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  #1226  
Alt Gestern, 19:13
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Sowohl in der StVO §1 als auch in der BinSchStrO §6.20 findet sich der Begriff der "nach den Umständen unvermeidbaren Belästigung".
Du willst mit ziemlicher Sicherheit nicht mit Gesetzgebungsorganen den Punkt 'nach den Umständen unvermeidbar' in Bezug auf Tempolimits bei der Freizeitnutzung von Wasserstraßen diskutieren - 'unvermeidbar' ist an der Stelle so ziemlich gar nichts, weil bei einer Geschwindigkeit 0 entsprechende Belästigungen nunmal einfach nicht auftreten. Und wenn man etwas weniger rigide als mit einem totalen Verbot dem Ganzen entgegentreten möchte heißt der dafür anwendbare Begriff "Geschwindigkeit, die zu seiner sicheren Steuerung notwendig ist" aka Steuerfahrt.

lg, justme
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  #1227  
Alt Gestern, 19:21
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Er kapiert es einfach nicht...
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  #1228  
Alt Gestern, 21:32
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mba_muc mba_muc ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Nochmal, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit sowohl auf dem Wasser als auch auf der Straße ist grundsätzlich die, bei der niemand auch nur belästigt wird
Achso, und deswegen fahren auf der Straße diese ganzen Autos auch nur mit max. 10km/h durch die Gegend, weil sich ja sonst jemand belästigt fühlen könnte, und somit schneller als 10km/h verboten ist. Oder wie? Ich denke Du liegst hier komplett falsch mit Deiner Interpretation. Auch die WaPo wird sich dieser Argumentation sicher nicht anschließen, und bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung Tickets verteilen, wenn bei einem anderen Boot die ungesicherte Kaffeekanne vom Tisch fällt.

Übrigens, wenn Du mit 60km/h über die breite gerade Landstraße tuckerst, auf der 100km/h erlaubt sind, könnte ich mich von Dir auch belästigt fühlen! Nebenbei, in der BinSchStrO gibt es sogar Mindestgeschwindigkeiten, die einzuhalten sind! Auf manchen Straßen ebenso.
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Viele Grüße,
Matthias
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  #1229  
Alt Gestern, 22:48
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Zitat:
Zitat von mba_muc Beitrag anzeigen
...
Übrigens, wenn Du mit 60km/h über die breite gerade Landstraße tuckerst, auf der 100km/h erlaubt sind, könnte ich mich von Dir auch belästigt fühlen. ...
Und diese Belästigung ist nach § 3 (2) der StVO sogar verboten:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #1230  
Alt Heute, 10:04
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Gruß Lutz
Ganz schlimm hier in der CH. Viele fahren mit Geschwindigkeiten ähnlich der Verschiebung der Kontinentalplatten.
Von Strafen dafür habe ich noch nie gehört, aber wehe man fährt innerorts mal mit echten 54 km/h und wird geblitzt.
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  #1231  
Alt Heute, 13:25
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Wenn alle ein wenig Rücksicht aufeinander nehmen würden, bräuchte es viele Gesetze nicht.

Wenn man alleine auf dem See unterwegs ist, sind sicherlich auch mehr als 25km//h gefahrlos möglich.

Leider gibt es immer mehr Egoisten, es ist schon ein Unterschied, ob ich mit einem kleinen Flitzer über das Wasser fahre oder ich versuche mein 10Tonnen Gleiter in Gleitfahrt zu bringen mit einer Monsterweller.

Oft passt das Boot einfach nicht zum Revier.
__________________
Gruß Stephan
____________
real men don't need instructions
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  #1232  
Alt Heute, 13:27
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von mba_muc Beitrag anzeigen
Achso, und deswegen fahren auf der Straße diese ganzen Autos auch nur mit max. 10km/h durch die Gegend, weil sich ja sonst jemand belästigt fühlen könnte, und somit schneller als 10km/h verboten ist. Oder wie? Ich denke Du liegst hier komplett falsch mit Deiner Interpretation.
Und du meinst im Ernst, die Auswirkungen eines KFZ auf die Umgebung und andere Verkehrsteilnehmer, welches mit einer höheren Geschwindigkeit fährt sind mit denen eines Bootes in Halbgleitfahrt vergleichbar?
Für so ziemlich alle anderen möglichen Auswirkungen existieren heutzutage auf der Straße mittlerweile explizite Geschwindigkeitsbeschränkungen, die grundsätzlich so niedrig angesetzt sind, daß negative Auswirkungen so weit als möglich vermieden werden.

