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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#101
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In Ami-Land hätten sie dich dafür auf 117 Mio. verklagt und gewonnen...
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. . Akki ![]() 0 - 1 - 2 - Feuerwerk Ein
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#102
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![]() Außerdem hat sowas nix mit Betrug oder Vorsatz zu tun, das ist einfach Pech. Michael
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There are 10 kinds of people in the world. ![]()
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#103
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Wie Ihr ja wißt, ist Norbert nicht da und er bat mich, das Ergebnis des heutigen Gesprächs mitzuteilen. Bisher habe ich die Diskussion nicht verfolgt und sie mir erst heute abend mal von Anfang an durchgelesen.
Es betrifft mich ja nun mal auch und vor allen Dingen war es meine Idee, ein neues notebook zu kaufen. Norbert hätte gerne auch ein gebrauchtes genommen. Da wir aber beide nur User sind und nicht wirklich Ahnung von allem drum und dran haben, fand ich es besser einen Händler vor Ort zu nehmen, dem ich vertraue. OK, vielleicht ist das weltfremd, aber ich hatte einfach ein gutes Gefühl dabei. Und, was ich auch noch sagen möchte, wir haben dort schon mehrere Artikel gekauft und waren auch zufrieden. Aber diese Geschichte jetzt mal eben so abzutun "Fehler passieren nun mal" - puh weiß ich nicht, finde ich schwierig. Ich will mich an der ganzen Geschichte auch nicht bereichern und schon gar nicht jemandem drohen, denn sonst hätten wir das alles ganz anders aufgezogen. Aber einfach zu sagen: "naja, ist nun mal passiert" geht auch nicht, denn wie Ihr an der Uhrzeit seht, kostest es manchmal auch schlaflose Nächte. Ich denke, es ist auch eine Lebenseinstellung: Ich be******* nicht - will aber auch nicht beschissen werden. Und wenn irgendein Amt oder mein Arzt oder was weiß ich wer achtlos mit meinen Daten umgeht, finde ich das auch nicht gut. Und wo speichert man in der heutigen Zeit persönliche Daten (Lebenslauf usw) wenn nicht auf seinem notebook oder ??? So, das musste einfach mal raus - hoffe es ist für Euch und auch für meinen Mann ![]() PS: Frauen können sich nicht so kurz fassen ![]() Schöne Grüße, die Frau von Norbert
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#104
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Hallo Frau von Norbert (Vornamen finde ich schöner)
![]() es gibt eigentlich nur zwei bzw drei Möglichkeiten: 1. "Gütliche Einigung" weil ihr euch dadurch einen Vorteil versprecht (ein bisschen Druck muß sein) 2. Es geht euch nur darum, das sowas nicht wieder passiert -> Anzeige wegen Betrugs! Denn das ist der Verkauf von Gebrauchtware als Neuware, das mit den Daten is nur der Beweis, mehr nicht! 3. Ihr wollt Rache! -> Rufmordkampange mit Hilfe der Presse----das kann ich mir aber bei euch nicht vorstellen ![]()
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#105
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Beleidigung auffassen. Ich fühle mich allerdings nicht beleidigt, da nicht betroffen. ![]() Aus Wikipedia: Zitat:
stärker gezwungen sind "das meiste aus den Brocken rauszuholen", als ein Mittelständler, egal welche Kooperation er vertritt.. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#106
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![]() Was ist denn wenn du deinen schönen neuen Golf zu VW bringst, weil die Kofferraumklappe nicht mehr aufgeht (wieso auch immer) und da kein rankommen ist. Die Werkstatt kann das nicht reparieren und VW stellt dir einen neuen Golf vor die Tür. ![]() Natürlich kannst du denen Sagen du willst deine sachen wieder haben. Die werden Sie dir auch sicher geben. Bei nem Compi kann man aber die Aktentasche im Kofferraum kopieren. Damit bekommst du zwar deine Aktentasche wieder, aber möglicherweise der nächste VW Kunde ebenso. Ein Freund von mir hat seinen Lappi (Kaufhof gekauft) grad zur Reparatur bringen müssen (Garantie bei Kaufhof), der lies sich nicht mehr hochfahren (somit kein rankommen an die Daten). Als ich dem die Story hier erzählt habe ist der ganz bleich geworden und wollte heute direkt mal da anrufen um diesen fall im Vorfeld zu klären bzw auszuschliessen. ![]()
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
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#107
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Das stimmt schon, aber wenn ich nicht will, daß die ganze Reparaturabteilung in der Mittagspause meine Pornosammlung guckt, dann muß ich eben die Platte in meinem Beisein ausbauen lassen.
