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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Wo ist denn das große Problem bei dieser Angelegenheit ?
Es hat vermutlich eine Verwechslung stattgefunden. Wofür benötigt der Sohnemann denn jetzt einen Anwalt ? Da nimmt man Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf, und weist diesen Vorwurf von sich. Ich würde noch dazu schreiben, dass ich von der schlechten Ermittlungsarbeit enttäuscht bin.
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#27
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Ich kann Deinen Ärger verstehen, aber rein sachlich handelt es sich um zwei verschiedene Vorgänge:
a) den Anhörungsbogen b) die Polizeidiensstelle, die sich für nicht zuständig erklärte zu a) eine Anhörung ist keine Anklage, von daher erstmal kein Problem zu b) die Polizei ist hier nach meiner Meinung tatsächlich nicht zuständig. Zur Aufklärung der Verwechslung habt ihr einen Ansprechpartner, nämlich den Absender des Anhörungsbogens. Der Vorschlag, Anzeige wegen Verleumdung zu stellen ist unsinnig: 1. stellt weder eine evtl. Anzeige gegen den Urheber der FB- Posts noch der Versand eines Anhörungsbogens eine Verleumdung dar. 2. ist Volksverhetzung ist ein Offizialdelikt, d. h. der Staatsanwalt ist verpflichtet, zu ermitteln, auch ohne dass jemand Anzeige erstattet. Das Problem liegt also auf der emotionalen Ebene. Du fühltest Deinen Sohn von Seiten der Staatsgewalt ungerechtfertig beschuldigt (was nicht zutrifft, da keine Beschuldigung vorliegt) und Dich anschließend von derselben Staatsgewalt daran gehindert, den Irrtum aufzuklären. Es handelt sich dabei aber nunmal nicht um dieselbe Staatsgewalt und der Polizist hatte vermutlich Recht. Der Tonfall und die Art und Weise, wie die Ablehnung erfolgte, ist der entscheidende Punkt, der letztlich zu Deiner Verärgerung führte.
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Gruß, Jörg Da waren sie wieder, meine drei Probleme: Vergesslichkeit, Dings und das Andere.
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#28
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Bei mir stand die Kripo gleich vor der Tür, aufgrund eines Verdachts, der sich als Verwechslung herausstellte. Erst den Anhörungsbogen und dann die Durchsuchung wäre also eigentlich unlogisch.
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Gruß Heiko |
#29
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Seh ich auch so. Nur ist vieles zunächst mal Interpretationssache und wenn hinterher ein Richter festgestellt, dass du Recht hattest, nützt es dir auch wenig, wenn die Bestrafung durch Maßnahmen bei der Ermittlung bereits vorgezogen wurde.
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#30
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Mag sein und wird auch zu nix führen, aber so muss sich jemand die Sache von der anderen Seite aus ansehen und die Behauptung, der Sohn hätte eine Straftat begangen, steht ja erstmal im Raum. Schaden kann es jedenfalls nicht.
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#31
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Wieso schlägt so ein in einem Rechtsstaat völlig normaler Vorgang derartige Wellen?
Und schlägt er die auch bei dem 32jährigen Anzuhörenden? Oder nur bei Herrn Papa? Es ist eine Verwechslung und es wird sich klären. Auch ohne Anwalt. Aus die Maus.
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#33
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Das hat mit Optimismus nix zu tun, da hat irgendein Justitzhelfer schlampig recherchiert. Das versickert, bevor du gucken kannst. Wobei ich deinen Ärger gut verstehen kann, hatte vor ein paar Monaten eine ähnliche Geschichte, zwar nicht Volksverhetzung sondern gefälschte amtliche Ausweise
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]()
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#34
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![]() Zitat:
Das Ganze kann auch schnell richtige persönliche Auswirkungen haben (wenn dann Ämter, AG, Banken, usw. aufgrund der noch nicht bewiesenen Anschuldigungen vorschnell tätig werden oder auch noch hier ein Fehler passiert, bspw. FS oder Waffeneinzug, usw.). Hatte ich mal durch eine Falschaussage einer Unfallbeteiligten, ein halbes Jahr nach der Gerichtverhandlung die die Schuld der Verursacherin klarstellte (hier wurde die Falschaussage aufgedeckt) machte die FS Stelle im LRA Ärger, der Anwalt musste nochmals aktiv werden! Leider sind wir wieder in Zuständen die so nicht sein dürften, d.h. die Rollen sind vertauscht und/oder Schlamperei nehmen überhand!
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#35
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Anwalt: Akteneinsicht
Täterermittlung wegen evtl. zivilrechtlichem Schadensersatzanspruch Selbst bei Verfahrenseinstellung kann in 15 Jahren oder noch später ein schlauer sagen: "Gegen Sie wurde ja schonmal ein Ermittlungsverfahren eingestellt." Bei den Themen: Waffen, Verkehr, Innere Sicherheit ist das Eis mittlerweile sehr dünn. Wünsche Gutes Gelingen.
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Gruß Albert |
#36
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Es wird heute mit Programmen nach Phrasen abgesucht automaisch an eine Sachbearbearbeiter gegeben, der schaut drüber.
