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  #1  
Alt 03.02.2026, 16:44
Thomas69 Thomas69 ist offline
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Standard Navigationslichter unter 12m Länge

Schon immer war die Heckleuchte unseres Dampfers aus 1994 völlig blöd mitten hinter der fest installierten Badeleiter angebracht so daß man gelegentlich drauf trat (und sie beschädigte). Irgendwann wurde sie deshalb etwas seitlich versetzt, sieht blöd aus und wird immer noch durch das darüber hängende Beiboot verdeckt.

Dazu gehört (neben den beiden seitlichen Lichtern) das 225° Toplicht, oben auf dem Geräteträger.

Ich meine nun hier im Forum gelesen zu haben daß man bei Schiffen bis 12m Länge Heck- und Toplicht in einem Rundumlicht zusammenfassen darf?

Das müßte doch mit dem ebenfalls vorhandenen Ankerlicht zu bewerkstelligen sein? Das hätte dann eine Doppelfunktion: ein Schalter für die Nutzung als Ankerlicht und ein Schalter für die Positionslichter (dann nur noch drei). Heutzutage simpelst durch eine einfache Diode zu entkoppeln.

Zusatzfrage: gibt es dabei eine besondere Anforderung an die Helligkeit? Muß also das Ankerlicht ggf. schwächer oder stärker sein als ein Toplicht?
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Grüße in die Runde!
Thomas
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  #2  
Alt 03.02.2026, 16:54
Pepper Pepper ist offline
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Standard

Bei unter 12m müssen Toplicht oder Rundumlicht eine Sichtweite von 2sm haben.
Wenn du das Rundumlicht als Ankerlicht verwendest, machst du nichts falsch, das kann dann nicht zu hell sein. Ob es eine MINDESTanforderung an ein Ankerlicht gibt, weiß ich nicht. Früher wurde oft das Beispiel mit der hochgezogenen Petroleumlampe genannt, dass das wohl mal ausreichte.
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Viele Grüße
Andreas

Geändert von Pepper (03.02.2026 um 17:00 Uhr)
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  #3  
Alt 03.02.2026, 17:02
fignon83 fignon83 ist offline
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Genau habe ich jetzt auch gemacht. Top- und Ankerlicht in einem zusammengefasst, das Hecklicht ist jetzt weg.
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  #4  
Alt 03.02.2026, 17:02
Oldskipper Oldskipper ist gerade online
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Weit verbreitet ist das Topplicht und die Hecklaterne zusammen auf dem Geräteträger zu fahren. Das Ankerlicht hat im Regelfall keine Zulassung als Topplicht. Was man machen könnte, wäre Topplicht und Hecklicht zusammen als Ankerlicht zu nutzen. Dann kann das Ankerlicht weg. Ein zugelassenes 360 Grad Topplicht habe ich bisher noch nicht gefunden.
Ich habe genau das gleiche Problem. Badeleiter und Beiboot. Ich werde mein Hecklicht auf den Geräteträger bauen.
Der Menschenverstand sagt mir aber, dass ein Ankerlicht mit 2sm eigentlich zulässig sein müsste.
so etwas zum Beispiel. https://www.bauhaus.info/positionsla...hoCcLUQAvD_BwE

Von Hella gibt es das auch, da steht aber was von Ankerlaterne. Sehr seltsam das ist.
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daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
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  #5  
Alt 03.02.2026, 17:30
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Bergi00 Bergi00 ist gerade online
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Mein Boot ist von 2018 . Ich habe das bereits serienmäßig so verbaut.
Ankerlicht ein Schalter , Positionslichter ein Schalter.
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Gruß Bergi :

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Und denkt immer schön an eure Gasprüfung…..
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  #6  
Alt 03.02.2026, 17:35
Thomas69 Thomas69 ist offline
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Danke für die Antworten. Leider ist das Toplicht an einem Halter montiert der keine Abstrahlung nach hinten zuläßt. Also bleibt nur der Abbau und Umnutzung des Ankerlichts das auf einem "Stiel" darüber steht.

