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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ich bin seit einer Woche stolzer Besitzer einer Bayliner 2450. Ein Bild werde ich später mal einstellen. Bei der Ummeldung des Trailer macht mir jetzt die Zulassungsstelle Probleme. Sie will eine Allgemeine Betriebserlaubnis sehen, die auch der Vorbesitzer nicht brauchte. Ich habe so eine grüne Bescheinigung, sieht eigentlich aus wie ein grüner Kfz-Schein, trägt aber die Überschrift "Bescheinigung".
Der Trailer ist ein Techau (Alu) TB17L/30L mit 2,7 t zul. Ges.gew.. Hat jemand den gleichen Trailer und dazu eine Allg. Betriebserlaubnis? |
#2
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Die ABE soll quasi der Brief sein. ![]() Am besten Du rufst mal bei Techau an.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#3
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#4
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Erkläre denen du hast ihn gebraucht gekauft, und der Vorbesitzer hatte sie nicht mehr. Vieleicht reicht es wenn du ihnen die Fahrgestell Nr. und eine kopie vom Kaufvertrag zukommen läßt. Ansonsten eine Einzelabnahme beim Baurat(beinhaltet aber das der Trailer behandelt wird, wie eine neue zulassung/abnahme eines fabrikneuen Fahrzeugs und dann greifen die derzeit gültigen Euronornen für Bremsen u.s.w. dazu gesellt sich noch eine Anfrage im Flensburg(Bescheinigung das es kein gestohlenes Fahrzeug ist.... kostet alles irre viel(steht mir noch bevor), versuche es lieber bei Techau mit freundlichen Worten, und gib dich möglichst hilflos und verzweifelt, weckt evtl. dem Mutter Instinkt bei einem weiblichen Sachbearbeiter(in) ![]()
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Boote fahren ist die teuerste, langsamste und unbequemste Art um von A nach B zu kommen, aber es macht umheimlich Spaß |
#5
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richte dich lieber darauf ein das du evtl. um einige euro`s bei techeu erleichterst wirst, ist aber noch immer billiger als neuabnahme. dieser ganze scheiss geht einem eh` gegen den strich
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Gruß matthias maximal ne` handbreit wasser in der bilge |
#6
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Ich würde noch mal den Vorbesitzer danach fragen, gehört eigentlich zum Trailer wie ein Brief zum Auto,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#7
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Genau die selbe Schxxx habe ich gerade mit meinem Trailer durch.
Der Verkäufer hat mir nur den grünen Schein gegeben, und keine ABE! Beim Ummelden dann die Meldung der Zulassungsstelle: Ohne ABE geht nix! Das Problem war aber nun, das der Trailer von '76 ist und es die Firma die ihn hergestellt hat nicht mehr gibt. Nun besteht die Möglichkeit, dass der Verkäufer bei der Zulassungsstelle eine neue ABE beantragt. Das kostet 20€ und wird ohne irgendwelche Mucken ausgestellt. Ich habe das komplett über den Verkäufer abwickeln lassen, da wie oben schon steht, eine ABE zu einem Trailer dazugehört wie ein Brief zum Auto! Versuchs mal damit. Bei Techau bekommst Du sicher auch noch eine, aber warum sollst Du die Rennerei haben wenn der Verk. seine Unterlagen nicht vollständig hat?
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Beim Segeln ist der Segler das einzige was stinken darf! |
#8
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Ich habe bei meinem neuen Trailer im Frühjahr auch nur diesen großen grünen Schein bekommen. Damit bin ich zum Straßenverkehrsamt und habe ohne Probleme meine Zulassung bekommen.
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Gruß Jürgen ![]() Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#9
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Jedes Fahrzeug (ausser ganz wenigen Ausnahmen) welches zum Straßenverkehr zugelassen werden soll benötigt eine Betriebserlaubnis! Ohne läuft überhaupt nichts!
