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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 15.05.2026, 18:48
ralf 1964 ralf 1964 ist offline
Commander
 
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Standard Regionale Bootsregistrierung

Wir haben ein Trailer- Boot mit Friedrichshafener Bodenseezulassung, heute wurden wir das erste Mal von netten Herren der Wasserpolizei auf der Müritz gestoppt und kontroliert ! Die Herren haben gesagt das wir eine Regionale Registrierung vom Bodensee haben welche nicht auf anderen Gewässern gilt. hat jemand schonmal so eine Aussage gehabt?

Gruß Ralf
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  #2  
Alt 15.05.2026, 19:02
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Standard

Wenn es nur um die Bodenseezulassung geht stimmt das so.

Du solltest schon einen, in ganz deutschland anerkannten, ausweiß haben z.b. vom WSA. Nur die Bodenseezulassung berechtigt dich ja nicht überall zu fahren.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #3  
Alt 15.05.2026, 19:25
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jogie jogie ist offline
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Bodensee und Binnengewässer sind halt 2 Paar Schuhe.
Beim WSA Anmelden und die Kenzeichen nach Vorschrift aufs Boot machen und gut ist.
__________________
Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht


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  #4  
Alt 15.05.2026, 19:31
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Zitat:
Bodensee haben welche nicht auf anderen Gewässern gilt. hat jemand schonmal so eine Aussage gehabt
Singemäß bei den Führerscheinfragen.
__________________
Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht


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  #5  
Alt 15.05.2026, 20:42
motordobi motordobi ist offline
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Hallo,
welche Konsequenzen hatte das zur Folge?
Gruß Manfred
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  #6  
Alt 16.05.2026, 05:49
thball thball ist offline
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Hallo Ralf,

eigentlich ist das Kennzeichen am See ein amtliches Kennzeichen. Das war beispielsweise auch nie ein Problem an vielen anderen Revieren (selbst im Ausland) etc.

Schau mal hier:


https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...chen-node.html
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Tom

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  #7  
Alt 16.05.2026, 09:58
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Gebhard Gebhard ist offline
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Das Bodenseekennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen. Damit fahre ich seit 40 Jahren in ganz Deutschland, Nord und Süd, in Kroatien und Italien, auch in Schweden und Frankreich auf allen möglichen Gewässern. Es gab dazu nicht ein einziges Mal eine Beanstandung.
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  #8  
Alt 16.05.2026, 10:01
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Gebhard Beitrag anzeigen
Das Bodenseekennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen. Damit fahre ich seit 40 Jahren in ganz Deutschland, Nord und Süd, in Kroatien und Italien, auch in Schweden und Frankreich auf allen möglichen Gewässern. Es gab dazu nicht ein einziges Mal eine Beanstandung.
Das macht es vielleicht nicht richtiger. Das hier weiss die KI:

Die Bodenseezulassung gilt ausschließlich für den Bodensee (inklusive Übersee und Untersee) sowie für den Seerhein und den Hochrhein bis zur Straßenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen.

Für andere europäische Gewässer oder den restlichen Rhein ist sie grundsätzlich nicht gültig.

Hier ist die genaue Übersicht der Gültigkeit:

1. Gültigkeitsbereich der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO)In diesem Bereich wird Ihre Bodenseezulassung anerkannter gesamte Bodensee (Obersee und Untersee)Der Seerhein (die Verbindung zwischen Obersee und Untersee)Der Hochrhein (die Strecke ab Konstanz, flussabwärts bis zur Straßenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen)

2. Hier gilt sie NICHT (Sonderregelungen beachten)Weiterer Verlauf des Hochrheins (ab Schaffhausen/Neuhausen bis Rheinfelden): Hier benötigen Sie eine gesonderte Zulassung für die Rheinstrecke.

Andere Binnengewässer & Küsten: Die Bodenseezulassung ist in anderen deutschen Bundesländern (z.B. auf der Müritz) oder im Ausland (z.B. in Kroatien, Italien oder den Niederlanden) nicht gültig. Dort gelten die jeweiligen nationalen Kennzeichnungen.


Gruß

Totti
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  #9  
Alt 16.05.2026, 10:09
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Hallo,

unter meinem Link findet man die gesetzliche Grundlage und die Auflistung KN, FN und LI.

Wenn man glaubt, dass KI es besser weiß gerne - ich verlasse mich jedoch eher auf Rechtsvorschriften und sehe kein Problem auf der Müritz. Das wäre nur etwas anderes wenn es auf der Müritz spezielle Vorschriften (wie die BSO) gäbe. Damit habe ich keine Erfahrungen.

