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  #1  
Alt 24.08.2025, 18:47
Schifffahrer Schifffahrer ist gerade online
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Standard Amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen?

Hallo zusammen,

was ich aus der Theorie weiss: Das amtliche Kennzeichen ist lebenslang gültig. Das amtlich anerkannte Kennzeichen muss alle 2 Jahre verlängert werden. Dafür gibt es bei der Kontrolle im Ausland weniger Stress. Das amtliche Kennzeichen sieht "alt" aus und manche ausländische Behörden sind deshalb verwundert.

Wie ist eure Erfahrung?

Gruß
Schifffahrer
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  #2  
Alt 24.08.2025, 18:52
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Standard

Genau so ist das.
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Gruss, Dirk

"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
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  #3  
Alt 24.08.2025, 19:25
Schifffahrer Schifffahrer ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Das amtliche Kennzeichen ist zeitlich unbegrenzt gültig (bzw. so lange gültig, bis sich technische Daten des Fahrzeugs verändern oder das Fahrzeug den Besitzer wechselt) und hat den netten "Vorteil", dass man zumindest weiß, in welcher Region das Boot angemeldet wurde. In den allermeisten Fällen kommt dann auch der Eigner aus dieser Region.
Das amtlich anerkannte Kennzeichen ist auch zeitlich unbegrenzt gültig (bzw. so lange gültig, bis sich technische Daten des Fahrzeugs verändern oder das Fahrzeug den Besitzer wechselt), der zugehörige "Internationale Bootsschein" ist aber nur national unbegrenzt gültig - wer international unterwegs ist, muss ihn alle 2 Jahre erneuern.
Das ist eine richtig ausführliche Antwort, Danke!

Welchen Zweck hat die "internationale" Erneuerung alle 2 Jahre?
Wenn Du nur in Deutschland unterwegs bist, welches Kennzeichen würdest Du bevorzugen?

Laufen die Daten vom ADAC, DSV u. Motoryachtverband mit dem Daten der Schifffahrtsämter zusammen? Kann mir vorstellen, dass eine Kontrolle sonst sehr aufwändig wird...
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  #4  
Alt 24.08.2025, 19:38
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Hatti R Hatti R ist gerade online
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Wohin ist denn der Post von Pepper verschwunden?

Ich habe „nur“ ein amtliches Kennzeichen und auch in Kroatien bisher weder beim Anmelden noch bei 2 Routinekontrollen keine Probleme gehabt.

Innerhalb von Europa sehe ich keinen Grund für einen internationalen Bootsschein.
__________________
Grüße aus Regensburg
Holger
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  #5  
Alt 24.08.2025, 19:42
Schifffahrer Schifffahrer ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Hatti R Beitrag anzeigen
Wohin ist denn der Post von Pepper verschwunden?

Ich habe „nur“ ein amtliches Kennzeichen und auch in Kroatien bisher weder beim Anmelden noch bei 2 Routinekontrollen keine Probleme gehabt.

Innerhalb von Europa sehe ich keinen Grund für einen internationalen Bootsschein.
Ich weiss auch nicht, warum "Peppers" Beitrag verschwunden ist...
Gut zu wissen, dass das amtliche Kennzeichen in Kroatien gültig ist.
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  #6  
Alt 24.08.2025, 19:43
Pepper Pepper ist offline
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Yo - ich hatte den Kommentar gelöscht, weil ich darunter noch einen fraglichen Satz stehen hatte und zwar, dass man mit dem amtlichen Kennzeichen im Ausland keine Probleme hat. Das wollte ich so lieber nicht behaupten, da mir da die eigenen Erfahrungen fehlen.

Als Eigentums- und Zulassungsnachweis wird im Ausland nach internationalen Regelungen nur der IBS (mit amtlich anerkannten Kennzeichen) anerkannt. Und da es eben ein Eigentums- und Zulassungnachweis ist, muss der alle 2 Jahre erneuert werden, damit es eben relativ aktuell nachgewiesen werden kann.

Bei meinem vorherigen Boot hatte ich das amtliche Kennzeichen vom WSA, weil ich es mit "Stadtkennzeichen" gut fand und es schnell gehen musste - ich konnte hier direkt zum WSA und am gleichen Tag die Klebebuchstaben bestellen.
Beim jetzigen Boot habe ich einen IBS, da es ein RIB ist und die vorhandene Kennung perfekt verklebt war - die habe ich also übernommen und brauchte nicht mühselig eine neue Kennung auf dem Gummirumpf kleben.

Ob bei Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei eine Abfrage bezüglich der Zulassung bei den Ämtern durchgeführt wird, wenn keine Zulassungsdokumente vorgelegt werden können, kann ich nicht beurteilen. Bei meinen Kontrollen wurde eine solche Abfrage nie gemacht, ich hatte die Papiere immer dabei.
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Viele Grüße
Andreas

Geändert von Pepper (24.08.2025 um 19:50 Uhr)
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  #7  
Alt 24.08.2025, 19:49
Schifffahrer Schifffahrer ist gerade online
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Interessehalber: Sieht das Dokument vom amtlichen Kennzeichen wie der alte Führerschein aus den 90er zum Aufklappen aus? Nur in dunkelblau?

