:35
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So, ich geh mal davon aus, dass alle Anforderungen an eine Versicherung gepostet wurden. Lasst mir noch ein paar Tage Zeit und dann kommen die ersten Ergebnisse.
Gruss
Jürgen
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  #38  
Alt 16.08.2011, 12:25
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na da mich ich ja mal gespannt.....
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  #39  
Alt 16.08.2011, 19:50
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So ihr Lieben, erste Ergebnisse liegen vor:

  • Allgefahrendeckung
- Ja es ist eine Allgefahrendeckung d.h. (Verständlichkeit) alles, was nicht explizit ausgeschlossen ist, ist eingeschlossen.
2. Verständlichkeit (eventuell als Anlage zum Antrag)
- Dazu würde ich den Vorschlag machen, das im Einzelfall zu besprechen. Jeder hat unterschiedliche Verständnisprobleme und andere Schwerpunkte
  • Wählbare Selbstbeteiligungen
- Die Selbstbeteiligung ist in der Kasko entweder 250€ oder 500 €
4. Feste Taxe
- Bei Booten unter 10 Jahren gilt die Versicherungssumme bei Booten über 10 Jahren ein Gutachten
5. Neu gegen Alt (Neuwert)
- Nein, es ist generell eine Zeitwertversicherung, Ausnahme bildet die persönliche Habe der Bootsbesatzung, die mitversichert werden kann. VORSICHT: entgegen vieler Aussagen, ist die persönliche Habe (Klamotten etc.) NICHT über die Hausratversicherung versichert (Aussenversicherung)
6. "Nachvollziehbare Preisstrukturen"

- ich denke ja, weil Haftpflicht, Teil -und Vollkasko, Außenborder Trailer und pers. Habe sind Einzelprämien, ich denke das ist transparent. Ansonsten ist Bestimmung der Prämien eine superkomplexe Sache. Hier bleibt ansonsten leider nur der Vergleich
7. Schutzbrief AD-On

- nein leider nicht möglich, Beim KFZ ist eine Vernetzung durch die hohe Anzahl an Fahrzeugen möglich. Partnerwerkstätten und Abschleppunternehmen gibt es nicht als Add-ON
8. Rechtschutz AD- On
- ja dies ist möglich, allerdings analog der Verkehrsrechtschutz OHNE Vertragsrechtschutz
9. Winterlager incl.
- ja das Winterlager ist mitversichert.
10. Trailer Diebstahl nur verschlossen ohne weitere Auflagen

- ja analog der Kfz- Teilkaskoversicherung
11. Frostschäden mitversichert

- nein Frostschäden sind nicht mitversichert, ist aber nachvollziehbar, wenn man in e-bay die Anzahl der Motoren sieht, die mit Frostschaden zu kaufen sind
12. Trailer HP Skipper HP incl. (sorry übersehen)
- nicht mitversichert, wenn es um das Führen gecharterter Boote geht, da dies zum Teil über unsere Privathaftpflicht versichert ist


Ich habe mir mal Gedanken gemacht bzgl. der Verständlichkeit.
Ich denke es macht Sinn die Ausschlüsse mal hinzuschreiben und dann auftretende Fragen zu beantworten:


