![]() |
|
Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Ich hab da eine Frage: Wie lange halten eigentlich unbenutzte Halonfeuerlöscher? Ich möchte nämlich so lange wie möglich nicht auf diese Pulverlöscher umsteigen müssen. Hat da jemand Erfahrung?
|
#2
|
||||
|
||||
![]()
hab noch nicht davon gehört, dass sich das Gas zersetzt. Also solange Druckdrauf ist und die Mechanik funktioniert.....
[Scherz an] kannst ja mal ausprobieren ![]()
__________________
Charly |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Ui, Ui,.... die sind doch schon lange verboten
![]() ...aber ich kenne da jemanden, der hat auch noch einen an Bord...schon einige Jahre alt und hat ihn überprüfen lassen...alles ok. Nur ne Plakette gibt es nicht mehr. |
#4
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
und an das Gas kommen die wohl auch nicht mehr. |
#5
|
|||
|
|||
![]()
Das die Dinger, wie alles was gut ist, verboten sind, ist mir schon klar. Sie sind halt nur auch viel besser als die jetzigen Pulverlöscher und ruinieren ausserdem nicht alles. Genau deshalb will ich so lange es geht bei den Halonlöschern (die man übrigens noch in den Nicht-EU-Ländern kaufen kann) bleiben. Die Frage wäre halt nur, ob jemand Erfahrung mit der Lebendauer hat...
|
#6
|
![]()
Was heißt eigentlich genau "verboten"?
Der Verkauf, der Erwerb, die Produktion, die betriebsbereite Mitführung, die Benutzung? Bevor mein Kahn als Feuerball endet und 600 Liter Diesel im Kanal schwimmen, wären 2kg (Liter?) Halon wahrscheinlich weniger umweltschädlich. Ich habe aber gehört, dass selbst das betriebsbereite Mitführen ein Ticket gibt.
__________________
Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#7
|
||||
|
||||
![]()
Halone
Seit dem 1. August 1991 ist die FCKW-Halon-Verbotsverordnung in Kraft. Danach dürfen Halon-Feuerlöscher und Feuerlöschanlagen nicht mehr in den Verkehr gebracht und auch keine Befüllungen mehr vorgenommen werden. Seit dem 1. Januar 1994 dürfen Halon-Feuerlöscher nicht mehr verwendet werden. Das Verbot gilt nicht nur für Gewerbebetriebe, sondern auch für Hausbesitzer, Besitzer von Wohnwagen, Booten und Autos.
__________________
Charly |
#8
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Angeblich sollen die Dinger aber sehr lange halten (wie lange genau, wollte ich ja eigentlich wissen)... |
#9
|
|||
|
|||
![]()
Felix,
ich dachte die wären überall verboten. In welchen Ländern gibt es die denn noch ? Frank |
#10
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
|
#11
|
|||
|
|||
![]()
Hallo zusammen
Schaut mal hier nach http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...r=asc&start=45 Gruß Matias
__________________
Für den, der segelt, ist der Weg das Ziel |
#12
|
|||
|
|||
![]()
Hallo
Felix Solange der Behälter nicht durchrostet und die Armatur nicht korrodiert, halten die Dinger ewig. Wer diese Geräte jedoch benutzt handelt ordnungswidrig und wird mit einer Strafe von bis zu 600.000,00 DM ( heute Euro) oder ersatzweise Haft bedroht. Aber : in der Not gibt’s kein Gebot. Will sagen, wenn du rein durch Zufall so ein Gerät bei dir hast und in eine Situation kommst, wo du so ein Gerät benutzen musst oder kannst um Schaden abzuwenden oder Leben zu retten, wird dir wohl hieraus niemand einen Strick drehen. Gruß Matias
__________________
Für den, der segelt, ist der Weg das Ziel |
#13
|
||||
|
||||
![]()
Mäffi,
EU Vorschrift oder nationale Vorschrift ? Danke Gruß UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#14
|
|||
|
|||
![]()
@Cooky-Crew
Ordnungswidrigkeit EU Recht ????????? Ich denke mal national. Genaue Antwort kann ich leider zur Zeit nicht geben. Möchte ich mich auch nicht drauf festlegen. Gruß Matias
__________________
Für den, der segelt, ist der Weg das Ziel |
#15
|
||||
|
||||
![]()
Matias,
Nationalrecht kann zu EU Recht werden ![]() Schau mal, wo Felix weg kommt Aus diesem Grunde meine Frage Wir hier in Deutschland sind Gesetzestreu ![]() Gruß UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#16
|
|||
|
|||
![]()
@Cooky-Crew
Sorry habe ich nicht drauf geachtet. ![]() ![]() Aber ich gehe mal davon aus , dass es in Osterreich auch irgend eine Ordnungsverfügung für das unerlaubten Betreiben solcher Geräte geben wird. Gruß Matias
__________________
Für den, der segelt, ist der Weg das Ziel |
#17
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
![]() ![]() |
#18
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
|
#19
|
||||
|
||||
![]()
Seit 1.1.04 ist auch in Österreich das "Inverkehrbringen" von Halonhaltigen Löschmitteln verboten. Damit jeder brav seine Löscher entsorgen kann, wurden sg. "Halonbanken" eingerichtet, wo der Löscher kostenfrei (wie gnädig
![]() Nichtbefolgung der neuen Verordnung wird mit Geldstrafen von bis zu 363,- € bestraft. Für Boote wurde die Verordnung insofern präzisiert, so dass die Art und Menge des Löschmittels je nach Antriebsart und Montage des Motors, bzw. Inhalt (m³) des Motorraums jetzt genau vorgeschrieben sind.