KI hat nicht immer recht… Je fachspezifischer, desto mehr muss man aufpassen und hinterfragen.
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  #10  
Alt 16.05.2026, 10:32
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das macht es vielleicht nicht richtiger. Das hier weiss die KI:

Die KI weiß mal wieder überhaupt gar nichts und halluziniert - sorry, aber genauso wie für technische Fragen macht es absolut überhaupt gar keinen Sinn, eine KI zu rechtlichen Fragen zu Rate zu ziehen.

Grundsätzlich benötigen Boote in Deutschland im Geltungsbereich der BinSchStrO überhaupt keine Zulassung, sie müssen lediglich ein Kennzeichen führen (im Unterschied zum Bodensee selbst, auf dem eine explizite Zulassung erforderlich ist).
Und was für Möglichkeiten der Kennzeichnung es gibt regelt die KlFzKV-BinSch, in der stehen u.a. die amtlichen Kennzeichen der Wasser- und Schiffahrtsämter, der Schiffsregister und des Flaggenzertifikats, die amtlich anerkannten Kennzeichen der Verbände und eben auch die Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht, und da findet man in §3 Abs.4 KlFzKV-BinSch:

Zitat:
Von der Kennzeichnungspflicht sind ausgenommen:
Kleinfahrzeuge, die
[...]
4. ein nach landesrechtlichen Vorschriften zugeteiltes amtliches Kennzeichen führen, soweit es vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr anerkannt worden ist; diese amtlichen Kennzeichen werden im Verkehrsblatt bekanntgemacht.
Da das Verkehrsblatt jetzt nicht unbedingt für jedermann im Zugriff ist gibt die Wasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes die entsprechende Liste ebenfalls bekannt, unter dem schon geposteten Link https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...chen-node.html

Und in dieser Liste finden sich alle drei deutschen Bodensee-Kennzeichen (KN, FN und LI) - wer ein solches Kennzeichen berechtigt am Boot führt (Nachweis in diesem Fall über die gültige Bootszulassung am Bodensee) benötigt kein weiteres Kleinfahrzeugkennzeichen, um im Geltungsbereich der BinSchStrO sein Fahrzeug nutzen zu dürfen.

Offensichtliche war den kontrollierenden Beamten die entsprechende Regelung ebenfalls unbekannt - kann ja mal passieren, auch wenn es das eigentlich nicht sollte. Im Zweifelsfall mal nach der Rechtsgrundlage fragen bzw. auf die entsprechende Rechtsgrundlage verweisen. Daß da noch irgendwas nachkommt kann ich mir kaum vorstellen, spätestens der Sachbearbeiterebene sollte die Rechtsgrundlage dann ja wohl bekannt sein...

lg, justme
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  #11  
Alt 16.05.2026, 10:41
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Gebhard Gebhard ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das macht es vielleicht nicht richtiger. Das hier weiss die KI:

Die Bodenseezulassung gilt ausschließlich für den Bodensee (inklusive Übersee und Untersee) sowie für den Seerhein und den Hochrhein bis zur Straßenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen.

Für andere europäische Gewässer oder den restlichen Rhein ist sie grundsätzlich nicht gültig.

Hier ist die genaue Übersicht der Gültigkeit:

1. Gültigkeitsbereich der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO)In diesem Bereich wird Ihre Bodenseezulassung anerkannter gesamte Bodensee (Obersee und Untersee)Der Seerhein (die Verbindung zwischen Obersee und Untersee)Der Hochrhein (die Strecke ab Konstanz, flussabwärts bis zur Straßenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen)

2. Hier gilt sie NICHT (Sonderregelungen beachten)Weiterer Verlauf des Hochrheins (ab Schaffhausen/Neuhausen bis Rheinfelden): Hier benötigen Sie eine gesonderte Zulassung für die Rheinstrecke.

Andere Binnengewässer & Küsten: Die Bodenseezulassung ist in anderen deutschen Bundesländern (z.B. auf der Müritz) oder im Ausland (z.B. in Kroatien, Italien oder den Niederlanden) nicht gültig. Dort gelten die jeweiligen nationalen Kennzeichnungen.
Gruß
Totti
Diese Aussage betrifft m.E. nicht die Bodenseezulassung, sondern das Bodenseepatent.
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  #12  
Alt 16.05.2026, 11:17
scrad scrad ist offline
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Ich habe gelernt das Diskussionen mit der WSP absolut nichts bringen und das die Konfrontation mit Fragen wie :

"nennen sie mir doch mal die rechtlichen Grundlagen" , gerne als persönlicher Angriff gewertet werden .

