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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo an Alle
![]() nach längerem Mitlesen bin ich nun auch hier angemeldet und habe da gleich mal eine Frage. Zunächst eine kurze Vorstellung: Ich heiße Mario, bin 38 Jahre und komme aus dem Süden von Köln. Im letzen August habe ich mir mein erstes eigenes Boot gekauft (kleines Schlauchboot vorher mal ausgenommen) Sea Ray 180 CB mit Mercruiser 5,0, Baujahr 1993. Früher war ich immer Mitbenutzer der Boote meines Vaters, die letzten 10 Jahre war ich quasi „trocken“. Den Binnenschein habe ich 1985, den Seeschein 1991 gemacht. 1995 Habe ich das „Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen“ nachgeschoben. -Die "älteren" von Euch werden es noch kennen- ![]() Und hierzu habe ich auch die Frage. Über die Suchfunktion habe ich nur einen Beitrag aus 2002 gefunden, der mir leider auch nicht wirklich geholfen hat. Im „wahren Leben“ konnte mir ebenfalls niemand helfen. Habe mir auf der Boot ein Funkgerät zugelegt, welches ich nun einbauen werde. Hat natürlich auch DSC. (MT-500) Darf ich mit meinem Zeugnis nach wie vor funken, See und Binnen oder nur See oder nur Binnen oder gar nicht oder, oder, oder? HILFE... ![]() Freue mich schon auf Euer geballtes Fachwissen. ![]() |
#2
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Moin Mario,
zuerst einmal herzlich Willkommen im boote-forum. Die gute Nachricht zuerst: Binnen darfst du mit deinem Zeugnis funken, aber nur, wenn dein Funkgerät mit ATIS ausgerüstet ist. Im Seefunkbereich darfst du Anlagen mit DSC nur bedienen, wenn du mindestens das SRC hast,offiziell darfst du nichteinmal mehr dein Boot selbst skippern, da greift aber wohl für dieses Jahr noch eine Ausnahmeregelung, es muss dann aber auf jeden Fall jemand mit SRC an Bord sein. Es bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als die Prüfung für das SRC abzulegen, Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#3
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Hallo Siggi,
danke, das ging ja schnell. ATIS hat es natürlich. Hätte da aber lieber eine andere Antwort bekommen, geht das? Nein, werde dann wohl doch noch mal die Schulbank drücken müssen... Gruß Mario |
#4
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Willkommen!
Hat jetzt nichts mit Funk zu tun: Bei Bedarf kannst du dich der Rhein-Orange-Truppe anschließen...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#5
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Warum soll es dir besser ergehen als mir?
![]() Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#6
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Klingt zumindest interessant...
und was genau ist die Rhein-Orange-Truppe? ![]() |
#7
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@marsvin
das mit dem intensiven Lernen gefällt mir gar nicht... |
#8
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![]() Zitat:
Ich selbst fahre hin und wieder auch mal von Köln-Langel aus, oder ganz selten auch mal ab Rodenkirchen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#10
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![]() Zitat:
Es gab das beschränktgültige Sefunkzeugniss /ROC auf mit GMDSS aks DSC erweiterung. Das steht dann hinten aufm Schein drauf. MFG René
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MFG René ![]() ![]() |
#11
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Gehe mal auf die HP der RegTP, dort bekommst Du die Infos aus erster Hand.
