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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hier im Forum werden nun ja auch jede Menge Fotos gepostet. Was ist, wenn eins davon unter & 59 Urheberrechtsgesetz fällt? Das ist nämlich ziemlich kurios. Wenn man z. B. den Kölner Dom fotografiert, wenn man davor steht, darf man das und das Bild auch verwenden. Wenn man aus einem Wohnhaus nebenan fotografiert, darf man das nicht.
Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit auch Tiere in Zoos darf man anscheinend nicht so ohne weiteres fotografieren ![]() ![]() ![]() http://www.frauenkirche-dresden.de/bildmaterial.html Und Kunstwerke fotografieren schon gar nicht, da gabs mal ein Urteil zum Hundertwasser-Haus.... Wenn man die Fotos im stillen Kämmerlein betrachtet, wird wohl keiner was sagen ![]() Vielleicht kennt sich ja jemand besser damit aus. ![]() |
#2
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http://www.boote-forum.de/showpost.p...03&postcount=2
Setzen wir mal voraus, dass die User lesen können ![]() Aber du hast natürlich recht, man muss Heutzutage schon aufpassen, was man hier schreibt oder was man für Bider einstellt, hatte ich aber schon geschrieben ![]() Zitat:
wenn eine Copyright- Verletzung vorliegt ![]()
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#3
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Da gings um das "normale" Copyright - das mit der Panoramafreiheit war mir auch neu, vor allem daß man keine Zootiere fotografieren darf und in der Dresdner Frauenkirche auch nicht........ Wußtest Du das?
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#4
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![]() Zitat:
Panoramafreiheit besagt, so wie im Text §59 "Werke an öffentlichen Plätzen" richtig wiedergegeben, dass Du den Kölner Dom aus jeder Perspektive fotografieren und vervielfältigen darfst, solange dein Foto (Zeichnung, Malerei) die äußere Ansicht des Doms wiedergibt. (In der Kirche und im Zoo gilt wie in jedem Einkaufszentrum oder Hbf. oder in meiner Küche eine Hausordnung.) Unter diese Regelung fallen die meisten Werke der Architektur, insofern sie sich dauerhaft (bleibend) im öffentlichen Raum befinden - das gleiche gilt für Kunstwerke. Also eine Skulptur die tatsächlich bleibend i. ö. R. steht, darfst Du jederzeit von Außen fotografieren, solange sie als eine Nicht-Temporäre angelegt ist. Anders war es bei der Arbeit von Christo + J. Claude, deren Wrapped Reichstag eine temporäre Installation war und deren Abbildungen daher nur zu aktueller Berichterstattung zeitnah verbreitet werden durften. Aktionen, Performances, kurzfristige Skulpturen-Projekte fallen darunter. Es ist sicher so, dass für einen Außenstehenden nicht immer gleich erkenntlich ist, wann etwas bleibend oder temporär ist ... Das ist jetzt ohne Zurhilfenahme des UrhG geschrieben und daher Freitext und etwas ungehobelt, aber vielleicht verständlicher. Insgesamt ist diese Regelung aber gar nicht so doof. Laut meinem Kenntnisstand darfst Du das Hundertwasserhaus ebenso fotografisch festhalten und verbreiten wie den Hbf. von GMP in Berlin oder anderes. Ich weiß gerade nicht welches Urteil Du da anführst, (Hundertwaser war schon immer streitsam), aber um Panoramafreiheit geht es dabei wohl nicht. Tiere (anderes Thema) haben kein Recht am eigenen Bild! Den Dackel von Deiner Nachbarin darfst Du knipsen und im Schaufenster Deiner Hausmetzgerei veröffentlichen. Ich bin mir jedoch nicht sicher ob 1. "Knut" ein Tier ist und 2. ob Tiere auch belästigt werden können. Und 3. - sicher lässt sich aber auch mit einem Dackel ein Nicht-Bleibendes Kunstwerk i.ö.Raum konstruieren - tja, den darfst Du dann zwar fotografieren, aber nicht auf Postkarten drucken. Das Forum und was hier an Bildern so manchmal veröffentlicht wird ist wieder ein anderes Thema. Ich hoffe die Betreiber kennen sich damit aus - ich gehe aber mal davon aus ...
