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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 31.10.2025, 09:53
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
nein dein Boot ist nicht 09 gebaut nur das Modeljahr ist 09 gebaut wurde es 08.... und zwar im Februar...
B Für Monat (A= Januar, B = Februar , usw)
8 für Baujahr
09 für Modeljahr

auch Holland hat sich an die Internationale Regel zu halten...
Ok, mag so sein. Kann ich mit leben.


Erstwasserung war dennoch 2009, habe darüber Dokumente.
Steht auch so in der ersten Zulassung, aber Papier ist ja auch geduldig.
Gebaut wurde es tatsächlich deutlich länger (früher beginnend zumindest als 02.2008).
Ich habe Aufzeichnungen vom Hydraulikeinbau und der Druckprüfungen usw.

Grüße

Totti
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  #27  
Alt 31.10.2025, 10:01
harry 1972 harry 1972 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
nein die HIN

Hull Identifikation Nummer ist eine Nummer die schon beim Herstellen des Rumpfes unveränderbar in der Rumpform sein muss... das Anbringen eines Blechschildes mit der Nummer ( wie zum Beispiel bei Totti) dient nur nochmal der Lesbarkeit... dies muss aber die Selbe Nummer sein die auch schon bei der Erstellung des Rumpfes in die Form gepresst wird...

du hast geschrieben das du dir nicht vorstellen kannst das es da spezielle vorschriften gibt...

doch die Gibt es... die Nummer muss unveränderbar sein und fest im Rumpf eingeprägt...

daS Blechschild könnte man leicht ersetzen die Eingeprägte nummer nur mit erheblichem Aufwand...
Danke, du erklärst wieder etwas, was von mir nicht in Frage gestellt wurde. Ich habe die Pflicht einer HIN nie angezweifelt.

Die im Rumpf eingeprägte Nummer ist allerdings bei so vielen Booten die ich gesehen habe nicht vorhanden, diese kleinen Hersteller können nicht alle gegen geltendes Recht verstoßen.

Mein Boot hat 2 Blechstreifen mit eingeschlagerner Nummer, das war es.
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  #28  
Alt 31.10.2025, 10:07
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Zitat:
Zitat von harry 1972 Beitrag anzeigen
Danke, du erklärst wieder etwas, was von mir nicht in Frage gestellt wurde. Ich habe die Pflicht einer HIN nie angezweifelt.

Die im Rumpf eingeprägte Nummer ist allerdings bei so vielen Booten die ich gesehen habe nicht vorhanden, diese kleinen Hersteller können nicht alle gegen geltendes Recht verstoßen.

Mein Boot hat 2 Blechstreifen mit eingeschlagerner Nummer, das war es.
wie gesagt diese muss im Rumpf sein... eventuell auch unter dem Blechschild zu finden... oder an versteckter Stelle.. sie ist da da kannst du dir sicher sein...

an Steuerbord heck und im Motorraum am Heck sind stellen wo sie Vorschrift sind... da kann auch das Blechschild sein... aber die Nummer muss an einer Stelle im Rump unveränderbar vorhanden sein...
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Gruß Volker
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  #29  
Alt 31.10.2025, 10:16
harry 1972 harry 1972 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wie gesagt diese muss im Rumpf sein... eventuell auch unter dem Blechschild zu finden... oder an versteckter Stelle.. sie ist da da kannst du dir sicher sein...

an Steuerbord heck und im Motorraum am Heck sind stellen wo sie Vorschrift sind... da kann auch das Blechschild sein... aber die Nummer muss an einer Stelle im Rump unveränderbar vorhanden sein...
Ja Volker, auch das ist mir bekannt.

Schau dir die Boote kleiner Werften an und du wirst deine Aussage revidieren, oder weiterhin an eine versteckte Nummer unter Schildern glauben.

Oder man akzeptiert, dass zumindest manche Werften der Ansicht sind, ein mit Nieten an dem Rumpf angebrachte Nummer sein hinreichend dauerhaft.
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  #30  
Alt 31.10.2025, 10:22
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Zitat:
Zitat von harry 1972 Beitrag anzeigen
Ja Volker, auch das ist mir bekannt.

Schau dir die Boote kleiner Werften an und du wirst deine Aussage revidieren, oder weiterhin an eine versteckte Nummer unter Schildern glauben.

Oder man akzeptiert, dass zumindest manche Werften der Ansicht sind, ein mit Nieten an dem Rumpf angebrachte Nummer sein hinreichend dauerhaft.
Eine "eingeschlagene" Nummer habe ich bisher bei mir beim Motorboot bisher auch noch nicht gefunden.
Bei meinem Segelboot ist die Plakette im Cockpit steuerbordseitig im Heck einlaminiert.

