boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 151 bis 175 von 318Nächste Seite - Ergebnis 201 bis 225 von 318
 
Themen-Optionen
  #176  
Alt 09.01.2025, 15:40
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.815
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
3.767 Danke in 1.918 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das ist soweit richtig, es gibt nur einen Kapitän zur See, der auch zur See fährt. Das ist der Kommandant der Gorch Fock.
Kommandant konnte man ab dem Dienstgrad Oberleutnant zur See werden, später ab der 90er Jahre nur noch ab Kapitänleutnant.
Heute sind die Posten in der Regel an den Rang des Korvettenkapitän gebunden.
Nicht die U-Boote vergessen, da gibt es immer noch Kapitänleutnante als Kommandanten (auch wenn es nicht mehr die Regel ist wie früher) .
Und die Minenjagdboote werden doch auch swiw noch immer von Kapitänleutnanten geführt, oder?

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Aber es gab eine Ausnahme: Die Landungsboote hatten immer einen Kommandanten, der nur Portepee-Unteroffizier war: Der Kommandant eines Landungsbootes war daher Haupt- oder Stabsbootsmann. Das letzte Landungsboot wurde aber im Oktober 2024 ausser Dienst gestellt.
Genau die Story hatte ich da vorhin auch vor Augen - sowohl theoretisch als auch praktisch gab es zumindest keine formale Anforderung bei der Bundesmarine, daß ein Kommandant auch ein Offizier sein mußte (und schon gar nicht Kapitän).
Was mich allerdings mal interessieren würde - trug der HptBtsm/StBtsm als Kommandant eines Landungsboots dann eigentlich auch den Kommandantenstern an der PUO-Uniform?

lg, justme
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #177  
Alt 09.01.2025, 16:32
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 6.417
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
11.649 Danke in 4.085 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



Nicht die U-Boote vergessen, da gibt es immer noch Kapitänleutnante als Kommandanten (auch wenn es nicht mehr die Regel ist wie früher) .
Und die Minenjagdboote werden doch auch swiw noch immer von Kapitänleutnanten geführt, oder?
Ja, als ich 343er gefahren bin, war das immer als ranghöchster Offizier ein KptLt. Heute immer ein Korvettenkapitän.
Dito bei den U-Booten, heute immer Korvettenkapitän.



Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Genau die Story hatte ich da vorhin auch vor Augen - sowohl theoretisch als auch praktisch gab es zumindest keine formale Anforderung bei der Bundesmarine, daß ein Kommandant auch ein Offizier sein mußte (und schon gar nicht Kapitän).
Was mich allerdings mal interessieren würde - trug der HptBtsm/StBtsm als Kommandant eines Landungsboots dann eigentlich auch den Kommandantenstern an der PUO-Uniform?

lg, justme
Die Kommandanten der Landungsboote trugen auch den Kommandantenstern.
Ich meine auch, das waren alles PUO's der Verwendungsreihe 26, also Navigationsmeister. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Es gibt ja noch die Barkassen, die werden auch von einem Portepee-Unteroffizier gefahren. Das sind aber keine Kommandanten.

Grüße

Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #178  
Alt 09.01.2025, 16:55
Fraenkie Fraenkie ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: im Süden
Beiträge: 7.149
16.376 Danke in 8.929 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Hat von den HU fordernden Enthusiasten schon mal einer an die Praxis gedacht ??
Und was das kostet, wenn ein Boots TÜV zu eurem Boot kommt mit erforderlicher technischen Ausrüstung? Es haben ja nicht alle einen Straßentrailer, um irgendwo hin zu fahren.
Denkt mal ein Stück weiter !
Klar, man könnte einmal im Jahr einen Hafensammelermin machen.... Manche wohnen aber weit vom Liegeplatz weg und der Prüfer kommt sicher nicht Sonntag...
Das ist aber gelöst. Am Bodensee (oder eben ja auch beim Auto....da kriegen wir das ja auch geregelt. Oder beim Schornsteinfeger........).
Du machst einen Termin aus und bist dort, wie mit dem TÜV.-Ing ausgemacht.
Oder man trifft sich am Liegeplatz. Alternativ (ich bin da manchmal nen Schritt weiter ) sagt man dem TÜV-Prüfer, wo der Schlüßel versteckt ist, legt alle Papiere auf den Kartentisch.............und kommt wieder und alles -samt gestempeltem Gasbuch- liegt frisch auf dem Kartentisch.