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mfg - togo |
#5
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Naja, anscheinend darfst Du aber nur von öffentlich zugänglichen Stellen aus fotografieren. Beim Hundertwasser-Urteil ging es wohl darum, daß aus einem anderen Haus heraus fotografiert wurde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hundertwasserentscheidung ![]() |
#6
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"... Das Haus war von einem außerhalb des öffentlichen Raumes in einer Privatwohnung liegenden Punkt aus fotografiert worden." ... "Festgehalten wurde aber auch, daß ein Urheber eines an einem öffentlichen Ort errichteten Werkes, sein Werk damit in bestimmtem Umfang der Allgemeinheit widmet und sich die Grenzüberschreitung nur durch die aus dem Privaten heraus gemachte Aufnahme ergibt. Der Begriff des öffentlichen Raumes als Objekt deutschen Rechts bleibt im Sinne dieses Urteils nicht auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt. In Österreich selbst waren die Drucke nach UrhG berechtigt."
Wie schon gesagt Friedensreich und seine Gesellschaft sind streitbar und Gesetze sind immer auch verschieden auslegbar. Hier kommt aber noch dazu, dass zum einen mit der Fotografie Gewinnabsicht verbunden war und zum anderen kann man vermuten, dass durch die Aufnahme aus dem privaten Raum (5. Stock gegenüber o.ä.) ansonsten nicht einsehbare Bereiche des Hundertwasserhauses abgebildet wurden. Das ist (ganz grob) vergleichbar mit über-den-Zaun-fotografieren.
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mfg - togo |
#8
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![]() Zitat:
das ist jetzt aber etwas sehr einfach und generell. Im Fall der Frauenkirche übt der Betreiber sein Hausrecht aus und untersagt allen das Fotografieren. Sicherlich mit dem Hintergrund der weiteren Finanzierung des Objektes, aus meiner Sicht nichts ungewöhnliches. ![]() P.S.: Und im übrigen würde ich mich gerade in Rechtsfragen zum schnell wechselnden Urheberrecht nicht auf Wikipedia verlassen, sondern einen in dieser Sparte tätigen Rechtsanwalt befragen. Spart Zeit, Geld und Ärger. Bei Bedarf hätte ich einen ...
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Grüsse Ulli Geändert von Hexe-Crew (05.02.2008 um 07:38 Uhr) |
#9
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Die Gefahr, hier im Forum angeschissen zu werden ist meiner Erfahrung nach intern größer als extern
![]() Der größte Lump im ganzen Land das ist und bleibt der Denunziant (Hoffmann von Fallersleben)
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![]() Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten.
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#10
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Da stören selbst mich als Atheisten die permanenten Blitzlichtgewitter - und die meisten wissen gar nicht, wie man den Blitz aus bekommt und dass die Bilder dann viel schöner werden - wenn man nicht wackelt! Gruß Volker
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol!
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#11
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mfg - togo |
#12
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Jedenfalls sind die Beiträge hier hilfreich
![]() ![]() Gruß Ingo |
#13
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Ich denke aber doch, dass es einen Unterschied macht,ob ich ein Bild das sowieso frei zugänglich ist hier einstelle und zBsp. frage: "Wo ist das", oder ob ich es gewerblich nutze. Kann mir nicht vorstellen ,damit irgend etwas unrechtes zu tun. Sonst wäre ja auch jeder Link illegal.
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Gruß Karl-Heinz ![]() Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. ![]() Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#14
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Ja, aber genau das ist es anscheinend, daß das verboten ist. Frei zugängliches Foto heißt ja nicht, daß derjenige das legal anbietet. Mit gewerblicher Nutzung hat das anscheinend gar nichts zu tun. Vielleicht liest ja einer unserer Rechtskundigen hier mit.........
Wir sind im Bilderbiegerforum darauf aufmerksam gemacht worden. Erst ging es darum, immer das Copyright zu beachten - das führte dazu, daß wir nur noch eigene oder freie Bilder verwendeten. Und dann kam dies........ im Bilderbiegerforum sind ab sofort alle derartigen Bilder verboten und werden sofort gelöscht - bloß wie erkennt man sie überhaupt? Hier würden Cyrus und Bernd den Ärger kriegen - wenn es denn überhaupt so relevant ist, das kann ich nicht beurteilen. ![]() |
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