Und dann geht die Diskussion erst Recht los und man sucht nach weiteren Verfehlungen.

Sachbearbeiter sind teilweise noch viel weniger mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut , und das gilt für alle Bereiche des Lebens.

Also 25 Euro investieren und das Boot beim WSA zulassen um zukünftige weitere Diskussionen auf dem Wasser zu vermeiden....., fertig
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  #13  
Alt 16.05.2026, 11:24
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Man kann auch immer den untersten Weg gehen und alles akzeptieren ,ob es zielführend ist wage ich zu bezweifeln.
Gruß Bernd
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  #14  
Alt 16.05.2026, 11:30
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Zitat:
Zitat von scrad Beitrag anzeigen
I

Also 25 Euro investieren und das Boot beim WSA zulassen um zukünftige weitere Diskussionen auf dem Wasser zu vermeiden....., fertig
Also weitere Nummer aufkleben?

Wir hatten mal ein Boot im Hafen mit
- Bodenseenummer
- Nummer des WSA
- niederländ. Schnellfahrnummer

War schon lustig auf 5m Boot
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Gruß
Ewald
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  #15  
Alt 16.05.2026, 11:30
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Ich versuche auch, alles perfekt zu haben um nicht Angriffspunkte zu bieten.
Wenns aber rechtlich korrekt ist, würde ich das auch durchsetzen und mich keiner Willkür beugen.
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  #16  
Alt 16.05.2026, 12:43
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Zitat:
Zitat von scrad Beitrag anzeigen
Also 25 Euro investieren und das Boot beim WSA zulassen um zukünftige weitere Diskussionen auf dem Wasser zu vermeiden....., fertig
Hallo,

sind es wirklich nur 25 EUR? Bei uns wäre fahren ohne Zulassung deutlich teurer.

Zudem kostet auch eine weitere Zulassung Geld und Aufwand.

Das einzige was ich beachten würde - die Bodenseezulassung ist zeitlich befristet. Dann könnte man den IBS vom ADAC beantragen (der gilt doch weiterhin im Inland unbefristet?). Da kann man auch seine Bodenseekennung eintragen lassen und er wäre einfacher zu verlängern als die Bodenseezulassung. Aber das nur für den Fall, dass man die Zulassung am Bodensee nicht verlängern kann / will.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom

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  #17  
Alt 16.05.2026, 13:58
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von scrad Beitrag anzeigen
Ich habe gelernt das Diskussionen mit der WSP absolut nichts bringen und das die Konfrontation mit Fragen wie :

"nennen sie mir doch mal die rechtlichen Grundlagen" , gerne als persönlicher Angriff gewertet werden .

Und dann geht die Diskussion erst Recht los und man sucht nach weiteren Verfehlungen.

Sachbearbeiter sind teilweise noch viel weniger mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut , und das gilt für alle Bereiche des Lebens.

Also 25 Euro investieren und das Boot beim WSA zulassen um zukünftige weitere Diskussionen auf dem Wasser zu vermeiden....., fertig
Dann hast Du offenbar eine reichlich merkwürdige WSP-Dienststelle bei Dir... da haben wir mit "unserer" hier ganz andere Erfahrungen gemacht.
Und wenn ein Sachbearbeiter einem tatsächlich einen Verwarnungs- oder gar Bußgeldbescheid auf fehlender Rechtsgrundlage erstellt, dann legt man eben entsprechend Einspruch ein - vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, und bei derartig eindeutiger Rechtslage benötigt man auch keinen ebensolchen (man sollte natürlich vorher sicher sein, daß man tatsächlich die entsprechende Vorschrift auch erfüllt hat - in diesem Fall eben daß die Bodenseezulassung auch noch gültig ist).

Die Mehrfachkennzeichnung von Booten mit verschiedenen Kennzeichen ist im Übrigen in Deutschland nicht erlaubt - genau aus diesem Grund werden lokale Kennzeichen anderer Behörden im Geltungsbereich der KlFzKV-BinSch anerkannt:

§2 Abs 3:
Zitat:
[...]Er darf als deutsches Kennzeichen nicht mehr als ein Kennzeichen nach § 3 Nr. 4, § 4 oder § 5 anbringen.
lg, justme, sich manchmal schon ein wenig über die Realitätsferne mancher Menschen wundernd...
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  #18  
Alt 16.05.2026, 15:54
scrad scrad ist offline
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Zitat:
sind es wirklich nur 25 EUR? Bei uns wäre fahren ohne Zulassung deutlich teurer.
Zudem kostet auch eine weitere Zulassung Geld und Aufwand.

