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  #1  
Alt 02.02.2026, 18:32
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trockenangler trockenangler ist offline
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Standard Gutachter für Motoryachten in der Türkei

Moin, ich habe ein Schiffchen in der Türkei im Blick und spiele mit dem Gedanken das Boot von einem professionellen Gutachter besichtigen zu lassen.

Hat jemand von euch da eine Idee bzw. Erfahrung mit einem Gutachter der sich das antun würde?
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Gruß Frank


Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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  #2  
Alt 02.02.2026, 18:47
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Standard

Soll es dann in der Türkei verbleiben oder in die EU importiert werden...?
Dann müssen viele Rahmenbedingungen passen

CE
Zollgebühren
Märchensteuer


Wenn das alles eingepreist ist und vorhanden...

Gutachter würde ich von ort schauen ... muss man halt vertrauen
Bei einem gutachter von hier müsste man ja Reisekosten decken .. ich denke das rechnet sich kaum
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Gruß Volker
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Geändert von billi (02.02.2026 um 18:58 Uhr)
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  #3  
Alt 02.02.2026, 19:55
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trockenangler trockenangler ist offline
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Die Rahmenbedingungen kenne ich, die Gutachter in der Türkei nicht, deshalb frage ich hier.

Ich würde am liebsten einen vereidigten Gutachter aus DE haben, der da mal hinfliegt.
Was die Reisekosten angeht, bei einem Boot unter 100k, sehe ich das ähnlich, aber hier ist es deutlich mehr.
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Gruß Frank


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  #4  
Alt 02.02.2026, 21:03
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kurz Google bemüht

http://www.insidersegeln.de/aktuell/Babinski.php

Ist zwar 16 Jahre alt der Eintrag, aber der Jung ist jünger als ich, vielleicht lebt er noch.

Sag mal wo der Kutter liegt, dann lass ich meinen türkischen Freund mal suchen, ob er einen geeigneten GA finden kann.
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  #5  
Alt 02.02.2026, 21:23
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Soll es dann in der Türkei verbleiben oder in die EU importiert werden...?
Dann müssen viele Rahmenbedingungen passen

CE
Zollgebühren
Märchensteuer
Von TR aus kann man regelmäßig in der EU einklarieren.
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  #6  
Alt 02.02.2026, 21:41
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Von TR aus kann man regelmäßig in der EU einklarieren.
Aber nicht importieren... wenn man es in der EU zulassen will greift der komplette Apparat...
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  #7  
Alt 02.02.2026, 22:14
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Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Die Rahmenbedingungen kenne ich, die Gutachter in der Türkei nicht, deshalb frage ich hier.

Ich würde am liebsten einen vereidigten Gutachter aus DE haben, der da mal hinfliegt.
Was die Reisekosten angeht, bei einem Boot unter 100k, sehe ich das ähnlich, aber hier ist es deutlich mehr.
https://www.boote-forum.de/showthrea...17#post5246417

Ich würde vielleicht einen holländischen gutachter nehmen, mein Eindruck bei den
gutachter story kamen sie irgendwie am besten weg.

Auch die holländischen vertragsvorschläge waren gut gewesen, hatte ich direkt bei mir umgesetzt.

Naja, unter türkischer Flagge rumcruisen hätte auch mal was..

Gruß
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  #8  
Alt 02.02.2026, 22:15
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Von TR aus kann man regelmäßig in der EU einklarieren.
Istanbul, würde wieder ein langer Überführungsritt werden, ca. 2.000nm.

Der Link zeigt auf einen Gutachter der inzwischen 74 Jahre alt ist, ich hätte in dem Alter keinen Bock mehr zwischen den Motoren rum zu krabbeln.

Außerdem sollte der Gutachter sich mit modernen Dieselmotoren auf Motoryachten auskennen.
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Gruß Frank


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  #9  
Alt 02.02.2026, 22:25
Thomas59 Thomas59 ist offline
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Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Istanbul, würde wieder ein langer Überführungsritt werden, ca. 2.000nm.
.
Und dann nach Spanien??
Bin schon neugierig

Gruß
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  #10  
Alt 02.02.2026, 22:41
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Istanbul, würde wieder ein langer Überführungsritt werden, ca. 2.000nm. .
Habe ich früher oft aus Istanbul kommend in Griechenland gemacht. Kam mir damals gar nicht so weit vor. … 😏
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  #11  
Alt 02.02.2026, 23:10
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Aber nicht importieren... wenn man es in der EU zulassen will greift der komplette Apparat...
Wer spricht denn von Import, Rückführung ist auch ne Möglichkeit.
In TR liegen sehr viele Boote aus dem Ausland mit Transitlog.
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  #12  
Alt 02.02.2026, 23:16
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Istanbul, würde wieder ein langer Überführungsritt werden, ca. 2.000nm.

