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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 16.04.2025, 13:20
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Zitat:
Zitat von yello Beitrag anzeigen
Ich glaube ja, daß mit der neuen Verordnung der Bojenwirtschaft der Weg weiter geebnet werden soll.
Ist aber kein Problem, denn wird ein Land zunehmend unattraktiv, werden automatisch andere wieder attraktiv.

yello
Persönlich finde ich die neue Verordnung gut. Im Grunde setzen wir doch diese "neuen" Vorgaben schon lange um.

Wir haben wenig bojenfelder und man geht mehr gegen die privaten Plätze vor. Lt. Kapetanjia wären keine bojenfelder geplant....

Kann deinen Wechsel gut nachvollziehen, auch ich schau mir im Sommer ein paar italienische Marinas an. Wenn nur net die herrlichen buchten und der günstige Spritpreise net wären.....

Gruß
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  #27  
Alt 16.04.2025, 17:38
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Die Landleinen mögen zwar angrnehm sein, wenn man sein Boot/Schiff in einer bestimmten Richtung halten möchte, aber sinnvoll sind sie nicht. Den geringsten Widerstand gibt es immer, wenn sich das Boot frei um den Anker bewegen kann.
Kein Wellengeklatsche von der Seite, wenn der Wind Richtung Back- oder Steuerbord bläst...
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Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #28  
Alt 16.04.2025, 22:33
Michael G. Michael G. ist offline
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Zitat:
Zitat von Flo1 Beitrag anzeigen
Das mit der Kette ist ja auch nicht wirklich erlaubt.

"Schiffe müssen in Übereinstimmung mit den vorherrschenden Umständen und Bedingungen sowie räumlichen und sonstigen Einschränkungen so am Ufer ankern oder festmachen, dass keine Gefahr für Menschenleben, Eigentum, die Küste, die Meeresumwelt oder die Sicherheit der Navigation anderer Schiffe und Wassermotorräder besteht."
Aber wir reden hier nicht von Korallenriffen, die geschädigt werden, sondern von nackten Felsen im Gegensatz zu Bäumen. Und über die Vermeidung von Stolperfallen an Land.
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  #29  
Alt 16.04.2025, 22:37
Michael G. Michael G. ist offline
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Zitat:
Zitat von hlex Beitrag anzeigen
Die Landleinen mögen zwar angrnehm sein, wenn man sein Boot/Schiff in einer bestimmten Richtung halten möchte, aber sinnvoll sind sie nicht. Den geringsten Widerstand gibt es immer, wenn sich das Boot frei um den Anker bewegen kann.
Kein Wellengeklatsche von der Seite, wenn der Wind Richtung Back- oder Steuerbord bläst...
Natürlich braucht man in engen Buchten Landleinen. Manchmal ist da garkein Platz zum Schwojen. Und es spart Platz für Kollegen, die auch in diese Bucht gerne möchten. 😉
Ob man selbst diese Nachbarn möchte, ist ein anderes Thema. 😉🤔
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  #30  
Alt 17.04.2025, 10:07
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Aber wir reden hier nicht von Korallenriffen, die geschädigt werden, sondern von nackten Felsen im Gegensatz zu Bäumen. Und über die Vermeidung von Stolperfallen an Land.
Dieser Text ist nicht von mir sondern ist aus dem Gesetzestext
Artikel 53, Absatz 5

Dort steht noch im Artikel 53, Absatz 8

(8) Es ist verboten, dass Schiffe so anlegen, dass die Vegetation an der Küste beschädigt wird.

Nachzulesen im Gesetz:
NN 52/2025 Ausgabe 685 mit 69 Seiten
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  #31  
Alt 17.04.2025, 13:20
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Zitat:
Zitat von Flo1 Beitrag anzeigen
Diese Landleinen sind gemeint, sie sollen nicht länger als 50 m sein und eine Markierung haben.
Damit wollen die Kroaten verhindern das große Jachten mit langen Leinen (mehr als 50m) ganze Buchten absperren.
Also, ich verstehe den Gesetzestext so, dass der gesamte Abstand bis zum Anker nicht mehr als 50 m sein darf. Also incl. Ankerkette Boot und Landleine
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Beste Grüße Didip
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  #32  
Alt 17.04.2025, 13:29
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"Es ist Schiffen verboten, entlang der Küste so anzulegen, dass Teile oder Zubehörteile 50 Meter oder mehr von der Küste entfernt sind."

Das rechte Bild veranschaulicht warum es insgesamt nicht mehr als 50m mit Teile oder Zubehörteile sein dürfen

Quelle des Bildes: Kroatien Nachrichten
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  #33  
Alt 17.04.2025, 13:37
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Ja, sag ich doch, incl. Anker, Kette und Boot und Landleine, 50 m
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Beste Grüße Didip
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  #34  
Alt 17.04.2025, 20:15
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Jetzt vermischt du 2 Festmachmethoden in der Bucht einmal mit Landleine und einmal ohne Landleine nur mit Anker.

1 Ankern mit Landleine, Boot vom Bug mit Boot und Landleine maximal 50m vom Ufer weg. Anker ist unter Wasser und behindert niemand, braucht man nicht berücksichtigen.

2 Ankern ohne Landleine wie im Bild rechts oben und dahinter Zubehörteile, jetzt mußt auch das Ankergeschirr und das Boot und die Zubehörteile gerechnet werden und dürfen nicht mehr als 50m vom Ufer weg sein.
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  #35  
Alt 17.04.2025, 20:30
Heretique Heretique ist offline
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Ich musste mich vor einigen Jahren in den Kornaten vor einem schnell angesagten Sturm schützten.(kein Jugo/Bora) Eine einsame kleine Bucht in Lee sollte mir Schutz bieten. 2 Anker, 3 Landfeste sollten mir Schutz bieten . Sollten .
Die Nacht war grausam und war nur unter 2 Flaschen Wein pro Person zu überstehen .
Wir haben überstanden und leben noch........... Alles richtig gemacht?
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Gruß: Alen: kommt gut zurück.
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  #36  
Alt 17.04.2025, 21:54
herrmic herrmic ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Flo1 Beitrag anzeigen
Dieser Text ist nicht von mir sondern ist aus dem Gesetzestext
Artikel 53, Absatz 5

Dort steht noch im Artikel 53, Absatz 8

(8) Es ist verboten, dass Schiffe so anlegen, dass die Vegetation an der Küste beschädigt wird.

Nachzulesen im Gesetz:
NN 52/2025 Ausgabe 685 mit 69 Seiten
Sorry, daß ich mich hier einmische, aber Vegetation wird definiert mit :

Was versteht man unter Vegetation?
Definition

In der Biologie versteht man unter Vegetation die Gesamtheit der Pflanzenformationen und Pflanzengesellschaften, die in einem Gebiet wachsen.

Steine gehören wohl eher nicht dazu.
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[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
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