Der SBF Binnen hat schon ein Scheckkartenformat und das Kennzeichen Dokument sieht total veraltet aus, wenn ich die Fotos aus dem Internet glauben soll
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  #8  
Alt 24.08.2025, 19:54
Pepper Pepper ist offline
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In graugrün, Form und Größe ähnlich dem Fahrzeugschein, also zweimal falten.
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Viele Grüße
Andreas
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  #9  
Alt 24.08.2025, 19:59
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Mit Siegel ist das ein offizielles amtliches deutsches Dokument, welches mindestens innerhalb der EU Gültigkeit haben sollte. Ein entsprechender europäischer Gesetzestext ist mir allerdings nicht bekannt.
Trotz vielfacher Diskussionen hier im Forum, ist mir aber kein Fall bekannt, wo der amtliche Bootsschein nicht akzeptiert wurde.
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Grüße aus Regensburg
Holger
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  #10  
Alt 24.08.2025, 22:45
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Ich hatte auch außerhalb der EU - Serbien, Ukraine, Türkei - kein Problem mit dem WSA-Kennzeichen. Nur die Ungarn wollten auf der Donau nichts anderes als die Genehmigung aus Regensburg sehen, alles andere, sagte dieser eine Grepo, gilt nicht. Kann aber eine Einzelmeinung sein und bezog sich nicht nur auf das amtliche Kennzeichen.
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  #11  
Alt 25.08.2025, 05:38
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Zitat:
Zitat von Schifffahrer Beitrag anzeigen
Das amtliche Kennzeichen sieht "alt" aus und manche ausländische Behörden sind deshalb verwundert.
Was sieht daran alt aus? Die Vorschriften für das Aussehen sind bei beiden Kennzeichen gleich (über 10cm Höhe usw.).
Ich identifiziere mich lieber mit und über ein WSA meiner Wahl, als über den ADAC z.B.


Grüße

Totti
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  #12  
Alt 25.08.2025, 12:54
Schifffahrer Schifffahrer ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Was sieht daran alt aus? Die Vorschriften für das Aussehen sind bei beiden Kennzeichen gleich (über 10cm Höhe usw.).
Ich identifiziere mich lieber mit und über ein WSA meiner Wahl, als über den ADAC z.B.


Grüße

Totti
Ich meinte den ausklappbaren Ausweis vom Kennzeichen und nicht die Anbringung am Schiff Manchmal denke ich, dass der amtliche Ausweis fälschungssicherer ist als von "Drittanbietern".

Ist der Ausweis wie der Fahrzeugbrief vom Auto? Also immer mitnehmen, wenn man das Schiff verläßt, falls das Schiff über Nacht "verschwindet" um danach den Eigentum weiter nachzuweisen?
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  #13  
Alt 25.08.2025, 15:32
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Zitat:
Zitat von Schifffahrer Beitrag anzeigen
Ist der Ausweis wie der Fahrzeugbrief vom Auto? Also immer mitnehmen, wenn man das Schiff verläßt, falls das Schiff über Nacht "verschwindet" um danach den Eigentum weiter nachzuweisen?
Nein. Als Eigentumsnachweis musst du das Boot ins Binnen- oder Seeregister eintragen. Dann kannst du es auch beleihen wie eine Immobilie.

Gruß

Totti
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  #14  
Alt 25.08.2025, 17:08
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Zitat:
Zitat von Schifffahrer Beitrag anzeigen
Ist der Ausweis wie der Fahrzeugbrief vom Auto? Also immer mitnehmen, wenn man das Schiff verläßt, falls das Schiff über Nacht "verschwindet" um danach den Eigentum weiter nachzuweisen?
Davon hast du also auch keine Ahnung. in welchem Forum machst du denn gerade den Autoführerschein?
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  #15  
Alt 25.08.2025, 17:11
Saeldric Saeldric ist offline
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Das Du aber auch immer so gerade heraus sein musst.
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Gruß Mirko
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  #16  
Alt 25.08.2025, 17:17
Schifffahrer Schifffahrer ist gerade online
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Zitat:
Zitat von vnf Beitrag anzeigen
Davon hast du also auch keine Ahnung. in welchem Forum machst du denn gerade den Autoführerschein?
Autoführerschein habe ich nie gemacht =)
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  #17  
Alt 25.08.2025, 17:19
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Zitat:
Zitat von Schifffahrer Beitrag anzeigen
Autoführerschein habe ich nie gemacht =)
Warum wundert mich das jetzt nicht?...
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  #18  
Alt 25.08.2025, 17:20
vnf vnf ist offline
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Ich fand die Zeit ohne auch entspannter
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  #19  
Alt 25.08.2025, 17:20
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Schifffahrer Beitrag anzeigen
...Ist der Ausweis wie der Fahrzeugbrief vom Auto? Also immer mitnehmen, wenn man das Schiff verläßt, falls das Schiff über Nacht "verschwindet" um danach den Eigentum weiter nachzuweisen?
Nein, die offizielle Bezeichnung lautet "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen" was bedeutet, dass du mit den Ausweis nachweisen kannst (und musst), dass das im Ausweis aufgeführte Kleinfahrzeug das im Ausweis (und auf dem Boot) aufgeführte Kennzeichen erhalten hat.

