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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Erstwasserung war dennoch 2009, habe darüber Dokumente. Steht auch so in der ersten Zulassung, aber Papier ist ja auch geduldig. Gebaut wurde es tatsächlich deutlich länger (früher beginnend zumindest als 02.2008). Ich habe Aufzeichnungen vom Hydraulikeinbau und der Druckprüfungen usw. Grüße Totti
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#27
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Zitat:
Die im Rumpf eingeprägte Nummer ist allerdings bei so vielen Booten die ich gesehen habe nicht vorhanden, diese kleinen Hersteller können nicht alle gegen geltendes Recht verstoßen. Mein Boot hat 2 Blechstreifen mit eingeschlagerner Nummer, das war es. |
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#28
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Zitat:
an Steuerbord heck und im Motorraum am Heck sind stellen wo sie Vorschrift sind... da kann auch das Blechschild sein... aber die Nummer muss an einer Stelle im Rump unveränderbar vorhanden sein...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#29
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Zitat:
Schau dir die Boote kleiner Werften an und du wirst deine Aussage revidieren, oder weiterhin an eine versteckte Nummer unter Schildern glauben. Oder man akzeptiert, dass zumindest manche Werften der Ansicht sind, ein mit Nieten an dem Rumpf angebrachte Nummer sein hinreichend dauerhaft. |
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#30
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Zitat:
Bei meinem Segelboot ist die Plakette im Cockpit steuerbordseitig im Heck einlaminiert. Grüße Totti
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#31
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Zitat:
Wie Fronmobil in #19 schon schrieb, ist diese beim Bau fest im Rumpf an mehreren Stellen eingeprägte Nummer - die "brandmerk" - die Voraussetzung dafür, dass ein Schiff im niederländischen "Kadaster" als Eigentum eingetragen werden kann, vergleichbar mit unserem Grundbuchamt, das hat einige Vorteile. In einem Land, in dem das Wasser so dominant ist, dass die Autostraßen vom "Rijkswaterstaat" verwaltet werden nicht verwunderlich, dass Schiff quasi als Grundeigentum angesehen werden. Mit CE und anderen Nummern hat das nichts zu tun. Viele Grüße Andreas
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#32
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Zitat:
Diese Nummer ist nicht zwingend, aber bei einem Katastereintrag sind vor Erwerb Drittrechte (Bank...) zu prüfen. Sie wurde/wird auch nicht unbedingt bem Bau angebracht, sondern immer erst dann, wenn ein Katastereintrag gewünscht war/ist. Häufigster Grund ist eine Finanzierung. Auch war es lange vor der Einführung von CE bei vielen Werften üblich, eine fortlaufende Rumpfnummer zur Identifizierung im Schweissverfahren anzubringen. Meist innen im Bereich der Motorfundamente. Der Erwerb eines Schiffes unter Beibehaltung der Brandnummer ist nur über einen Notar möglich. Alternativ kann der Verkäufer das Schiff aus dem Kataster austragen lassen und dann ohne Notar veräußern.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#33
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Gruß
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#34
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11 an Bord zugelassen Personen.
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Zu viele erhabene Sprüche hier - muss nicht noch einen raushauen |
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#35
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Hallo
Zur Ergänzung. Bei mir ist die laufende Baunummer im Motorraum verschweißt. Die andere Nummer ist wie bei Totti hinten angenietet. Gruß Joggel
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#36
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Schönes Bild für Jogie…..
Holznieten.
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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#37
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#38
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Zitat:
da sollte man sich dann doch mal die Sportbootrichtlinie durchlesen. Die nächst höhere Zertifizierungsstufe wäre C. C heißt, Wellenhöhe bis 2 m und/oder Windstärke bis 6 Bft. Sollte jetzt jemand noch im ernsthaft behaupten, das dafür bei 11 Tonnen 42 PS ausreichen, ist das ein grenzenloser Optimist. Auf See bei Wind mit einem Motorboot war der aber nie. Der TE kritisiert die geringe CE Einstufung. Eingestuft ist das Teil in D und da gehört es auch hin.
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Gruß und gute Fahrt Man muss nicht jedem ein Forum geben Kapitaenwalli
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#39
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Moin
Und das ist der Text aus der Sportbootrichtlinie bezüglich der Anbringung und Inhalt der Plakette: 2.2. Plakette des Herstellers des Wasserfahrzeugs Jedes Wasserfahrzeug muss eine dauerhaft und getrennt von der Identifizierungs-Nummer des Wasserfahrzeugs angebrachte Plakette mit mindestens folgenden Angaben aufweisen: a) Name des Herstellers, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke sowie Kontaktanschrift; b) CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 18; c) Entwurfskategorie des Wasserfahrzeugs gemäß Nummer 1; d) vom Hersteller empfohlene maximale Zuladung gemäß Nummer 3.6 ohne Gewicht des Inhalts von fest angebrachten Behältern in vollem Zustand; e) Zahl der nach der Empfehlung des Herstellers an Bord zulässigen Personen, für die das Wasserfahrzeug ausgelegt ist. Im Falle einer Begutachtung nach Bauausführung müssen die Kontaktangaben und die Anforderungen nach Buchstabe a auch Angaben zu der notifizierten Stelle enthalten, die die Konformitätsbewertung durchgeführt hat. Zitat Ende. Der Begriff "dauerhaft" wäre diskutabel. Bezüglich der HIN: 2.1. Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge Jedes Wasserfahrzeug ist mit einer Identifizierungsnummer zu versehen, die folgende Angaben enthält: 1. Ländercode des Herstellers; 2. von der nationalen Behörde des Mitgliedstaats zugeteilter eindeutiger Herstellercode; 3. eindeutige Seriennummer; 4. Monat und Jahr der Produktion; 5. Modelljahr. Ausführliche Anforderungen für die Identifizierungsnummer gemäß Absatz 1 sind in der einschlägigen harmonisierten Norm enthalten. Zitat Ende.
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Gruß und gute Fahrt Man muss nicht jedem ein Forum geben Kapitaenwalli |
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