Es gibt diese Betriebserlaubnis in zwei Varianten. Einmal als allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), oder aber als Einzelbetriebserlaubnis (EBE). ABE's werden vom Hersteller beantragt und werden entweder im Fahrzeugschein (Pkw, Anhänger etc.) oder in einem ABE-Dokument (bei Mofas, bestimmten Anhängern usw.) dokumentiert. Diese ABE bleibt so lange bestehen wie das Fahrzeug auch besteht, bzw. an diesem Fahrzeug keine bauartlichen Teile verändert werden. Bei Veränderungen müssen diese vom Tüv abgesegnet werden und die Ordnungsbehörde (Zulassungsstelle) muß dann die Betriebserlaubnis wiedererteilen. Der TÜV kann das nicht. Wenn man also nicht zur Zulassungsstelle geht und diese Wiedererteilung holt, hat das Fzg. keine Betriebserlaubnis und darf somit auch nicht am Straßenverkehr teilnehmen! Bei einzeln gebauten Fahrzeugen (Eigenbauten etc.) wird eine EBE erstellt. Diese gilt im Prinzip genau so wie die ABE und erlischt auch unter den gleichen Bedingungen wie die ABE. Ausnahmen von der Verpflichtung eine Betriebserlaubnis zu haben, findet der interessierte in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im § 18 Abs. 3 (mal anklicken und lesen). Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#10
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Die Frage war doch:
... habe so eine grüne Bescheinigung, sieht eigentlich aus wie ein grüner Kfz-Schein, trägt aber die Überschrift "Bescheinigung". .... Und NUN stellt sich eine Zulassungsstelle quer und will eine ABE. Ich habe auch so einen grünen Schein, der aussieht wie ein KFZ-Schein, was drüber steht ob BE, EBE oder ABE muß ich erst nachschauen. (Mach ich heute abend). Die Zulassungsstelle hat aufgrund dieses "Zettels" den Fahrzeugschein PROBLEMLOS ausgestellt. Bei einer notwendigen Ummeldung wieder mit gleichem Zettel, wieder ohne Probleme. Bei anderen BFF scheinbar auch, aber hier macht eine Zulassungstelle PROBLEME. Stellt sich da nicht die Frage nach unterschiedlicher Handhabung? tboat |
#11
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![]() Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#12
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Eine Anftrage an Techau ergab folgende Antwort:
...wir benötigen von Ihrer Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, um eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis ausstellen zu können. Wenn wir diese Bescheinigung haben (auch per Fax möglich 0421/391972), können wir Ihnen die Betriebserlaubnis per Nachnahme zuschicken. Die Kosten betragen EUR 78,33. Die Kosten halte ich für ziemlich hoch, handelt es sich doch um einen einfachen Druck bzw. Kopie. Deshalb meine Bitte: Hat jemand der Forumsteilnehmer einen Techautrailer Typ TB17/L / 30L D2 2700 kg zul Ges.Gew. mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis? Dann würde ich gern eine Kopie davon erwerben. Meine grüne Bescheinigung sieht übrigens wie folgt aus. (Auf der Rückseite macht dann der TÜV sein Stempel für nächste HU). |
#13
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die grüne Bescheinigung zeige ich mal hier
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#14
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Du kannst Dir sicher sein, daß da bei der Anmeldung (Zulassung) die BE vorgelegen hat, denn wie gesagt, ohne BE keine Zulassung. Hast Du (der Vorbesitzer) keinen Fahrzeugbrief für den Anhänger? Da wäre nämlich die BE (in dem Fall ABE) für den Anhänger drauf. Irgend etwas ist da beim Vorbesitzer bzw. beim Verkauf an Dich schief gelaufen. Ich denke auch mal, daß wenn Dir hier einer für gleichen Anhänger eine BE hat, Dir diese nicht viel nützen wird. Zumal wenn die in einem Fahrzeugbrief enthalten sein sollte. Du brauchst in jedem Fall eine eigene für Dein Fahrzeug. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#15
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...so muss eine allgem. Betriebserlaubnis z.B. aussehen....
(die muss nach StVZO sogar zum fahrzeugschein mitgeführt werden.... !!)
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#16
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![]() Zitat:
ich habe den gleichen Trailer (fast identische Fahrgestellnummer) Zum Trailer habe ich eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO für Zulassungsfreie Anhänger (§ 18 (2) 6 StVZO) Farbe weiß (beim vorigen Trailer grün) In der Betriebserlaubnis ist ein Vermerk: TECHN. DATEN LT. ABE-NR. F805 Ich denke Du kommst um den Neuantrag einer Betriebserlaubnis von TECHAU nicht herum, weil in der Betriebserlaubnis auch die Fahrgestellnummer angegeben ist (darum nützt Dir auch keine Kopie von meiner BE) Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle benötigst Du um nachzuweisen das der Trailer nicht als gestohlen gemeldet ist
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Gruß Jens |
#17
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@Jens
Würde es Dir etwas ausmachen, wenn ich es mit einer Kopie von Deiner Betriebserlaubnis probiere? Vielleicht kannst Du mir eine Kopie in Dateiform senden. Gruß Lothar |
#18
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schick mir mal Deine Email-Adresse per PN
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Gruß Jens |
#19
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@Jens
Ist angekommen. Falls ich morgen mal zwischendurch aus der Fa. kann, fahre ich zur Zulassungstelle. Ergebnis gebe ich hier bekannt. |
#20
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@jens
War heute mal wieder zur Zulassungstelle. Leider haben sie die Kopie nicht akzeptiert. Habe mich jetzt entschlossen eine Vollabnahme machen zu lassen, die ist billiger als die ABE von Techau. Zusätzlich will die Zul.stelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der alten Zulassungstelle haben. Scheint eine unendliche Geschichte zu werden. Aber wir haben bis zur Saisoneröffnung ja noch etwas Zeit. |
#21
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#22
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Jetzt habe ich es wieder... Das gleiche ist meinem Freaund passiert.
Er geht mit der ABE zum Anmelden und die Zulassungsstelle stellt im diesen grünen Fahrzeugschein aus. Die ABE haben sie behalten! Jetzt hat er den grünen Schein verloren und mußte zum Baurat um eine Einzelabnahme durchführen zu lassen! Die haben doch ne Macke!
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#23
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#24
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.... die ABE muss man nur dabeihaben, wenn die Daten daraus nicht im Kfz-Brief .. oder in der Betriebserlaubnis eingetragen sind.... =dann sind die daten auch automatisch bei der ausstellung im Schein...
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#25
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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