Prüfzeichen sind da jede Menge drauf, alles uralt. Insofern würde ich "Bestandsschutz" in Anspruch nehmen wollen. Außerdem fahren wir eh nur Binnen (inklusive Ijsselmeer und ähnliche).

Ich mach mal Bilder....
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Thomas
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  #7  
Alt 03.02.2026, 17:36
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Mein Boot ist von 2018 . Ich habe das bereits serienmäßig so verbaut.
Ankerlicht ein Schalter , Positionslichter ein Schalter.
Da muß ich ja "mitdenken" und bei Fahrt auch das "Ankerlicht" einschalten.....

Oder hast du auch die Version mit der Diode drin?
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Thomas
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  #8  
Alt 03.02.2026, 17:39
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Mein Boot ist von 2018 . Ich habe das bereits serienmäßig so verbaut.
Ankerlicht ein Schalter , Positionslichter ein Schalter.
So ist es bei mir auch bj. 1996
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  #9  
Alt 03.02.2026, 17:41
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Zitat:
Zitat von Thomas69 Beitrag anzeigen
Da muß ich ja "mitdenken" und bei Fahrt auch das "Ankerlicht" einschalten.....

Oder hast du auch die Version mit der Diode drin?
Ne wieso...
Schalter hoch 360° weiß
Schalter mitte aus
Schalter unten 360° weiß und buglichter ( 2 farbenlaterne)
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  #10  
Alt 03.02.2026, 17:45
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Zitat:
Zitat von Thomas69 Beitrag anzeigen
Da muß ich ja "mitdenken" und bei Fahrt auch das "Ankerlicht" einschalten.....

Oder hast du auch die Version mit der Diode drin?
Nein , einzelne Schalter .
Zur fahrt dann beide Schalter auf an…
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  #11  
Alt 03.02.2026, 17:47
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Nein , einzelne Schalter .
Zur fahrt dann beide Schalter auf an…
Oder so
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  #12  
Alt 03.02.2026, 17:51
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Dazu habe ich ja eine Kontrollanzeige ……
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  #13  
Alt Gestern, 14:59
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Nein , einzelne Schalter .
Zur fahrt dann beide Schalter auf an…
oder so, wie das auf amerikanischen Booten oft gelöst ist: ein Schalter für Licht an/aus und einen zusätzlichen Schalter, der bei Licht an die Seitenlichter nochmal abschaltet (und den man dann nur beim Ankern betätigt).

lg, justme
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  #14  
Alt Gestern, 15:02
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Wenn ein Rundumlicht vor dem Steuerstand sitzt, blendet es übrigens gern bei der Nachtfahrt. Das wäre zu bedenken, wenn man getrennte Top und Hecklichter zusammenlegt, auch wenns rechtlich zulässig ist.
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  #15  
Alt Gestern, 15:22
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Bei unter 12m müssen Toplicht oder Rundumlicht eine Sichtweite von 2sm haben.
Wenn du das Rundumlicht als Ankerlicht verwendest, machst du nichts falsch, das kann dann nicht zu hell sein. Ob es eine MINDESTanforderung an ein Ankerlicht gibt, weiß ich nicht. Früher wurde oft das Beispiel mit der hochgezogenen Petroleumlampe genannt, dass das wohl mal ausreichte.
der Unterschied ist wie üblich zwischen Binnen und See zu treffen - binnen gilt
für das Licht beim Stilliegen (klassisches Ankerlicht gibt es nicht in der BinSchStrO) die Anforderung 'Leuchtstärke gewöhnlich', für das Topplicht (auch in der Variante 'von allen Seiten sichtbares weißes helles Licht') 'Leuchtstärke hell'. Das gilt auf jeden Fall für alle Kleinfahrzeuge (also unter 20m) binnen, wobei normalerweise eine höhere Leuchtstärke unschädlich ist (d.h. ein helles Rundumlicht als Licht beim Stilliegen sollte auch zulässig sein. Vorsicht: eigentlich muß das Licht beim Stilliegen an der Fahrwasserseite und nicht mittig geführt werden).