Alternativ beauftragt man nen "Dienstleister". Bootsservice oder sowas, der macht das.

Es gibt so viele "Sachverständige".........die würden sich natürlich die Finger lecken nach solchen "Aufträgen".

Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Desweiteren habe ich hie Lüsterklemme gelesen... Da werden sicher Liegeplätze frei
Wird eine gefunden, haste 1 Monat Zeit, dann Nachprüfung oder Boot ausm Wasser!

Wer das fordert, sorry, ist in meinen Augen nicht ganz dicht!
Ne "Lüsterklemme" ist doch ganz normaler Stand der Technik Jedes Haus ist voll mit "Klemmen" aller Art. In jedem Schalter wird geklemmt, im Schaltschrank, in jeder Verteilerdose sind "Lüsterklemmen" o.ä. Überall wird irgendwo "angeklemmt"....Mein ganzes Boot ist voller Kabel, die irgendwo angeklemmt sind, ab Werk......Also das würde bei mir keiner beanstanden.
Mit Zitat antworten top
  #179  
Alt 09.01.2025, 17:30
fignon83 fignon83 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 24.01.2019
Beiträge: 5.340
2.638 Danke in 1.560 Beiträgen
Standard

Man könnte das mit dem TÜV auch anders lösen, indem man eine Versicherungspflicht einführt und man das Prinzip der Haftung dem der KFZ-Versicherung anpasst. Das wird alleine schon dafür sorgen, dass weniger Risiko im Wasser liegt oder gar fährt.

Damit hätte man zwar immer noch nicht die Qualität der Ausbildung verbessert, aber auch hier eine Risikominimierung für die Betroffenen durch Folgen unzureichender Fahrfertigkeiten/Kenntnisse gemildert.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #180  
Alt 09.01.2025, 19:08
skibo skibo ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 02.06.2015
Beiträge: 2.594
2.864 Danke in 1.475 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von kleiner Taucher Beitrag anzeigen
Minimize the risk.
Das kannst Du nur durch Ableben.
Mit Zitat antworten top
  #181  
Alt 10.01.2025, 10:48
Benutzerbild von Tinduck
Tinduck Tinduck ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 28.10.2023
Ort: Dortmund
Beiträge: 898
Boot: Winner Wildcat 1972
1.233 Danke in 541 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Den (neuen) Kurs gibt der Nav bekannt.
Der Rudergänger bestätigt und vollzieht.
Ggfs. wird der 1O oder 1WO eine Ruderlage ankündigen, nach der der Rudergänger den Kurs ändert.

Gruß

Totti
Ich suche gerade verzweifelt in der Familie nach dem Nav und dem 1. Offizier und dem 1. Wachoffizier. Und dem Rudergänger.

Und siehe da, bin ich alles in Personalunion - bis auf den Rudergänger, hab schon mal unseren 17-Jährigen Erstgeborenen ans Ruder gelassen.

Die Diskussion geht doch völlig an der Sportbootrealität vorbei.

Und natürlich muss ein Rudergänger auch mal selbstständig den Kurs ändern, sonst bräuchte man ja stattdessen nur ein Seil zum Festbinden des Steuerrads (AKA Autopilot). Ich bin jedenfalls dankbar, wenn mein Rudergänger Hindernissen selbstständig ausweicht und nicht erst nach Aufforderung und schriftlicher Bestätigung in 3-Facher Ausfertigung durch den Schiffsführer.

Der Generalkurs wird natürlich vom Schiffsführer festgelegt, damit man zum geplanten Ziel kommt. Aber der Momentankurs unterliegt vollständig der Urteilsfähigkeit des Rudergängers weshalb der ja auch eine 'geeignete Person' sein muss, also wahrscheinlich nicht blind, taub oder unter IQ 50.