Zitat:
Zitat von mba_muc Beitrag anzeigen
Auch die WaPo wird sich dieser Argumentation sicher nicht anschließen, und bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung Tickets verteilen, wenn bei einem anderen Boot die ungesicherte Kaffeekanne vom Tisch fällt.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist implizit die Geschwindigkeit, bei der das Boot eben keine solchen Wellen erzeugt, die auf anderen Booten Gegenstände vom Tisch fallen lassen, oder in anderen Worten: entweder Dein Boot kann bei der erlaubten Geschwindigkeit sauber gleiten, oder Du darfst ausschließlich in reiner Verdrängerfahrt fahren. Wenn das nicht in deinen Kopf geht dann gehörst Du halt zu den Leuten, bei denen man sich am Ende bedanken darf wenn auch auf dem Wasser entsprechend explizite Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen werden.

Zitat:
Zitat von mba_muc Beitrag anzeigen
Übrigens, wenn Du mit 60km/h über die breite gerade Landstraße tuckerst, auf der 100km/h erlaubt sind, könnte ich mich von Dir auch belästigt fühlen!
Das kannst Du, bist dabei aber prinzipiell nur sehr selten im Recht. Die entsprechende Regel der StVO hat gleich zwei wichtige Einschränkungen - zum Einen gilt, daß Verkehrsteilnehmer nicht 'ohne triftigen Grund' langsam fahren dürfen, zum Andern muß dadurch 'der Verkehrsfluss behindert werden'. Typischerweise nimmt die Rechtsprechung erstmal als Grenze für 'zu langsam fahren' einen Wert von <50% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an, darüber ist der Tatbestand schon mal rein sachlich nicht erfüllt - dann erst kommt die Frage 'gab es einen triftigen Grund (z.B. ein Fahrzeug mit geringer Motorleistung oder eine entsprechende Beladung oder oder oder) und dann als Drittes die Frage, ob das den Verkehrsfluss behindert hat (in letzterem Fall gibt es dafür in der StVO bereits die entsprechende Lösung in §5 Abs. 6).

Ob Du persönlich Dich davon belästigt fühlst ist korrekterweise überhaupt nicht von Belang, weil es selbstverständlich kein Recht gibt, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

lg, justme
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Alt Heute, 16:30
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
entweder Dein Boot kann bei der erlaubten Geschwindigkeit sauber gleiten, oder Du darfst ausschließlich in reiner Verdrängerfahrt fahren. Wenn das nicht in deinen Kopf geht dann gehörst Du halt zu den Leuten, bei denen man sich am Ende bedanken darf wenn auch auf dem Wasser entsprechend explizite Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen werden.


Auch wenn du es noch so oft widerholst, wird davon nix wahr. Genau wegen der möglichen Wellen wurde der Abstand zum Ufer, ab dem man schneller fahren darf, auf min. 100m festgelegt. Was durchaus sinnvoll ist. Es gebietet die Rücksicht und der Verstand, dass man nicht absichtlich jemanden durchschüttelt und deshalb z.B. auch langsam an einer Marina vorbeituckelt. Wenn allerdings auf den Flächen, wo schnell fahren erlaubt ist, ein Boot ankert und von der Welle eines im vorgeschriebenen Abstand vom Ufer fahrenden Bootes durchgeschüttelt wird, dann hat das die Besatzung hinzunehmen. Gefällt mir auch nicht immer, ist aber so. Es besteht nämlich mitnichten ein absolutes Recht auf Ungestörtheit und ja, da kann sich manch einer auch mal belästigt fühlen. Nennt sich leben und leben lassen. So kann ich nicht nur Boot fahren auch wenn es dich stört, ich kann auch grillen oder in meinem Garten ein Feuer machen. Muss dir nicht gefallen, ändert aber nichts, auch wenn du ganz doll mit den Füßchen aufstampfst.
Es bringt übrigens auch nichts, eigene Rechte in vorauseilendem Gehorsam aufzugeben, aus Angst, jemand anders könnte sie einkassieren, wenn man sie ausübt. Sowas hat noch nie funktioniert.
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