Auf See gilt die angesprochene Regel "unter 12m darf ein Rundumlicht anstelle von Topp- und Hecklicht geführt werden" - da gelten aber auch andere Zulassungsbestimmungen für die Lichter....


lg, justme
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  #16  
Alt Gestern, 15:26
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Aber nicht vergessen ...
Die Begriffe gewöhnlich und hell sind in den Verordnungen auch was die lichtstärke und Tragweite angeht beschrieben..

Also eine gewöhnliche solargartenleuchte geht nicht ..

Und jedes navigationslicht benötigt eine Zulassung... auch das ankerlicht... ( das navigationslicht dient ja nicht dem Eigner zur navigation sondern dem übrigen Verkehr ... daher muss auch ein ankerlicht den regeln entsprechen)
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Alt Gestern, 17:58
Thomas69 Thomas69 ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,

Vorsicht: eigentlich muß das Licht beim Stilliegen an der Fahrwasserseite und nicht mittig geführt werden).

lg, justme
Habe ich auch so gelernt aber ehrlich gesagt bei Sportschiffen noch nie gesehen, nur bei den "großen". Die haben tatsächlich oft eine weiße Leuchte an der Bordwand hängen....

Ich war mal heilfroh überhaupt das Ankerlicht an zu haben als mich bei völliger Dunkelheit in den Teupitzer Gewässern am Ufer liegend ein Speedboot fast gerammt hätte
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Thomas
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  #18  
Alt Gestern, 18:07
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Zitat:
Zitat von Thomas69 Beitrag anzeigen
Habe ich auch so gelernt aber ehrlich gesagt bei Sportschiffen noch nie gesehen, nur bei den "großen". Die haben tatsächlich oft eine weiße Leuchte an der Bordwand hängen....

Ich war mal heilfroh überhaupt das Ankerlicht an zu haben als mich bei völliger Dunkelheit am Ufer der Dahme liegend ein Speedboot fast gerammt hätte
Wenn man die Sicherheit erhöhen will, dass einem nachts keiner reindengelt, sollte man gerade auf Kanälen ein (zusätzliches) weisses Rundumlicht an der zum Fahrwasser zugewandten Seite aussen führen.

Der Passierabstand wird nunmal gerne auf das Licht geschätzt...

Ich nutze ein mobiles 360Gradlicht (ohne Zulassung) mit Verlängerung.

Interessanterweise ist ein Ankerlicht bzw. Stillliegerlicht nach ELWIS für Sportboote an einer genehmigten Liegestelle nicht vorgeschrieben.
Darauf verzichten würde ich nur bei wirklich guter Beleuchtung der Liegestelle.

https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/Zweiter-Teil/Kapitel-22/22-24/22-24-node.html
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Gruss, Dirk

"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
(Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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  #19  
Alt Gestern, 18:28
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Thomas69 Beitrag anzeigen
Habe ich auch so gelernt aber ehrlich gesagt bei Sportschiffen noch nie gesehen, nur bei den "großen". Die haben tatsächlich oft eine weiße Leuchte an der Bordwand hängen....

Ich war mal heilfroh überhaupt das Ankerlicht an zu haben als mich bei völliger Dunkelheit in den Teupitzer Gewässern am Ufer liegend ein Speedboot fast gerammt hätte
ich kenn das bei uns von einigen weniges sehr breiten Sportschiffen - da hab ich schon Einige gesehen die dann tatsächlich zwei solche Leuchten fest verbaut hatten und dann entsprechend BB/StB schalten konnten.