Dass das bei der Marine und bei den Profis anders ist, mag so sein. Aber das ist ja nicht der Maßstab, wenn hier über private Sportboote geredet wird?

bis denn,

Uwe
__________________
A boat is a depression in the water lined with fiberglass into which money is poured
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #182  
Alt 10.01.2025, 13:29
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2019
Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.401
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
2.134 Danke in 1.159 Beiträgen
Standard

Naja - es wurde ja schon mehrfach hier betont, dass Theorie und praktische Handhabung etwas auseinanderdiften.
Wichtig dabei ist auch für das Sportboot, dass der Schiffsführer verantwortich bleibt für das, was sein Rudergänger "verzapft".

Und mit "geeignet" ist nicht gemeint den Kurs in Eigenverantwortung ändern zu können.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #183  
Alt 10.01.2025, 13:47
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.815
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
3.767 Danke in 1.918 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von Tinduck Beitrag anzeigen
Ich suche gerade verzweifelt in der Familie nach dem Nav und dem 1. Offizier und dem 1. Wachoffizier. Und dem Rudergänger.

Und siehe da, bin ich alles in Personalunion - bis auf den Rudergänger, hab schon mal unseren 17-Jährigen Erstgeborenen ans Ruder gelassen.

Die Diskussion geht doch völlig an der Sportbootrealität vorbei.

Und natürlich muss ein Rudergänger auch mal selbstständig den Kurs ändern, sonst bräuchte man ja stattdessen nur ein Seil zum Festbinden des Steuerrads (AKA Autopilot). Ich bin jedenfalls dankbar, wenn mein Rudergänger Hindernissen selbstständig ausweicht und nicht erst nach Aufforderung und schriftlicher Bestätigung in 3-Facher Ausfertigung durch den Schiffsführer.
da verstehst Du wohl nicht wirklich, was die Aufgaben eines nicht zur Schiffsführung berechtigten Rudergängers sind: sofern er nicht formell in der Lage ist, das Schiff zu führen (aka keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt) ist der nicht anderes als ein Sprachbediensystem für den Schiffsführer - der setzt die Kommandos des Schiffsführers um, eigenständig hat der überhaupt gar nichts zu tun. Und ein Seil zu Festbinden des Steuers ist weder damit vergleichbar noch mit einem Autopiloten, der entscheidende Unterschied ist daß sowohl mit einem menschlichen Rudergänger wie auch mit einem Autopiloten der Schiffsführer in der Lage ist, die entsprechenden Kommandos zu geben (bei AP z.B. mit der entsprechenden Fernbedienung, wenn der Schiffsführer gerade nicht am Steuerstand ist).
Und ansonsten wünsche ich Dir viel Spaß bei der Klärung der Verantwortlichkeiten, gerade auch im Innenverhältnis, wenn ein Rudergänger ohne Fahrerlaubnis eigenmächtig Kurs und Geschwindigkeit festsetzt und dabei mal was passiert...

Das Ganze ist aber auch mal wieder eine Folge der mangelhaften deutschen SBF-Ausbildung, in der Schiffsführung idR deutlich zu kurz kommt. Normalerweise gehört da als ganz grundlegendes Basiswissen erstmal vermittelt 'niemand macht etwas ohne Kommando des Schiffsführers' und 'alle Kommandos des Schiffsführers werden befolgt und umgesetzt'. Das lernt man aber mit Glück (wenn überhaupt) erst beim SKS...

lg, justme

Geändert von justme (10.01.2025 um 13:53 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #184  
Alt 10.01.2025, 14:36
NAJ NAJ ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.07.2024
Ort: OWL
Beiträge: 528
Boot: Finval
589 Danke in 316 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Und ansonsten wünsche ich Dir viel Spaß bei der Klärung der Verantwortlichkeiten, gerade auch im Innenverhältnis, wenn ein Rudergänger ohne Fahrerlaubnis eigenmächtig Kurs und Geschwindigkeit festsetzt und dabei mal was passiert...
Ist doch schon mehrfach von den verschiedensten Gerichten behandelt worden.
Sei es im Sportboot oder im gewerblichen Bereich.
Der Rudergänger, keine Fahrerlaubnispflicht und im Gewerblichen über Zeit-Erfahrung geregelt, kriegt den Auftrag da und da hin zu fahren mit der und der Geschwindigkeit.
Schiffsführer ist unten und pennt oder isst etc.
Der Rudergänger verursacht nen Unfall, kommt vor Gericht und kriegt eine Strafe. Nicht weil er Eigenmächtig gehandelt hat sondern weil er falsch gehandelt hat

Beispiel-Zitate-
"Auch der. Rudergänger verwirklicht das Merkmal des Führens eines Fahrzeugs in vollem. Umfang, so dass er als Täter anzusehen ist."

