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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#176
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Moin moin,
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![]() Und die Minenjagdboote werden doch auch swiw noch immer von Kapitänleutnanten geführt, oder? Zitat:
Was mich allerdings mal interessieren würde - trug der HptBtsm/StBtsm als Kommandant eines Landungsboots dann eigentlich auch den Kommandantenstern an der PUO-Uniform? lg, justme
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#177
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Dito bei den U-Booten, heute immer Korvettenkapitän. Zitat:
Ich meine auch, das waren alles PUO's der Verwendungsreihe 26, also Navigationsmeister. Bin mir aber nicht ganz sicher. Es gibt ja noch die Barkassen, die werden auch von einem Portepee-Unteroffizier gefahren. Das sind aber keine Kommandanten. Grüße Totti
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#178
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Du machst einen Termin aus und bist dort, wie mit dem TÜV.-Ing ausgemacht. Oder man trifft sich am Liegeplatz. Alternativ (ich bin da manchmal nen Schritt weiter ![]() Alternativ beauftragt man nen "Dienstleister". Bootsservice oder sowas, der macht das. Es gibt so viele "Sachverständige".........die würden sich natürlich die Finger lecken nach solchen "Aufträgen". Zitat:
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#179
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Man könnte das mit dem TÜV auch anders lösen, indem man eine Versicherungspflicht einführt und man das Prinzip der Haftung dem der KFZ-Versicherung anpasst. Das wird alleine schon dafür sorgen, dass weniger Risiko im Wasser liegt oder gar fährt.
Damit hätte man zwar immer noch nicht die Qualität der Ausbildung verbessert, aber auch hier eine Risikominimierung für die Betroffenen durch Folgen unzureichender Fahrfertigkeiten/Kenntnisse gemildert. |
#180
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#181
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Und siehe da, bin ich alles in Personalunion - bis auf den Rudergänger, hab schon mal unseren 17-Jährigen Erstgeborenen ans Ruder gelassen. Die Diskussion geht doch völlig an der Sportbootrealität vorbei. Und natürlich muss ein Rudergänger auch mal selbstständig den Kurs ändern, sonst bräuchte man ja stattdessen nur ein Seil zum Festbinden des Steuerrads (AKA Autopilot). Ich bin jedenfalls dankbar, wenn mein Rudergänger Hindernissen selbstständig ausweicht und nicht erst nach Aufforderung und schriftlicher Bestätigung in 3-Facher Ausfertigung durch den Schiffsführer. Der Generalkurs wird natürlich vom Schiffsführer festgelegt, damit man zum geplanten Ziel kommt. Aber der Momentankurs unterliegt vollständig der Urteilsfähigkeit des Rudergängers ![]() Dass das bei der Marine und bei den Profis anders ist, mag so sein. Aber das ist ja nicht der Maßstab, wenn hier über private Sportboote geredet wird? bis denn, Uwe
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#182
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Naja - es wurde ja schon mehrfach hier betont, dass Theorie und praktische Handhabung etwas auseinanderdiften.
Wichtig dabei ist auch für das Sportboot, dass der Schiffsführer verantwortich bleibt für das, was sein Rudergänger "verzapft". Und mit "geeignet" ist nicht gemeint den Kurs in Eigenverantwortung ändern zu können.
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#183
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Moin moin,
Zitat:
Und ansonsten wünsche ich Dir viel Spaß bei der Klärung der Verantwortlichkeiten, gerade auch im Innenverhältnis, wenn ein Rudergänger ohne Fahrerlaubnis eigenmächtig Kurs und Geschwindigkeit festsetzt und dabei mal was passiert... Das Ganze ist aber auch mal wieder eine Folge der mangelhaften deutschen SBF-Ausbildung, in der Schiffsführung idR deutlich zu kurz kommt. Normalerweise gehört da als ganz grundlegendes Basiswissen erstmal vermittelt 'niemand macht etwas ohne Kommando des Schiffsführers' und 'alle Kommandos des Schiffsführers werden befolgt und umgesetzt'. Das lernt man aber mit Glück (wenn überhaupt) erst beim SKS... lg, justme Geändert von justme (10.01.2025 um 13:53 Uhr)
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#184
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Sei es im Sportboot oder im gewerblichen Bereich. Der Rudergänger, keine Fahrerlaubnispflicht und im Gewerblichen über Zeit-Erfahrung geregelt, kriegt den Auftrag da und da hin zu fahren mit der und der Geschwindigkeit. Schiffsführer ist unten und pennt oder isst etc. Der Rudergänger verursacht nen Unfall, kommt vor Gericht und kriegt eine Strafe. Nicht weil er Eigenmächtig gehandelt hat sondern weil er falsch gehandelt hat Beispiel-Zitate- "Auch der. Rudergänger verwirklicht das Merkmal des Führens eines Fahrzeugs in vollem. Umfang, so dass er als Täter anzusehen ist." "Auch ein Rudergänger, der nicht zugleich verantwortlicher Schiffsführer ist, kann Fahrzeugführer im Sinne des § 316 I und II StGB sein." "Der Rudergänger J (Betriebsinformatiker) wurde von einem Seegericht in den Niederlanden schuldig gesprochen. Er wurde zur Zahlung von 2.000 Euro zuzüglich der Gerichtskosten von 7.500 Euro verurteilt. Genau so wie Tinduck es geschrieben hat in Bezug auf Generalkurs und Momentankurs.