![]() Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#108
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O.T. Ecki, soooowas hast Du ?? ![]() ![]() ![]() Gruß Martin ![]()
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Kraft kommt von Kraftstoff.... ![]() ![]() Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) ![]()
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#109
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Krasse Sache, was es nicht alles gibt....
Würde auf jeden fall den Kram auf dvd oder ne andere Platte sichern und evtl. wirklich mal den vorbesitzer anrufen oder anschreiben Dann zur Geschäftsleitung....Bildzeitung anschreiben nicht vergessen. ! ![]() ![]() ![]()
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Grüße von der Mosel Alex Geändert von alexmosel (28.01.2008 um 11:40 Uhr) Grund: Trallalaaaa Hupsasssaaaa (Lustige Begründungs-Funktion, kannte ich noch garnicht ;-)) |
#110
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Abgesehen von allen persönlichen Emotionen, würde ich mir keine juristische Beurteilung zutrauen.
1. Ist der Laptop nicht als Neugerät verkauft worden, wie der Begriff "Vorführgerät" besagt. 2. Wo und wie lange ein Vorführgerät vorgeführt werden darf, bevor es zum Gebrauchtgerät wird, ist m.E. gesetzlich nirgendwo geregelt. 3. Ist der Händler wirklich verpflichtet, nach persönlichen Daten zu suchen und diese zu löschen, so dass sie nicht wieder hergestellt werden können? Bleibt die Fragen, welche Ansprüche der Neubesitzer stellen kann? Auf den Ausgang einer gerichtlichen Auseinandersetzung würde ich nicht wetten. Zitat:
Für eine Sicherheitskopie ohnehin zwingend erforderlich. Eine Frage würde mich auch noch interessieren. Was hat sich der Vorbesitzer für Gedanken darüber gemacht, was mit dem (zurückgegebenen) Laptop und seinen Daten passiert? Vermutlich garkeine und hinterher ist das Geschrei groß. Aber das sind nur meine Gedanken, müssen nicht richtig sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#111
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#112
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Nu muss ich doch auch mal meinen Senf dazugeben:
Es war als AUSSTELLUNGSSTUECK angeboten und kein Vorfuehrgeraet. Und selbst wenn ... Das Geraet wurde 1 Jahr zuvor verkauft. Dann war es defekt und wurde repariert. Dann wurde es wieder verkauft. Also fuer mich ist das ein klassischer Fall von einem Gebrauchtgeraet, also nix Ausstellungsg., nix Vorfuehrg. Und ich kann Norbert und Frau gut verstehen wenn sie jetzt sauer und enttaeuscht sind, sie haben ja bereits oefter bei dem Haendler eingekauft und wurden - so seh ich das - bewusst getaeuscht. Das ist eine S...erei und auch schlechtes Geschaeftsgebaren - egal wie gross oder klein der Laden ist und egal wie gross der Druck auf die armen Einzelhaendler ist. Wer will schon reparierte Gebrauchtware kaufen wenn es heisst "Ausstellungsstueck. Als Haendler wuerde ich zutiefst bescahemt das Geraet zuruecknehmen und ein neues liefern - und dafuer sorgen dass sowas NIE mehr vorkommt! Das Datenthema seh ich etwas anders, da sehe ich die Verantwortung beim Kunden - zumindest eine Mitverantwortung. Dass der Haendler nicht sauber gearbeitet hat - naemlich ein normales Systemrestore machen ist einfach nur unprofessionell. Norbert und Frau ![]() Dressi
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#113
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Welchen Inhalt hätte eine Abmahnung, die Aufforderung zukünftig was nicht mehr zu machen? Welche Straftat soll verfolgt werden? Was ist Euer Vorschlag für eine aussergerichtliche Einigung? Ganz sicher ist sich der Anwalt offenbar nicht. ![]() Muss er ja auch nicht, ER bekommt sein Honorar immer. ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#114
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Mit Daten weggeben würde ich das Ding jedenfalls nicht. Michael
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#115
