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  #1  
Alt 23.07.2024, 11:07
Thomas69 Thomas69 ist offline
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Standard Verkehrszeichen Wirrwarr auf dem MLK

Letztes Jahr sind wir den ganzen MLK von Brandenburg bis NRW gefahren und hatten einige "seltsame" Verkehrszeichen gefunden. Selbst die Nachfrage bei der WaPo Station in Minden ergab erst beim zweiten Kollegen ("frisch vom Lehrgang") die gewünschte Aufklärung.

Anscheinend gibt es bei der offiziellen Version "Stillliegen von zwei Schiffen nebeneinander" (die große römische 2) noch die Version mit der Angabe in Metern Gesamtbreite (hier 8m, gesehen in Burg für Sportboote; für "große" würde da 24m stehen) und der Begriff "2-schiffig" (gesehen in WOB vor dem Bahnhof) Scheint wohl Ländersache zu sein?

Warum bei den Binnenschiffern 72h Liegezeit erlaubt sind und bei Sportbooten nur 3 Tage?
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Geändert von Thomas69 (23.07.2024 um 11:16 Uhr)
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  #2  
Alt 23.07.2024, 13:03
Benutzerbild von Totti-Amun
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Vielleicht haben die häufig älteren Bootsfahrer eine Rechenschwäche?



Grüße

Totti
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  #3  
Alt 25.01.2025, 10:30
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Am Montag auf der Messe zum Spaß mal einen der WSV Menschen damit konfrontiert. Zu meinem Erschrecken wußte NIEMAND auf dem Stand die richtige Antwort. Dabei taucht das Zeichen im Katalog unter "Hinweiszeichen" als E.5.1 auf. Mahlzeit.
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  #4  
Alt 25.01.2025, 10:42
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2schiffig ist bei Binnenschiffen deutlich mehr als 8m. Insofern ist die Begrenzung auf 8m Breite ja durchaus sinnvoll. Grundsätzlich könnte man am Sportbootanleger ein Päckchen bauen.
Zumindest ich, habe das aber noch nie gesehen. Ausnahme am Wartesteg vor Schleusen. Da habe ich aber schon ganz andere Sachen gesehen.

3 Tage sind aber etwas Anderes als 72h. Da zählt auch der angebrochene Tag. Komme ich Montag um 12 Uhr, muss ich bis Mittwoch 24 Uhr verschwunden sein. Bei 72h könnte ich bis Donnerstag Mittag liegen bleiben.

Trotzdem ist es seltsam.
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sind euer.
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Geändert von Oldskipper (25.01.2025 um 10:49 Uhr)
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  #5  
Alt 25.01.2025, 12:22
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
2schiffig ist bei Binnenschiffen deutlich mehr als 8m. Insofern ist die Begrenzung auf 8m Breite ja durchaus sinnvoll. Grundsätzlich könnte man am Sportbootanleger ein Päckchen bauen.
Zumindest ich, habe das aber noch nie gesehen. Ausnahme am Wartesteg vor Schleusen. Da habe ich aber schon ganz andere Sachen gesehen.

3 Tage sind aber etwas Anderes als 72h. Da zählt auch der angebrochene Tag. Komme ich Montag um 12 Uhr, muss ich bis Mittwoch 24 Uhr verschwunden sein. Bei 72h könnte ich bis Donnerstag Mittag liegen bleiben.

Trotzdem ist es seltsam.
Yupp, auf dem MLK kann man dieses Zeichen auch in 24m sehen. Das sind dann die Stellen für die Berufsschifffahrt, zwei nebeneinander.

Das mit den Tagen und Stunden kannte ich noch nicht, danke!
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Thomas
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  #6  
Alt 29.01.2025, 12:44
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Hier jetzt auch schriftlich von berufener Seite (WSV bzw. WSA):

Sehr geehrter Herr xxxxx,

in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) ist im Kapitel 7 , §7.05 Nr.2 die Liegebreite zum Stillliegen geregelt.
Die Breite wird bereits ab dem Aufstellungsort des Schildes (!) in Metern angegeben. Im vorliegenden Fall steht das Schild direkt an der Spundwandkante. Es kann also eine Liegebreite von knapp 8 m, in Pfeilrichtung, tatsächlich auf der Wasserfläche (hier nur für Sportfahrzeuge) genutzt werden.
Ihre Frage bezog sich nun auf die mögliche Anzahl der nebeneinanderliegenden Sportfahrzeuge.

In der BinSchStrO bezieht sich der Text (nach einer Überarbeitung vor einigen Jahren) nun auf "EIN" Fahrzeug oder "EIN" Schwimmkörper (...bis 8 m Breite).

Zitat: "Auf einer Liegestelle, bei der das Tafelzeichen E.5.1 (Anlage 7) aufgestellt ist, darf ein Fahrzeug oder ein Schwimmkörper nur auf einer Wasserfläche stillliegen, deren Breite auf dem Tafelzeichen in Metern angegeben ist. Die Breite bemisst sich vom Aufstellungsort des Tafelzeichens."

Diese Angabe "EIN" ist aber als "unbestimmter Rechtsbegriff" zu verstehen, also ist hier nicht die konkrete Anzahl an Fahrzeugen/Schwimmkörpern gemeint.
Es können im vorliegenden Fall also so viele Sportboote auf der zum Stillliegen zugelassenen Wasserfläche nebeneinander stillliegen, bis die 8 m Liegebreite ausgeschöpft ist.
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Grüße in die Runde!
Thomas
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  #7  
Alt 29.01.2025, 13:06
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Hm. Und das soll man verstehen können, wenn man die Schilder sieht ??
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  #8  
Alt 29.01.2025, 13:34
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Hallo zusammen .


Das zeigt mal wieder, wie zu einfach der Sportbootführerschein
erlangt werden kann .

In der Patentausbildung haben wir das alles gelernt .


Aber als Schiffer ( alle ) gilt auch immer ,
sich vorab über die geplante Strecke kundig zu machen .
Incl. den entsprechenden VO's .


Ich selber muß mich auch immer mal wieder bremsen,
so einiges mit Logig zu verstehen oder zu hinterfragen .


Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
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  #9  
Alt 29.01.2025, 13:39
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T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo Thomas,

ich bin sicher,
Charly hätte es dir glasklar erklären können .
Weiß aber nicht, ob er am Montag dort war .


Grüße : TOMMI
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