Aber zu Deinem ursprünglichen Problem: bei eurer Schiffsgröße würd ich, auch wenn's zulässig ist, kein Rundumlicht mehr als Topplicht fahren - wenn das Hecklicht an der derzeitigen Position blöd angebracht ist und öfter beschädigt wird, warum versetzt ihr das nicht einfach auf eine Seite? Es ist nirgends in der BinSchStrO erwähnt, daß das Hecklicht mittig sitzen muss, es darf nur nicht von irgendwas anderem abgeschattet werden....

lg, justme
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  #20  
Alt Gestern, 21:32
Thomas69 Thomas69 ist offline
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Das Kabel kommt hinten aus der Bordwand, ursprünglich direkt in die Leuchte. Die 20cm Verlegung sieht jetzt schon blöd aus.

Und es müßte erheblich tiefer sein um unter dem Beiboot hindurch zu scheinen. Auf der ansonsten völlig glatten Fläche
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Thomas
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  #21  
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Bei der Hille hab ich das auch so gelöst: Dampferlicht ist auch Ankerlicht und dafür einen Schalter und einen für die Seitenlichter.
Die Polaris bekommt das auch so mit einem LED Rundumlicht mit 2sm Tragweite ... glaube aus der Serie 34.

Das angesprochene Problem mit den 2 Schaltern sehe ich beim Boot nicht so problematisch. Man hat meisstens eh mehr Schalter, die für den Bootsbetrieb wichtig sind und die man bedienen muss. Wem 2 Schalter zu umständlich sind, der könnte die Seitenlichter z.B. so steuern, dass die leuchten können, wenn der Motor läuft und der Lichtschalter an ist natürlich. Da kann man beim Ankern auch nicht vergessen, selbige auszuschalten
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  #22  
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Federball Federball ist offline
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
.....Das angesprochene Problem mit den 2 Schaltern sehe ich beim Boot nicht so problematisch...
SO auch beim Schlauchi: Serie 25, + 1 Schalter Rot/Grün, und der 2. für 360° Weiss: alles erschlagen
G8, Reinhard (klar sind die 25er nicht zugelassen, aber das interessiert hier keinen)
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  #23  
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Benutzerbild von Oli_2071
Oli_2071 Oli_2071 ist offline
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...meine Bayliner VR4 kommt serienmässig mit vorne seitengetrennten Seitenlichtern und einem auf nem Steckmast mittig montierten Rundumlicht in weiss. Selbiges wird auch als Ankerlicht verwendet. Im Cockpit ist Ankerlicht und Positionslicht getrennt. Ersteres schaltet nur das weisse Rundumlicht als Ankerleuchte, "PosLights" schaltet die Pisitionslichter vorne, inklusive dem weissen Rundumlicht.
Ich wüsste nicht dass die VR4 in Deutschland anders ausgeliefert wird. Nur die US Version hat vorne mittig am Bug ein Kombinationslicht das in Europa nicht zugelassen ist.

Schaue ich in die Prüfungsvorbereitung des SBF Binnen, so ist folgendes zulässig für Kleinfahrzeuge:

- Seitenlichter getrennt und 360° Toplicht
- Kombiseitenlicht vorne und 360° Toplicht
- Seitenlichter getrennt und 270° Toplicht, Hecklicht
- Kombiseitenlicht vorne, 270° Toplicht, Hecklicht

Nach SBF See ist die Regelung rudimentärer
Ein Fahrzeug unter Maschine hat folgende Lichter zu führen:
- Seitenlichter
- Toplicht
- Hecklicht

- ein Fahrzeug unter 12m Länge kann an Stelle eines Hecklichts und Toplicht auch ein 360° Toplicht führen.

Wir müssen in der CH unsere Boote periodisch vorführen (TÜV) und die kontrollieren Beleuchtung und die Zulassung der Leuchten. Insofern gehe ich mal davon aus, dass das auch in D klargehen sollte wenn man seetaugliche Leuchten eines Herstellers verbaut. Die Hersteller geben den Sichtbereich ja in der Regel in SM an.
__________________
---------------------------------
Binnenfahrer in der Schweiz,
Bayliner VR4 2025
mOcean Segler

Geändert von Oli_2071 (Heute um 01:33 Uhr)
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