"Auch ein Rudergänger, der nicht zugleich verantwortlicher Schiffsführer ist, kann Fahrzeugführer im Sinne des § 316 I und II StGB sein."

"Der Rudergänger J (Betriebsinformatiker) wurde von einem Seegericht in den Niederlanden schuldig gesprochen. Er wurde zur Zahlung von 2.000 Euro zuzüglich der Gerichtskosten von 7.500 Euro verurteilt.


Genau so wie Tinduck es geschrieben hat in Bezug auf Generalkurs und Momentankurs.
__________________
Gruß Jan
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #185  
Alt 10.01.2025, 14:41
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 6.417
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
11.649 Danke in 4.085 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von NAJ Beitrag anzeigen
Ist doch schon mehrfach von den verschiedensten Gerichten behandelt worden.
Sei es im Sportboot oder im gewerblichen Bereich.
Der Rudergänger, keine Fahrerlaubnispflicht und im Gewerblichen über Zeit-Erfahrung geregelt, kriegt den Auftrag da und da hin zu fahren mit der und der Geschwindigkeit.
Schiffsführer ist unten und pennt oder isst etc.
Der Rudergänger verursacht nen Unfall, kommt vor Gericht und kriegt eine Strafe. Nicht weil er Eigenmächtig gehandelt hat sondern weil er falsch gehandelt hat

Beispiel-Zitate-
"Auch der. Rudergänger verwirklicht das Merkmal des Führens eines Fahrzeugs in vollem. Umfang, so dass er als Täter anzusehen ist."

"Auch ein Rudergänger, der nicht zugleich verantwortlicher Schiffsführer ist, kann Fahrzeugführer im Sinne des § 316 I und II StGB sein."

"Der Rudergänger J (Betriebsinformatiker) wurde von einem Seegericht in den Niederlanden schuldig gesprochen. Er wurde zur Zahlung von 2.000 Euro zuzüglich der Gerichtskosten von 7.500 Euro verurteilt.


Genau so wie Tinduck es geschrieben hat in Bezug auf Generalkurs und Momentankurs.
Ich kann den Zitaten nicht entnehmen, dass der Rudergänger hier nicht doch im Besitz eines SBF war.
Um Rudergänger zu sein, bedarf es keines SBF, aber schliesst den Besitz nicht aus.
Ein Schiffsführer wird vor dem Ablegen hingegen bestimmt und muss zumindest unter Motor und mit mehr als 15PS im Besitz eines SBF (unter Motor) sein.


Grüße

Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com
Mit Zitat antworten top
  #186  
Alt 10.01.2025, 14:57
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2019
Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.401
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
2.134 Danke in 1.159 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von NAJ Beitrag anzeigen
Ist doch schon mehrfach von den verschiedensten Gerichten behandelt worden.
Sei es im Sportboot oder im gewerblichen Bereich.
Der Rudergänger, keine Fahrerlaubnispflicht und im Gewerblichen über Zeit-Erfahrung geregelt, kriegt den Auftrag da und da hin zu fahren mit der und der Geschwindigkeit.
Schiffsführer ist unten und pennt oder isst etc.
Der Rudergänger verursacht nen Unfall, kommt vor Gericht und kriegt eine Strafe. Nicht weil er Eigenmächtig gehandelt hat sondern weil er falsch gehandelt hat

Beispiel-Zitate-
"Auch der. Rudergänger verwirklicht das Merkmal des Führens eines Fahrzeugs in vollem. Umfang, so dass er als Täter anzusehen ist."

