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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 01.04.2008, 09:19
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Ganz einfach, das was ich im anderen EBAY-Thread schon geschrieben habe. Nicht immer diesen ganzen Quatsch mit ohne Gewährleistung und Privatverkauf anhängen! Dann gibts auch keine Handhabe und keine Post.


Gruß Ecki
Moin Moin Ecki,

mit dieser Vermutung liegst Du eindeutig falsch. Grundsätzlich hat jeder Verkäufer 24 Monate Gewährleistung zu geben ( egal ob privat oder gewerblich ). Der Privatverkäufer kann diese Gewährleistung allerdings ausschließen, muß jedoch bereits innerhalb der Auktion ( Beispiel Ebay ) deutlich darauf hinweisen.

Nix für ungut

Tom
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  #27  
Alt 01.04.2008, 09:22
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[moin,
ich denke, es wäre mal an der zeit, dem BUNDESTAG eine petition reinzuwürgen . dieser schande ein ende zu bereiten ist doch kein prob, vom prinzip her zumindest. es würde reichen, die kosten der ersten abmahnung auf, sage ich mal, 50 € zu begrenzen. der schwindel wäre ruck zuck zu ende. zumindest der kostenrahmen wäre für mein dafürhalten in einem normalen rahmen.

]

Ein solcher Entschluß liegt sogar schon vor und soll bis 2009 umgesetzt werden. Auch die von Dir genannte Summe stimmt mit diesem Beschluß überein ( gilt allerdings nur für Abmahnungen an s.g. Private )

Gruß
Tom
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  #28  
Alt 01.04.2008, 10:48
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Zitat:
Zitat von Käpt´n Blaubär Beitrag anzeigen
Moin Moin Ecki,

mit dieser Vermutung liegst Du eindeutig falsch. Grundsätzlich hat jeder Verkäufer 24 Monate Gewährleistung zu geben ( egal ob privat oder gewerblich ). Der Privatverkäufer kann diese Gewährleistung allerdings ausschließen, muß jedoch bereits innerhalb der Auktion ( Beispiel Ebay ) deutlich darauf hinweisen.

Nix für ungut

Tom
Dann hab ich mich falsch ausgedrückt. Wenn die Artikelbeschreibung stimming ist, dann muss ich die Gewährleistung nicht ausschließen, denn sie besagt ja nur, dass der Artikel zum Zeitpunkt des Verkauf in dem beschriebenen Zustand ist.

Wenn ich also ein Boot verkaufe und in der AB erwähne, dass es nicht fahrtüchtig ist, dann muss ich zum Schluss nicht noch lauthals verkünden, dass ich keine Garantie oder Gewährleistung übernehme.

Die Gewährleistung habe ich der Beschreibung schon übernommen, nämlich die, dass ich gewährleiste, dass die Bastelbude nicht fährt.

Das hört sich jetzt vielleicht komisch an, das ist aber tatsächlich so!

Gruß Ecki
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  #29  
Alt 01.04.2008, 10:50
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Zitat:
Zitat von Rivalman Beitrag anzeigen
Sorry, aber das ist schlicht falsch:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html (PaidLink)

Gruss, Hans-Christian
Richtig lesen, das gilt nur für Neuware!

Gruß Ecki
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  #30  
Alt 01.04.2008, 10:58
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...ich hab' was an den Augen

Wo steht das?


Hajo
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  #31  
Alt 01.04.2008, 11:26
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Zitat:
Hinweis: Treffen Sie in der Artikelbeschreibung überhaupt keine Regelung zur Gewährleistung, bleibt es bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren!
so geschrieben

und die nicht fahrende bastelbude wird im preis niedriger liegen als der fahrende müllhaufen
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Grüße
kay

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  #32  
Alt 01.04.2008, 11:32
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Grundsätzlich kann dieses Thema ja jeder behandeln wie er möchte. Sollte ich mal in die Verlegenheit kommen in der Bucht etwas einzusetzen, dann nur mit diesem Hinweis innerhalb der Auktion.
Bei Ebay ist auch folgendes zu lesen:

Hinweis: Treffen Sie in der Artikelbeschreibung überhaupt keine Regelung zur Gewährleistung, bleibt es bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren!

Wäre mir zu heiß.

Gruß
Tom
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  #33  
Alt 01.04.2008, 11:51
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ausführungsvorschriften bgb § 438

Zitat:
c) Sachen oder Tiere, die nach objektiven Maßstäben noch neu sind, können durch einen Unternehmer an einen Verbraucher nicht mit der vereinbarten Beschaffenheit "gebraucht" verkauft werden, um eine Abkürzung der Verjährung von Mängelansprüchen des Verbrauchers zu ermöglichen.
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Grüße
kay

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  #34  
Alt 01.04.2008, 12:10
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Genau. Und Gewärleistung ist keine Garantie.

Gewährleistung bedeutet Haftung dafür, daß der Gegenstand frei ist von verdeckten Mängeln.

