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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Ja ich verstehe dich, aber es hilft dir nicht .
Es gibt nur diese 2 Möglichkeiten . 1. Den Ausbau und Entfernung von Bord . Dann bist du rechtssicher . oder 2. Du setzt auf Glück und Gutes im Menschen, Beamten . Also so belassen und hoffen, dass es bei einer Kontrolle ....... übersehen, ignoriert wird , was nicht selten passiert . Wenn du den UBI hast, würde ich aber trotzdem empfehlen, ein ATIS-Funkgerät zuzurüsten . Dies hätte dann noch den weiteren Vorteil, dass du dann auch auf See einen DSC-Alarm aussenden kannst . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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#52
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Moin moin,
Zitat:
Außerdem gilt nach deutschem Recht (d.h. sobald das Schiff unter deutscher Flagge fährt) §1 Abs 7 SportSeeSchV, der in Kurzform vorschreibt, daß der Schiffsführer auf See die Funkzeugnisse entsprechend der verbauten Funkanlage besitzen muß. Wenn Du eine Grenzwellen-Funkanlage an Bord hast benötigst Du das LRC, ansonsten darfst Du auf dem Schiff nicht Schiffsführer sein. Um rechtssicher unterwegs zu sein mußt Du also noch das LRC nachmachen, um betriebssicher unterwegs zu sein würde ich ein modernes Blackbox-Kombi-Funkgerät noch irgendwo unsichtbar verbauen, damit man sowohl DSC auf See zur Verfügung hat als auch am Schiffahrtsfunk teilnehmen kann (in dem ATIS ja nun schon etwas länger in ganz Europa vorgeschrieben ist)... lg, justme |
#53
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Ich bin da scheinbar nicht mehr ganz auf dem Laufenden. Bezueglich des Besitzes konnte ich keinerlei Einschraenkungen mehr finden. Ich meine aber mich zu erinnern, dass der Besitz von Sendeempfaengern ohne passende Lizenz mal verboten war.
Auch "neu" ist m.W., dass eine Amateurfunkstelle nur noch Geraete betreiben darf, die mindestens eine AFu-Frequenz unterstuetzen. Das koennte bei der Grenzwellenanlage durchaus der Fall sein, im UKW-Bereich fehlen 20MHz. Die verbaute Funkanlage waere dann eben keine Seefunk- sondern maritime mobile Amateurfunkstation. ![]() Aber um von der Ausredenfindung mal zurueck zum Problem zu kommen: Ohne Schummelei darf das ATIS-freie UKW-Geraet Binnen theoretisch nicht an Bord sein. Aus nostalgischen Gruenden bin ich da, falls noetig, zu zivilem Ungehorsam entschlossen. Das LRC kann ich sicher nachholen. Hatte waehrend meines Scheinmarathons ja schonmal zur Pruefung vorgesprochen, musste dann aber ueberrascht feststellen, dass der Schein doch keine Pausenveranstaltung ist. |
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