Versicherte Gefahren und Schäden
(Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse
1. Versicherungsfall
a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die
durch
(1) Brand, Blitzschlag, Explosion
(2) Diebstahl des gesamten Wasserfahrzeuges
(3) Transportmittelunfall
zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Der Diebstahl von Einzelteilen ist nicht versichert.
b) Der Versicherer leistet Ersatz für Verlust oder Beschädigung der
versicherten Sachen als Folge einer versicherten Gefahr, jedoch
für
(1) Schäden an der Maschinenanlage, Ausrüstung und den persönlichen
Effekten nur, wenn sie durch Unfall des Fahrzeugs,
Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt oder Diebstahl,
mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
verursacht worden sind;
(2) Schäden an den versicherten Sachen bei Transporten nur,
wenn sie durch Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag,
Explosion, höhere Gewalt oder Diebstahl verursacht worden
sind.
c) Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht
durch
(1) Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs,
(2) Konstruktions-, Fabrikations-, Materialfehler, jedoch sind Verlust
oder Beschädigung der versicherten Sachen als unmittelbare
Folge dieser Fehler im Umfang dieser Bedingungen versichert.
(3) Abnutzung, Bearbeitung, Lack-, Kratz-, und Schrammschäden,
(4) Alter,
(5) Rost, Oxidation, Korrosion, Kavitation, Osmose,
(6) Frost, Eis, Sonneneinwirkung, Regen, Schnee,
(7) Fäulnis,
(8) Ungeziefer, Ratten und Mäuse,
(9) Wildwasserfahrten oder das Überqueren von Wehren,
(10) mangelhafte Vertäuung und Verankerung, unbemanntes Stillliegen
vor offener Küste,
(11) Verstöße gegen behördliche Vorschriften, gegen die Vorschriften
eines Beförderungsunternehmens, ferner durch
gerichtliche Verfügung und Vollstreckung,
(12) nicht sachgemäße Verladung und Befestigung während des
Transports,
(13) Diebstahl nicht ordnungsgemäß verpackter oder nicht im
abgedeckten und verzurrten oder verschlossenen Fahrzeug
selbst befindlicher loser Teile,
(14) Diebstahl nicht gesicherter Außenbordmotoren,
(15) Diebstahl des versicherten Fahrzeugs auf einem nicht gesicherten
Trailer.
d) Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, die eintreten,
während das versicherte Fahrzeug zu anderen als sportlichen
oder Vergnügungszwecken verwendet wird.
e) Mittelbare Schäden (Minderwert, Beeinträchtigung der Rennfähigkeit
etc.) werden nicht ersetzt.
2. Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
a) Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse,
Bürgerkrieg und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand
aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen
sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge
einer dieser Gefahren ergeben, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
b) Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden durch Innere Unruhen.
c) Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung
oder radioaktive Substanzen.
d) Ausschluss Beschlagnahme
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden durch Beschlagnahme, Entziehung
oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand.
e) Ausschluss Waffeneinsatz
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden aus der Verwendung von chemischen,
biochemischen oder elektromagnetischen Wellen als
Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung.

das sind natürlich nicht die gesamten Versicherungsbedingungen sondern erst mal nur die versicherten Gefahren und die Ausschlüsse der Teilkasko, aber ich denke es hat so schon fürs erste genug Diskussionspotential
Gruss
Jürgen
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Geändert von voice (16.08.2011 um 19:57 Uhr)
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  #40  
Alt 17.08.2011, 17:37
iak iak ist offline
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Könntest Du sowas in der Art einrichten das jeder für sich erstmal eine ungefähre Hausnummer ausrechnen kann , ähnlich dem Traifrechner unten .
Einzelheiten bzw. die individuellen Wünsche müßten dann natürlich pers. besprochen werden .

Danke !

http://gallion.it-workbench.com/tarifrechner/Main.php
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Gruß Peter .
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  #41  
Alt 18.08.2011, 09:29
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ich dachte schon ich habe euch verschreckt.
sorry aber so etwas habe ich nicht und ich weiss nicht wie man eine exel Datei verlinkt.
Aber ich mache mal eine Beispielrechnung:
Motorboot Bj. 2005 Innenborder 100 PS 25000,-€
Trailer 10000,- € (hier aber eigene TK und Haft damit auch im abgestellten Zustand Versicherungsschutz besteht)
Haftpflicht
Vollkasko 250€ SB
Trailerkennzeichen BN
Haftplicht 125.61€
Vollkasko 400,55€
Trailer Haft und TK 150,- 111,55€