Einen Fahrzeugbrief, mit dem ja auch bestimmte technische Anforderungen etc. nachgewiesen werden, gibt es im Sportbootbereich nicht (die Schiffe in den entsprechenden Registern ignoriere ich jetzt mal). Du weist dein Eigentum durch den Kaufvertrag nach - hast du keinen Kaufvertrag, reicht zur Anmeldung sogar eine eigene Glaubhaftmachung des Eigentums. Im Ausland wird dieser Eigentumsnachweis durch den oben genannten IBS geleistet. In Deutschland ist während der Fahrt kein Eigentumsnachweis erforderlich.
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  #20  
Alt Gestern, 21:24
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Zitat:
Zitat von Schifffahrer Beitrag anzeigen
....Das amtliche Kennzeichen ist lebenslang gültig. Das amtlich anerkannte Kennzeichen muss alle 2 Jahre verlängert werden....
Nicht ganz: auch der IBS ist lebenslang (Bootsleben) gültig - in Deutschland.
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  #21  
Alt Gestern, 21:36
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Die ganze Frage und die Antworten hatten sich erübrigt wenn man die Suchfunktion mutzen würde...

Sry aber der to ist meiner Meinung eine KI die sich hier eingeschlichen hat um dumme Fragen zu stellen
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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  #22  
Alt Heute, 00:29
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die ganze Frage und die Antworten hatten sich erübrigt wenn man die Suchfunktion mutzen würde...

Sry aber der to ist meiner Meinung eine KI die sich hier eingeschlichen hat um dumme Fragen zu stellen
Moin Volker,

schöne Webseite hast Du. Wie lang ist dieses Boot?
https://www.msv-germersheim.de/wp-co...8962/image.jpg

Und interessehalber zu Deine Liegeplätze: Wenn das Boot 19 Meter (LÜA) und 5,50 Meter breit und einen max. Tiefgang von 1,4 Meter hat, paßt der in Deinem Hafenliegeplatz?

Übrigens gibt es einen toten Link auf https://www.msv-germersheim.de/unser-hafen/ (www.stw-ger.de mit Verweis auf eine PDF Datei)

Gruß
Abi
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  #23  
Alt Heute, 04:24
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Hej, mit dem amtlich anerkannten Kennzeichen (IBS) kann ich im Ausland mein Eigentum an dem Kahn glaubhaft machen, wenn der Schein nicht älter als 2 Jahre ist. Kommt es mir nur auf das Kennzeichen an, muss ich das Ding nicht verlängern. Die Kennzeichenzuteilung ist unbefristet gültig.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #24  
Alt Heute, 07:08
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Hatti R Hatti R ist gerade online
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hej, mit dem amtlich anerkannten Kennzeichen (IBS) kann ich im Ausland mein Eigentum an dem Kahn glaubhaft machen, wenn der Schein nicht älter als 2 Jahre ist. Kommt es mir nur auf das Kennzeichen an, muss ich das Ding nicht verlängern. Die Kennzeichenzuteilung ist unbefristet gültig.
Das erreiche ich mit einem offiziellen WSA-Dokument mit meinem Namen, meiner Bootsregistrierung und den eingetragenen Rumpf- und Motornummern auch.
Und das ohne Beschränkung der Gültigkeit.
Möglicherweise war der IBS früher in Jugoslawien oder in Kroatien wirklich erforderlich, maximal aber nur bis zum 01.07.2013.
__________________
Grüße aus Regensburg
Holger
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  #25  
Alt Heute, 07:11
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Zitat:
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Moin Volker,

schöne Webseite hast Du. Wie lang ist dieses Boot?
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Und interessehalber zu Deine Liegeplätze: Wenn das Boot 19 Meter (LÜA) und 5,50 Meter breit und einen max. Tiefgang von 1,4 Meter hat, paßt der in Deinem Hafenliegeplatz?

Übrigens gibt es einen toten Link auf https://www.msv-germersheim.de/unser-hafen/ (www.stw-ger.de mit Verweis auf eine PDF Datei)

Gruß
Abi
Keine Ahnung wie lange das Boot der Jugend ist und das ist nicht meine Webseite sondern die unseres Vereins
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Gruß Volker
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