Der Link zeigt auf einen Gutachter der inzwischen 74 Jahre alt ist, ich hätte in dem Alter keinen Bock mehr zwischen den Motoren rum zu krabbeln.

Außerdem sollte der Gutachter sich mit modernen Dieselmotoren auf Motoryachten auskennen.
Ach mein Nachbar ist 80 Jahre alt und der repariert jeden Motor,
weil er Spaß daran hat.
Ich kenne den GA nicht, aber ein Anruf sollte dich schlauer machen.
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  #13  
Alt Gestern, 08:19
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Aber nicht importieren... wenn man es in der EU zulassen will greift der komplette Apparat...
Martin Jambo hat doch auch in der Türkei gekauft.
Ich weiss nur nicht, ob auch unter türkischer Flagge und es war definitiv auch kein Boot aus türkischer Werft.

Wenn es aktuell wird, kann ich ihn gerne mal fragen.

Grüße

Totti
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  #14  
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Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Moin, ich habe ein Schiffchen in der Türkei im Blick und spiele mit dem Gedanken das Boot von einem professionellen Gutachter besichtigen zu lassen.

Hat jemand von euch da eine Idee bzw. Erfahrung mit einem Gutachter der sich das antun würde?
Viel mehr würde mich die Frage beschäftigen: Wie ich rechtmäßiger Eigentümer des Schiffes werde.
Die Frage klingt aus deutscher Sicht simpel, ist es aber nicht. Nur in Deutschland kann man mit einem popligen Kaufvertrag Eigentümer werden.

Ich hoffe du hast Kenntnisse darüber, wie das in der Türkei abläuft.

Ein paar Stichworte: wer ist Eigentümer, Hypotheken, Steuerschulden, Eigentumsnachweise, Hafenschulden, Schiffsregister, Bezahlung, Meldung an die Bundesbank nach AWG usw..
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Gruß Holger
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  #15  
Alt Gestern, 13:46
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Nur in Deutschland kann man mit einem popligen Kaufvertrag Eigentümer werden.
Nein, da irrst du.
Ausgerechnet beim Boot ist der Übergang des Besitzes nicht mit einem Kaufvertrag besiegelt.
Soll aber nicht das Thema sein, da gibt es sicher was im Forum zu nachzulesen.

Gruß

Totti
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  #16  
Alt Gestern, 14:02
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Nein, da irrst du.
Ausgerechnet beim Boot ist der Übergang des Besitzes nicht mit einem Kaufvertrag besiegelt.
Soll aber nicht das Thema sein, da gibt es sicher was im Forum zu nachzulesen.

Gruß

Totti
Blödsinn....§ 433 BGB.....Einigung und Übergabe. Fertig. Spielst du auf das Thema Schiffsregister an? Oder meinst du so was wie: Anzahlung und im Winterlager stehen lassen?

Das Thema ist, im Ausland werden Boote zugelassen, in Deutschland nicht.
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Gruß Holger
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  #17  
Alt Gestern, 14:25
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Blödsinn....§ 433 BGB.....Einigung und Übergabe. Fertig. Spielst du auf das Thema Schiffsregister an? Oder meinst du so was wie: Anzahlung und im Winterlager stehen lassen?

Das Thema ist, im Ausland werden Boote zugelassen, in Deutschland nicht.
Dein Ausdruck lässt zu wünschen übrig.

Lies z.B. hier, es gibt aber auch andere Themen zum gleichen Grundsatz:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208661
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  #18  
Alt Gestern, 14:48
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
... Nur in Deutschland kann man mit einem popligen Kaufvertrag Eigentümer werden. ...
Bei mir hat es in der Tuerkei auch geklappt, incl. Eintragung ins deutsche Seeschiffsregister. Die Fallstricke kamen spaeter, waren aber eher steuerlicher Art. Das mag daran gelegen haben, dass ich meinen Wohnsitz in der Tuerkei hatte.
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  #19  
Alt Gestern, 15:11
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen

Lies z.B. hier, es gibt aber auch andere Themen zum gleichen Grundsatz:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208661
Ich kenne den Thread (bin hier auch schon etwas länger unterwegs wie du ) und wir war klar, das du auf sowas hinaus willst.
Nochmal: Einigung (Kaufvertrag) und Übergabe (Bezahlen und Verfügungsmacht über den Kaufgegenstand erlangen) lt. §433 BGB, mehr nicht.