Gruss
Jürgen
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  #42  
Alt 18.08.2011, 14:08
voice voice ist offline
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Nachtrag aufgrund von eventuellen Unklarheiten:
Eigenständige Trailer Haftplicht und Kasko:
Der Trailer ist eventuell über das Zugfahrzeug versichert. ABER nur wenn er im Gebrauch ist. D.h. wenn er abgestellt ist ist er nicht über das Zugfahrzeug versichert. Das ist bei Diebstahl ärgerlich und teuer, und das ist nur der kleine Ärger. Von einem Trailer geht eine Gefahr aus (Gefährdungshaftung). Ein einfaches Beispiel: Jemand verletzt sich im Dunkeln an einem abgestellten Trailer. Das ist der häufigste Fall. Also man kann mit vielen Dingen faxen machen, aber nie mit der Haftplicht. Ich weiß auch, daß das Versicherungsgeschäft ein brutaler Preiskampf ist, dennoch Haftpflicht muss sein.
Gruss
Jürgen
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  #43  
Alt 18.08.2011, 19:55
Arno Arno ist offline
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Zitat:
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So ihr Lieben, erste Ergebnisse liegen vor:

  • Allgefahrendeckung
- Ja es ist eine Allgefahrendeckung d.h. (Verständlichkeit) alles, was nicht explizit ausgeschlossen ist, ist eingeschlossen.
2. Verständlichkeit (eventuell als Anlage zum Antrag)
- Dazu würde ich den Vorschlag machen, das im Einzelfall zu besprechen. Jeder hat unterschiedliche Verständnisprobleme und andere Schwerpunkte
  • Wählbare Selbstbeteiligungen
- Die Selbstbeteiligung ist in der Kasko entweder 250€ oder 500 €
4. Feste Taxe
- Bei Booten unter 10 Jahren gilt die Versicherungssumme bei Booten über 10 Jahren ein Gutachten
5. Neu gegen Alt (Neuwert)
- Nein, es ist generell eine Zeitwertversicherung, Ausnahme bildet die persönliche Habe der Bootsbesatzung, die mitversichert werden kann. VORSICHT: entgegen vieler Aussagen, ist die persönliche Habe (Klamotten etc.) NICHT über die Hausratversicherung versichert (Aussenversicherung)
6. "Nachvollziehbare Preisstrukturen"
- ich denke ja, weil Haftpflicht, Teil -und Vollkasko, Außenborder Trailer und pers. Habe sind Einzelprämien, ich denke das ist transparent. Ansonsten ist Bestimmung der Prämien eine superkomplexe Sache. Hier bleibt ansonsten leider nur der Vergleich
7. Schutzbrief AD-On
- nein leider nicht möglich, Beim KFZ ist eine Vernetzung durch die hohe Anzahl an Fahrzeugen möglich. Partnerwerkstätten und Abschleppunternehmen gibt es nicht als Add-ON
8. Rechtschutz AD- On
- ja dies ist möglich, allerdings analog der Verkehrsrechtschutz OHNE Vertragsrechtschutz
9. Winterlager incl.
- ja das Winterlager ist mitversichert.
10. Trailer Diebstahl nur verschlossen ohne weitere Auflagen
- ja analog der Kfz- Teilkaskoversicherung
11. Frostschäden mitversichert
- nein Frostschäden sind nicht mitversichert, ist aber nachvollziehbar, wenn man in e-bay die Anzahl der Motoren sieht, die mit Frostschaden zu kaufen sind
12. Trailer HP Skipper HP incl. (sorry übersehen)
- nicht mitversichert, wenn es um das Führen gecharterter Boote geht, da dies zum Teil über unsere Privathaftpflicht versichert ist


Ich habe mir mal Gedanken gemacht bzgl. der Verständlichkeit.
Ich denke es macht Sinn die Ausschlüsse mal hinzuschreiben und dann auftretende Fragen zu beantworten:


Versicherte Gefahren und Schäden
(Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse
1. Versicherungsfall
a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die
durch
(1) Brand, Blitzschlag, Explosion
(2) Diebstahl des gesamten Wasserfahrzeuges
(3) Transportmittelunfall
zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Der Diebstahl von Einzelteilen ist nicht versichert.
b) Der Versicherer leistet Ersatz für Verlust oder Beschädigung der
versicherten Sachen als Folge einer versicherten Gefahr, jedoch
für
(1) Schäden an der Maschinenanlage, Ausrüstung und den persönlichen
Effekten nur, wenn sie durch Unfall des Fahrzeugs,
Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt oder Diebstahl,
mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
verursacht worden sind;
(2) Schäden an den versicherten Sachen bei Transporten nur,
wenn sie durch Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag,
Explosion, höhere Gewalt oder Diebstahl verursacht worden
sind.
c) Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht
durch
(1) Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs,
(2) Konstruktions-, Fabrikations-, Materialfehler, jedoch sind Verlust
oder Beschädigung der versicherten Sachen als unmittelbare
Folge dieser Fehler im Umfang dieser Bedingungen versichert.
(3) Abnutzung, Bearbeitung, Lack-, Kratz-, und Schrammschäden,
(4) Alter,
(5) Rost, Oxidation, Korrosion, Kavitation, Osmose,
(6) Frost, Eis, Sonneneinwirkung, Regen, Schnee,
(7) Fäulnis,
(8) Ungeziefer, Ratten und Mäuse,
(9) Wildwasserfahrten oder das Überqueren von Wehren,
(10) mangelhafte Vertäuung und Verankerung, unbemanntes Stillliegen
vor offener Küste,
(11) Verstöße gegen behördliche Vorschriften, gegen die Vorschriften
eines Beförderungsunternehmens, ferner durch
gerichtliche Verfügung und Vollstreckung,
(12) nicht sachgemäße Verladung und Befestigung während des
Transports,
(13) Diebstahl nicht ordnungsgemäß verpackter oder nicht im
abgedeckten und verzurrten oder verschlossenen Fahrzeug
selbst befindlicher loser Teile,
(14) Diebstahl nicht gesicherter Außenbordmotoren,
(15) Diebstahl des versicherten Fahrzeugs auf einem nicht gesicherten
Trailer.
d) Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, die eintreten,
während das versicherte Fahrzeug zu anderen als sportlichen
oder Vergnügungszwecken verwendet wird.
e) Mittelbare Schäden (Minderwert, Beeinträchtigung der Rennfähigkeit
etc.) werden nicht ersetzt.
2. Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
a) Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse,
Bürgerkrieg und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand
aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen
sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge
einer dieser Gefahren ergeben, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
b) Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden durch Innere Unruhen.
c) Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung
oder radioaktive Substanzen.
d) Ausschluss Beschlagnahme
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden durch Beschlagnahme, Entziehung
oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand.
e) Ausschluss Waffeneinsatz
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden aus der Verwendung von chemischen,
biochemischen oder elektromagnetischen Wellen als
Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung.

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Gruss
Jürgen
Die "miesesten"Ausschlüsse sämtlicher Bedingungswerke zusammengefasst!Schlimmer geht`s nimmer".Entschuldige bitte,die "Düsseldorfer"haben Dich wohl nicht richtig verstanden.Das wird bestenfalls alter Wein in"neuen"Schläuchen?
Gruß Arno

Geändert von Arno (18.08.2011 um 22:00 Uhr)
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  #44  
Alt 19.08.2011, 08:17
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Sorry... Arno aber du hast mich glaube ich nicht verstanden.... ich habe die Ausschlüsse hier als Diskussionsgrunglage reinkopiert. Mit den Düsseldorfern habe ich die von euch geposteten Dinge besprochen. Es ist unheimlich schwierig mit solchen Pauschalaussagen umzugehen. Ich muss schon konkret wissen, was du meinst und wie es besser oder anderswo lautet. Mit solchen Statements kann ich nichts anfangen.
btw: das sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen auf die meines Wissens alle deutschen Versicherer verweisen. Sie sollten Klarheit durch Disskussion bringen.
Gruss Jürgen
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Geändert von voice (19.08.2011 um 08:46 Uhr)
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  #45  
Alt 19.08.2011, 08:52
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Hallo,bin z.Zt.an Bord .Meine Recherche-Antwortmöglichkeiten sind daher beschränkt.Wie zum Beispiel wird der schon angesprochene Sinkschaden durch das kaputtgefrorene Seeventil reguliert? Was wird denn unter ""Fahruntüchtigkeit des Bootes" verstanden?Eine sehr schlimme Klausel,die wohl regelmäßig zum Gerichtsverfahren führen dürfte.
Gruß Arno
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  #46  
Alt 19.08.2011, 08:58
voice voice ist offline
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Zitat:
Zitat von Arno Beitrag anzeigen
Hallo,bin z.Zt.an Bord .Meine Recherche-Antwortmöglichkeiten sind daher beschränkt.Wie zum Beispiel wird der schon angesprochene Sinkschaden durch das kaputtgefrorene Seeventil reguliert? Was wird denn unter ""Fahruntüchtigkeit des Bootes" verstanden?Eine sehr schlimme Klausel,die wohl regelmäßig zum Gerichtsverfahren führen dürfte.
Gruß Arno
kein Problem, dieser Trööt soll ja lange laufen....