"Auch ein Rudergänger, der nicht zugleich verantwortlicher Schiffsführer ist, kann Fahrzeugführer im Sinne des § 316 I und II StGB sein."

"Der Rudergänger J (Betriebsinformatiker) wurde von einem Seegericht in den Niederlanden schuldig gesprochen. Er wurde zur Zahlung von 2.000 Euro zuzüglich der Gerichtskosten von 7.500 Euro verurteilt.


Genau so wie Tinduck es geschrieben hat in Bezug auf Generalkurs und Momentankurs.
Dann stell doch bitte auch mal die entsprechenden Link's zum nachlesen ein. Die Zitate ohne das "drumrum" helfen nicht wirklich.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #187  
Alt 11.01.2025, 13:53
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.920
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
10.021 Danke in 4.855 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
... Normalerweise gehört da als ganz grundlegendes Basiswissen erstmal vermittelt 'niemand macht etwas ohne Kommando des Schiffsführers' und 'alle Kommandos des Schiffsführers werden befolgt und umgesetzt'. Das lernt man aber mit Glück (wenn überhaupt) erst beim SKS...

lg, justme
Zitat:
'niemand macht etwas ohne Kommando des Schiffsführers'
Das stelle ich mir binnen ziemlich bekloppt vor.
Dann müsste der Schiffsführer dem Rudergänger an jeder Flussbiegung den nächsten Kurs vorgeben.
Und noch schlimmer, der Rudergänger müsste ungebremst aufs Ufer fahren, wenn der Schiffsführer ihm keinen Kurswechsel vorgegeben hat.

Genau da sagt der §1.03 eben etwas anderes.
"Mitglieder der Besatzung und sonstige Personen an Bord, die vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bestimmen,"

Der Rudergänger muss ja nichtmal Mitglied der Besatzung sein, er kann auch eine "sonstige Person" sein und er ist zum selbständigen Handeln verpflichtet um die Bestimmungen der BinSchStrO einzuhalten.

Außerdem reden wir über Binnen, da gilt der SKS nicht.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #188  
Alt 11.01.2025, 14:23
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 6.417
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
11.649 Danke in 4.085 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das stelle ich mir binnen ziemlich bekloppt vor.
Dann müsste der Schiffsführer dem Rudergänger an jeder Flussbiegung den nächsten Kurs vorgeben.
Und noch schlimmer, der Rudergänger müsste ungebremst aufs Ufer fahren, wenn der Schiffsführer ihm keinen Kurswechsel vorgegeben hat.

Genau da sagt der §1.03 eben etwas anderes.
"Mitglieder der Besatzung und sonstige Personen an Bord, die vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bestimmen,"

Der Rudergänger muss ja nichtmal Mitglied der Besatzung sein, er kann auch eine "sonstige Person" sein und er ist zum selbständigen Handeln verpflichtet um die Bestimmungen der BinSchStrO einzuhalten.

Außerdem reden wir über Binnen, da gilt der SKS nicht.

Gruß Lutz
Binnen kann der Schiffsführer freilich vorgeben, auf der Linie der Fahrrinne des Kartenplotters zu folgen.
Oder mit 10m Abstand zu den Buhnen, oder keinesfalls dazwischen, oder 4m zur Kanal-Böschung uvm.

Wenn der Rudergänger dann aber im Gegenverkehr meint zu fahren, oder 4m zur backbordseitigen Böschung einhält, ist wer verantwortlich deiner Meinung nach?

Grüße

Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com
Mit Zitat antworten top
  #189  
Alt 11.01.2025, 14:29
Benutzerbild von Lippi
Lippi Lippi ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 29.06.2020
Ort: Friedersdorf
Beiträge: 3.527
Boot: Hille Roda 16 * Polaris Beta
12.500 Danke in 3.367 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
...
Der Rudergänger muss ja nichtmal Mitglied der Besatzung sein, er kann auch eine "sonstige Person" sein ....
Wenn wir dem Threadtitel folgend vom Sportbootführerschein reden, gibt es keine "sonstige Person" oder "Besatzung".