Weil im Ausland, muss man darüber hinaus achten auf: dass das Boot für die Bootsteuern, Liegeplatzgebühren und Werkstattkosten haftet, eventuell mit Hypotheken belastet ist und darüber hinaus aus einem amtlichen Registern ausgetragen werden muss.
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  #20  
Alt Gestern, 16:01
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Ich kenne den Thread (bin hier auch schon etwas länger unterwegs wie du ) und wir war klar, das du auf sowas hinaus willst.
Nochmal: Einigung (Kaufvertrag) und Übergabe (Bezahlen und Verfügungsmacht über den Kaufgegenstand erlangen) lt. §433 BGB, mehr nicht.

Weil im Ausland, muss man darüber hinaus achten auf: dass das Boot für die Bootsteuern, Liegeplatzgebühren und Werkstattkosten haftet, eventuell mit Hypotheken belastet ist und darüber hinaus aus einem amtlichen Registern ausgetragen werden muss.
Da bringst Du ein paar Sachen durcheinander.

Das Boot haftet nicht, weder fuer Liegeplatzkosten, noch fuer Werkstattkosten.
Hypothekenbelastung ist auch bei deutschen Yachten moeglich.
Bei Verkauf einer im deutschen Seeschiffsregister eingetragenen Yacht muss diese auch ausgetragen werden.
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  #21  
Alt Gestern, 17:42
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Ich mach das noch mal interessanter, der Makler ist Russe, der Eigner Ukrainer und die Yacht läuft unter der Flagge der Cook Islands.
Nur das euch nicht langweilig wird.

So, nun hol ich mir Bier und Chips .
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  #22  
Alt Gestern, 17:49
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Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Ich mach das noch mal interessanter, der Makler ist Russe, der Eigner Ukrainer und die Yacht läuft unter der Flagge der Cook Islands.
Nur das euch nicht langweilig wird.

So, nun hol ich mir Bier und Chips .
Das macht es einfach, die sind alle als seriös bekannt.


Grüße

Totti
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Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Ich mach das noch mal interessanter, der Makler ist Russe, der Eigner Ukrainer und die Yacht läuft unter der Flagge der Cook Islands.
Nur das euch nicht langweilig wird.

So, nun hol ich mir Bier und Chips .
Dann wird´s in der Tat kompliziert.

Bei der Besichtigung taucht Uschi von den Laien mit Helikopter auf und nimmt den Russen fest wegen Verstoss gegen EU-Sanktionen.

Die Ukraine fordert das Schiff zum Einsatz und verzögert die Abwicklung.

Danach teilen die türkischen Behörden mit, dass die Türkei das Schiff nur auslaufen lassen wird, wenn es eine Garantie zum EU-Beitritt gibt.

Inzwischen ist soviel Zeit vergangen, dass die Cook Islands amerikanisches Hoheitsgebiet sind.

Der amerikanische Präsident belegt Dich mit einem Sonderzoll von 300%.
(Zölle gelten zwar nur für Einfuhren, aber das ist ihm nicht immer klar)

Aber wenn´s ein Schnäppchen ist....
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Gruss, Dirk

"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
(Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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Alt Gestern, 20:09
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Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Ich mach das noch mal interessanter, der Makler ist Russe, der Eigner Ukrainer und die Yacht läuft unter der Flagge der Cook Islands.
Nur das euch nicht langweilig wird.

So, nun hol ich mir Bier und Chips .
Ich hab von der Juristerei hinter einem solchen Kauf keine Ahnung...

...aber eines bin ich mir fast sicher: Ich würde einen griechischen Gutachter beauftragen.

Warum: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das ein griechischer Gutachter an einer türkischen Jacht auch einen winizigen Mangel übersehen würde. Ob des Liegeplatzes aus Prinzip schon nicht
__________________
LG, Roland
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Am Ende fließen alle Dinge ineinander, und aus der Mitte entspringt ein Fluß.
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Alt Gestern, 20:40
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Zitat:
Zitat von Desertbyte Beitrag anzeigen
Ich hab von der Juristerei hinter einem solchen Kauf keine Ahnung...

...aber eines bin ich mir fast sicher: Ich würde einen griechischen Gutachter beauftragen.

Warum: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das ein griechischer Gutachter an einer türkischen Jacht auch einen winizigen Mangel übersehen würde. Ob des Liegeplatzes aus Prinzip schon nicht
Ich bin mir fast sicher das:
Nach einem kurzen zwiegespräch mit den Begleitern des russischen Maklers wird der leichenblasse griechische Gutachter an der yacht in istanbul definitiv keinen Mangel vorfinden.

Gruß
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