Da hast du mich falsch verstanden . Ich meinte die Zulassung beim WSA kostet 25 Euro , oder mittlerweile evtl. auch 29 Euro .

Und für diese Summe die man jetzt für eine "korrekte" Zulassung ( in den Augen der WSP ) investieren müsste , lohnt doch der ganze Zirkus und die Diskussionen mit der WSP nicht.

Ich will mich in meiner Freizeit nicht noch mit som Kinderkram rumärgern müssen ,sondern entspannen.

Das sieht der Ein oder Andere evtl. anders.

Es gibt auch Leute die einen Sport daraus machen und sich über jede Konfrontation egal wie klein sie auch sein mag freuen.

Ich gehöre aber nicht dazu.......


Sollte da jetzt allerdings noch was nachkommen mit einer evtl. hohen Strafe , dann selbstverständlich dagegen vorgehen , das ist doch klar.

Nur fürs nächste Mal würde ich persönlich halt lieber die 25 Euro investieren bevor ich wieder anfange zu diskutieren...
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  #19  
Alt 16.05.2026, 16:34
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Zitat:
Zitat von scrad Beitrag anzeigen
Nur fürs nächste Mal würde ich persönlich halt lieber die 25 Euro investieren bevor ich wieder anfange zu diskutieren...
Da mußt du aber noch ein paar Euros drauflegen und die Nummer ans Boot pappen - sonst geht wieder eine Diskussion los...
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Gruß
Ewald
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  #20  
Alt 16.05.2026, 18:26
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Zitat:
Zitat von scrad Beitrag anzeigen
Ich habe gelernt das Diskussionen mit der WSP absolut nichts bringen und das die Konfrontation mit Fragen wie :

"nennen sie mir doch mal die rechtlichen Grundlagen" , gerne als persönlicher Angriff gewertet werden .

Und dann geht die Diskussion erst Recht los und man sucht nach weiteren Verfehlungen.

Sachbearbeiter sind teilweise noch viel weniger mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut , und das gilt für alle Bereiche des Lebens.

Also 25 Euro investieren und das Boot beim WSA zulassen um zukünftige weitere Diskussionen auf dem Wasser zu vermeiden....., fertig
…. und ich habe gelernt, dass manche Mitarbeiter der WSP Mist erzählen und keine Ahnung haben. Vielleicht nochmal an anderer Stelle der WSP informieren…
__________________
Gruß *


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #21  
Alt 17.05.2026, 14:31
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1.405 Danke in 634 Beiträgen
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Schreib einfach irgendein WSA an und schildere den Fall mit der Frage, ob es denn erlaubt sei, mit der Bodenseezulassung und dem Kennzeichen FN, KN oder LI zum Beispiel auf der Donau oder dem Rhein zu fahren. Nimm die Antwort digital oder physisch immer mit, sofern dieses WSA das positiv bescheidet. Ich möchte den Kontrolleur einer anderen WSA sehen, der dann da eine andere Meinung weiter vertreten möchte.
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Gruß Axel

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  #22  
Alt 17.05.2026, 15:29
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Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
Hallo Ralf,

eigentlich ist das Kennzeichen am See ein amtliches Kennzeichen. Das war beispielsweise auch nie ein Problem an vielen anderen Revieren (selbst im Ausland) etc.

Schau mal hier:


https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...chen-node.html
Was ist denn das für eine komische Liste? Mein Boot ist beim WSA Regensburg registriert und hat ein R als ersten Teil des Kennzeichens. Das steht in der Liste aber gar nicht drin!
__________________
Viele Grüße,
Matthias
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  #23  
Alt 17.05.2026, 15:48
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Zitat:
Zitat von mba_muc Beitrag anzeigen
Was ist denn das für eine komische Liste? Mein Boot ist beim WSA Regensburg registriert und hat ein R als ersten Teil des Kennzeichens. Das steht in der Liste aber gar nicht drin!

Das ist eine Liste der "anerkannten Kennzeichen", du hast ein "amtliches Kennzeichen".
__________________
Viele Grüße
Andreas
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  #24  
Alt 17.05.2026, 15:51
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Zitat:
Zitat von mba_muc Beitrag anzeigen
Was ist denn das für eine komische Liste? Mein Boot ist beim WSA Regensburg registriert und hat ein R als ersten Teil des Kennzeichens. Das steht in der Liste aber gar nicht drin!
Servus,

Das ist eine Liste der amtlich anerkannten Kennzeichen.
Amtlich ist hier:
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...chen-node.html
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Grüße aus Regensburg
Holger
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  #25  
Alt 17.05.2026, 15:51
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