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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 20.03.2008, 23:01
funcharter funcharter ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen

Daher kann eine natürliche Person zwar mehrere Betriebe besitzen, und muss daher auch mehrere Gewinnermittlungen abgeben, wenn diese Betriebe nichts miteinander zu tun haben, er muss aber nur eine Umsatzsteuererklärung abgeben, in der die Umsätze aller Betriebe zusammengefasst werden.


Volker
Genau, und wichtig dabei ist dass er die Kleinunternehmerregelung nur
in Anspruch nehmen kann wenn die Summe der Umsätze aller Betriebe
unter 17500 Euro liegt.

Gruss Andreas
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  #27  
Alt 21.03.2008, 07:00
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von funcharter Beitrag anzeigen
Genau, und wichtig dabei ist dass er die Kleinunternehmerregelung nur
in Anspruch nehmen kann wenn die Summe der Umsätze aller Betriebe
unter 17500 Euro liegt.
Deswegen hatte ich das im Beitrag 25 näher erläutert.

Gruss

Volker
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  #28  
Alt 21.03.2008, 09:14
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Hallo allerseits,

vielleicht habe ich es überlesen,
aber die richtige Lösung ist folgende:
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind Unternehmer, die Umsätze unter 17500,-im Vorjahr hatten. Fällt man unter diese Grenze, muss man keine Umsatzsteuer zahlen, kann aber auch keine Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
Umsätze sind alle Umsätze, also steuerfreie (z.B. Arzt) und steuerpflichtige( z.B. Handel mit Armbanduhren)
Ein Arzt mit Umsätzen von z.B. 100.000,- kann mit seinem Handel von 1000,- daher kein Kleinunternehmer sein, da sein Umsatz im Vorjahr insgesamt 101.000,- betrug.
Steuerpflichtig sind aber immer nur die 1000,-, da die Regelung der Kleinunternehmer nichts mit seiner Steuerbefreiung nach § 4 UStG zu tun hat.

Viele Grüße

Volker

Und damit sind wir wieder beim Grundproblem....
Wichtig aber ist das die Umsätze aus dem Erstbetrieb nicht umsatzsteuerpflichtig werden wie oben gesagt.
Also wenn ich jetzt in meinem Beispiel z.B. im umsatzsteuerfreien Ersbetrieb(Praxis) einen Umsatz von z.B. 300000€ habe und im neuen Zweitbetrieb (Handel) 5000€ muß ich nur für die 5000€ aus dem Zweitbetrieb Umsatzsteuer zahlen, oder?? Was aber auch egal wäre, da ich die 19% ja vorher beim Einkauf nicht zahlen muß und als Märchensteuer wieder aufschlage
__________________
Gruß Jörg
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