__________________
m.f.G. Alex aus dem Ösiland Humor ist wenn man trotzdem lacht... .....Mitglied der VDCS.... |
#20
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Alex,
Was verbirgt sich hinter diesem Wort "Inverkehrbringen" ( neue nicht in Verkehr bringen ![]() Kam das bei euch mit Vorankündigung ?? Gibt es sowas ähnliches wie Bestandschutz ??? Gruß UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#21
|
|||
|
|||
![]()
Hier habe ich was gefunden...
http://members.noet.at/fish2000/ausb...tzratgeber.htm und weiter...... 3.3.1.2 Halonlöscher sind entsprechend den bestehenden Ein- schränkungen nicht mehr frei erhältlich. Sie dürfen weiterhin bereitgestellt werden, soferne sie vor Inkrafttreten der Verord- nung BGBl. 301/1990, also vor dem 31. Dezember 1990, be- schafft wurden. Nachzulesen in: www.bst.at/pdf/BST_Feuerloescher.pdf Gruß Harry
__________________
Liegeplatz-Datenbank - Eure Praxiserfahrung für alle Wassersportfreunde http://liegeplatz.50n.de/webel.gifDeinen Liegeplatz-Eintrag bitte in der: - Liegeplatz-Datenbank - |
#22
|
||||
|
||||
![]()
@Cooky-Crew
"Inverkehrbringen" bedeutet nichts anderes als das sowohl der Verkauf wie auch die Benutzung verboten ist. Bestandsschutz gibts leider nich, da es ohnehin eine 6 Jährige Übergangsfrist gab. Diese Informationen wurden im Verbandsblatt des YCA (Yacht-Club-Austria) veröffentlicht. Ich werde mich jedoch auch nicht von meinem Halonlöscher trennen, da ein CO² Löscher für die gleiche Leistung den doppelten Inhlat braucht und mein Motorraum seeehr eng ist.
__________________
m.f.G. Alex aus dem Ösiland Humor ist wenn man trotzdem lacht... .....Mitglied der VDCS.... |
#23
|
|||
|
|||
![]()
@felix
ich weis nicht. Nein also hier wurde lediglich ein allgemeiner Text genommen, der schon bei andere Ordnungwidrigkeiten genommen wurde. Den findet man öfters. Hier soll wohl nur gesagt werden wie drastisch die Strafe ausfallen kann. Ich kann mir gut Vorstellen, dass jemand der richtig Geld hat wohl mit Höherer Strafe rechnen muss als einer der nur Normalverdiener ist. Sprich von jemand der sich nur ein 5 m Boot leisten kann bekommt man wahrscheinlich nicht soviel wie von jemand der ein 20 m Boot hat. Ich denke mit solchen Ordnungsverfügungen wird der Ermessenspielraum der Gerichte festgelegt. @Harry Ich glaube das mir dem Datum 31.12.1999 erledigt sich in Deutschland von alleine, da der Halonfeuerlöscher ein Dauerdruckfeuerlöscher ist unterliegt er der Behälter Druck VO. Diese schreibt eine wiederkehrende Prüfung durch einen Sachverständigen vor die alle 10 Jahre wiederholt werden muss. Wenn diese Prüfung nicht erfolgt ist darf der Sachkundiger diese Geräte nicht mehr als einsatzbereit abnehmen. Im übrigen: derjenige der das Glück hat noch so ein Gerät zu besitzen, der sollte es vor neugierige Augen gut versteckt mit sich führen und im Notfall auch benutzen. Zu Bedenken sei hierbei nur, dass ein Aufmerksamer Sachverständiger oder ein Wasserschutz Polizist der den dann zu meldenden Brandschaden an einem Boot oder Yacht zu begutachten oder zu bearbeiten hat mit Sicherheit nach dem Löschmittel fragen wird, welches in diesem Fall so sauber und ohne Rückstände den Brand gelöscht hat. Dann sollte man sich eine gute Antwort ausdenken. Gruß Matias
__________________
Für den, der segelt, ist der Weg das Ziel |
#24
|
|||
|
|||
![]()
@Mäffi
Felix ist Österreicher und deshalb enden meine Links auch mit *.at. ![]() Ich habe mal für ihn gegoogelt und dieses schien, aus meiner Sicht, hilfreich zu sein. In Deutschland mag das anders gehandhabt werden. Da bist du sicher besser informiert. Gruß Harry
__________________
Liegeplatz-Datenbank - Eure Praxiserfahrung für alle Wassersportfreunde http://liegeplatz.50n.de/webel.gifDeinen Liegeplatz-Eintrag bitte in der: - Liegeplatz-Datenbank - |
#25
|
||||
|
||||
![]()
Die Löscher sind allerdings noch für die Luftfahrt erhältlich (Verhältnis der Löschwirkung zur Baugröße).
Man sollte diese Löscher allerdings nur einsetzen, wenn unmittelbare Lebensgefahr droht. Dies würde aber dann nur der Fall sein, wenn ihr z.B. eure CO2 Löscher verschossen habt, das Schiff weiterkokelt und das Land weit weg ist.
__________________
Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
![]() |
|
|