Der Schiffsführer ist verantwortlich und darf jemanden (der ü 16, körperlich und geistig usw...) ans Steuer (Ruder) setzen / stellen. Wenn dieser Sche...e baut, ist trotzdem der Schiffsführer dran.
Klar hat der Rudergänger Anweisungen vom Schiffsführer zu befolgen, muss aber ansonsten das Boot schon selbstständig steuern (können).
__________________
*
* * * * * * * *
MfG* * * *Mario
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
inoffizielle Boote-Forum-Karte
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #190  
Alt 11.01.2025, 16:33
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.920
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
10.021 Danke in 4.855 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
...
Wenn der Rudergänger dann aber im Gegenverkehr meint zu fahren, oder 4m zur backbordseitigen Böschung einhält, ist wer verantwortlich deiner Meinung nach? ...
Das war nie die Frage.

Sicher bekommt der Schiffsführer Ärger, wenn der Rudergänger Mist baut.

Baut der Rudergänger aber keinen Mist, dann bekommt der Schiffsführer auch keinen Ärger, nur weil er den Rudergänger NICHT beaufsichtigt, weil er z.B. Kaffee kocht.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #191  
Alt 11.01.2025, 16:36
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.920
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
10.021 Danke in 4.855 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Wenn wir dem Threadtitel folgend vom Sportbootführerschein reden, gibt es keine "sonstige Person" oder "Besatzung". ...
Richtig und schon gar keinen CO oder XO

Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
... Der Schiffsführer ist verantwortlich und darf jemanden (der ü 16, körperlich und geistig usw...) ans Steuer (Ruder) setzen / stellen. Wenn dieser Sche...e baut, ist trotzdem der Schiffsführer dran.
Klar hat der Rudergänger Anweisungen vom Schiffsführer zu befolgen, muss aber ansonsten das Boot schon selbstständig steuern (können).
Hab ich was anderes behauptet

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #192  
Alt 11.01.2025, 17:08
Benutzerbild von Lippi
Lippi Lippi ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 29.06.2020
Ort: Friedersdorf
Beiträge: 3.527
Boot: Hille Roda 16 * Polaris Beta
12.500 Danke in 3.367 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Richtig und schon gar keinen CO oder XO
Gruß Lutz
Tatsächlich war das von mir natürlich nicht ganz ernst gemeint
__________________
*
* * * * * * * *
MfG* * * *Mario
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
inoffizielle Boote-Forum-Karte
Mit Zitat antworten top
  #193  
Alt 13.01.2025, 09:00
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.815
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
3.767 Danke in 1.918 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das stelle ich mir binnen ziemlich bekloppt vor.
Dann müsste der Schiffsführer dem Rudergänger an jeder Flussbiegung den nächsten Kurs vorgeben.
Und noch schlimmer, der Rudergänger müsste ungebremst aufs Ufer fahren, wenn der Schiffsführer ihm keinen Kurswechsel vorgegeben hat.
Exakt so ist das ursprünglich gedacht - die Bedienung des Ruders ist körperlich anstrengende Tätigkeit, die selbstverständlich nicht der wachhabende NWO verrichtet, sondern dafür verpflichtete einfache Matrosen. Und auch wenn es schon ziemlich lange sowas wie Rudermaschinen gibt und man nicht mehr die drei bis vier kräftigen Mannschaftsdienstgrade braucht, die wirklich das Ruder betätigen ist das noch immer die Definition von 'Rudergänger'.
Soll heißen: einen klassischen Rudergänger gibt es (abseits der Marine) idR gar nicht mehr, moderne Brückentechnologie läßt ja sogar Einpersonenbetrieb zu.
Und außerdem muß man auch noch zwischen der Qualifikation "Schiffsführer" und der Funktion trennen - einen Schiffsführer gibt es per Definition immer nur einen, abhängig von der Betriebsform kann es aber durchaus sein daß an Bord eines Binnenschiffes mehrere Personen mit der entsprechenden Qualifikation vorgeschrieben sind (analog der Seeschiffahrt - mehrere NWOs, die temporär während ihrer Wache die Schiffsführung übernehmen. Der eigentliche Schiffsführer ist dabei trotzdem immer der Kapitän).

