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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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So, jetzt schreib ich als Neuer mal meinen zweiten Beitrag in diesen Thread (der erste war eine ordentliche Vorstellung, wie sich sowas gehört
![]() Rechtlich ist es tatsächlich noch eine Grauzone in Deutschland (z.B. in der Schweiz ist es grundsätzlich verboten und wird empfindlich bestraft). In Deutschland gilt zwar grundsätzlich der zitierte Gesetzestext, in der praktischen Rechtsprechung werden aber vor allem die aktiven Radarwarner eingezogen und zur Anzeige gebracht. Clevere Staatsanwälte konstruieren übrigens bei Geschwindigkeitsdelikten trotz aktivem Radar-/Laserwarner gerne auch mal einen Tatvorsatz, der noch empfindlicher bestraft wird. Zurück zu den "passiven" Radar-Infos auf den mobilen Navis: Die momentane Interpretation der Rechtslage ist die, dass die Geräte grundsätzlich nur den Standort einer stationären Radarfalle kennen und keine mobilen Anlagen. Auch wird der Betriebszustand einer Radaranlage nicht erkannt, also ob "scharf" oder außer Betrieb. Damit ist eine Grundsätzliche Warnung vor tatsächlich stattfindenden Geschwindigkeitsmessungen nicht gegeben. Anerkanntermaßen sind die Standorte von Radaranlagen auch Unfallschwerpunkte, da hier gerne mal spontan auf die Bremse getreten wird, auch bei angepasster Geschwindigkeit. Man ist als Autofahrer bei sowas ja gerne mal etwas schreckhaft ![]() Somit macht es durchaus Sinn, den Autofahrer vor einer potentiellen Gefahrenstelle, die sich aus dem Vorhandensein einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ergibt, rechtzeitig zu warnen, z.B. durch die Ansage "Achtung, Gefahrenstelle". So jedenfalls argumentierte unsere Rechtsabteilung, als es um die Verkaufsfreigabe dieser Funktion ging. Es wird nicht explizit vor Radarfallen gewarnt, sondern vor nicht erkennbaren Gefahrenstellen, an denen der Vorausfahrende plötzlich Bremsen könnte. Uns sind auch nach Jahren keine Fälle bekannt, in denen Autofahrer wegen dieser Funktion im Gerät (ob aktiviert oder deaktiviert) tatsächlich in Schwierigkeiten gekommen wären. Übrigens ist auch ein "Ampel-Blitzer" eine Gefahrenstelle - und die Warnung veranlasst einen durchaus dazu, mal früher auf die Bremse zu gehen und nicht bei Orange noch "durchzuhuschen". Wie ich finde sogar ein zusätzlicher Sicherheitsaspekt. Gruß Oliver
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#52
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Wie stellt man sich das Ermitteln einer solchen Funktion durch die Polizei vor?
Da muss man dann aussteigen und die Polizei sucht in meinem Navi ob POI's dieser Art vorhanden sind? Man kann die Dinger sonstwie nennen. Halte ich für nicht praktikabel. Was geht die Polizei an, was mein Navi anzeigt? Das ist bei einem Radarsucher was anderes. Wer ist anderer Meinung? Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#53
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![]() Zitat:
![]() ![]() Aber welchen vernünftigen Grund gibt es, sich auf eine solche Grauzone einzulassen ![]() Viel effektiver ist es, das Navi vor der Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit warnen zu lassen. Damit schlage ich allen festen und mobilen Radaranlagen ein Schnäppchen - und das komplett legal. Das ist übrigen die "quasi-Weiterentwicklung" einer Erfindung, die vor etwa 15 Jahren mal durch die Presse ging. Dabei wurden an die Straßenpfosten, Ampeln etc kleine Sender (oder Empfänger?) montiert, die einem Gegenstück im Auto die an dieser Stelle erlaubte Geschwindigkeit mitteilte. Die einzelne Markierung sollte, wenn ich mich richtig erinnere, nicht mal eine Mark kosten. Das ganze wurde damals gestoppt, weil angeblich kein Geld da war. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, denn die Einnahmen durch Knöllchen wären mit Sicherheit zurückgegangen. Bei den Navis kann man, das wurde, glaube ich, aber schon geschrieben, die Toleranzschwelle bei der Geschwindigkeitsüberschreitung der eigenen Geldbörse und dem Punktekonto anpassen. M.E. daher lieber Finger weg von der Radarwarnfunktion und zu Geschwindigkeitswarnern greifen |
#54
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Der Nachteil der Geschwindigkeitswarnung ist die Erforderniss der dauernden Aktualisierung der Karten was meist kostenpflichtig ist.
Montag und Dienstag war ich Richtung Mainz unterwegs und wurde dauernd auf fertiggestellten freien Autobahnabschnitten (A9 / A4 ) auf Überschreitungen (120km/h) hingewiesen. Leider finde ich nach dem letzten Softwareupdate bei TomTom keine Funktion dieses "bimmeln" wieder abzustellen.
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Viele Grüße Jürgen ![]() |
#55
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![]() Zitat:
ein bis vier monate laufen, soll eine noch bessere therapie sein
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#56
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![]() Zitat:
Sperre Einstellungen... bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit warnen den Haken entfernen. MFG Ralph
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