Dein derzeitiges FZ ist nur noch für Geräte ohne GMDSS (also ohne DSC) verwendbar. Diese können nicht mehr zugelassen werden. Das heißt für Dich das SRC neu zu machen (gilt nur für den Seebereich). Inwiefern Du das UKW-Sprechfunkzeugnis noch Binnen nutzen kannst, weiß ich nicht (frage mal bei der RegTP nach, ob Du das evtl. ins UBI -das neue FZ für den Binnenbereich- umgeschrieben bekommst). Hättest Du rechtzeitig damals einfach eine Aufbauprüfung aufs BZ2 (deutsch) oder BZ1 gemacht, wärst Du jetzt fein raus. @René Du meinst wahrsch. das Beschränkt gültige UKW-Z. für Funker (BZ2, BZ1), welches auch heute noch in der Berufsschifffahrt anerkannt würde. @all Der Kollege Mario meint aber das damalige "kleine" UKW-Sprechfunkzeugnis (richtig Mario???) MfG K-H
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#12
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Er meint das hier abgebildete, und dafür gab es in den neunziger Jahren eine Zusatzprüfung für GMDSS, wer die verpasst hat, muss das SRC machen,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#13
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![]() Zitat:
Volker
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#14
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![]() Zitat:
stimmt, nur heisst die RegTP seit geraumer Zeit Bundesnetzagentur. Die zuständige Gruppe für Frequenzzuteilungen usw findet man mit allen infos hier: http://www.bundesnetzagentur.de/enid...eefunk_d6.html gruesse Hanse
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#15
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Unser Ausbilder bot damals vor der großen Umstellung nur noch das BZ 1 an.
@marsvin genau das ist das UKW-Sprechfunkzeugnis.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#16
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![]() Zitat:
Zitat:
DSC zugelassen werden. Die Probleme mit der Zulassung älterer Sprechfunk- geräte betreffen die geänderten Kanalbelegungen (75, 76, 87 und 88), nicht das Fehlen von DSC. Zitat:
sprünglich galten, insbesondere also für den Binnenschifffahrtsfunk. Eine Um- schreibung in ein UBI ist möglich, aber völlig überflüssig. Zitat:
dem muss in der SOLAS-Schifffahrt das Funkzeugnis alle 5 Jahre bestätigt werden (macht in Deutschland das BSH). Das SRC genügt übrigens auch in der gewerblichen Schifffahrt unterhalb der SOLAS-Grenzen. Belem |
#17
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![]() Zitat:
![]() Habe ich wohl nicht mitbekommen und mir in der boote immer nur die Bilder angeschaut... Man hat mir mal gesagt ich könne das Gerät auch auf See betreiben, nur den DSC offiziell nicht benutzen, stimmt also dann wohl nicht. @jannie Danke für den Link, werde mich da nochmals genau einlesen... und mich dann in der Schule anmelden... @all Danke für Eure schnellen Antworten ![]() |
#18
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Naja, mit über fünfzig dauert das eben etwas länger
![]() Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#19
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Meinst Du da bin ich mit Ende 30 noch besser dran?
Kann man den Schein nicht irgendwo kaufen? Kleiner Scherz ![]() |
#20
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Hallo erst einmal....
Spar Dir das Büffeln. In fast allen Ausrüster Katalogen findest Du Funken Binnen/See mit Atis OHNE DSC. Leider sind die etwas teurer. Ab ca. 240€. Kenne das Problem, denn ich habe auch noch den alten Schein.
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Gruß aus Hamburg Sven Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel.
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#21
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![]() Zitat:
![]() Hab meines ja schon gekauft... Aber danke, sont ein echt guter Tip! |
#22
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![]() Zitat:
Soo schlimm ist die Prüfung für UKW auch wieder nicht - ich hab mal das allgemeine Sprechfunkzeugnis UKW, LW, GW gemacht und danach "nur" die Zusatzprüfung DSC für UKW. Die 20 englischen Sätze kannst lernen wie ein Papagei, der Rest ist simpel. Problematisch (na ja auch nicht wirklich) waren die LW GW Geschichten, weil je keiner so ein Gerät zuhause hat, die aber teilweise richtig blöde zu bedienen waren. Diese ollen Sailor Kästen. UKW DSC ist wirklich kein Problem.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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#23
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![]() Zitat:
gung von DSC übertragen, nicht im reinen Sprechfunkbetrieb. Im ATIS-Betrieb hingegen wird das (kodierte) Rufzeichen bei jedem Loslassen der Sprechtaste ausgesandt. Belem
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#24
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![]() Zitat:
Werde aber bei Gelegenheit den passenden Schein machen. |
#25
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![]() Zitat:
Du benötigst ja eh die Frequenzzuteilung, die wird auf das Gerät das Du betreiben willst gemünzt. Ergo-DSC
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Gruß Kai
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