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Wenn das Netzteil defekt ist, würde mich mal interessieren, wie du an die Daten kommst, ohne das Gerät zu öffnen (Garantieverlust),
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#116
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Michael
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#117
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![]() Zitat:
2. Komponententausch bedingt bei PCs (auch bei Notebooks) keinen Garantieverlust! Zumindest nicht bei den dafür vorgesehenen Komponenten wie RAM, Platte, Akku usw. Ich weiß, daß solche Geräte manchmal versiegelt sind, ist aber unerheblich, ich darf das RAM erweitern, ich darf eine größere Platte einbauen, ich darf den Akku tauschen, alles ohne Garantieverlust. Bei PCs darf man auch Steckkarten verbauen, weitere Platten reinhängen usw. das ist bestimmungsgemäßer Gebrauch und darf nicht den Garantieverlust zur Folge haben. Es sei denn, man kann Nachweisen, daß dadurch irgend etwas beschädigt wurde. 3. Händler die Platte ausbauen lassen und Gerät ohne Platte zur Reparatur schicken. Ja, es gibt viele Möglichkeiten, im Extremfall sogar der kostenpflichtige Austausch der Festplatte, so daß die Originalplatte selbst bei Wandlung behalten werden kann. Ist halt die Frage, wieviel einem die persönlichen Daten wert sind. Michael
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#118
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Sicherlich alles richtig, aber das bedingt eben alles ein gewisses Fachwissen, der normale User ist damit wohl doch überfordert,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#119
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der freiwilligen Garantiezusage des Herstellers. Denn einige Hersteller haben in ihren Garantiebedingungen gerade bei diesen "Eigenumbauten" ihre freiwillige Garantiezusagen gekürzt. Ganz anders ist es allerdings bei der gesetzlichen Gewährleistung, die dann den Händler betrifft und die ges. geregelt ist.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#120
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Das es nicht die feine englische Art ist, habe ich auch nicht behauptet, aber hier gleich eine Straftat zu sehen ist m.E. nicht gerechtfertigt.
Besonders gut finde ich die Abmahnung, ist ja grerade modern ![]() Letztendlich sind sich Käufer und Verkäufer einig, dass es kein Neugerät ist. Uneinigkeit herrscht über Grad der bisherigen Nutzung. Die Begriffe Ausstellungsstück oder Vorführgerät sind m.E. juristisch nicht definiert, was sein darf und was nicht sein darf. Die pauschale "Verteufelung" des Händlers teile ich aus diesem Grund nicht. Leider kennen wir die andere Seite nicht und viele Fragen sind bisher offen geblieben. - Was für einen "Defekt" hatte das Gerät, so dass man von "recyceltem Schrott" sprechen kann? - Werden Laptops anderthalb Jahre ohne Modell-Änderungen (Prozessor, RAM und Festplattenkapazität) produziert? - Wieviel günstiger, als ein Neugerät gleichen Models war das gute Stück? - Waren von genau diesem Modell überhaut noch Neugeräte verfügbar? - Hat man dem gut 1 1/2 Jahre altem Gerät seinen bisherigen "produktiven Einsatz" optisch nicht angesehen? - Wurden offensichtliche Gebrauchsspuren billigend in Kauf genommen? - Was steht im Kaufvertrag (Vorführgerät, Austellungsstück, ....)? Welcher Schaden ist hier eigentlich zu beklagen? Der nicht ganz neue Laptop funktioniert einwandfrei. Er ist älter als angenommen. Er ist stärker benutzt als angenommen. Leider wissen wir nun nicht, was Norbert und Frau (nicht deren Anwalt, der will verdienen) eigentlich wollen. Dem Händler wegen Betrug anzeigen? Den Laptop gegen Erstattung zurückgeben? Noch mehr Preisnachlass? Aus weiteren Spekulationen zu was darf, was muss, was habe wurde erwartet (aber so vielleicht gar nicht zugesichert bekommen?) werde ich mich raushalten. Mich interessiert nur noch: Was wird vom Händler gefordert/ gegen den Händler unternommen? Wer hat was in welcher Form (Einigung/ Rechtsprechung) errreicht. Gruß Lutz P.S. ich bin mit dem Händler nicht verwandt oder verschwägert und nicht am Umsatz beteiligt.
