![]() |
|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
![]()
Ich auch nicht, gibt ja auch Ferienfahrschulen etc...
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
|
#27
|
||||
|
||||
![]()
musst auch schauen aber es stimmt es gilt das Wohnortprinzip
Zitat: Wenn Sie vorhaben, die Ausbildung und Prüfung zum Führerschein an einem anderen als dem Wohnort zu machen, gibt es Folgendes zu beachten: Das Straßenverkehrsamt am Ort des ersten Wohnsitzes muss genehmigen, dass der Ausbildungs- und Prüfungsort ein anderer ist. https://www.adac.de/verkehr/rund-um-...etige-papiere/
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#28
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() Zitat:
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#29
|
||||
|
||||
![]()
Zitat:
Wichtig ist dies zum Beispiel für alle, die den Führerschein in einer Ferienfahrschule machen wollen. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen der Behörde, Sie haben hierauf also keinen Rechtsanspruch. Hintergrund dieser Regelung ist die Verkehrssicherheit. Es soll verhindert werden, dass beispielsweise ein Fahrerlaubnisbewerber oder eine Fahrerlaubnisbewerberin, die im Hinblick auf ihren Wohnort überwiegend am Verkehr einer Großstadt teilnehmen werden, die Prüfung in einer verkehrsarmen Region ablegen. Deshalb unbedingt vorher abklären!
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#30
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#31
|
![]()
Das ist mir zwar völlig egal,
aber wenn dem so ist, zeigt aber es wieder einmal diesen Irrsinn in Deutschland . Dann darf folglich dieser frische Inhaber der Fahrerlaubnis nie mehr umziehen ohne diese Berechtigung zu verlieren . ![]() Oder Landbewohner dürfen niemals in die Stadt fahren . ![]() ![]() Es wird immer besser . ![]() ![]()
__________________
MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#32
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() Ich kenne Khun Pueng nicht, gehe trotzdem (vielleicht zu Unrecht) davon aus, dass ihre Deutschkenntnisse ausreichen. Wenn dem wirklich nicht so ist, kann sie doch die Theoriepruefung m.W. auf Englisch ablegen, sicherlich einfacher, als die Alternative, die Pruefungen im Ausland zu arrangieren. ![]()
|
#33
|
|||||
|
|||||
![]()
Macht aber keinen Sinn, da beisst sich die Ratte in den Schwanz. Ohne A1 keine Familienzusammenführung > kein Wohnsitz in D > kein Führerschein in D
Es sei denn über ein anderes Visum, welches einen Aufenthalt > 185 Tage gestattet Zitat:
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]()
|
#34
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Meine Empfehlung: Zum passende Zeitraum zu einer Fahrschule am Wohnort gehen, die Situation schildern, Pruefungsbogen nehmen, Pruefungszeitpunkt und Pruefungssprache festlegen, eine oder zwei Fahrstunden vereinbaren, um den Pruefungswagen kennen zu lernen. Es werden keine Autobahnstunde, Nachtfahrten oder aehnliches verlangt. Die Durchfallquote ist besonders in der theoretischen Pruefung hoch. Das soll zu einem erheblichen Teil an der “Arbeitseinstellung” der juengeren deutschen Aspiranten liegen, einem Problem, dass bei Damen aus Suedostasien eher unbekannt ist. Die praktische Fahrpruefung sollte bei einer routinierten Fahrerin sowieso problemlos zu bewaeltigen sein. Die Idee, das in einem anderen EU Land zu machen, wuerde ich nicht weiter verfolgen.
|
#35
|
|||||||
|
|||||||
![]()
Moin moin,
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
#36
|
||||
|
||||
![]()
Ferienfahrschule heißt nicht, dass man seine FS im Urlaub/Ferien woanders macht, sondern kompakt in den Ferien und nicht über Wochen und Monate "nebenbei".
__________________
Viele Grüße Michael |
#37
|
||||
|
||||
![]()
Das Gleichbehandlungsthema kann ich notfalls nachvollziehen, die Vorteilnahme sehe ich nicht.
__________________
Viele Grüße Michael |
#38
|
||||||
|
||||||
![]() Zitat:
Zitat:
Lehnt der Beamte das dann ab, würde ich im Vorteilsnahme im Amt (Bestechung durch die lokalen Fahrlehrer) unterstellen.
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
|
#39
|
||||
|
||||
![]()
Und die Begründung der FEV ist schon übel und würde in meinen Augen keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten, denn der Emsländer darf ja auch direkt nach seiner Prüfung nach Berlin fahren und umgekehrt, obwohl der Berliner vielleicht nie schneller wie 70zig gefahren ist in seinen Fahrstunden.
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#40
|
||||
|
||||
![]()
Unterstellen kannst Du viel, aber damit wirst Du nie durchkommen, sondern produzierst nur sinnlose Arbeit.