Viele sind ja so dämlich, mit ihrem Klarnahmen dort zu schreiben. Dann schnappt die Falle schnell zu. In jedem Fall einen Anwalt nehmen, der kann um eine Einstellung kämpfen. Unabhängig davon ist er nun schon in der Datenbank drin und da muss der Anwalt versuchen, das abzumildern. Die Folgen in Zukunft sind sonst kaum absehbar. Aber die Empfehlung ob ist nun WA oder FB. raus da! Ohne wenn und aber. Es ist von nun ab unter "Beobachtung". Auch wenn andere mit dem gleichen Namen geschrieben haben und er das nicht selber verfasst hat. In den Datenbanken gibt es keine Verjährung. Und den Datenbanken ist es egal, wei die Daten da hin kamen. Ich drücke mal für deinen Sohn die Daumen. Grüße Frank Geändert von corvette-gold (03.08.2025 um 15:57 Uhr) |
#37
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So ist es, " gelöscht" wird physisch nichts, da kommt nur ein Vermerk zum ignorieren dran.
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#38
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Das ist harter toback was deinem Sohn passiert ist.
Was hat eigentlich der Anwalt zu dem Thema gesagt? Anhörung ist ja noch nicht ein Verfahren.. hier kann man ja die Verwechslung angeben.. bzw. Das der beschuldigte nicht man selbst ist.. Aber wer da sche... Gebaut hat würde ich auch wissen wollen .. welcher Staatsanwalt oder welcher Amtsschreiber hier Mist gebaut hat ... Daher ist der Weg zum Anwalt sicher der richtige.. würde da auch nachhaken wenn das einstellungsschreiben kommt
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#39
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![]() Zitat:
Anhörungsbogen ausfüllen: Da liegt eine Namensgleichheit vor. Ich bin das nicht. Es liegt eine Verwechslung vor. Sache erledigt. So etwas in der Art hatte ich schon mehrfach. Mein Onlineshop wurde mitsamt Impressum kopiert und auf ähnlicher Domain hochgeladen. Wer da bestellte hatte Pech. 3 oder 4 Mal ist so etwas passiert. Ist allerdings schon Jahre her. Da hab ich auch Anhörungsbögen bekommen.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock
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#40
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Sorry, war ein paar Stunden nicht da, möchte aber kurz antworten:
Dass es hier um eine Straftat geht, die mit Gefängnis bewährt ist. Zitat:
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Zitat:
Zitat:
Wir gehen wenn wir einen Anwalt brauchen, zu einer großen Kanzlei wo für jedes Rechtsgebiet ein Spezialist sitzt. Der sagte am Telefon, mein Sohn soll ihm alle Unterlagen schicken, die er dazu hat und der Staatsanwaltschaft oder Polizei keine Angaben machen. Er holt sich die Akte und dann sehen wir weiter.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#41
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Sache, vergiss bitte meinen letzten Kommentar. |
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Was für ein Schwachsinn
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#44
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Heinz, ich kann Deine Entrüstung gut verstehen ( Caramba mir würde auch der Blut kochen
![]() ![]() Aber, wie oben schon geschrieben, ist ein Anfragebogen keine Anklage - und wenn Du gegen das " spezielle Früchtchen " etwas unternehmen willst würde ich einen Anwalt hinzuziehen ![]() Der kann dann eventuell auch mal freundlich bei den Staatsbediensteten nachfragen / hinterfragen, wie ernst die ihre Arbeit so nehmen. Oder das ggf relativieren ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
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#45
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#46
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Also, man kann hier niemanden etwas.
Irgendjemand hat zu Recht den Post auf FB angezeigt Dann ist ein Anhörungsbogen an deinen Sohn und vielleicht auch weitere mit gleichem Namen rausgegangen. Vergleichbar wie wenn bei einer Unfallflucht nur Teile des Kennzeichens und silberner Kombi oder so bekannt sind. Dann werden alle Halter mit passenden Fahrzeugen angeschrieben und die sollen sich äußern wo sie zur Tatzeit waren. Im vorliegenden Fall also der Staatsanwaltschaft mitteilen, das ist nicht mein Account, meiner lautet xxx und fertig.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#47
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Meine Meinung, hier wird aus ner Mücke mal wieder ein Elefant gemacht.
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#48
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#49
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Würde ich persönlich auch so sehen, aber es gibt Menschen, die auch beruflich auf social Media angewiesen sind
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#50
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Ich wäre auch zum RA gegangen, damit an Deinem Sohn auch wirklich nichts hängen bleibt. Das Netz vergisst leider nie. Wer weiß, wer das alles gelesen und kopiert hat, bevor es ' gelöscht' wurde?
Das Verhalten der Polizeibeamten war sehr unschön um es mal freundlich auszudrücken. Es ist deren Aufgabe, nur die Anzeige aufzunehmen und weiterzuleiten. Es ist nicht deren Aufgabe, den Sachverhalt zu bewerten! Sie sind verpflichtet Anzeigen aufzunehmen. Es gibt halt fleißige und faule Beamte., Beamte die ihre Aufgaben nicht erfüllen. .
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Schöne Grüsse !
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