Offensichtliche und ausdrücklich genannte Mängel sind davon nicht betroffen
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Alt 01.04.2008, 17:42
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Zitat:
Das siehst du falsch.
Diese Juristen sind der Schwanz vom Fisch, und der fängt bekanntlich
am Kopf an zu stinken.
Da gebe ich dir eigentlich Recht, wenn es vorsätzlich passiert.

Ich wollte mich auf das Beispiel des Jungen beziehen, der alte Laptop-Teile vertickt.

P.S.: ich fange eher am Schwanz an zu stinken

Bin aber auch kein Jurist

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  #36  
Alt 01.04.2008, 19:13
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Adressen bekommt man kostenfrei, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Dazu wird vom RA eine Anzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und muss dem RA Einblick in die Akten gewären.
Verfahren wird dann niedergeschlagen oder wie immer das heisst, der RA hat seine Adresse. Kostenfrei!
Ist weltweit in D einmalig, nach meiner Kenntnis.

Gruß

Peter
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  #37  
Alt 01.04.2008, 19:19
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Zitat:
Zitat von Petermännchen Beitrag anzeigen
Adressen bekommt man kostenfrei, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Dazu wird vom RA eine Anzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und muss dem RA Einblick in die Akten gewären.
Verfahren wird dann niedergeschlagen oder wie immer das heisst, der RA hat seine Adresse. Kostenfrei!
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Gruß

Peter
Hat sich das nicht mit dem neuen Urteil des BVG erledigt ?

Da hieß es doch: Nur Weitergabe bei schweren Delikten oder nicht ?
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  #38  
Alt 01.04.2008, 19:23
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Zitat:
Zitat von thekkyskipper Beitrag anzeigen
Das siehst du falsch.
Diese Juristen sind der Schwanz vom Fisch, und der fängt bekanntlich
am Kopf an zu stinken.
Aber ich verachte "Trittbrettfahrer" meist noch mehr als die eigentlichen Drahtzieher. Nur, weil der "Kopf" dieses Vorgehen möglich macht, ist der "Schwanz" noch lange nicht unschuldig. Vielmehr ist es seine ehrenhafte Pflicht als Mensch, solche Möglichkeiten nicht egoistisch oder böswillig auszunutzen. Aber das ist natürlich nur meine bescheidene Meinung .
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Gruß
Nils
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  #39  
Alt 01.04.2008, 19:29
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Hat sich das nicht mit dem neuen Urteil des BVG erledigt ?

Da hieß es doch: Nur Weitergabe bei schweren Delikten oder nicht ?
Ist Betrug ein schweres Delikt? Wenn sich der Verdacht nicht erhärtet...

Gruß

Peter
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Alt 01.04.2008, 19:36
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Zitat:
Zitat von Petermännchen Beitrag anzeigen
Ist Betrug ein schweres Delikt?
nein, gemeint sind Verbrechen, also landläufig Mord und Totschlag etc

Zitat:
Staatsanwälte wollen keine Musiktauscher jagen

Deutsche Staatsanwälte möchten nicht Erfüllungsgehilfen der Musikbranche sein. In den vergangenen Wochen haben sie Tausende von Strafanzeigen gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen abgewiesen. Denn den Rechteinhabern gehe es in Wahrheit nicht um Strafverfolgung.
Für die Musikindustrie, die in den vergangenen Jahren eine Abschreckungs-Strategie verfolgte, könnte sich die Haltung deutscher Strafverfolger zum Problem entwickeln. Staatwanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg weigern sich offenbar, gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen zu ermitteln. Tausende Strafanzeigen wurden abgewiesen. Dabei geht es Medienberichten zufolge nicht nur um Anzeigen der Musikbranche, sondern auch um solche von Pornoanbietern, die in jüngerer Zeit vermehrt gegen Tauschbörsennutzer vorgehen.
...
hier gehts weiter: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...544101,00.html
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Gruß Thomas
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  #41  
Alt 01.04.2008, 21:05
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Danke, ist besser als die Infos aus dem Fernsehen!
Diese meine Infos sind ziemlich genau eine Woche alt.

Nun weiss ich mehr

Ich glaube Reportagen sind zu langsam.

Gruß

Peter
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  #42  
Alt 01.04.2008, 21:16
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Zitat:
Zitat von Petermännchen Beitrag anzeigen
Ich glaube Reportagen sind zu langsam.
Und zu falsch, schlecht recherchiert und auf Quote getrimmt.

Darüber könnte ich eine Dissertation verfassen. Thema: Die Medien in der DDR und und im Nachwendezeitalter. Ganz schlimm.

Gruß Ecki
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Alt 30.06.2008, 16:58
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Jetzt hat zu Abwechslung mal ebay eine aufs Dach gekriegt, da über das Portal gefälschte Markenware verkauft wurde.
Da müssen sie sich jetzt wohl was überlegen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,563024,00.html
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