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Genau da sagt der §1.03 eben etwas anderes.
"Mitglieder der Besatzung und sonstige Personen an Bord, die vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bestimmen,"

Der Rudergänger muss ja nichtmal Mitglied der Besatzung sein, er kann auch eine "sonstige Person" sein und er ist zum selbständigen Handeln verpflichtet um die Bestimmungen der BinSchStrO einzuhalten.

Außerdem reden wir über Binnen, da gilt der SKS nicht.

Gruß Lutz
Binnen in der Berufsschiffahrt gilt aber dafür, abseits der BinSchStrO, die BinSchPersV - und die gibt vor, daß jedes Mitglied der Besatzung über bestimmte Mindestqualifikationen verfügen muß. Da finden sich dann auch die Regelungen betreffend Steuerleute etc., die die o.A. angeführte Funktion 'vorübergehend selbständig den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bestimmen' ausführen.
Will sagen: jeder, der irgendwo in der Berufsschiffahrt diese Funktion ausübt hat auch eine entsprechende berufliche Qualifikation, das ist was Anderes als 'auf einem Sportboot irgendwen, der >16 Jahre ist ans Steuer stellen und diesen dann Verantwortung ausüben lassen'.


lg, justme
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #194  
Alt 14.01.2025, 17:18
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.920
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
10.021 Danke in 4.855 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
...
Binnen in der Berufsschiffahrt gilt aber dafür, abseits der BinSchStrO, die BinSchPersV - und die gibt vor, daß jedes Mitglied der Besatzung über bestimmte Mindestqualifikationen verfügen muß. Da finden sich dann auch die Regelungen betreffend Steuerleute etc., die die o.A. angeführte Funktion 'vorübergehend selbständig den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bestimmen' ausführen.
Will sagen: jeder, der irgendwo in der Berufsschiffahrt diese Funktion ausübt hat auch eine entsprechende berufliche Qualifikation, das ist was Anderes als 'auf einem Sportboot irgendwen, der >16 Jahre ist ans Steuer stellen und diesen dann Verantwortung ausüben lassen'.


lg, justme
Der Strangtitel lautet: Gravierende Änderung bei Sportbootführerscheinen in Diskussion.

Daher bezogen sich alle meine Beiträge auch auf die Besetzung des Ruders bei Sportbooten.

Und da gibt es m.E. abseits des § 1.09 der BinSchstrO keine weiteren "Personalvosschriften" außer dem Mindestalter von 16 Jahren und das die Person "geeignet" sein muss.

Das es in der Berufsschiffahrt anders ist, habe ich nicht angezweifelt.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #195  
Alt 14.01.2025, 19:22
skibo skibo ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 02.06.2015
Beiträge: 2.594
2.864 Danke in 1.475 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Der Strangtitel lautet: Gravierende Änderung bei Sportbootführerscheinen in Diskussion.

Daher bezogen sich alle meine Beiträge auch auf die Besetzung des Ruders bei Sportbooten.

Und da gibt es m.E. abseits des § 1.09 der BinSchstrO keine weiteren "Personalvosschriften" außer dem Mindestalter von 16 Jahren und das die Person "geeignet" sein muss.

Das es in der Berufsschiffahrt anders ist, habe ich nicht angezweifelt.

Gruß Lutz
Schön, dass mal jemand daran erinnert, um was es ursprünglich geht.
Wäre es nicht die Aufgabe eines Mods?

Es ist kein Wunder wenn manche Leute mit der SUFU nichts finden, wenn alle Themen immer wieder und wieder ins Nirwana abgleiten.
Mit Zitat antworten top
  #196  
Alt 15.01.2025, 08:23
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2019
Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.401
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
2.134 Danke in 1.159 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Schön, dass mal jemand daran erinnert, um was es ursprünglich geht.
Wäre es nicht die Aufgabe eines Mods?

Es ist kein Wunder wenn manche Leute mit der SUFU nichts finden, wenn alle Themen immer wieder und wieder ins Nirwana abgleiten.
Versteh ich nicht. Sooooo groß ist der Unterschied in der Hierarchie-Kette doch gar nicht. Es gibt eben den Schiffsführer evtl. seine Vertreter und den weisungsgebundenen Rudergänger. Manche "Weisungen" sind "starr" z.B. Kursangabe nach Kompass, manche lassen eben etwas Spielraum zu, z.B. "dem Tonnenstrich folgen".

