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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Forum,
folgender Sachverhalt: ich kenne die Aussage (ohne Quelle) und habe es auch schon selbst so praktiziert, dass ein PKW am Tag der Abmeldung noch bis 0 Uhr als angemeldet gilt und versichert ist und auch mit entsiegelten Kennzeichen auf direktem Weg überführt werden darf - die Abmeldebestätigung kompensiert den Fahrzeugschein / Zulassungsbestägigung I. Kennt jemand eine Rechtsgrundlage dafür oder dagegen oder eine zuverlässige Quelle, die diese Praxis in die Welt der Fabeln verbannt? Mein Clio bekommt diese Woche ein neues Zuhause in Essen ...
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#2
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Es ist so völlig korrekt und du kannst es dir in jeder Zulassungstelle bestätigen lassen (ein Anruf)
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#3
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HALT ! Selbiges hatte ich Anfang des Jahres vor - von Passau nach Emden !
Die einhellige Auskunft von Amt und Polizei : Das geht nur zwischen BENACHBARTEN Zulassungsbezirken oder INNENRHALB eines solchen !!! Außerdem muss eine Haftpflichtversicherung bestehen ! Geändert von xtw (07.05.2007 um 21:07 Uhr) |
#4
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Die Haftplichtversicherung ist m.E. nicht das Problem, weil sie am Tag der Abmeldung um 23:59:59 erlischt, nicht zum Zeitpunkt der Stilllegung (welche als Uhrzeit im Übrigen sowieso nirgendwo festgehalten ist).
Das mit den benachbarten Zulassungsbezirken habe ich auch schon mal gelesen - aber für beide Theorien fehlt mir eine verlässliche Quelle (sprich: der Paragraph).
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#5
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#6
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Prost Hendrik ! ;)
AvD zum Thema Überführung : Zitat:
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#7
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Hallo Thomas,
diese Regelung kenne ich auch, sie gilt jedoch ohne Zeitbegrenzung und ist nicht an den Tag der Stilllegung gebunden. Es gibt aber m.W. die Interpretation, dass das Fahrzeug am Tag der Stilllegung bis 0:00 Uhr zugelassen ist (was Sinn macht, denn Steuern und Versicherung werden tagesgenau abgerechnet, die Stilllegung wird auch nicht mit Uhrzeit vermerkt). "Meine" Zulassungsstelle muss sich erst schlau machen, auf die Antwort warte ich noch. Vielen Dank Euch soweit schonmal.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
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