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  #476  
Alt 28.11.2025, 16:57
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Zitat:
Zitat von Musikbaer Beitrag anzeigen
Blöde Frage: Gibt es in NL Kanäle, wo man 15 kn laufen darf?
Mir fällt da der pannerdensche Kanal ein und die ijseel
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Gruß Volker
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  #477  
Alt 28.11.2025, 20:55
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Wenn ich den Wateralmanak 2 richtig interpretiere, gilt für die Sportschifffahrt dort jeweils 20 km/h. Über die Berufler steht da natürlich nichts. Aber will ein Berufler auf der IJssel wirklich 15 kn fahren?

Naja, egal, Nebenkriegsschauplatz.
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Viele Grüße Joachim
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  #478  
Alt 29.11.2025, 18:50
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Vermutlich werden dann Anwälte und Gerichte zu tun bekommen ...
Hei, das Problem ist, dass vor 2028 möglicherweise niemand klagebefugt sein könnte, weil es an der Betroffenheit fehlt und eine Bundesrechtsverordnung wohl nicht mit der Normenkontrolle angefochten werden kann, sondern nur in einem konkreten Rechtsverhältnis.
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Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #479  
Alt 30.11.2025, 18:52
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hei, das Problem ist, dass vor 2028 möglicherweise niemand klagebefugt sein könnte, weil es an der Betroffenheit fehlt und eine Bundesrechtsverordnung wohl nicht mit der Normenkontrolle angefochten werden kann, sondern nur in einem konkreten Rechtsverhältnis.
Das ist richtig. DSV und DMYV, als die heutigen beliehenen Verbände, können nicht klagen, weder vor noch nach dem 1.1.2028, weil sie nicht betroffen sind.

Was ich nach dem Messewochende in Berlin sagen kann: die neue Verordnung wird kommen, es werden ggfs. nur ein paar kleine Änderungen
noch möglich werden.

Das ausbildende Fahrschulen künftig auch prüfen dürfen, ist vom Tisch und wird nicht kommen.
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Geändert von Fronmobil (30.11.2025 um 18:58 Uhr)
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  #480  
Alt 30.11.2025, 18:57
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Geplante Sportschifffahrtsverordnung (SportSchV) ab 1.1.2028

(Stand: 30.11.2025) Rot = aktueller Stand der Diskussion

Was wird laut Referentenentwurf nicht verändert?


1. Keine Rückkehr zur Führerscheinpflicht ab 5 PS.

2. Durch eine 175-Seiten-Verordnung wird inhaltlich und sprachlich nichts vereinfacht.

3. Kite-Surfen bleibt Binnen (außer Rhein u. Mosel) verboten.

4. Keine bundesweite Einführung eines „Boot-TüV“ wie am Bodensee.


Was wird laut Referentenentwurf verändert?

1. Anerkannte unbefristete Befähigungsnachweise, die von Verbänden eigenverantwortlich ausgestellt werden („Verbandsscheine“), statt amtliche Führerscheine. Die prüfenden Verbände sollen alle 5 Jahre durch das Verkehrsministerium überprüft werden.

2. Unabhängig von der Antriebsart: wenn das Sportboot über mehr als 11,03 Kilowatt Leistung verfügt ist es führerscheinpflichtig.

3. Fahrerlaubnispflicht für Segler auf Berliner Gewässer entfällt ebenfalls unter 11,03 Kilowatt Leistung.

4. Der Verbandsschein ist gleichzeitig der Internationale Sportbootführerschein (International Certificate of Competence – ICC).

5. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt führt das Register über erteilte Fahrerlaubnisse (ICC) und stellt Ersatzpapiere aus.

6. Für die Vermietung von Sportbooten wird das Bootszeugnis abgeschafft und die notwendige Mindestausrüstung neu geregelt.

7. Bei Charterbooten kann ein Teil der Einweisung der Mieter künftig mit digitalen Medien erfolgen.

8. Das Kleinschifferzeugnis wird weitgehend nicht mehr benötigt.

9. Der Seebereich erfährt eine Begrenzung auf Fahrzeuge bis zu 24 m Länge, zur Harmonisierung mit der Richtlinie 2013/53/EU.

10. Wasserski / Wakeboard wird nur noch zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr erlaubt.

11. Das Fahren mit Wassermotorrädern außerhalb gekennzeichneter Fläche ist künftig verboten.
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  #481  
Alt 30.11.2025, 19:00
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Zu 11. Muss ich wiedersprechen
Die Wanderfahrten sollen lt. Vizeptäsident DMYV weiterhin erlaubt sein.
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Alt 30.11.2025, 21:24
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Zitat:
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Blöde Frage: Gibt es in NL Kanäle, wo man 15 kn laufen darf?
Aeh, noe. Stellenweise 20km/h. K.A. wie sehr man sich dran haelt, aber die Berufsschiffer sind definitiv signifikant schneller als meine 7 Knoten unterwegs - und ueberholen auch.
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Alt 10.12.2025, 16:23
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
05.12.2025
DMYV warnt vor Rechtschaos in der Sportschifffahrt
Das Bundesverkehrsministerium will den amtlichen Sportbootführerschein zugunsten sog. "Verbandsscheine" abschaffen, die rechtlich unwirksam wären.

Der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV) übt deutliche Kritik am Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr zur Neuregelung der Sportschifffahrt.
Der Entwurf sei offensichtlich rechts- und verfassungswidrig, führe zu einem vollständigen Zusammenbruch des bestehenden Fahrerlaubnissystems und gefährde damit die Sicherheit auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen, so der DMYV in einer offiziellen Stellungnahme.

Kern des Problems ist die geplante Einführung sogenannter „vom Verkehrsministerium anerkannter Verbandsscheine“, die an die Stelle des amtlichen Sportbootführerscheins treten sollen.
Der DMYV stellt klar: Was der Entwurf vorsieht, ist keine Modernisierung, sondern eine rechtswidrige Privatisierung staatlicher Aufgaben.
Den vollständigen Text gibt's hier:
https://www.dmyv.de/aktuelles/detail/dmyv-warnt-vor-rechtschaos-in-der-sportschifffahrt


außerdem:
https://www.yacht.de/segelwissen/fue...gler-bedeutet/ (vom 26.11.2025)
https://www.kanu.de/Wassersportverba...-ab-93467.html (vom 17.11.2025)
https://www.sea-help.eu/news-allgeme...hein-aus-2028/ (vom 2.12.2025)
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Liebe Grüße
Mattze


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