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Gruß Jan
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#185
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Um Rudergänger zu sein, bedarf es keines SBF, aber schliesst den Besitz nicht aus. Ein Schiffsführer wird vor dem Ablegen hingegen bestimmt und muss zumindest unter Motor und mit mehr als 15PS im Besitz eines SBF (unter Motor) sein. Grüße Totti
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#186
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#187
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Dann müsste der Schiffsführer dem Rudergänger an jeder Flussbiegung den nächsten Kurs vorgeben. Und noch schlimmer, der Rudergänger müsste ungebremst aufs Ufer fahren, wenn der Schiffsführer ihm keinen Kurswechsel vorgegeben hat. Genau da sagt der §1.03 eben etwas anderes. "Mitglieder der Besatzung und sonstige Personen an Bord, die vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bestimmen," Der Rudergänger muss ja nichtmal Mitglied der Besatzung sein, er kann auch eine "sonstige Person" sein und er ist zum selbständigen Handeln verpflichtet um die Bestimmungen der BinSchStrO einzuhalten. Außerdem reden wir über Binnen, da gilt der SKS nicht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#188
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Oder mit 10m Abstand zu den Buhnen, oder keinesfalls dazwischen, oder 4m zur Kanal-Böschung uvm. Wenn der Rudergänger dann aber im Gegenverkehr meint zu fahren, oder 4m zur backbordseitigen Böschung einhält, ist wer verantwortlich deiner Meinung nach? Grüße Totti
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#189
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Der Schiffsführer ist verantwortlich und darf jemanden (der ü 16, körperlich und geistig usw...) ans Steuer (Ruder) setzen / stellen. Wenn dieser Sche...e baut, ist trotzdem der Schiffsführer dran. Klar hat der Rudergänger Anweisungen vom Schiffsführer zu befolgen, muss aber ansonsten das Boot schon selbstständig steuern (können).
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Sicher bekommt der Schiffsführer Ärger, wenn der Rudergänger Mist baut. Baut der Rudergänger aber keinen Mist, dann bekommt der Schiffsführer auch keinen Ärger, nur weil er den Rudergänger NICHT beaufsichtigt, weil er z.B. Kaffee kocht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#191
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![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#192
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Tatsächlich war das von mir natürlich nicht ganz ernst gemeint
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#193
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Moin moin,
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Soll heißen: einen klassischen Rudergänger gibt es (abseits der Marine) idR gar nicht mehr, moderne Brückentechnologie läßt ja sogar Einpersonenbetrieb zu. Und außerdem muß man auch noch zwischen der Qualifikation "Schiffsführer" und der Funktion trennen - einen Schiffsführer gibt es per Definition immer nur einen, abhängig von der Betriebsform kann es aber durchaus sein daß an Bord eines Binnenschiffes mehrere Personen mit der entsprechenden Qualifikation vorgeschrieben sind (analog der Seeschiffahrt - mehrere NWOs, die temporär während ihrer Wache die Schiffsführung übernehmen. Der eigentliche Schiffsführer ist dabei trotzdem immer der Kapitän). Zitat:
Will sagen: jeder, der irgendwo in der Berufsschiffahrt diese Funktion ausübt hat auch eine entsprechende berufliche Qualifikation, das ist was Anderes als 'auf einem Sportboot irgendwen, der >16 Jahre ist ans Steuer stellen und diesen dann Verantwortung ausüben lassen'. lg, justme
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#194
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Daher bezogen sich alle meine Beiträge auch auf die Besetzung des Ruders bei Sportbooten. Und da gibt es m.E. abseits des § 1.09 der BinSchstrO keine weiteren "Personalvosschriften" außer dem Mindestalter von 16 Jahren und das die Person "geeignet" sein muss. Das es in der Berufsschiffahrt anders ist, habe ich nicht angezweifelt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#195
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Wäre es nicht die Aufgabe eines Mods? Es ist kein Wunder wenn manche Leute mit der SUFU nichts finden, wenn alle Themen immer wieder und wieder ins Nirwana abgleiten. |
#196
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Bis denne, Rainer |
#197
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#198
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Gruß, Rainer
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#199
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Helft mir mal bitte weiter.
In der BinSchStrO wird unterschieden nach Fahrzeugen und Kleinfahrzeugen, oder werden da Sportboote explizit erwähnt? Es gibt zwar den Begriff "Sportfahrzeug" (§ 1.01.20), aber das wird in den o. g. §§ nicht extra erwähnt. Falls nicht, nehme ich an, dass die gängigen Sportboote dort als Kleinfahrzeuge einsortiert werden. Bitte korrigiert mich.
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Beste Grüße, Alex ![]() Geändert von Ostfriesen (15.01.2025 um 10:21 Uhr) |
#200
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Edit: Hier der Link zur Kleinfahrzeugtabelle: https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...cationFile&v=7 Edit2: Sehe grad das die Tabelle abgeändert wurde, in einer anderen Version wurde mehr auf Sportboote eingegangen.
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Gruß Jan Geändert von NAJ (15.01.2025 um 11:10 Uhr) |
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