Aber genau so hab ich mir das vorgestellt. Das sind konktrete Punkte, die ich recherchieren Kann... danke dir.
Gruss
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  #47  
Alt 19.08.2011, 09:18
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Aber um das nochmal klarzustellen:

Das sind die Ausschlüsse der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Ich dachte nur dazu gibt es Nachfragebedarf.

Gruss
Jürgen
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  #48  
Alt 19.08.2011, 09:45
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  • Allgefahrendeckung
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  • Wählbare Selbstbeteiligungen
- Die Selbstbeteiligung ist in der Kasko entweder 250€ oder 500 €
4. Feste Taxe
- Bei Booten unter 10 Jahren gilt die Versicherungssumme bei Booten über 10 Jahren ein Gutachten
5. Neu gegen Alt (Neuwert)
- Nein, es ist generell eine Zeitwertversicherung, Ausnahme bildet die persönliche Habe der Bootsbesatzung, die mitversichert werden kann. VORSICHT: entgegen vieler Aussagen, ist die persönliche Habe (Klamotten etc.) NICHT über die Hausratversicherung versichert (Aussenversicherung)
6. "Nachvollziehbare Preisstrukturen"

- ich denke ja, weil Haftpflicht, Teil -und Vollkasko, Außenborder Trailer und pers. Habe sind Einzelprämien, ich denke das ist transparent. Ansonsten ist Bestimmung der Prämien eine superkomplexe Sache. Hier bleibt ansonsten leider nur der Vergleich
7. Schutzbrief AD-On

- nein leider nicht möglich, Beim KFZ ist eine Vernetzung durch die hohe Anzahl an Fahrzeugen möglich. Partnerwerkstätten und Abschleppunternehmen gibt es nicht als Add-ON
8. Rechtschutz AD- On
- ja dies ist möglich, allerdings analog der Verkehrsrechtschutz OHNE Vertragsrechtschutz
9. Winterlager incl.
- ja das Winterlager ist mitversichert.
10. Trailer Diebstahl nur verschlossen ohne weitere Auflagen

- ja analog der Kfz- Teilkaskoversicherung
11. Frostschäden mitversichert

- nein Frostschäden sind nicht mitversichert, ist aber nachvollziehbar, wenn man in e-bay die Anzahl der Motoren sieht, die mit Frostschaden zu kaufen sind
12. Trailer HP Skipper HP incl. (sorry übersehen)
- nicht mitversichert, wenn es um das Führen gecharterter Boote geht, da dies zum Teil über unsere Privathaftpflicht versichert ist


[...]
Das ist in meinen Augen ein sinnvolles Paket. Versicherung gegen Frostschäden bin ich zwiegespalten - Versicherung gegen geplatzte Motoren wäre eine Versicherung gegen Dummheit/Faulheit, das kann man nicht sinnvoll abschätzen, das kann ich verstehen. Aber was ist mit Sinken wg. unerwartet zugefrorenem Hafen? Oder Kentern wg. Übergewicht durch Eisbildung an den Aufbauten? Für Trailerkapitäne nicht relevant, aber bei Stahlverdrängern ...

Skipper-HP ist so eine Sache. Ich habe meine Privat-HP nicht bei Euch, und denke, dass die bei Mietsachen nicht greift. Daher finde ich es elegant, dass sie in der Bootsversicherung enthalten ist.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #49  
Alt 19.08.2011, 21:36
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Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Das ist in meinen Augen ein sinnvolles Paket. Versicherung gegen Frostschäden bin ich zwiegespalten - Versicherung gegen geplatzte Motoren wäre eine Versicherung gegen Dummheit/Faulheit, das kann man nicht sinnvoll abschätzen, das kann ich verstehen. Aber was ist mit Sinken wg. unerwartet zugefrorenem Hafen? Oder Kentern wg. Übergewicht durch Eisbildung an den Aufbauten? Für Trailerkapitäne nicht relevant, aber bei Stahlverdrängern ...

