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  #351  
Alt Gestern, 17:51
Big Blue Big Blue ist offline
Captain
 
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Moin,

glücklicherweise schulen wir hier an der Küste eigentlich nur den SBF-See.
Das Übungsrevier ist sowieso eine Bundeswasserstraße.
Ein eventueller SBF-Binnen ist dann nur eine theoretische Ergänzungsprüfung.

Bisher sind wir mit dem Prüfungsausschuss Kiel des DSV sehr zufrieden.
Was mitunter nervt, ist die "Korinthenkackerei" bei dem Einreichen der Unterlagen und der Zahlung der Prüfungsgebühren.

Der Bedarf an zusätzlichen Prüfungsorganisationen ist meiner Meinung nach nicht gegeben. Es werden dadurch ja nicht automatisch mehr Leute, die einen SBF machen wollen.
Das Problem ist dann, daß sich die durchschnittliche Zahl der Prüflinge auf noch mehr Institutionen verteilt und sich damit ein Prüfungsausschuss nicht mehr wirtschaftlich trägt.
__________________
Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll.
Ich habe keine Vorurteile. Ich hasse jeden
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  #352  
Alt Gestern, 18:09
Benutzerbild von Sehbeer
Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Kurios ist aus meiner Sicht der nachfolgende Punkt in der Anlage 2, Abschnitt 2:

„3.3 Praktische Prüfungen haben auf Bundeswasserstraßen zu erfolgen, deren Gel-
tungsbereich Gegenstand der Prüfung ist.“

Damit müssten also Prüfungen für den Verbandsschein See auf einer Seeschifffahrtsstraße stattfinden. Damit gäbe es dann im Mittel- und Süddeutschland kein entsprechendes Angebot mehr.

Das wäre ja ein Ding…

Gruß
Andreas
Ja!
Ich hatte diesbezüglich hieraus
Zitat:
Zitat von Seite 53.
1.2. Anerkennung von Prüfungsteilen
Fähigkeiten, die beim Erwerb einer Fahrerlaubnis für einen Geltungsbereich bereits geprüft wurden, werden beim Erwerb einer Fahrerlaubnis für den anderen Geltungsbereich nicht erneut geprüft.
"Hoffnung" geschöpft. (ja, stirbt zuletzt)

See M
1. Rettungsmanöver unter Maschine
2. Anlegen und Ablegen unter Maschine
3. Kursgerechtes Aufstoppen
4. Steuern nach Kompass
5. Wenden auf engem Raum
1. Steuern nach Landmarken
2. Schleusenmanöver
3. Ankermanöver
4. Peilen; Einfache oder Kreuzpeilung
5. Manöverschallsignal (eins von drei)

Binnen M
1. Rettungsmanöver unter Maschine
2. Anlegen und Ablegen unter Maschine
3. Kursgerechtes Aufstoppen
4. Steuern nach Landmarken
5. Wenden auf engem Raum
1. Steuern nach Kompass
2. Schleusenmanöver
3. Ankermanöver
4. Peilen; Einfache oder Kreuzpeilung
5. Manöverschallsignal (eins von drei)


alles doppelt - nur mal Pflichtmanöver mal weiteres Manöver
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #353  
Alt Gestern, 18:23
Benutzerbild von carandi27
carandi27 carandi27 ist offline
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Mich hat auch etwas gewundert, dass diese Passage bei der Anerkennung der Verbände steht. Vielleicht ist das auch eher so zu verstehen, dass die Verbände entsprechende Prüfungsorte in ihrem Konzept nachweisen müssen.

Ein potenziell neuer Verband, der z. B. nur in Bayern tätig ist, würde dann keine Anerkennung für See-Scheine erhalten. Es können aber auch mehrere Verbände einen Verbund bilden.

Bitter ist das aber auch - das hatte hier zuvor schon jemand geschrieben - für Schulungen an den Seen, weil dann dort keine Prüfung mehr stattfinden darf. Das Bodenseeschifferpatent scheint völlig rausgeflogen zu sein, was ich unsinnig finde, denn die praktische Prüfung am Bodensee ist nicht leichter als die bisherige SBF-Prüfung binnen. Und dann gibt es ja aktuell auch Prüfungen auf Mallorca. Die wären damit nicht mehr möglich, weil das Mittelmeer keine Bundeswasserstraße ist.

Gruß
Andreas
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  #354  
Alt Heute, 10:54
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schwinge schwinge ist offline
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Zitat:
Zitat von greyman Beitrag anzeigen
damit dürften einige Anwendungsfälle des Kleinschifferzeugnisses wegfallen:
Wofür wird das Kleinschifferzeugnis dann noch gebraucht?

....und was braucht künfitg das Schlauchboot der Feuerwehr, Die Joh.H.Wichern" der Binnenschifferkirche, die Umweltaktivisten (idiologische, gemeintnützige, kirchl. Zwecke sind ja beim SBF laut Referentenentwurf ausgenommen)?

...also nicht das Boot - der Schiffsführer

bis denne, Rainer
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  #355  
Alt Heute, 11:10
Benutzerbild von carandi27
carandi27 carandi27 ist offline
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Wofür wird das Kleinschifferzeugnis dann noch gebraucht?

....und was braucht künfitg das Schlauchboot der Feuerwehr, Die Joh.H.Wichern" der Binnenschifferkirche, die Umweltaktivisten (idiologische, gemeintnützige, kirchl. Zwecke sind ja beim SBF laut Referentenentwurf ausgenommen)?

...also nicht das Boot - der Schiffsführer

bis denne, Rainer
Hallo Rainer,

die Ausnahmen für politische, gemeinnützige, kirchl. Zwecke usw. betreffen nur den Seebreich. Es gab schon bisher Formulierungen, die das abdecken sollten. Hintergrund sind die Einsätze in der privaten Seenotrettung im Mittelmeer.

Die Feuerwehr- und Rettungsorganisation sind im Binnenbereich von § 13 der BinSchPersV erfasst (Dienstfahrerlaubnisse). Ganz allgemein gilt von der Systematik her: Ist eine konkrete Nutzung nicht von der Sportbootverordnung erfasst, greift die Regelung für die übrige Schifffahrt, also die BinSchPersV für den Binnenbereich. Im Seebereich weiß ich gar nicht, wo das geregelt ist.

Das Kleinschifferzeugnis wird laut Begründung nur noch für die Fahrgastbeförderung benötigt - nach meinem Verständnis aber auch für eine gewerbliche Nutzung, soweit sie nicht von den explizit genannten Ausnahmen erfasst ist.

Gruß
Andreas
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  #356  
Alt Heute, 11:49
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Naja - Mittelmeer ist aber keine Seeschifffahrtstrasse - die Elbe ab Ende Hafen Hamburg schon.
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  #357  
Alt Heute, 12:01
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Ändert sich eigentlich bei SKS/SSS/HSS irgendwas?
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Viele Grüße Joachim
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  #358  
Alt Heute, 12:39
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Das Kleinschifferzeugnis ist ja eh ein reines Binnen-Patent.

Gruß

Totti
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  #359  
Alt Heute, 12:48
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das Kleinschifferzeugnis ist ja eh ein reines Binnen-Patent.

Gruß

Totti
Jain - es kann auch die Fahrtgebiete 1 und 2 umfassen - und das sind Teile von Seeschiffahrtsstrassen.

Bis denne, Rainer
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