__________________
Viele Grüße Michael
|
#41
|
||||
|
||||
![]()
Moin moin,
Zitat:
In Deinem Fall muß sie eine Fahrerlaubnis am neuen Wohnort (183-Tage-Regel) erwerben - ist dieser in Deutschland, dann darf sie das auch nur hier. Allerdings braucht sie explizit nicht die (tatsächlich preislich ziemlich aufwendige) deutsche Führerscheinausbildung zu absolvieren, wenn sie das nicht wünscht - siehe §31 Abs. 2 FEV: Zitat:
Sie braucht für die Theorieprüfung allerdings keine deutschen Sprachkenntnisse - diese kann auch in diversen anderen Sprachen abgelegt werden. Möglich sind Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Hocharabisch - sollte Deine Freundin also gute englische Sprachkenntnisse haben kann sie die Theorieprüfung ohne Weiteres auch auf Englisch absolvieren, insbesondere wenn sie tatsächlich Deutschkenntnisse gerade erst auf dem geforderten Level A1 erwirbt (was für die bei der Fahrerlaubnisprüfung verwendeten Begriffe u.U. nicht unbedingt ausreichend sein könnte). Nur für die praktische Prüfung ist Deutsch Pflicht - allerdings braucht man dafür vermutlich deutlich weniger Sprachkenntnisse als für das korrekte Verstehen der theoretischen Fragen (man muß halt mit Prüfer und Fahrlehrer kommunizieren und deren Anweisungen verstehen können). Und da zwischen Theorie- und Praxisprüfung wiederum ebenfalls bis zu zwölf Monate Zeit liegen dürfen könnte sie theoretisch sofort (schon vor der Einreise) anfangen, für die Theorieprüfung zu lernen, diese kurz nach der Einreise in Deutschland (z.B: auf Englisch) ablegen und dann nach spätestens sechs Monaten noch die praktische Prüfung, dann bekommt sie eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis (und das zu deutlich niedrigeren Kosten als ein deutscher Fahranfänger, der auch noch die komplette Ausbildung absolvieren muß). lg, justme Geändert von justme (12.06.2025 um 13:22 Uhr) |
#42
|
|||||
|
|||||
![]()
Moin moin,
Zitat:
Selbstverständlich dürfte der Emsländer (oder Tegernseer oder Sylter) Fahranfänger direkt nach der Prüfung auch nach Berlin fahren, es ist jedoch davon auszugehen daß das wenn überhaupt nur ein Bruchteil der Leute macht, statt erstmal die benötigte Fahrpraxis dort zu sammeln wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (weil den meisten Leuten durchaus bewusst ist, daß ihnen auch nach Erwerb der Fahrerlaubnis noch sehr viele Kenntnisse und vor allem Routine fehlen). Und selbstverständlich lernt auch der Berliner zumindest genauso rudimentär wie jeder andere, wie man Autobahnen fährt und das auch mit mehr als 70km/h, nur lernt der Emsländer/Tegernseer/Sylter oft nicht ausreichend, wie man sich in einer wirklichen Großstadt im Verkehr bewegt (weswegen die Fahrerlaubnisbehörde es diesen vermutlich nicht verweigern würde, ihren Führerschein bei einer Ferienfahrschule in Berlin zu machen, andersherum aber sehr wohl). Die konsequente Lösung wäre, die Führerscheinausbildung nur noch in entsprechend großen Städten zuzulassen - das würde die Kosten der Ausbildung dann allerdings völlig explodieren lassen... lg, justme
|
#43
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Und die Ausbildung sollte den Anspruch haben überall fahren zu können. Aber ich denke auch vielleicht zu sehr an mich, ich bin in den ersten 6 Monaten meines 18ten Lebensjahres deutlich über 10.000km gefahren mit 12 verschiedenen Fahrzeugen, vom Fiat Tipo bis zum 7.5 Tonner mit Tandemanhänger. Aber da ich hier in einem Hochpreisgebiet wohne, könnte ich mir sehr gut vorstellen das meine Tochter in 1,5 Jahren ihren Führerschein im Urlaub an der Küste macht und Geld spart. Sollte das dann durch die Behörde negiert werden, werde ich alle Register ziehen. Aber erst einmal Danke für den Hinweis, auf solchen Bürokratischem Schwachsinn kommt man ja nicht. Jetzt bin ich zumindest mir des Problems ggf. bewusst ![]()
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#44
|
|||||
|
|||||
![]()
Moin moin,
Zitat:
Und ich glaube kaum, daß Deine Tochter ihren Führerschein an der Küste machen wird - die Genehmigung dazu wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wohl kaum erteilen, sofern nicht am Wohnort sehr ähnliche Verkehrsverhältnisse vorliegen. Das ist im Übrigen auch kein 'bürokratischer Schwachsinn', sondern, wie bereits in der Begründung zur FEV zutreffend angegeben völlig korrektes Verhalten der Behörde, die die Anweisung hat dergleichen Führerscheintourismus mit den entsprechenden Auswirkungen zu verhindern. lg, justme
|
#45
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Es ist übrigens keine Aufgabe der Behörden Führerscheintourismus zu unterbinden.
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#46
|
|||||
|
|||||
![]()
Moin moin,
Zitat:
lg, justme
|
#47
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]()
|
#48
|
||||
|
||||
![]()
Dann klag mal los...
__________________
Viele Grüße Michael |
#49
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
https://www.t-online.de/mobilitaet/r...ig-lernen.html Und wenn zwischen München und Berlin 1500€ liegen, wäre ja nicht einmal der Unterschied Stadt / Land gegeben. Das gibt eher das Bild der Kartellabsprachen der Fahrschulen!
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#50
|
|||||
|
|||||
![]()
Moin moin,
Zitat:
lg, justme, seine Fahrerlaubnis auch deutlich vor der Einführung des begleiteten Fahrens erlangt habend und in der Rückschau vermutend, daß eben dieses vermutlich die bessere Lösung gewesen wäre
|
![]() |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Aktuelle Steuer -Info bei Einführung aus einem Drittland | stefan_ha | Allgemeines zum Boot | 7 | 27.02.2013 09:24 |
Wann gratuliert man einer Person zum Geburtstag, | Cyrus | Kein Boot | 7 | 24.10.2011 11:08 |
Yacht im Ausland erwerben u. in Deutschland unter fremder Flagge nutzen? | IP27 Carpe Diem | Allgemeines zum Boot | 6 | 15.06.2008 17:49 |
Funkscheine günstig erwerben... | Skorpio | Allgemeines zum Boot | 13 | 27.12.2007 06:14 |