Bis denne, Rainer
Mit Zitat antworten top
  #197  
Alt 15.01.2025, 08:27
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.824
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.978 Danke in 21.721 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Versteh ich nicht. Sooooo groß ist der Unterschied in der Hierarchie-Kette doch gar nicht. Es gibt eben den Schiffsführer evtl. seine Vertreter und den weisungsgebundenen Rudergänger. Manche "Weisungen" sind "starr" z.B. Kursangabe nach Kompass, manche lassen eben etwas Spielraum zu, z.B. "dem Tonnenstrich folgen".

Bis denne, Rainer
oft ist doch auf einem Sportboot der Verantwortliche Schiffsführer gar nicht derjenige der den Kurs oder das Ziel bestimmt... das macht doch oft die bessere Hälfte er ist nur dafür verantwortlich die Crtew sicher dort hin zu bringen wo diese hin möchte...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #198  
Alt 15.01.2025, 08:33
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2019
Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.401
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
2.134 Danke in 1.159 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
......
Genau da sagt der §1.03 eben etwas anderes.
"Mitglieder der Besatzung und sonstige Personen an Bord, die vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bestimmen,"
Woraus schließt Du, dass die "sonstige" Person keine Qualifikation haben muss bzw. der Rudergänger damit gemeint sein könnte?

Gruß, Rainer
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #199  
Alt 15.01.2025, 10:15
Benutzerbild von Ostfriesen
Ostfriesen Ostfriesen ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Ort: Empty
Beiträge: 4.945
6.141 Danke in 2.681 Beiträgen
Standard

Helft mir mal bitte weiter.

In der BinSchStrO wird unterschieden nach Fahrzeugen und Kleinfahrzeugen, oder werden da Sportboote explizit erwähnt?
Es gibt zwar den Begriff "Sportfahrzeug" (§ 1.01.20), aber das wird in den o. g. §§ nicht extra erwähnt.
Falls nicht, nehme ich an, dass die gängigen Sportboote dort als Kleinfahrzeuge einsortiert werden.

Bitte korrigiert mich.
__________________
Beste Grüße, Alex

Geändert von Ostfriesen (15.01.2025 um 10:21 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #200  
Alt 15.01.2025, 10:57
NAJ NAJ ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.07.2024
Ort: OWL
Beiträge: 528
Boot: Finval
589 Danke in 316 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Helft mir mal bitte weiter.

In der BinSchStrO wird unterschieden nach Fahrzeugen und Kleinfahrzeugen, oder werden da Sportboote explizit erwähnt?
Es gibt zwar den Begriff "Sportfahrzeug" (§ 1.01.20), aber das wird in den o. g. §§ nicht extra erwähnt.
Falls nicht, nehme ich an, dass die gängigen Sportboote dort als Kleinfahrzeuge einsortiert werden.

Bitte korrigiert mich.
Richtig, unter 20m ist Kleinfahrzeug

Edit: Hier der Link zur Kleinfahrzeugtabelle:
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...cationFile&v=7

Edit2: Sehe grad das die Tabelle abgeändert wurde, in einer anderen Version wurde mehr auf Sportboote eingegangen.
__________________
Gruß Jan

Geändert von NAJ (15.01.2025 um 11:10 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 151 bis 175 von 318Nächste Seite - Ergebnis 201 bis 225 von 318



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Gewerbliche Nutzung von Sportbootführerscheinen und Umtausch in Kleinschifferzeugniss Totti-Amun Allgemeines zum Boot 197 30.06.2025 11:55
Diskussion zu Re-Importen bei Fahrzeugen fignon83 Kein Boot 92 21.07.2024 10:26
Propeller-Experten.. Auswirkung bei Änderung der Propellergröße Kami Technik-Talk 77 20.09.2022 10:13
Diskussion zum Thema PSA bei Brandbekämpfung auf dem Wasser divefreak Kein Boot 12 08.08.2009 12:20


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:00 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.