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#121
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Michael
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#122
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wolen wir nicht einfach abwarten was uns neues Berichtet wird ???
alles andere ist spekulation und ein austauschen von teilweisen Fachwissen und Stammtischwissen.
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By Karsten
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#123
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... Das mit dem Handbuch finde ich einen tollen Hinweis... gib mal deinen Laptop mit dem Handbuch einem Otto-Normal-Anwender, und lass das mal zur Probe an deinem Gerät machen
![]() ![]() Wer schraubt und ändert denn an seinem Gerät herum... keine 10% der Rest kauft und tippt.... bis er wieder einen guten Freund oder Fachmann braucht, der ihm das Gerät wieder lauffähig macht. allerdings ist das nicht das Thema.... Wenn mir das passiert wäre, dann wäre mein persönliches Fazit: man hat mir statt NEU oder Vorführ - eine Rücksendung, ein gebrauchtes Gerät verhökert, das keinesfalls als Retoure gekennzeichnet war und im Volksmund nennt man dass "ich wurde besch......sen!" Egal ob vorsätzlich oder versehentlich, die Tatsache ist erst mal Fact.
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#124
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Wenn es das interne Netzteil war (und davon gehe ich mal aus) erfordert die Reparatur das komplette Zerlegen des Notebooks bis hin zu Lötarbeiten. Oder aber den Austausch des kompletten Mainboards (was aus Kostengründen die übliche Variante sein dürfte). Wie die anderen Innereien dabei behandelt worden sind, entzieht sich meiner Kenntnis, meine Erfahrungen in diesem Bereich sind da eher nicht so vertrauenserweckend. Zitat:
Ist das relevant? Zitat:
Ein Beispiel: DVD-Brenner sind nur für eine gewisse Anzahl Brennvorgänge ausgelegt. Bei einem Vorführgerät darf ich davon ausgehen, daß damit keine, vielleicht im Extremfall 5-7 DVDs gebrannt wurden. Ein Gerät, welches 18 Monate bei Schülern (so habe ich die Erstkäufer interpretiert) im Einsatz war, würde ich mal von 3-stellig ausgehen. Das sieht man aber nicht. Zunächst mal schonungsloses Aufklären des wie und warum. Abhängig vom Ergebnis (Einzelfall, Vorsatz, Dummheit, Versehen, Unwissenheit) dann Austausch gegen Neugerät, Anzeige wegen Betruges, Presse oder was auch immer, hängt dann stark von der Gegenpartei ab. Michael
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#125
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altes Vorführgerät in einem Grossmarkt wo jeder mal drauf rumklimpern kann oder nebenbei ne CD brennen. ![]() P.S. Ich bin mit dem Händler auch nicht verwandt oder verschwägert und auch nicht am Umsatz beteiligt. Ich denke, dass der Händler einen Fehler gemacht hat und es gilt ihm eine faire Chance einzuräumen diesen Fehler zu beheben.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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