Skipper-HP ist so eine Sache. Ich habe meine Privat-HP nicht bei Euch, und denke, dass die bei Mietsachen nicht greift. Daher finde ich es elegant, dass sie in der Bootsversicherung enthalten ist.
Danke, ob Eisbildung ein Frostschaden ist werde ich recherchieren.
Nur, ich sage hier mal was generelles zu Versicherungen, es wird immer Möglichkeiten geben, dass eine Versicherung Gründe heranzieht, um zu prozessiern, wichtig daher ist, wie die Schadensabwicklung generell gehandhabt wird. Es gibt Versicherungen, bei denen der Imageschaden grösser ist als der Gewinn der Ablehnung. Deshalb ist Eingabe bei Google Versicherung+Kundenzufriedenheit ist auch eine Maßzahl. Alles steht da in einem Zusammenhang, die Versicherung, die immer ohne Probleme leistet, kann nie die Günstigste sein.
Gruss
Jürgen
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  #50  
Alt 25.08.2011, 20:01
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Von einem Trailer geht eine Gefahr aus (Gefährdungshaftung). Ein einfaches Beispiel: Jemand verletzt sich im Dunkeln an einem abgestellten Trailer. Das ist der häufigste Fall. Also man kann mit vielen Dingen faxen machen, aber nie mit der Haftplicht. Ich weiß auch, daß das Versicherungsgeschäft ein brutaler Preiskampf ist, dennoch Haftpflicht muss sein.
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Jürgen
Das Beispiel hat nichts mit Gefährdungshaftung zu tun, aber grundsätzlich sollte man für den Trailer ruhig eine preiswerte Haftpflicht abschließen. Die hilft aber auch nicht den Schadenfreiheitsrabatt des ziehenden Autos zu retten wenn der Trailer sich selbständig macht und gegen Fahrzeuge oder wertvolle Teile rollen soltte. Die Trailerversicherung tritt erst dann ein, wenn einer gegen den stehenden Trailer fährt!!! Bei dieser Gelegenheit muss ich nochmals auf die unverständlichen Ausschlüsse eingehen: 1. Rechtsschutz ohne Vertragsrechtsschutz ist rausgeworfenes Geld, denn Streitigkeiten mit der Wasserschutzpolizei sind selten und nicht so kritisch wie Straßenverkehrsdelikte. Auch die Schutzengel aus Düsseldorf wollen offensichtlich nicht nachdenken, denn Vertragsstreitigkeiten bei alten Schiffen haben nicht die Kaufpreise wie schnelle Autos oder Motorräder. Also reine Dummheit der Vorstandsleute, die bei der Provinzial oft aus der Politik kommen... Vertragsrechtsschutz ist nicht nur für Kauf, Verkauf oder Garantie wichtig. Auch Streitigkeiten mit Werktätten sind - anders als bei Landfahrzeugen - nicht versichert. Und natürlich auch nicht der Streit mit der eigenen Kaskoversicherung. Also alles heilige Kühe und nur am Geschäft mit Autos interessiert. Wassersportler finanzieren die günstigen Prämien für Ladfahrzeuge bekommen aber nur uninteressante Risiken für viel Geld versichert.
2. Schiffe gehören ins Wasser und wenn da im Winter ein Seerohr platzt hat das nichts mit Eisschäden am Motor zu tun. In solchen Fällen die Leistung zu verweigern ist Volksverdummung, zumal einige Versicherungen auch bei der Antragstellung nach dem Liegeplatz fragen und dann gegebenenfalls einen Aufpreis verlangen könnten. Eisschäden sind am Mittelmeer ganz selten...Wenn der Liegeplatz im Winter frostgefährdet sein sollte kann es ja Aufpreise geben.
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