Grüße

Totti
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  #31  
Alt 31.10.2025, 10:36
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Zitat:
Zitat von harry 1972 Beitrag anzeigen
...Die im Rumpf eingeprägte Nummer ist allerdings bei so vielen Booten die ich gesehen habe nicht vorhanden, diese kleinen Hersteller können nicht alle gegen geltendes Recht verstoßen.

Mein Boot hat 2 Blechstreifen mit eingeschlagerner Nummer, das war es.
Das sind auch zwei paar Schuhe.

Wie Fronmobil in #19 schon schrieb, ist diese beim Bau fest im Rumpf an mehreren Stellen eingeprägte Nummer - die "brandmerk" - die Voraussetzung dafür, dass ein Schiff im niederländischen "Kadaster" als Eigentum eingetragen werden kann, vergleichbar mit unserem Grundbuchamt, das hat einige Vorteile.

In einem Land, in dem das Wasser so dominant ist, dass die Autostraßen vom "Rijkswaterstaat" verwaltet werden nicht verwunderlich, dass Schiff quasi als Grundeigentum angesehen werden.

Mit CE und anderen Nummern hat das nichts zu tun.

Viele Grüße

Andreas
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Alt 31.10.2025, 10:46
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Zitat:
Zitat von W115/8 Beitrag anzeigen
Das sind auch zwei paar Schuhe.

Wie Fronmobil in #19 schon schrieb, ist diese beim Bau fest im Rumpf an mehreren Stellen eingeprägte Nummer - die "brandmerk" - die Voraussetzung dafür, dass ein Schiff im niederländischen "Kadaster" als Eigentum eingetragen werden kann, vergleichbar mit unserem Grundbuchamt, das hat einige Vorteile.

In einem Land, in dem das Wasser so dominant ist, dass die Autostraßen vom "Rijkswaterstaat" verwaltet werden nicht verwunderlich, dass Schiff quasi als Grundeigentum angesehen werden.

Mit CE und anderen Nummern hat das nichts zu tun.

Viele Grüße

Andreas
Hinzufügen möchte ich, dass die "Brandnummer", het brandmerk ( der Name entstand, als in hölzerne Schiffe die Nummer mit glühenden Stempeln eingebrannt wurde) nicht von der Werft, sondern vom Kataster angebracht wird.

Diese Nummer ist nicht zwingend, aber bei einem Katastereintrag sind vor Erwerb Drittrechte (Bank...) zu prüfen.
Sie wurde/wird auch nicht unbedingt bem Bau angebracht, sondern immer erst dann, wenn ein Katastereintrag gewünscht war/ist.
Häufigster Grund ist eine Finanzierung.

Auch war es lange vor der Einführung von CE bei vielen Werften üblich, eine fortlaufende Rumpfnummer zur Identifizierung im Schweissverfahren anzubringen.
Meist innen im Bereich der Motorfundamente.

Der Erwerb eines Schiffes unter Beibehaltung der Brandnummer ist nur über einen Notar möglich.
Alternativ kann der Verkäufer das Schiff aus dem Kataster austragen lassen und dann ohne Notar veräußern.
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Gruss, Dirk

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Alt 31.10.2025, 11:03
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Zitat:
Zitat von dingsda Beitrag anzeigen
Hallo,

Nur mal so, reine Neugierde.
Jetzt schaue ich schon etwas länger nach Stahlbooten und bin über die Van Heijden gestolpert.
Wie kann es es sein dass ein 11 t Boot nur für 4 Personen und Kategorie D zugelassen ist.

https://www.boat24.com/de/motorboote...detail/680687/

Gruss Markus
Ich hab auch keine Ahnung wie die auf die Zahlen kommen die auf den Typenschildern stehen. Ich hab vor drei Wochen einen Skandinavier besichtigt mit 9m Länge. Auf dem Typenschild stehen ernsthaft 17! zugelassene Personen drauf. Mal abgesehen davon das es fast unmöglich ist da 17 Leute drauf zu packen.... Da hat doch der Stempler vorher ordentlich gesoffen oder hatte die Brille nicht auf als er gestanzt hat.
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Gruß
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Alt 31.10.2025, 11:55
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Zitat:
Zitat von wernerw Beitrag anzeigen
Ich hab auch keine Ahnung wie die auf die Zahlen kommen die auf den Typenschildern stehen. Ich hab vor drei Wochen einen Skandinavier besichtigt mit 9m Länge. Auf dem Typenschild stehen ernsthaft 17! zugelassene Personen drauf. Mal abgesehen davon das es fast unmöglich ist da 17 Leute drauf zu packen.... Da hat doch der Stempler vorher ordentlich gesoffen oder hatte die Brille nicht auf als er gestanzt hat.
Unten das Schild der Nidelv 24 mit

11 an Bord zugelassen Personen.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	IMG_20251031_115205.jpg
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muss nicht noch einen raushauen

Helmut
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Alt 31.10.2025, 11:57
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Hallo
Zur Ergänzung. Bei mir ist die laufende Baunummer im Motorraum verschweißt.
Die andere Nummer ist wie bei Totti hinten angenietet.
Gruß Joggel
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  #36  
Alt 31.10.2025, 11:58
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Zitat:
Zitat von Aurora-13 Beitrag anzeigen
Unten das Schild der Nidelv 24 mit

11 an Bord zugelassen Personen.
Schönes Bild für Jogie…..
Holznieten.
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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Alt 31.10.2025, 12:01
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Speziell für Jogie

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  #38  
Alt 31.10.2025, 17:04
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Zitat:
Zitat von harry 1972 Beitrag anzeigen
Von einer Nummer, die einfach als Schlagzahl auf einer Blechfahne mit 2 Popnieten an den Rumpf geheftet wurde, bis zur Nummer, die als Teil der Negativform Teil des Rumpfes ist, habe ich schon so viel gesehen, ich kann mir nicht vorstellen, dass es da detaillierte Vorschriften gibt.

Mir ist aber aufgefallen, der "kleine" Motor wurde mehrfach kritisiert.

Aber ist der mit 42 PS auf 11 Tonnen nicht gut berechnet? Ich meine mich daran zu erinnern, man benötigt zwischen 3-5 PS um einen Verdränger auf Rumpfgeschwindigkeit zu bringen.

Das würde doch passen.
Moin

da sollte man sich dann doch mal die Sportbootrichtlinie durchlesen.

Die nächst höhere Zertifizierungsstufe wäre C.

C heißt, Wellenhöhe bis 2 m und/oder Windstärke bis 6 Bft.

Sollte jetzt jemand noch im ernsthaft behaupten, das dafür bei 11 Tonnen 42 PS ausreichen, ist das ein grenzenloser Optimist. Auf See bei Wind mit einem Motorboot war der aber nie.

Der TE kritisiert die geringe CE Einstufung. Eingestuft ist das Teil in D und da gehört es auch hin.
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Kapitaenwalli
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Alt 31.10.2025, 17:17
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Moin

Und das ist der Text aus der Sportbootrichtlinie bezüglich der Anbringung und Inhalt der Plakette:

2.2. Plakette des Herstellers des Wasserfahrzeugs

Jedes Wasserfahrzeug muss eine dauerhaft und getrennt von der Identifizierungs-Nummer des Wasserfahrzeugs angebrachte Plakette mit mindestens folgenden Angaben aufweisen:

a)

Name des Herstellers, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke sowie Kontaktanschrift;

b)

CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 18;

c)

Entwurfskategorie des Wasserfahrzeugs gemäß Nummer 1;

d)

vom Hersteller empfohlene maximale Zuladung gemäß Nummer 3.6 ohne Gewicht des Inhalts von fest angebrachten Behältern in vollem Zustand;

e)

Zahl der nach der Empfehlung des Herstellers an Bord zulässigen Personen, für die das Wasserfahrzeug ausgelegt ist.

Im Falle einer Begutachtung nach Bauausführung müssen die Kontaktangaben und die Anforderungen nach Buchstabe a auch Angaben zu der notifizierten Stelle enthalten, die die Konformitätsbewertung durchgeführt hat.

Zitat Ende.

Der Begriff "dauerhaft" wäre diskutabel.

Bezüglich der HIN:

2.1. Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge

Jedes Wasserfahrzeug ist mit einer Identifizierungsnummer zu versehen, die folgende Angaben enthält:

1.

Ländercode des Herstellers;

2.

von der nationalen Behörde des Mitgliedstaats zugeteilter eindeutiger Herstellercode;

3.

eindeutige Seriennummer;

4.

Monat und Jahr der Produktion;

5.

Modelljahr.

Ausführliche Anforderungen für die Identifizierungsnummer gemäß Absatz 1 sind in der einschlägigen harmonisierten Norm enthalten.

Zitat Ende.
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Kapitaenwalli
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